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OVG Niedersachsen, 28.05.2015 - 4 LA 275/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 14 Abs 1 BNatSchG; § 2 Abs 1 S 3 DGrünErhV ND
Acker; Artenvielfalt; Umkehr der Beweislast; Dauergrünland; Direktzahlung; Eingriff; Genehmigung; Grünlandumbruch; Naturhaushalt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 09.10.2014 - 2 A 651/13
- OVG Niedersachsen, 28.05.2015 - 4 LA 275/14
Papierfundstellen
- DÖV 2015, 759
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99
FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.05.2015 - 4 LA 275/14
Die Frage, ob eine beabsichtigte Eingriffshandlung die Schwelle einer erheblichen Beeinträchtigung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts überschreitet, kann von der Naturschutzbehörde daher nur zutreffend bewertet werden, wenn ihr hinreichend aussagekräftiges Datenmaterial zu den lokalen Gegebenheiten des Naturhaushalts zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.10.2000 - 4 A 18.99 -, BVerwGE 112, 140). - BVerwG, 13.12.1984 - 3 C 79.82
Ernährungswirtschaft, Denaturierungsprämie
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.05.2015 - 4 LA 275/14
Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, ist eine Umkehr der Beweislast namentlich für den Fall anzuerkennen, dass die Unerweislichkeit einer entscheidungserheblichen Tatsache auf einem gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstoßenden unlauteren Verhalten des Adressaten des Verwaltungsaktes beruht (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.1984 - 3 C 79.82 -, NVwZ 1985, 488 m.w.N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2018 - 2 L 56/16
Naturschutzrecht: Anordnung zur Wiederherstellung von Grünland
Der Umbruch von Grünland in Ackerland kann allerdings nicht ohne jegliche Berücksichtigung der Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles als Eingriff in Natur und Landschaft eingeordnet werden, wobei diese Frage allein durch die Prüfung der in § 14 BNatSchG geregelten Vorgaben zu beantworten ist und eine bestehende Genehmigungspflicht für den Umbruch von Dauergrünland im Rahmen der Gewährung von Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe für die Prüfung des in § 14 Abs. 1 und 2 BNatSchG geregelten naturschutzrechtlichen Eingriffstatbestandes keine rechtliche Bedeutung hat (NdsOVG, Beschl. v. 28.05.2015 - 4 LA 275/14 -, NuR 2015, 486 [487], RdNr. 10). - OVG Niedersachsen, 30.09.2020 - 4 ME 104/20
Aufschiebende Wirkung; Baugenehmigung; Dauerverwaltungsakt; Feststellungswirkung; …
Für ordnungsrechtliche Unterlassungsverfügungen, zu denen die auf § 3 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 2 NAGBNatSchG gestützte Untersagungsanordnung des Antragsgegners vom 9. August 2019 gehört, ist allgemein anerkannt, dass es sich um sog. Dauerverwaltungsakte im o.a. Sinne handelt (…Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 35 Rn. 224;… speziell für naturschutzrechtliche Untersagungsverfügungen: VG München, Urt. v. 25.4.2011 - M 9 K 11.3620 -, juris;… vgl. auch BayVGH, Urt. v. 23.7.2020 - 14 B 18.1472 -, juris; offen gelassen im Senatsbeschl. v. 28.5.2015 - 4 LA 275/14 -). - VG Oldenburg, 30.08.2017 - 5 A 4483/16
Ackerland; Eingriff; erhebliche Beeinträchtigung von Natur; Grünland; gute …
Hierbei bedarf es einer umfassenden und sorgfältigen Sachverhaltsaufklärung, ob angesichts der grundstücksbezogenen Verhältnisse und der bisherigen Bewirtschaftung der Fläche die geänderte Struktur und Bewirtschaftung noch als natur- und landschaftsverträgliche Bodenbewirtschaftung angesehen werden kann (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 28. Mai 2015 - 4 LA 275/14 -, juris, allerdings zur - hier ausgeschlossenen - Eingriffsregelung, der Sache nach aber übertragbar).
- VG Stade, 01.12.2021 - 1 A 4064/17
Bauausführendes Unternehmen; Eingriffsverursacher; Ermessensausfall; …
Da es sich bei der vom Kläger angegriffenen naturschutzrechtlichen Anordnung um eine Maßnahme der Eingriffsverwaltung handelt, trägt der Beklagte die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen ihrer Voraussetzungen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 28. Mai 2015 - 4 LA 275/14 -, Rn. 8, juris). - VG Augsburg, 24.09.2015 - Au 2 K 15.448
Naturschutzrecht
Die naturschutzfachliche Eingriffsregelung verlangt insofern eine auch für das Gericht nachvollziehbare quantifizierende Bewertung von Eingriff und Kompensation (NdsOVG, B.v. 28.5.2015 - 4 LA 275/14 - juris Rn. 10). - VG Oldenburg, 30.08.2017 - 5 A 2892/14
Ackerland; erhebliche Beeinträchtigung von Natur; gute landwirtschaftliche …
Hierbei bedarf es einer umfassenden und sorgfältigen Sachverhaltsaufklärung, ob angesichts der grundstücksbezogenen Verhältnisse und der bisherigen Bewirtschaftung der Fläche die geänderte Struktur und Bewirtschaftung noch als natur- und landschaftsverträgliche Bodenbewirtschaftung angesehen werden kann (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 28. Mai 2015 - 4 LA 275/14 -, juris, allerdings zur - hier ausgeschlossenen - Eingriffsregelung, der Sache nach aber übertragbar). - VG Lüneburg, 20.02.2020 - 2 A 109/17
Grünlandumbruch; Naturschutzrecht; Reitplatz; Wiederherstellungsanordnung
Zum einen hat die Gewährung von Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe für die Prüfung des in § 14 Abs. 1 BNatSchG geregelten naturschutzrechtlichen Eingriffstatbestandes keine rechtliche Bedeutung, weil die Erteilung dieser Genehmigung die Beschränkungen aufgrund anderer Rechtsvorschriften in Bezug auf den Umbruch von Dauergrünland ausdrücklich unberührt lässt (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung zur Erhaltung von Dauergrünland vom 6. Oktober 2009 (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 28.5.2015 - 4 LA 275/14 -, juris, Rn. 10). - VG Würzburg, 10.05.2016 - W 4 K 15.1162
Klage gegen naturschutzrechtliche Anordnung zur Bewirtschaftung von Grünland
Die naturschutzfachliche Eingriffsregelung verlangt insofern eine auch für das Gericht nachvollziehbare quantifizierende Bewertung von Eingriff und Kompensation (vgl. Niedersächsisches OVG v. 28.5.2015 - 4 LA 275/14 - juris Rn. 10). - VG Potsdam, 24.01.2023 - 14 K 519/19 Der Umbruch von Grünland in Ackerland kann allerdings nicht ohne jegliche Berücksichtigung der Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles als Eingriff in Natur und Landschaft eingeordnet werden, wobei diese Frage allein durch die Prüfung der in § 14 BNatSchG geregelten Vorgaben zu beantworten ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 28. Mai 2015 - 4 LA 275/14 -, juris Rn. 10).
- VG Regensburg, 02.02.2016 - RN 4 K 14.1705
Anordnung der Wiederherstellung von Grünland im Überschwemmungsgebiet
Demnach ist es unschädlich, dass der Bescheid lediglich allgemeine Ausführungen ohne jegliche Berücksichtigung der Gegebenheiten des Einzelfalls enthält, die das Vorliegen eines Eingriffs nicht begründen können (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 28.5.2015 - 4 LA 275/14 -).