Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 28.10.2015 - 7 LB 80/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,34604
OVG Niedersachsen, 28.10.2015 - 7 LB 80/14 (https://dejure.org/2015,34604)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.10.2015 - 7 LB 80/14 (https://dejure.org/2015,34604)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Oktober 2015 - 7 LB 80/14 (https://dejure.org/2015,34604)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,34604) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 66 Abs 1 SOG ND; § 52 Abs 1 S 2 StrG ND; § 44 Abs 1 VwVfG
    Ersatzvornahme; Gehwegreinigung; Straßenreinigung; Straßenunterhaltung; Unkraut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 243
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen, 12.06.2012 - 2 A 895/11

    Herleitung der Übernahme der Kosten der Rechtsverteidigung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.2015 - 7 LB 80/14
    Der Kläger erhob gegen den Bescheid Klage beim Verwaltungsgericht (2 A 895/11) und stellte zugleich einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (2 B 896/11).

    In dem Klageverfahren gegen den Bescheid vom 12. Juli 2011 (2 A 895/11) stellte der Kläger sein Klagebegehren um und machte einen "Folgenentschädigungsanspruch" wegen rechtswidriger und unter Verletzung seines Eigentums durchgeführter Rückschnittarbeiten geltend.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens, die beigezogene Gerichtsakte 2 A 895/11 des Verwaltungsgerichts (5 O 77/13 des Landgerichts A-Stadt) sowie die beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

    Denn die Beklagte hatte gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO die sofortige Vollziehung der Maßnahme angeordnet und das Verwaltungsgericht hatte in dem dagegen geführten Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (2 B 896/11) die aufschiebende Wirkung der Klage (2 A 895/11) nicht wiederhergestellt.

    Von dieser Rechtsschutzmöglichkeit hat er auch Gebrauch gemacht, indem er gegen den Bescheid am 18. Juli 2011 beim Verwaltungsgericht Klage erhoben hat zu dem dortigen Aktenzeichen 2 A 895/11.

    Dementsprechend hat das Verwaltungsgericht in dem Klageverfahren 2 A 895/11 durch Verfügung der damaligen Berichterstatterin vom 30. August 2011 den Beteiligten auch den Hinweis erteilt, dass sich durch die Ersatzvornahme am 17. August 2011 wohl das Eilrechtsschutzverfahren (2 B 896/11), nicht aber die Klage erledigt habe, so dass es nicht erforderlich sei, die Anfechtungsklage auf eine (Fortsetzungs-)Feststellungsklage umzustellen.

    Der Kläger war auch nach durchgeführter Ersatzvornahme verfahrensrechtlich nicht daran gehindert, in dem Klageverfahren 2 A 895/11 die Aufforderung zu den Rückschnittarbeiten - Gleiches gilt für die Aufforderung zur Gehwegreinigung - zum Gegenstand seines Anfechtungsbegehrens zu machen bzw. beizubehalten.

    Was den weiteren Verlauf des Klageverfahrens 2 A 895/11 beim Verwaltungsgericht anbelangt, so ist festzustellen, dass der Kläger im Anschluss an die zwangsweise Durchsetzung der streitigen Anordnung einen Folgenentschädigungsanspruch, d.h. einen Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 15.172,50 EUR nebst Zinsen wegen rechtswidriger Ausführung der Rückschnittarbeiten an seinen Bäumen und Büschen geltend gemacht hat.

    Das Prozessverhalten des Klägers in jenem Verfahren (2 A 895/11) führt nicht dazu, dass die in dem Bescheid vom 12. Juli 2011 verfügten Grundverwaltungsakte nunmehr im Kostenrechtsstreit einer Rechtmäßigkeitskontrolle unterzogen werden könnten.

    Dass die vom Kläger (in dem Verfahren 2 A 895/11 des Verwaltungsgerichts) übersandten Fotos den unmittelbar nach Durchführung der Rückschnittarbeiten am 17. August 2011 eingetretenen Zustand der Bäume, Büsche und Hecken auf dem Grundstück des Klägers wiedergeben, ist von der Beklagten jedenfalls in Zweifel gezogen worden.

  • OLG Köln, 13.08.2014 - 16 U 207/13

    Anspruch auf Rückzahlung eines treuhänderisch zur Verfügung gestellten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.2015 - 7 LB 80/14
    Die Klage hatte auf dem Zivilrechtsweg in zwei Instanzen keinen Erfolg (vgl. Urt. d. LG A-Stadt v. 06.11.2013 - 5 O 77/13 - Urt. d. OLG Celle v. 05.06.2014 - 16 U 207/13 -).

    Die dagegen eingelegte Berufung hat das Oberlandesgericht Celle durch rechtskräftig gewordenes Urteil vom 5. Juni 2014 (16 U 207/13) zurückgewiesen.

  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.2015 - 7 LB 80/14
    Unabdingbare Grundlage einer rechtmäßigen Verwaltungsvollstreckung ist allein die Wirksamkeit, nicht aber die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung (BVerwG, Urt. v. 13.04.1984 - 4 C 31.81 -, Buchholz 345 § 10 VwVG Nr. 4; Urt. v. 25.09.2008 - 7 C 5.08 -, juris).

    Der Vollzug eines Handlungspflichten auferlegenden Verwaltungsakts führt nicht zu dessen Erledigung, wenn von ihm - wie hier mit Blick auf den streitigen Kostenbescheid - weiterhin rechtliche Wirkungen für das Vollstreckungsverfahren ausgehen (BVerwG, Urt. v. 25.09.2008, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2008 - 1 A 4629/06

    Höchstgrenze für den Erhalt von Versorgungsbezügen im öffentlichen Dienst;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.2015 - 7 LB 80/14
    Er ist dann zwar rechtswidrig und unterliegt der Aufhebung, sofern er noch nicht unanfechtbar ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.07.1978 - 7 N 1.78 -, BVerwGE 56, 172; OVG NRW, Urt. v. 04.06.2008 - 1 A 4629/06 -, juris, Rdnr. 56; Ziekow, VwVfG, 2. Aufl., § 44 Rdnr. 10).
  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 N 1.78

    Gerichtsbesetzung bei Vorlagen im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.2015 - 7 LB 80/14
    Er ist dann zwar rechtswidrig und unterliegt der Aufhebung, sofern er noch nicht unanfechtbar ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.07.1978 - 7 N 1.78 -, BVerwGE 56, 172; OVG NRW, Urt. v. 04.06.2008 - 1 A 4629/06 -, juris, Rdnr. 56; Ziekow, VwVfG, 2. Aufl., § 44 Rdnr. 10).
  • BVerwG, 13.10.1986 - 6 P 14.84

    Personalvertretung - Mängel des Beschlussverfahrens - Stufenvertretung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.2015 - 7 LB 80/14
    Die Offensichtlichkeit eines Fehlers ist gegeben, wenn sie für einen unvoreingenommenen, mit den in Betracht kommenden Umständen vertrauten, verständigen Beobachter ohne Weiteres ersichtlich ist (BVerwG, Beschl. v. 13.10.1986 - 6 P 14/84 -, BVerwGE 75, 62).
  • BVerwG, 11.05.2000 - 11 B 26.00

    Flugsicherheitsgebühr; Nichtigkeit von Verwaltungsakten; Geltungsvorrang des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.2015 - 7 LB 80/14
    Besonders schwerwiegend ist ein Mangel eines Verwaltungsakts, wenn er diesen schlechterdings unerträglich erscheinen lässt, d.h. mit tragenden Verfassungsprinzipien oder der Rechtsordnung immanenten Wertvorstellungen unter keinen Umständen vereinbar ist (BVerwG, Beschl. v. 11.05.2000 - 11 B 26.00 -, NVwZ 2000, 1040).
  • VGH Bayern, 04.04.2007 - 8 B 05.3195

    Abwälzung der Pflicht zu Reinigung und Winterdienst auf Anlieger: Zumutbarkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.2015 - 7 LB 80/14
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 4. April 2007 (- 8 B 05.3195 -, juris, Rdnr. 79) zum bayerischen Landesrecht ausgeführt, als Reinigung im Sinne des Art. 51 Abs. 4 BayStrWG seien in erster Linie das Kehren ("besenrein" säubern) und das Aufsammeln und Entsorgen von körperlichem Unrat zu verstehen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.05.2009 - 3 L 806/08

    Umfang der Straßenreinigungspflicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.2015 - 7 LB 80/14
    Auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs Bezug nehmend hat das vom Verwaltungsgericht zitierte Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt (Beschl. v. 26.05.2009 - 3 L 806/08 -, juris, Rdnr. 9) festgestellt, dass das Mähen des auf einem Straßenrandstreifen wachsenden Grases keine Beseitigung einer Verunreinigung darstelle.
  • BVerwG, 13.04.1984 - 4 C 31.81

    Ersatzvornahme gegen bauliche Mängel - Zwangsvollstreckung, Angabe der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.2015 - 7 LB 80/14
    Unabdingbare Grundlage einer rechtmäßigen Verwaltungsvollstreckung ist allein die Wirksamkeit, nicht aber die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung (BVerwG, Urt. v. 13.04.1984 - 4 C 31.81 -, Buchholz 345 § 10 VwVG Nr. 4; Urt. v. 25.09.2008 - 7 C 5.08 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 11.12.2014 - 4 Ss 569/14

    Ordnungswidrigkeit im Naturschutz: Verbot des Abschneidens und auf den Stock

  • VG Mainz, 21.02.2018 - 3 K 363/17

    Kosten für Beseitigung von auf Straßen überhängende Pflanzen

    Die durchgeführten Rückschnittarbeiten entsprechen vielmehr schonenden Form- und Pflegeschnitten zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen in den Straßenraum hinein, welcher nach dem zweiten Halbsatz des § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG ausdrücklich zulässig sind (vgl. OVG Nds., Urteil vom 28.10.2015 - 7 LB 80/14 -, NVwZ-RR 2016, 243).
  • VG Braunschweig, 21.09.2016 - 6 A 46/16

    Anlieger; Gosse; Grünanlage; Grünstreifen; Pflanzinsel; Straßenreinigung;

    Insoweit hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Nds. OVG) in seinem Urteil vom 28.10.2015 (7 LB 80/14, www.rechtsprechung.niedersachsen.de, Rn. 37) klargestellt, dass die Verpflichtung, Gehwege von Unkraut zu befreien, nicht offenkundig der Ermächtigung in § 52 Abs. 1 Satz 2 NStrG widerspreche.
  • VG Göttingen, 10.09.2019 - 1 A 530/18

    Auslagen, notwendige; Ersatzvornahme; Kosten

    Unabdingbare Grundlage einer rechtmäßigen Verwaltungsvollstreckung ist allein die Wirksamkeit, nicht aber die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung (BVerwG, Urt. v. 13.04.1984 - 4 C 31.81 -, Buchholz 345 § 10 VwVG Nr. 4 = juris Rn. 12; Urt. v. 25.09.2008 - 7 C 5.08 -, juris Rn. 12; Nds. OVG, Urt. v. 28.10.2015 - 7 LB 80/14 -, juris Rn. 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht