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   OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 11 LC 480/07   

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https://dejure.org/2009,17016
OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 11 LC 480/07 (https://dejure.org/2009,17016)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.01.2009 - 11 LC 480/07 (https://dejure.org/2009,17016)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - 11 LC 480/07 (https://dejure.org/2009,17016)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kosten für Sondierungsmaßnahmen im Emdener Hafen trägt das Land Niedersachsen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 97 Abs 2 SOG ND; § 97 Abs 1 SOG ND
    Bauvorhaben; Bombe; Bombenblindgänger; Emden; Emdener Hafen; Gefahrenabwehrbehörde; Hafen; Kampfmittel; Kampfmittelaufsuchung; Kosten; Kostentragung; Kostentragungspflicht; Land; Land Niedersachsen; Niedersachsen; Sondierung; Sondierungsmaßnahme; Zweiter Weltkrieg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Das Land Niedersachsen hat die Kosten der Kampfmittelsondierung im Bereich des Emdener Hafens zu tragen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Das Land Niedersachsen hat die Kosten der Kampfmittelsondierung im Bereich des Emdener Hafens zu tragen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 LC 386/06

    Kostenerstattungspflicht eines Straßenneubauamtes für eine Sondierung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 11 LC 480/07
    Das (den Beteiligten übersandte) Urteil des 12. Senats des erkennenden Gerichts v. 9. Oktober 2008 (- 12 LC 386/06 -, juris) sei auf die vorliegende Fallkonstellation nicht übertragbar.

    Der 12. Senat d. erk. Gerichts (Urt. v. 9.10.2008 - 12 LC 386/06 -, juris) hat in diesem Zusammenhang zu Kampfmittelsondierungen im Rahmen eines Bundesautobahnausbaus u. a. ausgeführt:.

  • BVerwG, 16.01.1968 - I A 1.67

    Munitionsanstalt der Bundeswehr - § 40 VwGO, 'nichtverfassungsrechtlich'; Art. 30

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 11 LC 480/07
    Nach herrschender Meinung fehlt den Polizei- und Ordnungsbehörden die Befugnis, das Polizei- und Ordnungsrecht gegenüber anderen Hoheitsträgern durch Verwaltungsakte (ggf. sogar durch zwangsweisen Vollzug) durchzusetzen, sofern die Anordnungen in die hoheitliche Tätigkeit der anderen Behörden eingreifen (BVerwG, Urt. v. 16.1.1968 - I A 1.67 -, BVerwGE 29, 52, 59; OVG Schl.-H., Urt. v. 26.5.1999 - 2 L 231/96-, juris, NordÖR 1999, 452; Götz, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 13. Aufll., 2001 § 9 Rdnr. 238 ff.).

    Die jeweils tätig werdende Hoheitsverwaltung ist selbst zuständig und verantwortlich für die Beachtung der von ihrem Tätigkeitsbereich berührten gesetzlichen Bestimmungen und unterliegt damit auch dem rechtsstaatlichen Gebot, Gefährdungen und Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu vermeiden sowie in gefahrverdächtigen Lagen die notwendigen Aufklärungs- und Sicherungsmaßnahmen zu veranlassen und eingetretene Störungen selbst zu beheben (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.1.1968 - I A 1.67 -, BVerwGE 29, 52; Wolff/Bachof, Verwaltungsrecht 111, 4. Aufl. § 127 Rdnr. 30).

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.05.1999 - 2 L 231/96

    Zur Heranziehung zu den Kosten der Gefahrerforschung nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 11 LC 480/07
    Nach herrschender Meinung fehlt den Polizei- und Ordnungsbehörden die Befugnis, das Polizei- und Ordnungsrecht gegenüber anderen Hoheitsträgern durch Verwaltungsakte (ggf. sogar durch zwangsweisen Vollzug) durchzusetzen, sofern die Anordnungen in die hoheitliche Tätigkeit der anderen Behörden eingreifen (BVerwG, Urt. v. 16.1.1968 - I A 1.67 -, BVerwGE 29, 52, 59; OVG Schl.-H., Urt. v. 26.5.1999 - 2 L 231/96-, juris, NordÖR 1999, 452; Götz, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 13. Aufll., 2001 § 9 Rdnr. 238 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1990 - 5 S 1842/89

    Polizeiliche Abwehrmaßnahme gegen Anscheinsstörer; Grundwasserverunreinigung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 11 LC 480/07
    Hat die zuständige Gemeinde bereits einen Dritten vorläufig als Verantwortlichen herangezogen und bestätigt sich der Gefahrenverdacht nicht, trifft ihn keine Kostenlast und er kann gleichsam als "Nichtstörer" Ersatz seiner Kosten begehren (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.5.1990 - 5 S 1842/89 -, NVwZ-RR 1991, 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.1989 - 5 S 3099/88

    Kosten von Bodenuntersuchungen zur Ermittlung von Grundwasserverunreinigungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 11 LC 480/07
    Bestätigt sich dagegen der Gefahrenverdacht, sind die Kosten für die (dann notwendige) Beseitigung der Gefahr ebenso wie die Kosten für die (vorangegangene) Gefahren-erforschungsmaßnahme grundsätzlich von dem jeweiligen Störer zu tragen (vgl. Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 4. Aufl., 2007, E 51; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.9.1989 - 5 S 3099/88 -, NVwZ 1990, 784).
  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 C 9.02

    Bundesfernstraße; Unterhaltung; Lichtzeichenanlage; Verpflichtung zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 11 LC 480/07
    Vorliegend hat die Klägerin bzw. ihr Rechtsvorgänger kein Geschäft für den Beklagten wahrgenommen; denn die Beklagte war für die durchgeführten Sonderungsmaßnahmen nicht zuständig (zur GoA im öffentlichen Recht vgl. z. B. BVerwG, Urt. v. 28.8.2003 - 4 C 9.202 -, NVwZ-RR 2004, 84).
  • OVG Niedersachsen, 26.10.2015 - 4 ME 229/15

    Artenschutz; Einschätzungsprärogative; Gefahrerforschungseingriff;

    Es muss also einerseits die Besorgnis einer Gefahr bestehen, andererseits müssen aber noch Erkenntnislücken vorhanden sein, die geschlossen werden müssen, um die Sachlage endgültig beurteilen zu können (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 29.1.2009 - 11 LC 480/07 -, Nds.VBl 2009, 199).
  • VG Oldenburg, 13.07.2016 - 5 B 2984/16

    Düngung nach Bedarfsgrundsatz; Gefahrerforschung; Nährstoffvergleich;

    Es muss also einerseits die Besorgnis einer Gefahr bestehen, andererseits müssen aber noch Erkenntnislücken vorhanden sein, die geschlossen werden müssen, um die Sachlage endgültig beurteilen zu können (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 26. Oktober 2015 - 4 ME 229/15 -, juris Rn. 6 zum Naturschutzrecht und Urteil vom 29. Januar 2009 - 11 LC 480/07 -, Nds. VBl 2009, 199 zum allgemeinen Ordnungsrecht).
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