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   OVG Niedersachsen, 28.11.2013 - 8 ME 157/13   

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OVG Niedersachsen, 28.11.2013 - 8 ME 157/13 (https://dejure.org/2013,34744)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.11.2013 - 8 ME 157/13 (https://dejure.org/2013,34744)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. November 2013 - 8 ME 157/13 (https://dejure.org/2013,34744)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AufenthG; § 84 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG; § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO; Art. 6 GG; Art. 8 EMRK
    Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen; Fortbestand der familiären Gemeinschaft zwischen einem Ausländer und seinem minderjährigen ledigen deutschen Kind

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 6, GG Art. 19 Abs. 4, EMRK Art. 8
    Familiäre Beistandsgemeinschaft, familiäre Lebensgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft, häusliche Gemeinschaft, deutsches Kind, Umgangsrecht, Umgang, Umgangskontakte, Verbundenheit, tatsächliche Verbundenheit, Eltern-Kind-Verhältnis, Aufenthaltsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen; Fortbestand der familiären Gemeinschaft zwischen einem Ausländer und seinem minderjährigen ledigen deutschen Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen; Fortbestand der familiären Gemeinschaft zwischen einem Ausländer und seinem minderjährigen ledigen deutschen Kind

  • Jurion (Kurzinformation)

    Regelmäßiger Umgang mit minderjährigem Kind rechtfertigt Verlängerung zur Personensorge erteilter Aufenthaltserlaubnis

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2013 - 8 ME 157/13
    sorgeberechtigtem Vater und dem in einer Pflegefamilie lebenden zweijährigen Kind; BVerfG, Beschl. v. 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 -, FamRZ 2006, 187: 14tägige Besuchskontakte zwischen nicht sorgeberechtigtem Vater und dem bei der Mutter lebenden fünfjährigen Kind).

    Ist daher die Gemeinschaft zwischen einem Elternteil und seinem minderjährigen Kind getragen von tatsächlicher Anteilnahme am Leben und Aufwachsen des Kindes und besteht ein regelmäßiger Umgang des ausländischen Elternteils, der dem auch sonst Üblichen entspricht, kann von einer familiären Gemeinschaft ausgegangen werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1.12.2008, a.a.O., juris Rn. 35; Beschl. v. 8.12.2005, a.a.O., S. 188 f.).

  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2013 - 8 ME 157/13
    Je nach den Umständen des Einzelfalls kann vielmehr gerade die Ausübung des Umgangsrechts die Erfüllung der Elternfunktion im Sinne des Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GG unter den für den umgangsberechtigten Elternteil nicht änderbaren Beschränkungen bedeuten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.1.2009, a.a.O.: 14tägige betreute Besuchskontakte zwischen nicht sorgeberechtigtem Vater und dem bei der Mutter lebenden zweijährigen Kind; BVerfG, Beschl. v. 1.12.2008 - 2 BvR 1830/08 -, juris, Rn. 39: 14tägige Besuchskontakte zwischen tlw.

    Ist daher die Gemeinschaft zwischen einem Elternteil und seinem minderjährigen Kind getragen von tatsächlicher Anteilnahme am Leben und Aufwachsen des Kindes und besteht ein regelmäßiger Umgang des ausländischen Elternteils, der dem auch sonst Üblichen entspricht, kann von einer familiären Gemeinschaft ausgegangen werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1.12.2008, a.a.O., juris Rn. 35; Beschl. v. 8.12.2005, a.a.O., S. 188 f.).

  • BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2013 - 8 ME 157/13
    Entscheidend ist vielmehr die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.1.2009 - 2 BvR 1064/08 -, NVwZ 2009, 387 f. mit zahlreichen weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

    Je nach den Umständen des Einzelfalls kann vielmehr gerade die Ausübung des Umgangsrechts die Erfüllung der Elternfunktion im Sinne des Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GG unter den für den umgangsberechtigten Elternteil nicht änderbaren Beschränkungen bedeuten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.1.2009, a.a.O.: 14tägige betreute Besuchskontakte zwischen nicht sorgeberechtigtem Vater und dem bei der Mutter lebenden zweijährigen Kind; BVerfG, Beschl. v. 1.12.2008 - 2 BvR 1830/08 -, juris, Rn. 39: 14tägige Besuchskontakte zwischen tlw.

  • BVerfG, 09.08.1990 - 2 BvR 1128/88
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2013 - 8 ME 157/13
    Derart wirkende aufenthaltsrechtliche Maßnahmen stehen regelmäßig im Widerspruch zu der sich aus dem Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG ergebenden Verpflichtung der Gerichte, die verfahrensrechtliche Durchsetzung von Grundrechten zu sichern (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 29.9.2005 - 10 CE 05.2067 -, juris Rn. 4 f.; OVG Saarland, Beschl. v. 5.3.2001 - 9 W 7/00 -, juris Rn. 37 f.; GK-AufenthG, a.a.O., Rn. 104 f.; grundlegend BVerfG, Beschl. v. 9.8.1990 - 2 BvR 1128/88 -, juris Rn. 13), und sind in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig im Sinne des Art. 8 Abs. 2 EMRK (vgl. EGMR, Urt. v. 11.7.2000 - 29192/95 -, NVwZ 2001, 547 Rn. 62 (Ciliz ./. Niederlande): "a negative obligation to refrain from measures which cause family ties to rupture").
  • OVG Saarland, 05.03.2001 - 9 W 7/00
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2013 - 8 ME 157/13
    Derart wirkende aufenthaltsrechtliche Maßnahmen stehen regelmäßig im Widerspruch zu der sich aus dem Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG ergebenden Verpflichtung der Gerichte, die verfahrensrechtliche Durchsetzung von Grundrechten zu sichern (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 29.9.2005 - 10 CE 05.2067 -, juris Rn. 4 f.; OVG Saarland, Beschl. v. 5.3.2001 - 9 W 7/00 -, juris Rn. 37 f.; GK-AufenthG, a.a.O., Rn. 104 f.; grundlegend BVerfG, Beschl. v. 9.8.1990 - 2 BvR 1128/88 -, juris Rn. 13), und sind in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig im Sinne des Art. 8 Abs. 2 EMRK (vgl. EGMR, Urt. v. 11.7.2000 - 29192/95 -, NVwZ 2001, 547 Rn. 62 (Ciliz ./. Niederlande): "a negative obligation to refrain from measures which cause family ties to rupture").
  • OVG Niedersachsen, 28.07.2009 - 8 ME 111/09

    Aufenthaltserlaubnis für einen dreifachen ausländischen Vater; Besuch der im Heim

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2013 - 8 ME 157/13
    Die Verlängerung einer nach §§ 27, 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG zur Personensorge erteilten Aufenthaltserlaubnis setzt nach § 28 Abs. 2 Satz 2 AufenthG auch voraus, nur hierum streiten die Beteiligten, dass die familiäre Lebensgemeinschaft zwischen dem Ausländer und seinem minderjährigen ledigen deutschen Kind fortbesteht (vgl. Senatsbeschl. v. 14.10.2010 - 8 PA 234/10 -, juris Rn. 14 f.; v. 28.7.2009 - 8 ME 111/09 -, juris Rn. 3 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2013 - 8 ME 157/13
    Ein solches überwiegendes Interesse kann in den Fällen, in denen dem Rechtsbehelf - wie hier nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO in Verbindung mit § 84 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG - schon von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zukommt, nur dann angenommen werden, wenn der Rechtsbehelf des Antragstellers offensichtlich oder doch zumindest mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird oder wenn sonstige Umstände gegeben sind, die es rechtfertigen, ausnahmsweise - in Abweichung von der gesetzlich getroffenen Wertung - dem Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung zukommen zu lassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 -, NVwZ 2004, 93, 94; BVerwG, Beschl. v. 14.4.2005 - BVerwG 4 VR 1005.04 -, BVerwGE 123, 241, 244 f.).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2013 - 8 ME 157/13
    Ein solches überwiegendes Interesse kann in den Fällen, in denen dem Rechtsbehelf - wie hier nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO in Verbindung mit § 84 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG - schon von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zukommt, nur dann angenommen werden, wenn der Rechtsbehelf des Antragstellers offensichtlich oder doch zumindest mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird oder wenn sonstige Umstände gegeben sind, die es rechtfertigen, ausnahmsweise - in Abweichung von der gesetzlich getroffenen Wertung - dem Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung zukommen zu lassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 -, NVwZ 2004, 93, 94; BVerwG, Beschl. v. 14.4.2005 - BVerwG 4 VR 1005.04 -, BVerwGE 123, 241, 244 f.).
  • EGMR, 11.07.2000 - 29192/95

    Ausländer, Aufenthaltserlaubnis, Ausweisung, Familienangehörige, Kinder, Schutz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2013 - 8 ME 157/13
    Derart wirkende aufenthaltsrechtliche Maßnahmen stehen regelmäßig im Widerspruch zu der sich aus dem Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG ergebenden Verpflichtung der Gerichte, die verfahrensrechtliche Durchsetzung von Grundrechten zu sichern (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 29.9.2005 - 10 CE 05.2067 -, juris Rn. 4 f.; OVG Saarland, Beschl. v. 5.3.2001 - 9 W 7/00 -, juris Rn. 37 f.; GK-AufenthG, a.a.O., Rn. 104 f.; grundlegend BVerfG, Beschl. v. 9.8.1990 - 2 BvR 1128/88 -, juris Rn. 13), und sind in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig im Sinne des Art. 8 Abs. 2 EMRK (vgl. EGMR, Urt. v. 11.7.2000 - 29192/95 -, NVwZ 2001, 547 Rn. 62 (Ciliz ./. Niederlande): "a negative obligation to refrain from measures which cause family ties to rupture").
  • OVG Niedersachsen, 14.10.2010 - 8 PA 234/10

    Begriff der Wohnung i.S.d. § 180 Zivilprozessordnung (ZPO); Vorausetzungen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2013 - 8 ME 157/13
    Die Verlängerung einer nach §§ 27, 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG zur Personensorge erteilten Aufenthaltserlaubnis setzt nach § 28 Abs. 2 Satz 2 AufenthG auch voraus, nur hierum streiten die Beteiligten, dass die familiäre Lebensgemeinschaft zwischen dem Ausländer und seinem minderjährigen ledigen deutschen Kind fortbesteht (vgl. Senatsbeschl. v. 14.10.2010 - 8 PA 234/10 -, juris Rn. 14 f.; v. 28.7.2009 - 8 ME 111/09 -, juris Rn. 3 f. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.09.2005 - 10 CE 05.2067
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2017 - 2 O 31/17

    Aufenthaltserlaubnis bei Eltern-Kind-Beziehung nach Rücknahme des Asylantrags

    Dass der Umgangsberechtigte nur ausschnittsweise am Leben des Kindes Anteil nehmen kann und keine alltäglichen Erziehungsentscheidungen trifft, steht der Annahme einer familiären Lebensgemeinschaft nicht grundsätzlich entgegen (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 28.11.2013 - 8 ME 157/13 -, juris RdNr. 9).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.11.2020 - 4 MB 38/20

    Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis

    Maßgebend ist daher, dass die Gemeinschaft zwischen einem Elternteil und seinem minderjährigen Kind von tatsächlicher Anteilnahme am Leben und Aufwachsen des Kindes getragen ist und ein regelmäßiger Umgang des ausländischen Elternteils besteht, der dem auch sonst Üblichen entspricht (vgl. nur OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.11.2013 - 8 ME 157/13 - InfAuslR 2014, 48 f., juris Rn. 9.; ähnlich: Beschl. des Senats v. 30.07.2020 - 4 MB 23/20 -, juris Rn. 28, beide m.w.N.).

    Entsprechend muss auch die Unterbrechung des Umgangs nicht zur Aufhebung einer bestehenden familiären Gemeinschaft zwischen einem Elternteil und seinem minderjährigen Kind führen, wenn die Unterbrechung der Kontakte maßgeblich auf das Verhalten der Kindesmutter zurückzuführen ist und als eine nur vorübergehende angesehen werden kann, weil sich der Kindesvater umgehend und nachhaltig um die Fortsetzung der Umgangskontakte bemüht hat (OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.11.2013 - 8 ME 157/13 - InfAuslR 2014, 48 f., juris Rn. 10).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2015 - 2 L 193/12

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Umzug in den Zuständigkeitsbereich einer

    Ausreichend hierfür ist ein von tatsächlicher Anteilnahme am Leben und Aufwachsen des Kindes getragener regelmäßiger Umgang mit dem minderjährigen deutschen Kind (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 28.11.2013 - 8 ME 157/13 -, Juris RdNr. 9).
  • OVG Niedersachsen, 28.09.2017 - 13 ME 244/17

    Aussetzung der Abschiebung; Beschwerde; familiäre Lebensgemeinschaft mit

    Nur derart wirkende aufenthaltsrechtliche Maßnahmen stehen aber regelmäßig im Widerspruch zu der sich aus dem Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG ergebenden Verpflichtung der Gerichte, die verfahrensrechtliche Durchsetzung von Grundrechten zu sichern (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 28.11.2013 - 8 ME 157/13 -, juris Rn. 11; Bayerischer VGH, Beschl. v. 29.9.2005 - 10 CE 05.2067 -, juris Rn. 4 f.; OVG Saarland, Beschl. v. 5.3.2001 - 9 W 7/00 -, juris Rn. 37 f.; grundlegend BVerfG, Beschl. v. 9.8.1990 - 2 BvR 1128/88 -, juris Rn. 13), und sind in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig im Sinne des Art. 8 Abs. 2 EMRK (vgl. EGMR, Urt. v. 11.7.2000 - 29192/95 -, NVwZ 2001, 547 Rn. 62 (Ciliz ./. Niederlande): "a negative obligation to refrain from measures which cause family ties to rupture").
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2015 - 8 ME 163/14

    Verwaltungsverfahrensrechtliche Einordnung der Ausschreibung zur Festnahme in den

    Gleiches gilt voraussichtlich nach der Geburt dieser Tochter, denn der Antragsteller hat nicht ansatzweise aufgezeigt, dass er mit dieser eine nach Art. 6 GG schutzwürdige familiäre Lebensgemeinschaft führen wird (vgl. zu den Anforderungen: Senatsbeschl. v. 28.11.2013 - 8 ME 157/13 -, juris Rn. 9; v. 12.3.2013 - 8 LA 13/13 -, juris Rn. 24 jeweils m.w.N.).
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