Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 29.04.2021 - 13 MN 216/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,11273
OVG Niedersachsen, 29.04.2021 - 13 MN 216/21 (https://dejure.org/2021,11273)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.04.2021 - 13 MN 216/21 (https://dejure.org/2021,11273)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. April 2021 - 13 MN 216/21 (https://dejure.org/2021,11273)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,11273) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 161 Abs 2 S 1 VwGO; § 92 Abs 1 S 1 VwGO; § 92 Abs 3 S 1 VwGO
    Anlass; Corona-Virus; einzustellen; erledigt erklärt; Hauptsache; Kontaktbeschränkung; Kostenlast; Normenkontrolleilverfahren; Verordnung; Zurücknahme, verdeckte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 11.03.2021 - 13 MN 70/21

    Corona; Eilverkündung; Folgenabwägung; Inzidenz; Normenkontrolleilantrag;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2021 - 13 MN 216/21
    Zur Begründung kann auf den Senatsbeschluss vom 18. Januar 2021 - 13 MN 11/21 - (juris Rn. 9, 41, 55 ff.) verwiesen werden, der eine Kontaktbeschränkungsregelung nahezu identischer Reichweite (Zusammenkünfte grundsätzlich nur mit Personen des eigenen Hausstands und höchstens einer weiteren Person oder als Einzelperson mit mehreren Personen aus einem gemeinsamen Hausstand; bei einer "Duldung" der Anwesenheit betreuungsbedürftiger Babys und ganz kleiner Kinder, vgl. Rn. 54 des genannten Beschlusses) betraf, sowie auf die Senatsbeschlüsse vom 22. März 2021 - 13 MN 121/21 - (juris Rn. 49) und vom 11. März 2021 - 13 MN 70/21 - (juris Rn. 54), nach welchen die Erklärung zur Hochinzidenzkommune nach § 18a Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung a.F. nicht allein inzidenzabhängig erfolgte.
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2021 - 13 MN 132/21

    Corona; Kontaktbeschränkung; Normenkontrolleilantrag; Obergrenze

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2021 - 13 MN 216/21
    Dies gilt umso mehr, als die betreffende Erklärung in Reaktion auf die Verfügung des Berichterstatters des Senats vom 26. April 2021 (Bl. 36 f. der GA) erfolgt ist, derzufolge eine Kontaktbeschränkungsregelung wie die jetzige, hier in Rede stehende (Zusammenkünfte nur mit den Personen eines Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts; bei "herauszurechnenden" Kindern bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren und einer Sonderregelung für nicht zusammenlebende Paare) nach den im Senatsbeschluss vom 19. März 2021 - 13 MN 132/21 - (juris Rn. 55 m.w.N.) aufgestellten Grundsätzen keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken unterliegen dürfte, womit angedeutet wurde, dass der Normenkontrolleilantrag insoweit keine Erfolgsaussichten hatte.
  • OVG Niedersachsen, 31.01.2019 - 13 KN 510/18

    Hausordnung; im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit; Maßregelvollzug; Normenkontrolle;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2021 - 13 MN 216/21
    Es entspricht der Praxis des Senats, in Normenkontrollverfahren in der Hauptsache nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO grundsätzlich den doppelten Auffangwert im Sinne des § 52 Abs. 2 GKG, mithin 10.000 EUR, als Streitwert anzusetzen (vgl. Senatsbeschl. v. 31.1.2019 - 13 KN 510/18 -, Nds. Rpfl. 2019, 130 f. - juris Rn. 29).
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2021 - 13 MN 11/21

    Corona; Folgenabwägung; Kontaktbeschränkung; Normenkontrolleilantrag; Schutz der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2021 - 13 MN 216/21
    Zur Begründung kann auf den Senatsbeschluss vom 18. Januar 2021 - 13 MN 11/21 - (juris Rn. 9, 41, 55 ff.) verwiesen werden, der eine Kontaktbeschränkungsregelung nahezu identischer Reichweite (Zusammenkünfte grundsätzlich nur mit Personen des eigenen Hausstands und höchstens einer weiteren Person oder als Einzelperson mit mehreren Personen aus einem gemeinsamen Hausstand; bei einer "Duldung" der Anwesenheit betreuungsbedürftiger Babys und ganz kleiner Kinder, vgl. Rn. 54 des genannten Beschlusses) betraf, sowie auf die Senatsbeschlüsse vom 22. März 2021 - 13 MN 121/21 - (juris Rn. 49) und vom 11. März 2021 - 13 MN 70/21 - (juris Rn. 54), nach welchen die Erklärung zur Hochinzidenzkommune nach § 18a Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung a.F. nicht allein inzidenzabhängig erfolgte.
  • OVG Niedersachsen, 22.03.2021 - 13 MN 121/21

    Corona; Einzelhandelsbetrieb; Hochinzidenzkommune; Normenkontrolleilverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2021 - 13 MN 216/21
    Zur Begründung kann auf den Senatsbeschluss vom 18. Januar 2021 - 13 MN 11/21 - (juris Rn. 9, 41, 55 ff.) verwiesen werden, der eine Kontaktbeschränkungsregelung nahezu identischer Reichweite (Zusammenkünfte grundsätzlich nur mit Personen des eigenen Hausstands und höchstens einer weiteren Person oder als Einzelperson mit mehreren Personen aus einem gemeinsamen Hausstand; bei einer "Duldung" der Anwesenheit betreuungsbedürftiger Babys und ganz kleiner Kinder, vgl. Rn. 54 des genannten Beschlusses) betraf, sowie auf die Senatsbeschlüsse vom 22. März 2021 - 13 MN 121/21 - (juris Rn. 49) und vom 11. März 2021 - 13 MN 70/21 - (juris Rn. 54), nach welchen die Erklärung zur Hochinzidenzkommune nach § 18a Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung a.F. nicht allein inzidenzabhängig erfolgte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht