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   OVG Niedersachsen, 29.01.2007 - 12 ME 416/06   

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OVG Niedersachsen, 29.01.2007 - 12 ME 416/06 (https://dejure.org/2007,9747)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.01.2007 - 12 ME 416/06 (https://dejure.org/2007,9747)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. Januar 2007 - 12 ME 416/06 (https://dejure.org/2007,9747)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    OVG Lüneburg v. 29.01.2007: Wird ein Berufskraftfahrer (hier: Taxifahrer) von Familienangehörigen detailliert dahingehend belastet, dass er alkoholabhängig sei, dann handelt es sich um Tatsachen, die es rechtfertigen, durch eine MPU-Anordnung dem Betroffenen die ...

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    MPU nicht verweigern!

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisentzug auch ohne Alkohol-Test

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisentzug auch ohne Alkohol-Test

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2016 - 12 ME 142/16

    Aggressionspotential; Anhaltspunkte; Beweiswürdigung; Bindung; Bindungswirkung;

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats erfasst die Vorschrift entsprechend ihrer Auffangfunktion nicht nur ein alkoholkonsumbedingtes Fehlverhalten im Straßenverkehr, sondern gestattet auch die Berücksichtigung nicht straßenverkehrsbezogener Alkoholauffälligkeiten (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 29.1.2007 - 12 ME 416/06 -, DAR 2007, 227 f., hier zitiert nach juris, Rn. 8, m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2015 - 16 B 584/15

    Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund der Annahme einer Alkoholabhängigkeit und der

    OVG NRW, Beschlüsse vom 15. November 2005 - 16 B 1627/05 - und vom 8. September 2008 - 16 B 749/08 - VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 24. Juni 2002 - 10 S 985/02 - und vom 29. Juli 2002 - 10 S 1164/02 -, jeweils a. a. O.; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 11. September 2006 - 10 B 10734/06 -, a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 12 ME 416/06 -, DAR 2007, 227 = Blutalkohol 44 (2007), 114 = juris, Rn. 10.
  • VG Stade, 18.12.2008 - 1 A 1274/08

    Berücksichtigung nicht straßenverkehrsbezogener Alkoholauffälligkeiten im

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts rechtfertigen Tatsachen die Annahme des Alkoholmissbrauchs im Sinne von § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a), 2. Fall FeV - d.h. des Unvermögens zur zuverlässigen Trennung eines die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsums und das Führen von Kraftfahrzeugen -, wenn deutliche Indizien für eine weit überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung des Betroffenen vorliegen und außerdem weitere tatsächliche Umstände festzustellen sind, die die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen (Nds. OVG, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 12 ME 416/06 - m.w.N.).

    Es muss daher ein auf Tatsachen gestützter Verdacht vorliegen, dass der Betroffene häufig und in großen Mengen Alkohol zu sich nimmt und entsprechend weit überdurchschnittlich an Alkohol gewöhnt ist (Nds. OVG, Beschluss vom 24. November 2004 - 12 ME 418/04 - Nds. OVG, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 12 ME 416/06 - Nds. OVG, Beschluss vom 6. März 2008 - 12 ME 377/07 - VG Oldenburg, Beschluss vom 7. Juli 2008 - 7 B 1835/08 - m.w.N.).

    Dabei sind als derartige Tatsachen nach der gefestigten Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts nicht nur alkoholkonsumbedingtes Fehlverhalten im Straßenverkehr zu berücksichtigen, sondern es ist auch die Berücksichtigung nicht straßenverkehrsbezogener Alkoholauffälligkeiten gestattet (Nds. OVG, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 12 ME 416/06 - Nds. OVG, Beschluss vom 24. November 2004 - 12 ME 418/04 - Nds. OVG, Beschluss vom 22. November 2002 - 12 ME 1770/02 - Nds. OVG, Beschluss vom 28. März 2003 - 12 LA 65/03 - wohl auch: Hentschel, Kommentar zum Straßenverkehrsrecht, 39. Auflage, § 13 FeV, Rndr. 4).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2008 - 3 M 503/08

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Das kann der Fall sein bei einem Berufskraftfahrer, der in einen Dauerkonflikt gerät zwischen der Neigung, häufig und in großen Mengen Alkohol zu konsumieren, und seiner Verpflichtung, seinen Beruf in fahrtüchtigem Zustand auszuüben (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 06.03.2008 - a. a. O. und v. 29.01.2007 - 12 ME 416/06 - DAR 2007, 227).

    In der Rechtsprechung sind als solche besondere Umstände anerkannt worden, die neben einer nicht straßenverkehrsbezogenen Alkoholauffälligkeit die Annahme eines Alkoholmissbrauchs rechtfertigen: Angaben von nahen Verwandten und des Arbeitgebers über regelmäßigen - hohen - Alkoholkonsum und eine weit überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung bei einem Taxifahrer (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.01.2007, a. a. O.) sowie die Begehung von Gewalttaten im häuslichen Bereich unter hochgradiger Alkoholisierung bei einem Berufskraftfahrer, dem wegen einer Trunkenheitsfahrt bereits einmal die Fahrerlaubnis entzogen worden war (VGH Mannheim, Beschl. v. 29.07.2002 - 10 S 1164/02 - NZV 2002, 582 und v. 24.06.2002 - 10 S 985/02 - NZV 2002, 580).

  • OVG Bremen, 19.10.2011 - 2 B 148/11

    Aggressivität unter Alkoholeinfluß, wiederholte - medzinisch-psychologisches

    Angenommen wird dies insbesondere in Fällen von Berufskraftfahrern, die in besonderer Weise auf das regelmäßige Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr angewiesen sind und bei denen bei einem häufigen und intensiven unkontrollierten Alkoholkonsum davon ausgegangen wird, dass es nur eine Frage der Zeit ist, dass sie in den Konflikt geraten, am Straßenverkehr berufsbedingt teilnehmen zu "müssen", obwohl sie alkoholbedingt fahruntüchtig sind (OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 12.11.2008 -3 M 503/08 -NJW 2009, 1829-1832; OVG Lüneburg, Beschl. vom 06.03.2008 - 12 ME 377/07 -juris und Beschl. vom 29.01.2007 -12 ME 416/06 -DAR 2007, 227-228; Bay.VGH, Beschl. vom 11.06.2007 -11 CS 06.3023 - juris (dort als mittelbarer Zusammenhang bezeichnet), Beschl. vom 22.10.2007 -11 C 07.2311 - juris -und Beschl. vom 04.04.2006 -11 CS 05.2439 -DAR 2006, 413-414; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. vom 05.06.2007 -10 A 10062/07 (dort als besondere verkehrsbezogene Umstände bezeichnet) und vom 11.09.2006 -10 B 10734/06 - beide juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 29.07.2002 -10 S 1164/02 - juris -und Beschl. vom 24.06.2002 -10 S 985/02 -NZV 2002, 580-582; vgl. auch: Hentschel/AYH./Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 13 FeV Rz. 21 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 08.10.2018 - 11 CE 18.1531

    Beschwerde im Eilverfahren - Neuerteilung einer Fahrerlaubnis -

    Dies ist nicht zu beanstanden und entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG NW, B.v. 12.7.2011 - 16 A 89/11 - DAR 2011, 602 = juris Rn. 7; B.v. 4.2.2004 - 19 A 94/03 - juris Rn. 13; OVG Nds., B.v. 29.1.2007 - 12 ME 416/06 - juris Rn. 8; OVG RP, B.v. 11.9.2006 - 10 B 10734/06 - ZfSch 2006, 713 = juris Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 06.03.2008 - 12 ME 377/07

    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung aufgrund von

    In derartigen Fällen besteht auch nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur Beschl. v. 29.1.2007 - 12 ME 416/06 -, DAR 2007, 227 m. w. N.) Anlass zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung, denn § 13 Nr. 2 Buchst. a 2. Alt. FeV erfasst entsprechend ihrer Auffangfunktion nicht nur ein alkoholkonsumbedingtes Fehlverhalten im Straßenverkehr, sondern gestattet auch die Berücksichtigung nicht straßenverkehrsbezogener Alkoholauffälligkeiten, sofern deutliche Indizien für eine weit überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung des Betroffenen vorliegen und außerdem weitere tatsächliche Umstände festzustellen sind, die die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen.
  • VG München, 04.04.2007 - M 1 S 07.945

    Zur Alkoholabhängigkeit und zum Alkoholmissbrauch sowie zur Anordnung eines

    Dabei befindet er sich insoweit im Einklang mit der sonstigen Rechtsprechung (BayVGH v. 4.1.2006 Az. 11 CS 05.1878; OVG Rh-Pf v. 11.9.2006 ZfS 2006, 713; OVG Nds. v. 29.1.2007 DAR 2007, 227), als diese als Anlass einen nicht verkehrsbezogenen Vorfall genügen lässt, aber zumindest einen mittelbaren Zusammenhang zwischen dem Alkoholkonsum und einer Teilnahme am Straßenverkehr fordert.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2012 - 16 B 326/12

    Rechtsfolgen des Fehlens eines deutlichen Sachverhalts in der Anordnung zur

    vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 12 ME 416/06 -, DAR 2007, 227; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22. Januar 2001 - 10 S 2032/00 -, NZV 2001, 279; OVG Rh-Pf., Beschluss vom 11. September 2006 - 10 B 10734/06 -, Blutalkohol 44, 329.
  • VG Bremen, 21.04.2020 - 5 V 580/20

    Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines

    In diesen Fällen besteht dann Anlass zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung, wenn deutliche Indizien für eine weit überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung des Betroffenen vorliegen und außerdem weitere tatsächliche Umstände festzustellen sind, die die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen (NdsOVG, Beschl. v. 29.01.2007 - 12 ME 416/06 -, juris Rn. 8).
  • VG Oldenburg, 07.07.2008 - 7 B 1835/08

    Alkohol; Alkoholmissbrauch; BAK; Eignung; Ereignis; Fahrt; Fahrt; Fahrzeug;

  • VG München, 30.01.2008 - M 1 S 08.73

    Rechtmäßigkeit der Gutachtensaufforderung; Alkoholmissbrauch; mittelbarer

  • VG Osnabrück, 28.05.2013 - 6 B 20/13

    Fahrerlaubnis: Eignungsüberprüfung; Fahrerlaubnis: Gutachten (Amtsermittlung);

  • VG Aachen, 09.05.2012 - 3 K 1042/12

    Entzug der Fahrerlaubnis bei einer Blutalkoholkonzentration von 3,02 Promille;

  • OVG Hamburg, 19.10.2011 - 2 B 148/11

    Zur Anordnung einer MPU bei mehreren Alkoholauffälligkeiten ohne Zusammenhang mit

  • VG München, 02.07.2009 - M 1 S 09.2394

    Alkoholmissbrauch; Anordnung einer MPU; Zusammenhang zwischen erhöhtem

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