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   OVG Niedersachsen, 29.08.2013 - 1 LA 219/11   

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OVG Niedersachsen, 29.08.2013 - 1 LA 219/11 (https://dejure.org/2013,22261)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.08.2013 - 1 LA 219/11 (https://dejure.org/2013,22261)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. August 2013 - 1 LA 219/11 (https://dejure.org/2013,22261)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 34 Abs. 1 BauGB; § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO
    Anforderungen an die Verpflichtung zur Einhaltung eines geringen Grenzabstands zwecks Offenhaltung einer Traufgasse bei einheitlicher geschlossener Bauweise

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 Abs. 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
    Anforderungen an die Verpflichtung zur Einhaltung eines geringen Grenzabstands zwecks Offenhaltung einer Traufgasse bei einheitlicher geschlossener Bauweise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Verpflichtung zur Einhaltung eines geringen Grenzabstands zwecks Offenhaltung einer Traufgasse bei einheitlicher geschlossener Bauweise

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abstand zum Erhalt einer Traufgasse beziehungsweise Lohne bei prägender geschlossener Bauweise nicht erforderlich

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Niedersachsen, 15.01.2007 - 1 ME 80/07

    Erdrückende Wirkung eines Vorhabens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2013 - 1 LA 219/11
    Sie indiziert aber aus tatsächlichen Gründen in der Regel, dass eine Verletzung des Rücksichtnahmegebotes nicht vorliegt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.1.1999 - BVerwG 4 B 128.98 -, juris Rn. 3 f.; Nds. OVG, Beschl. v. 15.1.2007 - 1 ME 80/07 -, juris Rn. 23).

    Der Bauherr genügt seiner Pflicht zur Rücksichtnahme vielmehr schon dann, wenn diesen die gefundene und genehmigte Lösung - noch - zumutbar ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 15.1.2007 - 1 ME 80/07 -, juris Rn. 28).

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2013 - 1 LA 219/11
    Dabei muss allerdings demjenigen, der sein eigenes Grundstück in einer sonst zulässigen Weise baulich nutzen will, insofern ein Vorrang zugestanden werden, als er berechtigte Interessen nicht deshalb zurückzustellen braucht, um gleichwertige fremde Interessen zu schonen (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 25.2.1977 - BVerwG IV C 22.75 -, juris Rn. 22; Urt. v. 18.11.2004 - BVerwG 4 C 1.04 -, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2013 - 1 LA 219/11
    Dabei muss für die Einhaltung eines Grenzabstandes im Einzelfall trotz prägender geschlossener Bauweise allerdings eine planungsrechtliche Rechtfertigung - im unbeplanten Innenbereich resultierend aus dem in § 34 Abs. 1 BauGB enthaltenen Tatbestandsmerkmal des "Einfügens" und dem darin enthaltenen Rücksichtnahmegebot - bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.1.1995 - BVerwG 4 B 197.94 -, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2013 - 1 LA 219/11
    Nachträgliche Änderungen zu Gunsten des Bauherrn sind allerdings zu berücksichtigten, weil es mit der nach Maßgabe des einschlägigen Rechts gewährleisteten Baufreiheit nicht vereinbar wäre, eine zur Zeit des Erlasses rechtswidrige Baugenehmigung aufzuheben, die sogleich nach der Aufhebung wieder erteilt werden müsste (stRspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.4.1998 - BVerwG 4 B 40.98 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 8.11.2010 - BVerwG 4 B 43.10 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2013 - 1 LA 219/11
    Sie indiziert aber aus tatsächlichen Gründen in der Regel, dass eine Verletzung des Rücksichtnahmegebotes nicht vorliegt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.1.1999 - BVerwG 4 B 128.98 -, juris Rn. 3 f.; Nds. OVG, Beschl. v. 15.1.2007 - 1 ME 80/07 -, juris Rn. 23).
  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 C 1.04

    Gebot der Rücksichtnahme; Windenergieanlage; Segelfluggelände;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2013 - 1 LA 219/11
    Dabei muss allerdings demjenigen, der sein eigenes Grundstück in einer sonst zulässigen Weise baulich nutzen will, insofern ein Vorrang zugestanden werden, als er berechtigte Interessen nicht deshalb zurückzustellen braucht, um gleichwertige fremde Interessen zu schonen (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 25.2.1977 - BVerwG IV C 22.75 -, juris Rn. 22; Urt. v. 18.11.2004 - BVerwG 4 C 1.04 -, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 08.11.2010 - 4 B 43.10

    Beurteilungszeitpunkt für Drittschutz; Wirkkraft der Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2013 - 1 LA 219/11
    Nachträgliche Änderungen zu Gunsten des Bauherrn sind allerdings zu berücksichtigten, weil es mit der nach Maßgabe des einschlägigen Rechts gewährleisteten Baufreiheit nicht vereinbar wäre, eine zur Zeit des Erlasses rechtswidrige Baugenehmigung aufzuheben, die sogleich nach der Aufhebung wieder erteilt werden müsste (stRspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.4.1998 - BVerwG 4 B 40.98 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 8.11.2010 - BVerwG 4 B 43.10 -, juris Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 19.07.1999 - 1 M 2854/99

    Grenzbebauung; Überbau; Abstandsverlangen; Bauweise, geschlossene; Grenzbebauung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2013 - 1 LA 219/11
    Die Bauaufsichtsbehörde kann zwar auch bei grundsätzlich geschlossener Bauweise die Einhaltung eines Grenzabstands gemäß § 8 Abs. 4 NBauO in der zum Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung geltenden Fassung vom 10. Februar 2003 (Nds. GVBl. S. 89, im Folgenden a. F.; die Neufassung vom 3. April 2012, Nds. GVBl. S. 46 enthält keine vergleichbare Bestimmung) im Einzelfall jedenfalls dann verlangen, wenn die Anwendung des § 8 Abs. 1 NBauO a. F. zu einem schweren Eingriff in das Eigentumsrecht führen würde (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 19.7.1999 - 1 M 2854/99 -, juris Rn. 9; ähnlich schon Urt. v. 24.4.1990 - 1 L 33/89 -, juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 20.08.1999 - 1 L 1515/99

    Geschlossene Bauweise; Fremdkörper;; Abweichung (besondere Gründe); Aufgabe der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2013 - 1 LA 219/11
    Derartige Lücken sprechen daher erst dann gegen die Annahme einer geschlossenen Bauweise, wenn sie eine Breite erreichen, die eine ausreichende Belüftung und Belichtung sowie Besonnung beider Nachbargrundstücke sicherstellt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 20.8.1999 - 1 L 1515/99 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 21.7.2011 - 1 ME 57/11 -, juris Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 21.07.2011 - 1 ME 57/11

    Nachbarschutz im Falle eines Dachausbaus zu einer weiteren Wohneinheit mit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2013 - 1 LA 219/11
    Derartige Lücken sprechen daher erst dann gegen die Annahme einer geschlossenen Bauweise, wenn sie eine Breite erreichen, die eine ausreichende Belüftung und Belichtung sowie Besonnung beider Nachbargrundstücke sicherstellt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 20.8.1999 - 1 L 1515/99 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 21.7.2011 - 1 ME 57/11 -, juris Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 19.06.2012 - 1 LB 169/11

    Dachgauben als untergeordnete Gebäudeteile bei fehlender Nutzungsmöglichkeit von

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.04.1990 - 1 L 33/89

    Erweiterung; Reihenhaus; Grenzbebauung

  • OVG Saarland, 13.06.1995 - 2 W 24/95

    Nachbar; Rechtsschutz; Garagen; Abstandsflächen; Bauwerk; Zweckbestimmung

  • VG Lüneburg, 19.12.2014 - 2 B 82/14

    Abstandsfläche; Befreiung; Einsichtsnahmemöglichkeit; geschlossene Bauweise;

    Dabei muss allerdings demjenigen, der sein eigenes Grundstück in einer sonst zulässigen Weise baulich nutzen will, insofern ein Vorrang zugestanden werden, als er berechtigte Interessen nicht deshalb zurückzustellen braucht, um gleichwertige fremde Interessen zu schonen (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 25.02.1977 - BVerwG IV C 22.75 -, Juris Rn. 22; Urt. v. 18.11.2004 - BVerwG 4 C 1.04 -, Juris Rn. 22; Nds. OVG, Beschl. v. 29.08.2013 - 1 LA 219/11 -, Juris; vgl. auch Roeser, in: König/Roeser/Stock, a. a. O., § 14 Rn. 9 f.).

    So hat es in seinem Beschluss vom 6. Mai 1982 ausdrücklich darauf abgestellt, dass das Abweichen " mit Rücksicht auf die Bebauung der Nachbargrundstücke " geboten sein muss und im Rahmen der Subsumtion - jedenfalls auch - ausdrücklich eine Prüfung des Rücksichtnahmegebotes vorgenommen (" Im vorliegenden Fall ist schon daran zu denken, dass möglicherweise das Gebot der Rücksichtnahme das Einhalten eines Grenzabstandes auf dem Grundstück des Beigeladenen erforderlich machen könnte. ", siehe Beschl. v. 06.05.1982 - 6 OVG B 21/82 -, a. a. O.; ebenfalls auch auf das Rücksichtnahmegebot abstellend: Nds. OVG, Beschl. v. 29.08.2013 - 1 LA 219/11 -, Juris Rn. 12).

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2018 - 1 LC 183/16

    Zulassung einer bauordnungsrechtlichen Abweichung von Abstandsvorschriften für

    Dies ist ein Belang, der auch nach der jüngeren Senatsrechtsprechung Beachtung verlangt (vgl. Senatsb. v. 29.7.2013 - 1 LA 219/11 -, JURIS-Rdnr. 13; s. a. Senatsb. v. 29.1.2014 - 1 ME 222/13 -, NVwZ-RR 2014, 413).
  • VG Hannover, 22.04.2021 - 4 A 3809/20

    Einfügen; Gebietserhaltungsanspruch; Gemeinschaftseigentum; Geschlossene

    Erfasst ist auch der Anwendungsbereich des § 34 Abs. 1 BauGB, wenn sich aus der vorhandenen Bebauung ergibt, dass die Umgebung von der geschlossenen Bauweise geprägt ist (OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.08.2013 - 1 LA 219/11 -, Rn. 13, juris; Große-Suchsdorf/Breyer, 10. Aufl. 2020, NBauO § 5 Rn. 143).
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2014 - 1 ME 222/13

    Verstoß einer Grenzbebauung gegen das Gebot der Rücksichtnahme bei prägender

    Das gilt gerade angesichts der erheblichen Gesamtbreite der Lohne von rund fünf Metern, die über das übliche Maß deutlich hinausgeht und die zu einer ausreichenden Belüftung und Belichtung sowie Besonnung beider Nachbargrundstücke jedenfalls beiträgt (vgl. dazu Senat, Beschl. v. 29.8.2013 - 1 LA 219/11 -, juris Rn. 13).
  • VG Karlsruhe, 04.12.2020 - 12 K 4627/19

    Bei der Bewertung der Zumutbarkeit im Rahmen des bauplanungsrechtlichen

    Dies aber würde dem gesetzgeberischen Anliegen zuwider laufen, aus Gründen der Bauhygiene die Entstehung und Verfestigung sogenannter Schmutzecken und Schmutzstreifen zu verhindern, das heißt von baulich nicht genutzten Ecken oder Geländestreifen, die aufgrund ihrer Lage und/oder ihrer Abmessungen nicht oder allenfalls unter Schwierigkeiten für Pflegemaßnahmen zugänglich sind und auf denen sich deshalb typischerweise mit der Zeit Abfälle und sonstiger Unrat ansammeln (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 13. Juni 1995 - 2 W 24/95 - juris, Rn. 8; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 29. August 2013 - 1 LA 219/11 - juris, Rn. 13).
  • VG Hannover, 22.08.2022 - 4 B 2648/22

    Beherbergungsbetrieb; Betriebsbeschreibung; Fremdköper; Gebietscharakter;

    Zu den Anforderungen an das Gebot der Rücksichtnahme hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 29.08.2013 (1 LA 219/11) Folgendes ausgeführt:.
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