Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 29.01.2018 - 10 LB 82/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Rücküberstellung eines Asylbewerbers nach Bulgarien; Gravierende Mangel- oder Notsituation; Erforderlichkeit der Feststellung nationaler Abschiebungsverbote
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 60 Abs. 5, EMRK Art. 3, GR-Charta Art. 4, AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 2, AsylG § 31 Abs. 3
Bulgarien, internationaler Schutz in EU-Staat, Abschiebungsverbot, Aufnahmebedingungen, Obdachlosigkeit, Arbeitslosigkeit
- rewis.io
- milo.bamf.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rücküberstellung eines Asylbewerbers nach Bulgarien; Gravierende Mangel- oder Notsituation; Erforderlichkeit der Feststellung nationaler Abschiebungsverbote
- rechtsportal.de
In Bulgarien anerkannte Schutzberechtigte, deren (erneuter) Asylantrag in der Bundesrepublik Deutschland abgelehnt worden ist, dürfen derzeit nicht nach Bulgarien abgeschoben werden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Derzeit unzulässige Abschiebung anerkannter Flüchtlinge nach Bulgarien
- anwalt.de (Kurzinformation)
In Bulgarien anerkannte Flüchtlinge dürfen nicht mehr dorthin abgeschoben werden
- juraforum.de (Kurzinformation)
Keine Rücküberstellung von in Bulgarien anerkannten Flüchtlingen möglich
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Abschiebung anerkannter Flüchtlinge nach Bulgarien derzeit unzulässig - Anerkannte Flüchtlinge in Bulgarien von Obdachlosigkeit und extremer Armut bedroht
Verfahrensgang
- VG Hannover, 25.11.2015 - 2 A 1441/15
- OVG Niedersachsen, 29.01.2018 - 10 LB 82/17
- BVerwG, 13.08.2018 - 1 B 24.18
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2018, 542
- DVBl 2018, 392
Wird zitiert von ... (174) Neu Zitiert selbst (38)
- OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2016 - 3 L 94/16
International Schutzberechtigte, die keiner vulnerablen Personengruppe angehören, …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2018 - 10 LB 82/17
Anerkannte Schutzberechtigte müssen sich deshalb auf den für alle bulgarischen Staatsangehörigen vorhandenen Lebensstandard verweisen lassen (so auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.08.2016 - 3 L 94/16 -, juris Rn. 9 und 11).Auch nach diesen strengen Maßstäben bestehen in Bulgarien aktuell grundlegende Defizite im Hinblick auf die Aufnahmebedingungen, die in ihrer Gesamtheit betrachtet, zur Überzeugung des Senats die Annahme rechtfertigen, dass dem Kläger bei einer Abschiebung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung i.S.v. Art. 4 EUGrCh bzw. Art. 3 EMRK droht (ebenfalls eine drohende Verletzung von Art. 3 EMRK für anerkannte Schutzberechtigte bejahend: Hessischer VGH, Urteil vom 04.11.2016 - 3 A 1322/16.A -, juris; VG Braunschweig, Urteil vom 04.10.2017 - 9 A 507/17 - n. v. (zumindest für besonders schutzbedürftige Personen); VG Oldenburg, Urteil vom 17.01.2017 - 12 A 3971/16 -, juris; VG Lüneburg, Urteil vom 21.12.2016 - 8 A 170/16 -, juris; VG Göttingen, Beschluss vom 03.11.2016 - 2 B 361/16 - , juris; VG Arnsberg, Beschluss vom 13.06.2017 - 12 L 1407/17.A -, juris; eine drohende Verletzung von Art. 3 EMRK für anerkannte Schutzberechtigte verneinend: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.08.2016 - 3 L 94/16 -, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.09.2017 - 8 L 1199/17.A -, juris; VG Potsdam, Beschluss vom 13.07.2017 - 1 L 127/17.A -, juris; VG Berlin, Beschluss vom 12.07.2017 - 23 L 503.17 A -, juris; VG Ansbach, Beschluss vom 11.07.2017 - AN 11 S 17.50830 -, juris; VG Würzburg, Gerichtsbescheid vom 26.06.2017 - W 2 K 17.31807 -, juris (jedenfalls für nicht besonders schutzbedürftige Personen); VG Magdeburg, Beschluss vom 02.05.2017 - 9 B 94/17 -, juris; VG Hannover, Urteil vom 14.03.2017 - 2 A 301/15 -, n. v.; VG Cottbus, Beschluss vom 10.03.2017 - VG 5 L 673/16.A -, juris; VG Trier, Beschluss vom 08.02.2017 - 1 L 945/17.TR - , juris; VG Hamburg, Urteil vom 09.01.2017 - 16 A 5546/14 -, juris; differenzierend: OVG Saarland…, Urteil vom 13.12.2016 - 2 A 260/16 -, juris Rn. 28, wonach einzelfallbezogen die Voraussetzungen gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG vorliegen können).
Aus diesen Gründen vermag sich der Senat auf der Grundlage der aktuellen Erkenntnislage nicht der gegenteiligen Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt anzuschließen, wonach anerkannte Schutzberechtigte entweder in Asylunterkünften untergebracht würden oder doch zumindest an einer Kurzzeitunterbringung durch die Flüchtlingsbehörde partizipieren könnten (Beschluss vom 31.08.2016 - 3 L 94/16 -, juris Rn. 12).
Auch diese Beschäftigungsverhältnisse bieten also keine Gewähr dafür, eine Unterkunft und den übrigen Lebensbedarf finanzieren zu können (a. A. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.08.2016 - 3 L 94/16 -, juris Rn. 14, jedoch ohne Auseinandersetzung mit der Stellungnahme von Ilareva vom 27.08.2015).
- EuGH, 21.12.2011 - C-411/10
Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2018 - 10 LB 82/17
Daraus hat der Europäische Gerichtshof die Vermutung abgeleitet, dass die Behandlung der Asylbewerber in jedem Mitgliedstaat in Einklang mit den Erfordernissen der Grundrechte-Charta sowie mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der EMRK steht (EuGH, Urteil vom 21.12.2011 - C-411/10 und C-493/10 -, Rn. 80).Die Fokussierung der Prognose auf systemische Mängel ist dabei, wie sich aus den Erwägungen des Gerichtshofs zur Erkennbarkeit der Mängel für andere Mitgliedstaaten ergibt (EuGH, Urteil vom 21.12.2011 - C-411/10 und C-493/10 -, Rn. 88 bis 94), Ausdruck der Vorhersehbarkeit solcher Defizite, weil sie im Rechtssystem des zuständigen Mitgliedstaates angelegt sind oder dessen Vollzugspraxis strukturell prägen.
Das erfordert eine aktuelle Gesamtwürdigung der zur jeweiligen Situation vorliegenden Berichte und Stellungnahmen, wobei regelmäßigen und übereinstimmenden Berichten von internationalen Nichtregierungsorganisationen besondere Bedeutung zukommt (BVerfG…, Beschluss vom 21.04.2016 - 2 BvR 273/16 -, juris Rn. 11; vgl. auch EuGH, Urteil vom 21.12.2011, - C-411/10 und C-493/10 -, juris Rn. 90 f.).
Es ist aber jedenfalls mit Art. 3 EMRK unvereinbar, wenn sich ein Asylbewerber, der von staatlicher Unterstützung vollständig abhängig ist und sich in einer gravierenden Mangel- oder Notsituation befindet, staatlicher Gleichgültigkeit ausgesetzt sieht (vgl. EGMR, Urteil vom 21.12.2011, a.a.O., Rn. 53).
- OVG Saarland, 13.12.2016 - 2 A 260/16
Flüchtlingsschutz im Bundesgebiet für bereits in Bulgarien anerkannte Flüchtlinge
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2018 - 10 LB 82/17
Die Frage, ob eine Unterkunft und die übrige materielle Grundausstattung vorhanden sind, ist im Rahmen der Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG als zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis von der Beklagten zu prüfen (Saarländisches OVG, Urteil vom 13.12.2016 - 2 A 260/16 -, juris Rn. 28; vgl. auch Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 07.09.2017 - 13 ME 157/17 -, juris Rn. 8 und 10, …und Beschluss vom 20.06.2017 - 13 PA 104/17 -, juris Rn. 16).Auch nach diesen strengen Maßstäben bestehen in Bulgarien aktuell grundlegende Defizite im Hinblick auf die Aufnahmebedingungen, die in ihrer Gesamtheit betrachtet, zur Überzeugung des Senats die Annahme rechtfertigen, dass dem Kläger bei einer Abschiebung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung i.S.v. Art. 4 EUGrCh bzw. Art. 3 EMRK droht (ebenfalls eine drohende Verletzung von Art. 3 EMRK für anerkannte Schutzberechtigte bejahend: Hessischer VGH, Urteil vom 04.11.2016 - 3 A 1322/16.A -, juris; VG Braunschweig, Urteil vom 04.10.2017 - 9 A 507/17 - n. v. (zumindest für besonders schutzbedürftige Personen); VG Oldenburg, Urteil vom 17.01.2017 - 12 A 3971/16 -, juris; VG Lüneburg, Urteil vom 21.12.2016 - 8 A 170/16 -, juris; VG Göttingen, Beschluss vom 03.11.2016 - 2 B 361/16 - , juris; VG Arnsberg, Beschluss vom 13.06.2017 - 12 L 1407/17.A -, juris; eine drohende Verletzung von Art. 3 EMRK für anerkannte Schutzberechtigte verneinend: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.08.2016 - 3 L 94/16 -, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.09.2017 - 8 L 1199/17.A -, juris; VG Potsdam, Beschluss vom 13.07.2017 - 1 L 127/17.A -, juris; VG Berlin, Beschluss vom 12.07.2017 - 23 L 503.17 A -, juris; VG Ansbach, Beschluss vom 11.07.2017 - AN 11 S 17.50830 -, juris; VG Würzburg, Gerichtsbescheid vom 26.06.2017 - W 2 K 17.31807 -, juris (jedenfalls für nicht besonders schutzbedürftige Personen); VG Magdeburg, Beschluss vom 02.05.2017 - 9 B 94/17 -, juris; VG Hannover, Urteil vom 14.03.2017 - 2 A 301/15 -, n. v.; VG Cottbus, Beschluss vom 10.03.2017 - VG 5 L 673/16.A -, juris; VG Trier, Beschluss vom 08.02.2017 - 1 L 945/17.TR - , juris; VG Hamburg, Urteil vom 09.01.2017 - 16 A 5546/14 -, juris; differenzierend: OVG Saarland, Urteil vom 13.12.2016 - 2 A 260/16 -, juris Rn. 28, wonach einzelfallbezogen die Voraussetzungen gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG vorliegen können).
Soweit das Saarländische Oberverwaltungsgericht ebenfalls erhebliche Probleme bei der Unterkunftssuche sieht und deshalb eine Abschiebung nur für zulässig erachtet, wenn die Betroffenen in Bulgarien während einer angemessenen "Anlaufzeit" eine als Meldeadresse geeignete Unterkunft zur Verfügung haben und auf eine solche Anlaufadresse für angemessene Zeit zugreifen können (Saarländisches OVG, Urteil vom 13.12.2016 - 2 A 260/16 -, juris Rn. 28), bestätigt dies im Ergebnis die Auffassung des Senats.
- BVerwG, 03.04.2017 - 1 C 9.16
Asylantrag; Bundesamt; Dublin-Verfahren; Herkunftsstaat; Unzulässigkeit; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2018 - 10 LB 82/17
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts führt allein die fehlende Feststellung nach § 31 Abs. 3 Satz 1 AsylG zu den nationalen Abschiebungsverboten nicht zur Rechtswidrigkeit einer Abschiebungsanordnung gemäß § 34a AsylG (BVerwG, Beschluss vom 03.04.2017 - 1 C 9.16 -, juris).Vielmehr hat das Tatsachengericht diese Prüfung - gegebenenfalls auch erstmals - selbst vorzunehmen (BVerwG, Beschluss vom 03.04.2017 - 1 C 9/16 -, juris Rn. 10 m.w.N.).
Nach der bereits zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 03.04.2017 - 1 C 9.16 -, juris) sind die Verwaltungsgerichte auch bei einem fehlenden Ausspruch zu nationalen Abschiebungsverboten verpflichtet, die Sache gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 113 Abs. 1 VwGO spruchreif zu machen.
- EGMR, 21.01.2011 - 30696/09
Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2018 - 10 LB 82/17
Als erniedrigend ist eine Behandlung dann anzusehen, wenn sie eine Person demütigt oder herabwürdigt und fehlenden Respekt für ihre Menschenwürde zeigt oder diese herabmindert oder wenn sie Gefühle der Furcht, Angst oder Unterlegenheit hervorruft, die geeignet sind, den moralischen oder psychischen Widerstand der Person zu brechen (EGMR, Urteil v. 21.01.2011 - 30696/09 -, M.S.S./Belgium and Greece, NVwZ 2011, 413, Rn. 220).Dessen Beurteilung ist allerdings relativ, hängt also von den Umständen des Falles ab, insbesondere von der Dauer der Behandlung und ihren physischen und psychischen Auswirkungen sowie mitunter auch vom Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand des Opfers (EGMR, Urteil vom 21.01.2011, a.a.O., Rn. 219).
Die Verpflichtung zur Versorgung mittelloser Asylsuchender mit einer Unterkunft und einer materiellen Grundausstattung kann sich ferner aus europarechtlichen Verpflichtungen wie der Richtlinie 2011/95/EU ergeben (vgl. EGMR, Urteil vom 21.01.2011, a.a.O., Rn. 249-250; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 15.11.2016 - 8 LB 92/15 -, juris…, Beschluss vom 20.12.2016 - 8 LB 184/15 -, juris Rn. 57 m.w.N.).
- VG Hamburg, 09.01.2017 - 16 A 5546/14
Zur Zulässigkeit der Rückführung von anerkannten international Schutzberechtigten …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2018 - 10 LB 82/17
Auch nach diesen strengen Maßstäben bestehen in Bulgarien aktuell grundlegende Defizite im Hinblick auf die Aufnahmebedingungen, die in ihrer Gesamtheit betrachtet, zur Überzeugung des Senats die Annahme rechtfertigen, dass dem Kläger bei einer Abschiebung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung i.S.v. Art. 4 EUGrCh bzw. Art. 3 EMRK droht (ebenfalls eine drohende Verletzung von Art. 3 EMRK für anerkannte Schutzberechtigte bejahend: Hessischer VGH, Urteil vom 04.11.2016 - 3 A 1322/16.A -, juris; VG Braunschweig, Urteil vom 04.10.2017 - 9 A 507/17 - n. v. (zumindest für besonders schutzbedürftige Personen); VG Oldenburg, Urteil vom 17.01.2017 - 12 A 3971/16 -, juris; VG Lüneburg, Urteil vom 21.12.2016 - 8 A 170/16 -, juris; VG Göttingen, Beschluss vom 03.11.2016 - 2 B 361/16 - , juris; VG Arnsberg, Beschluss vom 13.06.2017 - 12 L 1407/17.A -, juris; eine drohende Verletzung von Art. 3 EMRK für anerkannte Schutzberechtigte verneinend: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.08.2016 - 3 L 94/16 -, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.09.2017 - 8 L 1199/17.A -, juris; VG Potsdam, Beschluss vom 13.07.2017 - 1 L 127/17.A -, juris; VG Berlin, Beschluss vom 12.07.2017 - 23 L 503.17 A -, juris; VG Ansbach, Beschluss vom 11.07.2017 - AN 11 S 17.50830 -, juris; VG Würzburg, Gerichtsbescheid vom 26.06.2017 - W 2 K 17.31807 -, juris (jedenfalls für nicht besonders schutzbedürftige Personen); VG Magdeburg, Beschluss vom 02.05.2017 - 9 B 94/17 -, juris; VG Hannover, Urteil vom 14.03.2017 - 2 A 301/15 -, n. v.; VG Cottbus, Beschluss vom 10.03.2017 - VG 5 L 673/16.A -, juris; VG Trier, Beschluss vom 08.02.2017 - 1 L 945/17.TR - , juris; VG Hamburg, Urteil vom 09.01.2017 - 16 A 5546/14 -, juris; differenzierend: OVG Saarland…, Urteil vom 13.12.2016 - 2 A 260/16 -, juris Rn. 28, wonach einzelfallbezogen die Voraussetzungen gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG vorliegen können).Der Erlass der Abschiebungsandrohung nach § 34 AsylG, bei deren Erlass gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 1. Alt. AsylG zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG auszuschließen waren, ist als Ergebnis der Befassung der Beklagten mit dem (Nicht-) Vorliegen dieser Abschiebungsverbote zu betrachten (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 09.01.2017 - 16 A 5546/14 -, juris Rn. 68).
- OVG Niedersachsen, 20.12.2016 - 8 LB 184/15
Asyl; Berufung; Dublin III-Verfahren; systemische Mängel; Ungarn
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2018 - 10 LB 82/17
Die Verpflichtung zur Versorgung mittelloser Asylsuchender mit einer Unterkunft und einer materiellen Grundausstattung kann sich ferner aus europarechtlichen Verpflichtungen wie der Richtlinie 2011/95/EU ergeben (vgl. EGMR…, Urteil vom 21.01.2011, a.a.O., Rn. 249-250; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 15.11.2016 - 8 LB 92/15 -, juris, Beschluss vom 20.12.2016 - 8 LB 184/15 -, juris Rn. 57 m.w.N.).Zusammenfassend liegt eine ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung i.S.v. Art. 4 EUGrCh bzw. Art. 3 EMRK (insbesondere) vor, wenn im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung mit Blick auf das Gewicht und Ausmaß einer drohenden Beeinträchtigung dieses Grundrechts mit einem beachtlichen Grad von Wahrscheinlichkeit die reale, nämlich durch eine hinreichend gesicherte Tatsachengrundlage belegte Gefahr besteht, dass dem Betroffenen in dem Mitgliedstaat, in den er überstellt werden soll, wegen einer grundlegend defizitären Ausstattung mit den notwendigen Mitteln elementare Grundbedürfnisse des Menschen (wie z.B. Unterkunft, Nahrungsaufnahme und Hygienebedürfnisse) nicht in einer noch zumutbaren Weise befriedigen kann (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 20.12.2016 - 8 LB 184/15 -, juris Rn. 36).
- BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14
Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2018 - 10 LB 82/17
Ist hingegen ernsthaft zu befürchten, dass die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber im zuständigen Mitgliedstaat systemische Mängel aufweisen, die eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung der an diesen Mitgliedstaat überstellten Asylbewerber im Sinne von Art. 4 der Grundrechte-Charta bzw. Art. 3 EMRK zur Folge haben, ist eine Überstellung mit dieser Bestimmung unvereinbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.03.2014 - 10 B 6.14 -, juris Rn. 6).Die Widerlegung der oben genannten Vermutung aufgrund systemischer Mängel setzt deshalb voraus, dass das Asylverfahren oder die Aufnahmebedingungen im zuständigen Mitgliedstaat aufgrund größerer Funktionsstörungen regelhaft so defizitär sind, dass anzunehmen ist, dass dort auch dem Asylbewerber im konkret zu entscheidenden Einzelfall mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht (BVerwG, Beschluss vom 19.03.2014 - 10 B 6.14 -, juris Rn. 9).
- VG Göttingen, 11.12.2017 - 3 A 186/17
Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Anerkannte Schutzberechtigte; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2018 - 10 LB 82/17
Die angegebene Internetseite mit weiteren Informationen (http://www.asp.government.bg/ASP_Client/ClientServlet?cmd=add_content&lng=1§id=24&s1=23&selid=23) ist nämlich nicht (mehr) aufrufbar (so auch bereits VG Göttingen, Urteil vom 11.12.2017 - 3 A 186/17 -, juris Rn. 44). - VG Würzburg, 26.06.2017 - W 2 K 17.31807
Rücküberstellung anerkannter Schutzberechtigter nach Bulgarien
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2018 - 10 LB 82/17
Auch nach diesen strengen Maßstäben bestehen in Bulgarien aktuell grundlegende Defizite im Hinblick auf die Aufnahmebedingungen, die in ihrer Gesamtheit betrachtet, zur Überzeugung des Senats die Annahme rechtfertigen, dass dem Kläger bei einer Abschiebung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung i.S.v. Art. 4 EUGrCh bzw. Art. 3 EMRK droht (ebenfalls eine drohende Verletzung von Art. 3 EMRK für anerkannte Schutzberechtigte bejahend: Hessischer VGH, Urteil vom 04.11.2016 - 3 A 1322/16.A -, juris; VG Braunschweig, Urteil vom 04.10.2017 - 9 A 507/17 - n. v. (zumindest für besonders schutzbedürftige Personen); VG Oldenburg, Urteil vom 17.01.2017 - 12 A 3971/16 -, juris; VG Lüneburg, Urteil vom 21.12.2016 - 8 A 170/16 -, juris; VG Göttingen, Beschluss vom 03.11.2016 - 2 B 361/16 - , juris; VG Arnsberg, Beschluss vom 13.06.2017 - 12 L 1407/17.A -, juris; eine drohende Verletzung von Art. 3 EMRK für anerkannte Schutzberechtigte verneinend: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.08.2016 - 3 L 94/16 -, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.09.2017 - 8 L 1199/17.A -, juris; VG Potsdam, Beschluss vom 13.07.2017 - 1 L 127/17.A -, juris; VG Berlin, Beschluss vom 12.07.2017 - 23 L 503.17 A -, juris; VG Ansbach, Beschluss vom 11.07.2017 - AN 11 S 17.50830 -, juris; VG Würzburg, Gerichtsbescheid vom 26.06.2017 - W 2 K 17.31807 -, juris (jedenfalls für nicht besonders schutzbedürftige Personen); VG Magdeburg, Beschluss vom 02.05.2017 - 9 B 94/17 -, juris; VG Hannover, Urteil vom 14.03.2017 - 2 A 301/15 -, n. v.; VG Cottbus, Beschluss vom 10.03.2017 - VG 5 L 673/16.A -, juris; VG Trier, Beschluss vom 08.02.2017 - 1 L 945/17.TR - , juris; VG Hamburg, Urteil vom 09.01.2017 - 16 A 5546/14 -, juris; differenzierend: OVG Saarland…, Urteil vom 13.12.2016 - 2 A 260/16 -, juris Rn. 28, wonach einzelfallbezogen die Voraussetzungen gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG vorliegen können). - VG Düsseldorf, 15.09.2017 - 8 L 1199/17
- VG Trier, 08.02.2017 - 1 L 945/17
In Bulgarien anerkannter international Schutzberechtigter; Gefahren bei Rückkehr …
- OVG Niedersachsen, 07.09.2017 - 13 ME 157/17
Abschiebung eines georgischen Staatsbürgers unter ärztlicher Begleitung; …
- VG Arnsberg, 13.06.2017 - 12 L 1407/17
Anerkannte, Drittstaatenregelung, systemische Mängel, unmenschliche oder …
- VG Ansbach, 11.07.2017 - AN 11 S 17.50830
Erfolgloser Eilantrag: Kein Abschiebungsverbot wegen der allgemeinen Lage von …
- VG Potsdam, 13.07.2017 - 1 L 127/17
Abschiebung eines Asylsuchenden nach Bulgarien wegen Gewährung internationalen …
- VG Magdeburg, 02.05.2017 - 9 B 94/17
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebungsandrohung mit Zielstaat Bulgarien; …
- VG Berlin, 12.07.2017 - 23 L 503.17
Asylrecht von in Bulgarien anerkannten Flüchtlingen; Eilantrag gegen Abschiebung …
- OVG Niedersachsen, 20.06.2017 - 13 PA 104/17
Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Ausländerbehörde; Bundesamt; Dublin; …
- VG Cottbus, 10.03.2017 - 5 L 673/16
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung
- OVG Niedersachsen, 10.03.2017 - 2 ME 63/17
Abschiebung eines Teils einer Familie nach Bulgarien - Abänderungsantrag bleibt …
- OVG Saarland, 10.01.2017 - 2 A 330/16
Anwendbarkeit der Drittstaatenregelung im Falle des EU-Mitgliedstaats Bulgarien - …
- VG Oldenburg, 17.01.2017 - 12 A 3971/16
Abschiebungsandrohung; Bulgarien; Flüchtling; internationaler Schutz
- VG Lüneburg, 21.12.2016 - 8 A 170/16
Bulgarien; Drittstaatenbescheid
- OVG Niedersachsen, 15.11.2016 - 8 LB 92/15
Rücküberstellung eines Asylbewerbers nach Ungarn im Rahmen des Dublin-Verfahrens; …
- VGH Hessen, 04.11.2016 - 3 A 1322/16
Flüchtlingsschutz für bereits anerkannte Flüchtlinge in Bulgarien im Bundesgebiet
- VG Göttingen, 03.11.2016 - 2 B 361/16
Abschiebungsandrohung; Abschiebungshindernis; Asylrecht; Bulgarien; …
- OVG Niedersachsen, 25.02.2015 - 15 KF 3/14
Bebauungsplan; Entlastungsstraße; Folgenbeseitigungsanspruch; Klageänderung; …
- BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 732/14
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bzgl. Rückführung in einen sicheren …
- BVerwG, 06.06.2017 - 1 B 29.17
Revisionszulassung; nachträgliche Divergenz; Rechtswidrigkeit einer …
- VGH Hessen, 04.11.2016 - 3 A 1292/16
Flüchtlingsschutz für bereits anerkannte Flüchtlinge in Bulgarien im Bundesgebiet
- BVerfG, 21.04.2016 - 2 BvR 273/16
Die Feststellung eines Abschiebungsverbots erfordert eine aktuelle …
- OVG Niedersachsen, 25.06.2015 - 11 LB 248/14
Nichtbestehen systemischer Mängel im italienischen Asylverfahren im Rahmen der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2014 - 1 A 21/12
Statthaftigkeit der Anfechtungsklage bei Ablehnung der Durchführung eines …
- EuGH, 30.05.2013 - C-528/11
Halaf - Asyl - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der …
- BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren; …
- BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche …
- EGMR, 28.02.2008 - 37201/06
Saadi ./. Italien
- OVG Niedersachsen, 06.04.2018 - 10 LB 109/18
Anerkannte Schutzberechtigte; Aufnahmebedingungen; Flüchtlinge; Italien; …
Bei der Prüfung, ob Italien hinsichtlich der Behandlung von rücküberstellten Schutzberechtigten gegen Art. 3 EMRK verstößt, ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Senatsurteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, juris Rn. 28).Zur Bestimmung der wesentlichen Kriterien für das Vorliegen einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ist auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu dem mit Art. 4 EUGrCh übereinstimmenden Art. 3 EMRK zurückzugreifen (Senatsurteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, juris Rn. 31; Niedersächsisches OVG…, Urteil vom 25.06.2015 - 11 LB 248/14 -, juris Rn. 43; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 07.03.2014 - 1 A 21/12.A -, juris Rn. 112).
Anerkannte Schutzberechtigte müssen sich deshalb auf den für alle italienischen Staatsangehörigen vorhandenen Lebensstandard verweisen lassen (vgl. Senatsurteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, juris Rn. 32; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 31.08.2016 - 3 L 94/16 -, juris Rn. 9 und 11).
Zusammenfassend liegt eine ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 EUGrCh bzw. Art. 3 EMRK (insbesondere) vor, wenn im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung mit Blick auf das Gewicht und das Ausmaß einer drohenden Beeinträchtigung dieses Grundrechts mit einem beachtlichen Grad von Wahrscheinlichkeit die reale, nämlich durch eine hinreichend gesicherte Tatsachengrundlage belegte Gefahr besteht, dass der Betroffene in dem Mitgliedstaat, in den er überstellt werden soll, wegen einer grundlegend defizitären Ausstattung mit den notwendigen Mitteln die elementaren Grundbedürfnisse des Menschen (wie z.B. Unterkunft, Nahrungsaufnahme und Hygienebedürfnisse) - im Unterschied zu den Staatsangehörigen des betreffenden Mitgliedstaats - nicht in einer noch zumutbaren Weise befriedigen kann (Senatsurteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, juris Rn. 32 und 34; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 20.12.2016 - 8 LB 184/15 -, juris Rn. 36) und der betreffende Mitgliedstaat dem mit Gleichgültigkeit begegnet, weil er auf die gravierende Mangel- und Notsituation nicht mit (geeigneten) Maßnahmen reagiert (Senatsurteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 - juris Rn. 32 und 40).
Im Unterschied beispielsweise zu der Lage in Bulgarien (siehe hierzu Senatsurteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 - juris Rn. 36 ff, 45 ff. und 49 ff.) werden sie nämlich nicht durch die rechtliche und tatsächliche Ausgestaltung des Zugangs zu den Sozialleistungen von diesen ausgeschlossen.
In diesen gerade auf die Situation anerkannter Schutzberechtigter reagierenden Hilfebemühungen und in den bereits tatsächlich umgesetzten Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Lage (Erhöhung der Zahl der Unterkunftsplätze im SPRAR-System um 10.000 Plätze) liegt auch ein wesentlicher Unterschied zu der Situation anerkannter Schutzberechtigter in Bulgarien, die sich dort letztlich staatlicher Gleichgültigkeit ausgesetzt sehen (Senatsurteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, juris Rn. 40).
Außerdem besteht ein maßgeblicher Unterschied darin, dass der bulgarische Staat seinen Staatsangehörigen soziale Leistungen anbietet, zu denen anerkannte Schutzberechtigte jedoch keinen Zugang haben (Senatsurteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 - juris Rn. 36 ff., 46 f. und 50), während der italienische Staat anerkannte Schutzberechtigte in jeder Hinsicht gleich behandelt mit italienischen Staatsangehörigen.
Soweit der Kläger die Verpflichtung der Beklagten begehrt, in Bezug auf Italien Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG festzustellen, liegt eine Klageänderung im Sinne des § 91 Abs. 1 VwGO vor, weil nachträglich im Wege der Klagehäufung nach § 44 VwGO ein weiteres Klagebegehren geltend gemacht wird (vgl. Senatsurteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, juris Rn. 54).
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2020 - 7 A 10903/18
Keine menschenrechtswidrige Behandlung in Bulgarien für dort anerkannte …
Unter Bezugnahme auf Urteile des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. November 2016 - 3 A 1322/16.A - (juris) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 29. Januar 2018 - 10 LB 82/17, u.a. - (juris) hat er angeführt, anerkannt Schutzberechtigte hätten in Bulgarien keine realistische Chance, eine Unterkunft zu finden.Soweit der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 4. November 2016 - 3 A 1322/16.A - (juris) und das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht im Urteil vom 29. Januar 2018 - 10 LB 82/17 - (juris) im Falle von anerkannt Schutzberechtigten bei einer Rückführung nach Bulgarien einen Verstoß gegen Art. 3 EMRK angenommen haben, sind die dort getroffenen tatsächlichen Feststellungen und die hieraus gezogenen rechtlichen Schlussfolgerungen überholt.
So hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht seiner Entscheidung deshalb die Wertung zugrunde gelegt, dass Flüchtlinge auch bei rechtlicher Gleichbehandlung mit der inländischen Bevölkerung dennoch in einer grundlegend anderen Lebenssituation sind, insbesondere, weil sie u.a. nicht auf wirksame familiäre Hilfe zurückgreifen können (vgl. OVG Nds, Urteil vom 29. Januar 2018 - 10 LB 82/17 - juris, Rn. 53).
- OVG Niedersachsen, 21.12.2018 - 10 LB 201/18
Anerkannte Schutzberechtigte; Italien; systemische Mängel
"Bei der Prüfung, ob Italien hinsichtlich der Behandlung von rücküberstellten Schutzberechtigten gegen Art. 3 EMRK verstößt, ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Senatsurteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, juris Rn. 28).Zur Bestimmung der wesentlichen Kriterien für das Vorliegen einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ist auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu dem mit Art. 4 EUGrCh übereinstimmenden Art. 3 EMRK zurückzugreifen (Senatsurteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, juris Rn. 31; Niedersächsisches OVG…, Urteil vom 25.06.2015 - 11 LB 248/14 -, juris Rn. 43; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 07.03.2014 - 1 A 21/12.A -, juris Rn. 112).
Anerkannte Schutzberechtigte müssen sich deshalb auf den für alle italienischen Staatsangehörigen vorhandenen Lebensstandard verweisen lassen (vgl. Senatsurteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, juris Rn. 32; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 31.08.2016 - 3 L 94/16 -, juris Rn. 9 und 11).
Zusammenfassend liegt eine ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 EUGrCh bzw. Art. 3 EMRK (insbesondere) vor, wenn im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung mit Blick auf das Gewicht und das Ausmaß einer drohenden Beeinträchtigung dieses Grundrechts mit einem beachtlichen Grad von Wahrscheinlichkeit die reale, nämlich durch eine hinreichend gesicherte Tatsachengrundlage belegte Gefahr besteht, dass der Betroffene in dem Mitgliedstaat, in den er überstellt werden soll, wegen einer grundlegend defizitären Ausstattung mit den notwendigen Mitteln die elementaren Grundbedürfnisse des Menschen (wie z.B. Unterkunft, Nahrungsaufnahme und Hygienebedürfnisse) - im Unterschied zu den Staatsangehörigen des betreffenden Mitgliedstaats - nicht in einer noch zumutbaren Weise befriedigen kann (Senatsurteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, juris Rn. 32 und 34; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 20.12.2016 - 8 LB 184/15 -, juris Rn. 36) und der betreffende Mitgliedstaat dem mit Gleichgültigkeit begegnet, weil er auf die gravierende Mangel- und Notsituation nicht mit (geeigneten) Maßnahmen reagiert (Senatsurteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 - juris Rn. 32 und 40).
Im Unterschied beispielsweise zu der Lage in Bulgarien (siehe hierzu Senatsurteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 - juris Rn. 36 ff, 45 ff. und 49 ff.) werden sie nämlich nicht durch die rechtliche und tatsächliche Ausgestaltung des Zugangs zu den Sozialleistungen von diesen ausgeschlossen.
In diesen gerade auf die Situation anerkannter Schutzberechtigter reagierenden Hilfebemühungen und in den bereits tatsächlich umgesetzten Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Lage (Erhöhung der Zahl der Unterkunftsplätze im SPRAR-System um 10.000 Plätze) liegt auch ein wesentlicher Unterschied zu der Situation anerkannter Schutzberechtigter in Bulgarien, die sich dort letztlich staatlicher Gleichgültigkeit ausgesetzt sehen (Senatsurteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, juris Rn. 40).
Außerdem besteht ein maßgeblicher Unterschied darin, dass der bulgarische Staat seinen Staatsangehörigen soziale Leistungen anbietet, zu denen anerkannte Schutzberechtigte jedoch keinen Zugang haben (Senatsurteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 - juris Rn. 36 ff., 46 f. und 50), während der italienische Staat anerkannte Schutzberechtigte in jeder Hinsicht gleich behandelt mit italienischen Staatsangehörigen.".
- OVG Schleswig-Holstein, 24.05.2018 - 4 LB 27/17
Abschiebungsverbot nach Flüchtlingsanerkennung in Bulgarien
(…BVerwG, a.a.O. Rn. 14, 16-19 …und Beschl. v. 27.04.2017 - 1 B 6.17 -, juris Rn. 6; OVG Lüneburg, Urt. v. 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, juris Rn. 25).(so schon OVG Lüneburg, Urt. v. 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, juris Rn. 28 ff. und OVG des Saarlandes, Urt. v. 19.04.2018 - 2 A 737/17 -, juris Rn. 19; zweifelnd offenbar Thym, Rücküberstellung von anerkannten Schutzberechtigten innerhalb der EU, NVwZ 2018, 609, 612 ff., allerdings nur für den Fall, dass eine Gleichstellung mit Inländern im Rechtlichen und Tatsächlichen gewährleistet ist).
(…vgl. EGMR, Urt. v. 21.12.2011 - 30696/09 -, NVwZ 2011, 413, 416, Rn. 253 m.w.N., Urt. v. 04.11.2014 - 29217/12 -, NVwZ 2015, 127, 130, Rn. 98; speziell zu Schutzberechtigten: OVG Lüneburg, Urt. v. 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, juris Rn. 32 und OVG des Saarlandes, Urt. v. 19.04.2018 - 2 A 737/17 -, juris Rn. 19).
(Urt. v. 29.01.2018 - 10 LB 82/17 - und v. 19.04.2018 - 2 A 737/17 -, juris).
(BFA S. 18 und OVG Lüneburg, Urt. v. 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, juris Rn. 40 mit Verweis auf eine bulgarisch-sprachige Quelle zum VO-Text),.
1-31 July 2017, S. 15 und OVG Lüneburg, Urt. v. 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, juris Rn. 40, beide mit Verweis auf die bulgarisch-sprachige Erklärung des UNHCR v. 24.07.2017).
(…BVerwG, Beschl. v. 03.04.2017 - 1 C 9.16 -, juris Rn. 10; vgl. auch OVG Lüneburg, Urt. v. 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, juris Rn. 57 und OVG des Saarlandes, Urt. v. 19.04.2018 - 2 A 737/17 -, juris Rn. 31).
- OVG Schleswig-Holstein, 24.05.2018 - 4 LB 17/17
Abschiebungsschutz nach Gewährung subsidiären Schutzes in Bulgarien
(…BVerwG, a.a.O. Rn. 14, 16-19 …und Beschl. v. 27.04.2017 - 1 B 6.17 -, juris Rn. 6; OVG Lüneburg, Urt. v. 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, juris Rn. 25).(so schon OVG Lüneburg, Urt. v. 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, juris Rn. 28 ff. und OVG des Saarlandes, Urt. v. 19.04.2018 - 2 A 737/17 -, juris Rn. 19; zweifelnd offenbar Thym, Rücküberstellung von anerkannten Schutzberechtigten innerhalb der EU, NVwZ 2018, 609, 612 ff., allerdings nur für den Fall, dass eine Gleichstellung mit Inländern im Rechtlichen und Tatsächlichen gewährleistet ist).
(…vgl. EGMR, Urt. v. 21.12.2011 - 30696/09 -, NVwZ 2011, 413, 416, Rn. 253 m.w.N., Urt. v. 04.11.2014 - 29217/12 -, NVwZ 2015, 127, 130, Rn. 98; speziell zu Schutzberechtigten: OVG Lüneburg, Urt. v. 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, juris Rn. 32 und OVG des Saarlandes, Urt. v. 19.04.2018 - 2 A 737/17 -, juris Rn. 19).
(Urt. v. 29.01.2018 - 10 LB 82/17 - und v. 19.04.2018 - 2 A 737/17 -, juris).
(BFA S. 18 und OVG Lüneburg, Urt. v. 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, juris Rn. 40 mit Verweis auf eine bulgarisch-sprachige Quelle zum VO-Text),.
1-31 July 2017, S. 15 und OVG Lüneburg, Urt. v. 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, juris Rn. 40, beide mit Verweis auf die bulgarisch-sprachige Erklärung des UNHCR v. 24.07.2017).
(…BVerwG, Beschl. v. 03.04.2017 - 1 C 9.16 -, juris Rn. 10; vgl. auch OVG Lüneburg, Urt. v. 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, juris Rn. 57 und OVG des Saarlandes, Urt. v. 19.04.2018 - 2 A 737/17 -, juris Rn. 31).
- OVG Saarland, 19.04.2018 - 2 A 737/17
Anerkannter Schutzberechtigter; Abschiebungsverbot Bulgarien; Herbeiführung der …
Vielmehr müssen die Tatsachengerichte diese Prüfung nach dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung gegebenenfalls unter Aufklärung des Sachverhalts auch erstmals selbst vornehmen.(vgl. BVerwG, Beschluss vom 3.4.2017 - 1 C 9.16 -, NVwZ 2017, 1207, dazu auch OVG Lüneburg, Urteil vom 29.1.2018 - 10 LB 82/17 -, DVBl 2018, 392) Gemäß §§ 86 Abs. 1 Satz 1, 113 Abs. 1 VwGO ist der Senat danach also verpflichtet, die Sache spruchreif zu machen, das heißt es ist zu überprüfen, ob und inwieweit der angefochtene Verwaltungsakt den Kläger in seinen Rechten verletzt.Es ist aber andererseits jedenfalls mit Art. 3 EMRK nicht vereinbar, wenn sich ein anerkannter Flüchtling, der von staatlicher Unterstützung vollständig abhängig ist und sich in einer gravierenden Mangel- oder Notsituation befindet, weitreichender staatlicher Gleichgültigkeit ausgesetzt sieht.(vgl. EGMR, Urteile vom 21.1.2011- 30696/09 - (zu Griechenland) und vom 28.6.2011 - Nr. 8319/07 -, NVwZ 2012, 681) Das ist gegenwärtig in Bulgarien der Fall, denn als schutzberechtigt anerkannte Personen verfügen entgegen der umfangreichen, ein deutlich übertrieben positives Bild der dortigen Verhältnisse vermittelnden Darstellung der Beklagten in aller Regel über keinerlei realistischen Möglichkeiten zur Erlangung einer menschenwürdigen Unterkunft, zur eigenen Sicherstellung des Lebensunterhalts und sie haben regelmäßig auch keinen Zugang zu den für eine menschenwürdige Existenzsicherung erforderlichen Hilfeleistungen.(so auch OVG Lüneburg, Urteil vom 29.1.2018 - 10 LB 82/17 -, DVBl 2018, 392).
Im April wurde eine leicht veränderte Version zur öffentlichen Konsultation vorgelegt.(Auskunft des Auswärtiges Amtes an Niedersächsisches OVG vom 18.7.2017; BFA Republik Österreich, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation Bulgarien; vgl. auch dazu OVG Lüneburg, Urteil vom 29.1.2018 - 10 LB 82/17 -, DVBl. 2018, 392) Das OVG Lüneburg hat in der zitierten Entscheidung vom Januar 2018 dazu unter anderem ausgeführt:.
Nach der bereits zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(vgl. BVerwG, Beschluss vom 3.4.2017 - 1 C 9.16 -, NVwZ 2017, 1207, und OVG Lüneburg - 10 LB 82/17 -, DVBl. 2018, 392) sind die Verwaltungsgerichte auch bei einem fehlenden Ausspruch zu nationalen Abschiebungsverboten verpflichtet, die Sache gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 113 Abs. 1 VwGO spruchreif zu machen.
- OVG Saarland, 19.04.2018 - 2 A 741/17
Abschiebungsschutz in Rückführungsfällen in die Republik Bulgarien …
Insoweit gibt der Kläger ein Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts aus dem Januar 2018 auszugsweise wieder.(vgl. dazu OVG Lüneburg, Urteil vom 29.1.2018 - 10 LB 82/17 -, DVBl. 2018, 392) Von einer Wiederholung wird hier abgesehen.Vielmehr müssen die Tatsachengerichte diese Prüfung nach dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung gegebenenfalls unter Aufklärung des Sachverhalts auch erstmals selbst vornehmen.(vgl. BVerwG, Beschluss vom 3.4.2017 - 1 C 9.16 -, NVwZ 2017, 1207, dazu auch OVG Lüneburg, Urteil vom 29.1.2018 - 10 LB 82/17 -, DVBl 2018, 392) Gemäß §§ 86 Abs. 1 Satz 1, 113 Abs. 1 VwGO ist der Senat danach also verpflichtet, die Sache spruchreif zu machen, das heißt es ist zu überprüfen, ob und inwieweit der angefochtene Verwaltungsakt den Kläger in seinen Rechten verletzt.
Es ist aber andererseits jedenfalls mit Art. 3 EMRK nicht vereinbar, wenn sich ein anerkannter Flüchtling, der von staatlicher Unterstützung vollständig abhängig ist und sich in einer gravierenden Mangel- oder Notsituation befindet, weitreichender staatlicher Gleichgültigkeit ausgesetzt sieht.(vgl. EGMR, Urteile vom 21.1.2011- 30696/09 - (zu Griechenland) und vom 28.6.2011 - Nr. 8319/07 -, NVwZ 2012, 681) Das ist gegenwärtig in Bulgarien der Fall, denn als schutzberechtigt anerkannte Personen verfügen entgegen der umfangreichen, ein deutlich übertrieben positives Bild der dortigen Verhältnisse vermittelnden Darstellung der Beklagten in aller Regel über keinerlei realistischen Möglichkeiten zur Erlangung einer menschenwürdigen Unterkunft, zur eigenen Sicherstellung des Lebensunterhalts und sie haben regelmäßig auch keinen Zugang zu den für eine menschenwürdige Existenzsicherung erforderlichen Hilfeleistungen.(so auch OVG Lüneburg, Urteil vom 29.1.2018 - 10 LB 82/17 -, DVBl 2018, 392).
Im April wurde eine leicht veränderte Version zur öffentlichen Konsultation vorgelegt.(Auskunft des Auswärtiges Amtes an Niedersächsisches OVG vom 18.7.2017; BFA Republik Österreich, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation Bulgarien; vgl. auch dazu OVG Lüneburg, Urteil vom 29.1.2018 - 10 LB 82/17 -, DVBl. 2018, 392) Das OVG Lüneburg hat in der zitierten Entscheidung vom Januar 2018 dazu unter anderem ausgeführt:.
Nach der bereits zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(vgl. BVerwG, Beschluss vom 3.4.2017 - 1 C 9.16 -, NVwZ 2017, 1207, und OVG Lüneburg - 10 LB 82/17 -, DVBl. 2018, 392) sind die Verwaltungsgerichte auch bei einem fehlenden Ausspruch zu nationalen Abschiebungsverboten verpflichtet, die Sache gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 113 Abs. 1 VwGO spruchreif zu machen.
- VG Würzburg, 05.02.2019 - W 4 K 17.32614
Unzulässiger Asylantrag - Subsidiärer Schutz in Italien gewährt
Bei der Prüfung, ob Italien hinsichtlich der Behandlung von rücküberstellten Schutzberechtigten gegen Art. 3 EMRK verstößt, ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 21.12.2018 - 10 LB 201/18 - BeckRS 2018, 33662; U.v. 29.1.2018 - 10 LB 82/17 - juris Rn. 28).Zur Bestimmung der wesentlichen Kriterien für das Vorliegen einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ist auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu dem mit Art. 4 GRC übereinstimmenden Art. 3 EMRK zurückzugreifen (OVG Lüneburg, U.v. 29.1.2018 - 10 LB 82/17 - juris Rn. 31;… U.v. 25.6.2015 - 11 LB 248/14 - juris Rn. 43;… OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 7.3.2014 - 1 A 21/12.A - juris Rn. 112).
Anerkannte Schutzberechtigte müssen sich deshalb auf den für alle italienischen Staatsangehörigen vorhandenen Lebensstandard verweisen lassen (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 29.1.2018 - 10 LB 82/17 - juris Rn. 32;… OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 31.8.2016 - 3 L 94/16 - juris Rn. 9 und 11).
Zusammenfassend liegt eine ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK (insbesondere) vor, wenn im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung mit Blick auf das Gewicht und das Ausmaß einer drohenden Beeinträchtigung dieses Grundrechts mit einem beachtlichen Grad von Wahrscheinlichkeit die reale, nämlich durch eine hinreichend gesicherte Tatsachengrundlage belegte Gefahr besteht, dass der Betroffene in dem Mitgliedstaat, in den er überstellt werden soll, wegen einer grundlegend defizitären Ausstattung mit den notwendigen Mitteln die elementaren Grundbedürfnisse des Menschen (wie z.B. Unterkunft, Nahrungsaufnahme und Hygienebedürfnisse) - im Unterschied zu den Staatsangehörigen des betreffenden Mitgliedstaats - nicht in einer noch zumutbaren Weise befriedigen kann (OVG Lüneburg, B.v. 21.12.2018 - 10 LB 201/18 - BeckRS 2018, 33662; U.v. 29.1.2018 - 10 LB 82/17 - juris Rn. 32 und 34;… OVG Lüneburg, B.v. 20.12.2016 - 8 LB 184/15 - juris Rn. 36) und der betreffende Mitgliedstaat dem mit Gleichgültigkeit begegnet, weil er auf die gravierende Mangel- und Notsituation nicht mit (geeigneten) Maßnahmen reagiert (so auch OVG Lüneburg, U.v. 29.1.2018 - 10 LB 82/17 - juris Rn. 32 und 40).
Im Unterschied beispielsweise zu der Lage in Bulgarien (siehe hierzu OVG Lüneburg, U.v. 29.1.2018 - 10 LB 82/17 - juris Rn. 36 ff., 45 ff. und 49 ff.) werden sie nämlich nicht durch die rechtliche und tatsächliche Ausgestaltung des Zugangs zu den Sozialleistungen von diesen ausgeschlossen.
In diesen gerade auf die Situation anerkannter Schutzberechtigter reagierenden Hilfebemühungen und in den bereits tatsächlich umgesetzten Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Lage (Erhöhung der Zahl der Unterkunftsplätze im SPRAR-System um fast 15.000 Plätze) liegt auch ein wesentlicher Unterschied zu der Situation anerkannter Schutzberechtigter in Bulgarien, die sich dort letztlich staatlicher Gleichgültigkeit ausgesetzt sehen (vgl. hierzu OVG Lüneburg, U.v. 29.1.2018 - 10 LB 82/17 - juris Rn. 40).
Außerdem besteht ein maßgeblicher Unterschied darin, dass der bulgarische Staat seinen Staatsangehörigen soziale Leistungen anbietet, zu denen anerkannte Schutzberechtigte jedoch keinen Zugang haben (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 29.1.2018 - 10 LB 82/17 - juris Rn. 36 ff., 46 f. und 50), während der italienische Staat anerkannte Schutzberechtigte in jeder Hinsicht gleich behandelt mit italienischen Staatsangehörigen.
- VG Lüneburg, 06.02.2019 - 8 A 236/17
Flüchtlingsstatus; junger Mann; Somalia
"Bei der Prüfung, ob Italien hinsichtlich der Behandlung von rücküberstellten Schutzberechtigten gegen Art. 3 EMRK verstößt, ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Senatsurteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, juris Rn. 28).Zur Bestimmung der wesentlichen Kriterien für das Vorliegen einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ist auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu dem mit Art. 4 EUGrCh übereinstimmenden Art. 3 EMRK zurückzugreifen (Senatsurteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, juris Rn. 31; Niedersächsisches OVG…, Urteil vom 25.06.2015 - 11 LB 248/14 -, juris Rn. 43; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 07.03.2014 - 1 A 21/12.A -, juris Rn. 112).
Anerkannte Schutzberechtigte müssen sich deshalb auf den für alle italienischen Staatsangehörigen vorhandenen Lebensstandard verweisen lassen (vgl. Senatsurteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, juris Rn. 32; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 31.08.2016 - 3 L 94/16 -, juris Rn. 9 und 11).
Zusammenfassend liegt eine ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 EUGrCh bzw. Art. 3 EMRK (insbesondere) vor, wenn im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung mit Blick auf das Gewicht und das Ausmaß einer drohenden Beeinträchtigung dieses Grundrechts mit einem beachtlichen Grad von Wahrscheinlichkeit die reale, nämlich durch eine hinreichend gesicherte Tatsachengrundlage belegte Gefahr besteht, dass der Betroffene in dem Mitgliedstaat, in den er überstellt werden soll, wegen einer grundlegend defizitären Ausstattung mit den notwendigen Mitteln die elementaren Grundbedürfnisse des Menschen (wie z.B. Unterkunft, Nahrungsaufnahme und Hygienebedürfnisse) - im Unterschied zu den Staatsangehörigen des betreffenden Mitgliedstaats - nicht in einer noch zumutbaren Weise befriedigen kann (Senatsurteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, juris Rn. 32 und 34; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 20.12.2016 - 8 LB 184/15 -, juris Rn. 36) und der betreffende Mitgliedstaat dem mit Gleichgültigkeit begegnet, weil er auf die gravierende Mangel- und Notsituation nicht mit (geeigneten) Maßnahmen reagiert (Senatsurteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 - juris Rn. 32 und 40).
Im Unterschied beispielsweise zu der Lage in Bulgarien (siehe hierzu Senatsurteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 - juris Rn. 36 ff, 45 ff. und 49 ff.) werden sie nämlich nicht durch die rechtliche und tatsächliche Ausgestaltung des Zugangs zu den Sozialleistungen von diesen ausgeschlossen.
In diesen gerade auf die Situation anerkannter Schutzberechtigter reagierenden Hilfebemühungen und in den bereits tatsächlich umgesetzten Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Lage (Erhöhung der Zahl der Unterkunftsplätze im SPRAR-System um 10.000 Plätze) liegt auch ein wesentlicher Unterschied zu der Situation anerkannter Schutzberechtigter in Bulgarien, die sich dort letztlich staatlicher Gleichgültigkeit ausgesetzt sehen (Senatsurteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, juris Rn. 40).
Außerdem besteht ein maßgeblicher Unterschied darin, dass der bulgarische Staat seinen Staatsangehörigen soziale Leistungen anbietet, zu denen anerkannte Schutzberechtigte jedoch keinen Zugang haben (Senatsurteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 - juris Rn. 36 ff., 46 f. und 50), während der italienische Staat anerkannte Schutzberechtigte in jeder Hinsicht gleich behandelt mit italienischen Staatsangehörigen.".
- VG Göttingen, 15.10.2018 - 3 A 745/17
30-tägige Ausreisefrist; Abschiebungsandrohung; Abschiebungshindernis; …
Zur Bestimmung der wesentlichen Kriterien für das Vorliegen einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ist auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu dem mit Art. 4 EUGrCh übereinstimmenden Art. 3 EMRK zurückzugreifen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 08.08.2018, a. a. O., Rn. 11;… Beschluss vom 02.08.2017 - 1 C 37.16 -, juris, Rn. 20; Nds. OVG, Urteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, juris, Rn. 31;… Urteil vom 25.06.2015 - 11 LB 248/14 -, juris, Rn. 43; OVG NRW…, Urteil vom 07.03.2014 - 1 A 21/12.A -, juris, Rn. 112).Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EGMR liegt eine ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 EUGrCh bzw. Art. 3 EMRK - zusammenfassend - (insbesondere) vor, wenn im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung mit Blick auf das Gewicht und das Ausmaß einer drohenden Beeinträchtigung dieses Grundrechts mit einem beachtlichen Grad von Wahrscheinlichkeit die reale, nämlich durch eine hinreichend gesicherte Tatsachengrundlage belegte Gefahr besteht, dass der Betroffene in dem Mitgliedstaat, in den er überstellt werden soll, wegen einer grundlegend defizitären Ausstattung mit den notwendigen Mitteln die elementaren Grundbedürfnisse des Menschen (wie z.B. Unterkunft, Nahrungsaufnahme und Hygienebedürfnisse) - im Unterschied zu den Staatsangehörigen des betreffenden Mitgliedstaats - nicht in einer noch zumutbaren Weise befriedigen kann (vgl. EGMR, Große Kammer…, Urteil vom 21.01.2011 - Nr. 30696/09 - M.S.S. / Belgien u. Griechenland, NVwZ 2011, 413, Rn. 263 f.; BVerwG…, Beschluss vom 08.08.2018, a. a. O., Rn. 9 - 11; Nds. OVG…, Urteil vom 06.04.2018 - 10 LB 109/18 -, juris, Rn. 31; Urteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, juris, Rn. 32 und 34) und der betreffende Mitgliedstaat dem mit Gleichgültigkeit begegnet, weil er auf die gravierende Mangel- und Notsituation nicht mit (geeigneten) Maßnahmen reagiert (vgl. EGMR…, Urteil vom 21.12.2011, a. a. O., Rn. 53;… Urteil vom 04.11.2014 - Nr. 29217/12 -, Tarakhel / Schweiz, NVwZ 2015, 127, 129 ff., Rn. 98; BVerwG…, Beschluss vom 08.08.2018, a. a. O.; Nds. OVG…, Urteil vom 06.04.2018, a. a. O.; Urteil vom 29.01.2018, a. a. O., Rn. 32 und 40; VG Göttingen…, Urteil vom 11.12.2017 - 3 A 186/17 -, juris, Rn. 36 ff.).
Außerdem werden anerkannte Schutzberechtigte in Italien - im Unterschied beispielsweise zu der Lage in Bulgarien (siehe hierzu Nds. OVG, Urteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, juris, Rn. 36 ff., 45 ff. und 49 ff.; VG Göttingen…, Urteil vom 11.12.2017 - 3 A 186/17 -, juris, Rn. 39 ff., 51) - nicht durch die rechtliche und tatsächliche Ausgestaltung des Zugangs zu den Sozialleistungen von diesen ausgeschlossen (vgl. nochmals Nds. OVG…, Urteil vom 06.04.2018, a. a. O., Rn. 38).
Unabhängig von dem genannten Gesichtspunkt der sogenannten Inländergleichbehandlung kann auch deshalb eine Verletzung der Rechte aus Art. 4 EUGrCh und Art. 3 EMRK nicht festgestellt werden, weil rücküberstellte anerkannte Schutzberechtigte bei umfassender Auswertung und Bewertung neuster Erkenntnismittel - neben den Hilfen durch kommunale und karitative Einrichtungen sowie NGO"s - auch im Hinblick auf staatliche Hilfen keineswegs gänzlich auf sich selbst gestellt sind (OVG, Urteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, juris, Rn. 41 f.):.
In diesen gerade auf die Situation anerkannter Schutzberechtigter reagierenden Hilfebemühungen und in den bereits tatsächlich umgesetzten Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Lage (Erhöhung der Zahl der Unterkunftsplätze im SPRAR-System um 10.000 Plätze) liegt auch ein wesentlicher Unterschied zu der Situation anerkannter Schutzberechtigter in Bulgarien, die sich dort letztlich staatlicher Gleichgültigkeit ausgesetzt sehen (Senatsurteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, juris Rn. 40).
Außerdem besteht ein maßgeblicher Unterschied darin, dass der bulgarische Staat seinen Staatsangehörigen soziale Leistungen anbietet, zu denen anerkannte Schutzberechtigte jedoch keinen Zugang haben (Senatsurteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 - juris Rn. 36 ff., 46 f. und 50), während der italienische Staat anerkannte Schutzberechtigte in jeder Hinsicht gleich behandelt mit italienischen Staatsangehörigen.".
- OVG Niedersachsen, 04.04.2018 - 10 LB 96/17
Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; Dublin-Rückkehrer; Dublin-Verfahren; Italien; …
- OVG Hamburg, 18.12.2019 - 1 Bf 132/17
Rückkehr eines gesunden, arbeitsfähigen, alleinstehenden Mannes nach Bulgarien, …
- VG Lüneburg, 12.12.2019 - 8 B 180/19
Bulgarien; Dublin; Systemische Mängel
- OVG Niedersachsen, 06.06.2018 - 10 LB 167/18
Durchführung eines Asylverfahrens in einem sogenannten Dublin-Verfahren; …
- VGH Baden-Württemberg, 27.05.2019 - A 4 S 1329/19
Maßstäbe für Rückführungen im Dublinraum, hier speziell nach Bulgarien
- VG Osnabrück, 02.09.2019 - 5 A 1163/18
Anerkannte Schutzberechtigte; Bulgarien; Ibrahim; Ibrahim-Entscheidung; Jawo; …
- OVG Niedersachsen, 09.04.2018 - 10 LB 92/17
- OVG Niedersachsen, 29.05.2018 - 10 LB 160/18
- VG Lüneburg, 16.05.2022 - 5 A 119/21
Iran: Dublin Bulgarien; Ablehnung des Asylantrags in Deutschland als unzulässig …
- OVG Schleswig-Holstein, 06.09.2019 - 4 LB 17/18
Zulässigkeit der Abschiebung eines dort anerkannten Asylbewerbers nach …
- OVG Niedersachsen, 07.12.2021 - 10 LB 257/20
Arbeitsmöglichkeiten; Bulgarien; Corona-Pandemie; Drittstaatenbescheid; …
- OVG Niedersachsen, 28.05.2018 - 10 LB 202/18
Alleinstehende Frau; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; Dublin-Rückkehrer; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 31.03.2020 - 7 A 10903/18
- OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2019 - 4 LB 12/17
Anspruch auf die Feststellung von Abschiebungsverboten bezüglich Bulgarien
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2020 - 3 B 33.19
Asyl; Unzulässigkeit des Asylantrags; Sekundärmigration; subsidiär …
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.08.2018 - 3 L 50/17
Lebensbedingungen von anerkannten Flüchtlingen in Bulgarien
- VG Magdeburg, 13.03.2018 - 7 A 356/17
Asylrecht: Abschiebungsandrohung hinsichtlich des Zielstaates Rumänien für …
- VG Hannover, 13.08.2019 - 5 B 3516/19
Abschiebungsandrohung; Abschiebungsanordnung; anerkannt Schutzberechtigte; …
- VG Regensburg, 16.07.2020 - RO 11 K 19.31091
Keine systemischen Mängel in den Aufnahmebedingungen für Ausländer mit …
- VG Lüneburg, 18.11.2022 - 5 A 135/21
Irak: Dublin: Keine systemischen Mängel in Rumänien
- VG Lüneburg, 01.10.2020 - 8 B 111/20
Syrien: Dublin: keine systemischen Mängel in Rumänien, Antrag unbegründet
- VG Düsseldorf, 02.02.2018 - 22 L 3744/17
Dublin; Bulgarien; Familie; minderjährige Kinder; systemische Mängel; …
- VG Schleswig, 07.05.2019 - 10 A 628/18
Abschiebung eines Asylsuchenden nach Bulgarien; Lebensbedingungen für anerkannt …
- VG Lüneburg, 10.07.2019 - 8 A 6/18
Arbeitsmarkt; Sozialhilfe; Wohnraum
- VG Berlin, 28.06.2018 - 23 L 256.18
Asylrecht: Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Ablehnung des Folgeantrags
- VG Braunschweig, 16.02.2021 - 1 B 295/21
Syrien: Dublin: Bulgarien, keine systemischen Mängel für nicht vulnerable …
- VGH Baden-Württemberg, 23.04.2020 - A 4 S 721/20
Keine Verelendung bei Rückkehr nach Bulgarien
- VG Würzburg, 03.04.2020 - W 10 K 19.30677
Dublin III (Italien): Keine systemischen Mängel, jedoch zielstaatbezogenes …
- VGH Bayern, 17.03.2020 - 23 ZB 18.33356
Frage der unmenschlichen Behandlung international Schutzberechtigter in …
- VG Hannover, 04.09.2019 - 5 B 11115/17
Berücksichtigung der hypothetischen Anerkennungssituation; Dublin; Dublin III - …
- VG Saarlouis, 17.05.2019 - 3 K 2121/18
- OVG Niedersachsen, 13.06.2018 - 10 LB 204/18
- OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2019 - 4 LB 14/17
Anspruch auf die Feststellung von Abschiebungsverboten bezüglich Bulgarien
- VG Karlsruhe, 30.10.2018 - A 13 K 3922/18
Abschiebungverbote für in Bulgarien anerkannte international Schutzberechtigte; …
- VG Braunschweig, 10.03.2021 - 1 A 52/21
Syrien: Dublin Bulgarien: für nicht-vulnerable, anerkannt Schutzberechtigte kein …
- VG Cottbus, 25.07.2019 - 5 K 979/18
- VG Magdeburg, 06.02.2019 - 8 A 42/19
Abschiebungsverbot für in Bulgarien anerkannte Schutzberechtigte.
- VG Karlsruhe, 30.10.2018 - A 13 K 4938/18
Keine Rückführung subsidiär schutzberechtigter Familien mit Kleinkindern nach …
- OVG Niedersachsen, 04.12.2020 - 10 LA 264/19
Abschiebungsverbot; Bulgarien; internationaler Schutz
- VG Chemnitz, 22.06.2018 - 3 L 97/18
- VG Oldenburg, 02.03.2023 - 12 A 849/22
Syrien: Dublin Bulgarien: Unzulässigkeitsentscheidung für anerkannten, …
- VG Würzburg, 25.03.2020 - W 10 K 19.50254
Erfolglose Klage gegen Dublin-Bescheid (Italien)
- VG Berlin, 14.01.2019 - 28 L 619.18
Abschiebung eines Asylsuchenden nach Bulgarien; Abschiebungsverbot wegen der …
- VG Minden, 24.04.2019 - 10 K 1685/18
Abschiebungsandrohung Überstellung nach Italien Dublin-Verfahren Familien mit …
- VG Hamburg, 19.09.2019 - 16 A 6012/18
Rückführung von Flüchtlingen nach Bulgarien
- VG Braunschweig, 02.06.2020 - 7 A 359/17
Abschiebungsanordnung; Abschiebungsverbot; Aufnahmerichtlinie; Dublin; …
- OVG Niedersachsen, 21.06.2019 - 9 LA 25/19
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Gewährung subsidiären Schutzes; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 3 S 87.18
Asylrecht: Prüfungsmaßstab im Änderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO; …
- VG Minden, 06.05.2019 - 10 K 2763/18
- VG Berlin, 26.07.2018 - 23 L 389.18
Asylrecht: Unzulässigkeit des Asylantrag in Deutschland, wenn in einem anderen …
- VG Frankfurt/Oder, 06.03.2019 - 8 L 326/18
Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung der Klage in Fällen der sog. …
- OVG Niedersachsen, 08.01.2020 - 10 LA 3/20
Keine Divergenzzulassung hinsichtlich Tatsachenfragen bei wesentlicher …
- VG Lüneburg, 25.01.2019 - 8 B 194/18
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Bruder; Fortführung; …
- VG Kassel, 08.04.2020 - 4 K 1375/17
Unzulässigkeitsentscheidung bei in Italien erfolgter Gewährung subsidiären …
- VG Würzburg, 06.03.2020 - W 1 K 19.31973
Rücküberstellung eines anerkannten Schutzberechtigten nach Griechenland
- VG Minden, 28.08.2023 - 12 K 2197/22
Behandlung, unmenschliche oder erniedrigende Familie Grundsatz des gegenseitigen …
- VG Würzburg, 15.06.2020 - W 8 S 20.50166
Keine systemischen Mängel im französischen Asylsystem
- VG Düsseldorf, 17.05.2018 - 22 L 5756/17
Rechtmäßigkeit der Abschiebung eines jungen gesunden Asylsuchenden nach Bulgarien
- VG Minden, 01.02.2022 - 12 L 847/21
Afghanistan: Dublin Kroatien: Keine systemischen Mängel für Familie, keine …
- VG Würzburg, 10.02.2021 - W 10 K 20.50134
Kamerun: Dublin: keine systemischen Mängel in Italien, auch nicht aufgrund der …
- VG Gera, 13.10.2020 - 6 E 1148/20
(Keine) Überwiegende Wahrscheinlichkeit der Gefahr der Obdachlosigkeit bei …
- VG Bayreuth, 18.06.2019 - B 8 S 19.50318
Verlängerung der Überstellungsfrist wegen Kirchenasyl
- VG Schwerin, 14.04.2022 - 5 B 222/22
Syrien: Dublin Bulgarien: Keine systemischen Mängel, Ukraine-Krieg
- VG Würzburg, 28.02.2019 - W 10 K 18.50496
Erfolgreiche Klage gegen Dublin-Bescheid (Italien)
- VG Berlin, 03.12.2018 - 23 L 699.18
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2018 - 3 M 1.18
Abschiebung nach Bulgarien; Erteilung einer Arbeitserlaubnis an einen Geduldeten
- OVG Niedersachsen, 07.12.2021 - 10 LB 278/20
Rückführung alleinstehender Flüchtlinge nach Bulgarien
- VG Karlsruhe, 30.10.2018 - A 13 K 804/16
Asylrecht; Unzulässigkeitsentscheidung; Gefahr einer unmenschlichen oder …
- VG Hannover, 21.11.2022 - 4 B 4791/22
Burundi: Dublin Kroatien; Antrag auf vorläufigen Rechtschutz nach § 80 Abs. 5 …
- VG Stade, 13.04.2022 - 4 A 640/19
Syrien: Dublin Bulgarien; Abschiebungsverbot für einen schwer psychisch …
- VG Würzburg, 29.01.2021 - W 9 K 20.30260
Rücküberstellung von anerkannt Schutzberechtigten nach Italien
- VG München, 08.04.2020 - M 22 E 19.30443
Keine Abschiebung einer Person mit subsidiärem Schutz in Bulgarien wegen der …
- VG Würzburg, 03.01.2020 - W 8 S 19.50825
Erfolgloser Eilantrag gegen Dublin-Bescheid (Polen)
- VG Würzburg, 13.11.2019 - W 10 S 19.50732
Erfolgloser Eilantrag eines nigerianischen Asylbewerbers gegen Aufrechterhaltung …
- VG Osnabrück, 09.10.2019 - 5 B 360
- OVG Niedersachsen, 06.09.2019 - 4 LB 17/18
- VG Würzburg, 16.07.2019 - W 10 S 19.50223
Keine Rückführung von Familien mit minderjährigen Kindern nach Italien
- VG Würzburg, 24.05.2019 - W 2 S 19.50466
Dublin-Verfahren (Italien)
- VG Würzburg, 16.04.2019 - W 10 S 19.50280
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen in …
- VG Darmstadt, 12.09.2023 - 7 L 1373/23
Rückkehr anerkannter schutzberechtigter alleinstehender, junger, arbeitsfähiger …
- VG Oldenburg, 29.04.2020 - 12 A 6134/17
- VG Würzburg, 26.11.2019 - W 10 K 19.50275
Erneute Überstellung nach Italien nach weiterem Asylantrag in Deutschland …
- VG Lüneburg, 14.02.2018 - 4 A 491/17
Asyl; Bulgarien; nachgeborenes Kind; nationales Verfahren; Wohl des …
- VG Lüneburg, 27.09.2023 - 5 B 124/23
Russische Föderation: Dublin: Keine systemischen Mängel in Kroatien
- VG Würzburg, 31.08.2022 - W 1 K 22.30205
Rückführung eines anerkannten Schutzberechtigten nach Polen
- VG Frankfurt/Main, 09.08.2021 - 9 K 1340/18
Somalia: Dublinfall; Unzulässigkeitsentscheidung trotz Zuständigkeit Italiens …
- VG Würzburg, 20.05.2021 - W 10 K 21.50087
Dublinverfahren, Abschiebungsanordnung nach Italien, nachgeborenes Kleinkind, …
- VG Braunschweig, 21.02.2021 - 5 A 74/18
Somalia: Dublin Italien: keine systemischen Mängel für anerkannt …
- VG Würzburg, 21.12.2020 - W 8 S 20.50319
Zur Rücküberstellung von Asylbewerbern nach Italien während COVID-19-Pandemie
- VG Würzburg, 22.09.2020 - W 8 S 20.50228
Anerkennung eines internationalen Schutzstatus in Spanien - keine systemischen …
- VG Würzburg, 02.03.2020 - W 8 S 20.50081
Dublin-Verfahren (Frankreich)
- VG Würzburg, 07.09.2023 - W 6 S 23.50348
Côte d'Ivoire: Dublin: Keine systemischen Mängel in Italien
- VG Würzburg, 29.09.2022 - W 4 K 21.30332
Unzulässiger Asylantrag bei vorheriger Schutzzuerkennung in Italien, Gefahr der …
- VG Würzburg, 05.10.2021 - W 4 K 20.30192
Unzulässiger Asylantrag bei vorheriger Schutzzuerkennung in Italien
- VG Freiburg, 17.09.2021 - A 14 K 1924/18
Bulgarien; Anerkannt Schutzberechtigter; Mängel des Asylsystems; vulnerabel
- VG Halle, 19.04.2021 - 4 B 254/21
Syrien: Dublin Ungarn: keine systemischen Mängel, Eilantrag abgelehnt
- VG Würzburg, 14.12.2020 - W 8 S 20.50309
COVID-19-Pandemie kein Hindernis für Abschiebungsanordnung in die Niederlande
- VG Göttingen, 04.08.2020 - 3 A 232/17
- VG Würzburg, 22.11.2019 - W 10 K 19.50275
- VG Würzburg, 14.05.2019 - W 2 K 18.32496
Aufnahmebedingungen für anerkannt Schutzberechtigte in Bulgarien
- VG Würzburg, 07.12.2018 - W 10 S 18.50560
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen in …
- VG Würzburg, 18.10.2023 - W 4 S 23.30567
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebungsandrohung in sog. …
- VG Hannover, 29.11.2022 - 5 A 2030/21
Alleinerziehende Mutter; Drittstaatenbescheid; Familie mit Kindern; Italien; …
- VG Lüneburg, 03.05.2022 - 5 B 31/22
Syrien: Dublin: keine systemischen Mängel in Polen
- VG Würzburg, 05.10.2021 - W 4 K 20.31210
Vorherige Schutzzuerkennung in Italien, keine Sicherung des Existenzminimums …
- VG Würzburg, 22.12.2020 - W 8 S 20.50327
Dublin III: Erfolgloser Eilantrag gegen Abschiebung nach Spanien
- VG Hannover, 30.05.2020 - 3 A 3953/18
Dublin; Italien; Systemische Mängel
- VG Würzburg, 02.03.2020 - W 8 S 20.50083
Überstellung nach Frankreich nach Dublin-Verfahren
- VG Magdeburg, 13.11.2019 - 9 A 281/18
- VG Würzburg, 10.09.2019 - W 10 S 19.50276
Erneute Überstellung einer alleinstehenden Frau im Dublin-Verfahren nach Italien
- VG Würzburg, 10.07.2019 - W 10 S 19.50166
Begründeter Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die …
- VG Würzburg, 28.12.2018 - W 10 S 18.50536
Erfolgloser Eilantrag gegen Dublin-Bescheid (Italien)
- VG Würzburg, 05.12.2018 - W 10 S 18.50547
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen in …
- VG Würzburg, 03.12.2018 - W 10 S 18.50528
Erfolgreicher Eilantrag einer schwangeren nigerianischen Asylbewerberin gegen …
- VG Meiningen, 17.02.2023 - 8 E 9/23
Syrien: Dublin Italien: Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO abgelehnt; Eurdac-Treffer; …
- VG Würzburg, 29.09.2022 - W 4 K 21.30780
Unzulässiger Asylantrag bei vorheriger Schutzzuerkennung in Italien
- VG Würzburg, 29.09.2022 - W 4 K 22.30114
Erfolglose Asylklage wegen subsidiärem Schutzstatus in Italien
- VG Würzburg, 08.08.2022 - W 5 S 22.50310
Sofortverfahren, Dublin-Verfahren, algerische Staatsangehörigkeit, 33-jähriger …
- VG Augsburg, 07.04.2022 - Au 9 K 22.50083
Temporäres nationales Abschiebungsverbot wegen Schwangerschaft
- VG Würzburg, 06.04.2022 - W 1 K 22.30178
Lebensverhältnisse anerkannt Schutzberechtigter in Polen
- VG Lüneburg, 03.03.2022 - 5 B 17/22
Afghanistan: Dublin: Internationaler Schutz in Polen; Keine Verletzung der Rechte …
- VG Würzburg, 06.08.2021 - W 6 S 21.50195
Armenien: Dublin Frankreich; Antrag auf einstweiligen Rechtschutz nach § 80 Abs. …
- VG Lüneburg, 30.03.2021 - 5 B 33/21
Sudan: Dublin: Zuständigkeit Frankreichs; Keine systemischen Mängel
- VG Meiningen, 12.03.2021 - 2 E 1230/20
Syrien: Dublin Spanien: gültiges Visum, keine systemischen Mängel, Covid-19
- VG Würzburg, 08.03.2021 - W 5 S 21.50086
Algerien: Dublin: keine systemischen Mängel in Spanien
- VG Würzburg, 11.12.2020 - W 8 S 20.50299
Erfolgloser Eilantrag gegen Dublin-Bescheid (Slowenien
- VG Würzburg, 15.05.2020 - W 8 K 20.50136
- VG Würzburg, 10.03.2020 - W 4 S 20.30289
Unzulässiger Asylantrag nach Flüchtlingsanerkennung in Slowenien
- VG Würzburg, 05.03.2020 - W 8 S 20.50098
Überstellung in die Niederlande nach Dublin-Verfahren
- VG Würzburg, 10.02.2020 - W 8 S 20.30180
Erfolgloser Eilantrag einer in Italien anerkannten nigerianischen Asylbewerberin …
- VG Magdeburg, 06.12.2019 - 9 B 442/19
Rückführung eines Asylsuchenden nach der Dublin III-VO nach Griechenland, …
- VG Würzburg, 10.07.2019 - W 10 S 19.50204
- VG Würzburg, 18.04.2019 - W 10 S 19.50270
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens in Italien
- VG Lüneburg, 22.03.2019 - 8 A 123/18
Arbeitsmarkt; Obdach; Sozialhilfe; Sozialwohnungen
- VG Würzburg, 26.02.2019 - W 10 S 19.50012
Erfolgloses Eilverfahren eines Nigerianers gegen Abschiebungsanordnung in die …
- VG Würzburg, 29.01.2019 - W 10 S 19.50031
Erfolgloser Eilantrag eines Ghanaers gegen eine Abschiebungsanordnung nach …
- VG Würzburg, 28.12.2018 - W 10 S 18.50530
Dublin-Verfahren (Italien)
- VG Bayreuth, 07.09.2023 - B 10 S 23.30703
Abschiebungsandrohung bei Sekundärmigration (Italien)
- VG Bayreuth, 18.01.2023 - B 3 K 22.30076
Unzulässiger Asylantrag nach internationalem Schutz in Bulgarien
- VG Würzburg, 29.04.2022 - W 1 K 22.30090
Afghanistan: Dublin Polen; Keine systemischen Mängel für anerkannt …
- VG Würzburg, 19.04.2022 - W1 K 22.30085
Afghanistan: Dublin Polen; Keine systemischen Mängel für anerkannt …
- VG Würzburg, 14.03.2022 - W 1 S 22.50072
Afghanistan: Dublin: keine systemischen Mängel in der Slowakei, keine …
- VG Leipzig, 25.08.2021 - 6 L 375/21
Eritrea: Dublin: keine systemischen Mängel in Frankreich
- VG Würzburg, 16.08.2021 - W 5 S 21.50201
Algerien: Dublin Niederlande: keine systemischen Mängel
- VG Würzburg, 08.04.2021 - W 4 K 21.30180
Unzulässiger Asylantrag bei vorheriger Schutzzuerkennung in Slowenien
- VG Arnsberg, 15.03.2021 - 11 L 93/21
Guinea: Dublin Spanien: keine systemischen Mängel, Covid-19
- VG Würzburg, 11.12.2020 - W 8 S 20.50301
Dublin-Verfahren (Slowakische Republik)
- VG Oldenburg, 05.11.2020 - 11 B 2931/20
Guinea: Dublin: Rücküberstellung nach Spanien rechtmäßig, da internationale …
- VG Würzburg, 23.07.2020 - W 8 S 20.50194
Erfolgloser Eilantrag gegen eine bestandskräftige Abschiebungsandrohung nach …
- VG Würzburg, 15.01.2019 - W 10 S 18.50551
Dublin-Verfahren: Rechtmäßige Abschiebung einer nigerianischen Staatsangehörigen …
- VG Würzburg, 10.01.2019 - W 10 S 18.50532
Erfolgloser Eilantrag gegen Dublin-Bescheid (Italien)
- VG Würzburg, 28.12.2018 - W 10 S 18.50545
Erfolgloser Eilantrag eines nigerianischen Asylbewerbers gegen Überstellung nach …
- VG Würzburg, 13.12.2018 - W 10 K 18.50490
Unzulässiger Asylantrag nach abgelehntem Erstantrag in Österreich
- VG Göttingen, 04.12.2018 - 3 A 610/17
Italien, Drittstaatenregelung, internationaler Schutz in EU-Staat, psychische …
- VG Würzburg, 13.05.2022 - W 5 S22.50169
Algerien: Dublin Niederlande; Ablehnung des Antrags auf vorläufigen Rechtschutz …
- VG Leipzig, 25.01.2022 - 6 L 776/21
Afghanistan: Dublin: keine systemischen Mängel in Frankreich
- VG Würzburg, 05.10.2021 - W 4 K 21.30647
Unzulässiger Asylantrag bei vorheriger Schutzzuerkennung in Italien
- VG Würzburg, 01.02.2021 - W 5 K 20.50187
Algerien: Dublin Niederlande; Klage unbegründet; Keine systemischen …
- VG Würzburg, 24.02.2020 - W 8 S 20.50077
Keine systemischen Mängel des niederländischen Asylsystems
- VG Gera, 26.09.2019 - 6 E 1670/19
Dublin-Verfahren, hier: Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO
- VG Düsseldorf, 02.07.2018 - 12 L 1977/18
- VG Würzburg, 19.06.2023 - W 4 K 22.30656
Kein Eintritt der Fiktionswirkung, unzulässiger Asylantrag bei vorheriger …
- VG Meiningen, 13.04.2023 - 2 E 1112/22
Syrien: Dublin Litauen; Vorläufiger Rechtsschutz; Systemische Mängel im …
- VG Würzburg, 06.04.2022 - W 1 K 22.30179
Afghanistan: Dublin: Flüchtlingsstatus in Polen; Keine Verletzung von Art. 3 …