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   OVG Niedersachsen, 29.08.2018 - 4 LB 408/17   

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OVG Niedersachsen, 29.08.2018 - 4 LB 408/17 (https://dejure.org/2018,27278)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.08.2018 - 4 LB 408/17 (https://dejure.org/2018,27278)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. August 2018 - 4 LB 408/17 (https://dejure.org/2018,27278)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15a Abs. 2 S. 3 BAföG; § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BAföG; § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BAföG; § 48 Abs. 6 BAföG; § 48 Abs. 5 BAföG; § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BAföG; § 7 Abs. 3 S. 5 BAföG; § 7 Abs. 3 S. 4 BAföG
    Ausbildungsförderung bei einem Fachrichtungswechsel in einem Mehrfächer-Bachelorstudiengang; Anrechnung von Fachsemestern; Wechsel von einem von zwei Hauptfächern in einem Mehrfächer-Bachelorstudiengang; Verkürzung der Studienzeit bei in einem Mehrfächerstudiengang ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungsförderung und Anrechnung von Fachsemestern bei einem Fachrichtungswechsel in einem Mehrfächer-Bachelorstudiengang nach dem 4. Fachsemester

  • rechtsportal.de

    Ausbildungsförderung bei einem Fachrichtungswechsel in einem Mehrfächer-Bachelorstudiengang; Anrechnung von Fachsemestern; Wechsel von einem von zwei Hauptfächern in einem Mehrfächer-Bachelorstudiengang; Verkürzung der Studienzeit bei in einem Mehrfächerstudiengang ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2018, 1064
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 24.08.2005 - 1 BvR 309/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung von BAföG nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2018 - 4 LB 408/17
    Die von der Beklagten vorgenommene nach Fächern getrennte Berechnungsweise werde den Forderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 24. August 2005 (- 1 BvR 309/03 -) dargelegt habe, nicht gerecht, weil sie, die Klägerin, bei der Berechnung der Beklagten schlechter gestellt werde als ein Studierender, der ohne Anrechnung von Studienleistungen nach dem 2. Fachsemester wechseln würde.

    Die erweiternde Auslegung des § 7 Abs. 3 Satz 5 BAföG sei auch aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten, um den vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 24. August 2005 (- 1 BvR 309/03 -) aufgestellten Grundsätzen gerecht zu werden.

    "Die Neuregelung übernimmt die verfassungskonforme Auslegung, die schon die bisherige Bestimmung des förderungsrechtlich unschädlichen Zeitpunkts eines Fachrichtungswechsels durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 309/03) erfahren hat.

    Daraus geht hervor, dass es Ziel des Gesetzgebers gewesen ist, den Wortlaut des § 7 Abs. 3 BAföG der verfassungskonformen Auslegung der Norm anzupassen, die in dem Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. August 2005 (- 1 BvR 309/03 -, NVwZ 2005, 1416) zu § 7 Abs. 3 Satz 1 Hs. 2 BAföG in der Fassung des 18. Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 17. Juli 1996 für geboten erachtet worden ist.

    Vielmehr muss jede Sachlage, die zu einer Verkürzung der Förderungshöchstdauer führt, im Rahmen des § 7 Abs. 3 BAföG Berücksichtigung finden, um, wie vom Gesetzgeber des 22. Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes beabsichtigt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. August 2005 (- 1 BvR 309/03 -, NVwZ 2005, 1416) umzusetzen.

  • VGH Bayern, 16.06.2011 - 12 BV 10.2187

    BAföG; Lehramt Gymnasium; Fachrichtungswechsel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2018 - 4 LB 408/17
    Sie hat dies über die bereits im Ablehnungsbescheid angegebenen Gründe hinaus damit begründet, dass es bei der Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen nicht darauf ankomme, zu welcher Verzögerung ein Fachrichtungswechsel führe, sondern darauf, ob eine tatsächliche Anrechnung früherer Fachsemester erfolge, und dazu auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. Juni 2011 (- 12 BV 10.2187 -) verwiesen.

    Der Wechsel eines der gewählten Wissenssachgebiete stellt in einem solchen Fall auch bei Beibehaltung des gewählten Studiengangs grundsätzlich einen Fachrichtungswechsel dar (BVerwG, Beschl. v. 14.12.1979 - 5 ER 243.79 -, FamRZ 1980, 834, u. Urt. v. 23.2.1994 - 11 C 10.93 -, FamRZ 1994, 999; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.6.1977 - VI 2223/76 -, FamRZ 1978, 212; BayVGH, Urt. v. 16.6.2011 - 12 BV 10.2187 - Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl. Stand August 2017, § 7 Rn. 47.4).

    Bei einem Mehrfächerstudium ist grundsätzlich jedes Fach getrennt zu betrachten, d.h. die Anrechnung von Leistungen der vorangegangenen Ausbildung auf nur eines von zwei Studienfächern führt nicht dazu, dass von einer Verkürzung des Studiengangs insgesamt auszugehen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 26.4.2013 - 4 LB 287/11 - BayVGH, Urt. v. 16.6.2011 - 12 BV 10.2187 -).

    Die bei Mehrfächerstudiengängen gebotene Einzelbetrachtung im Rahmen des § 7 Abs. 3 Satz 5 BAföG (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.7.1984 - 5 C 130.81 -, FamRZ 1985, 220; Senatsbeschl. v. 26.4.2013 - 4 LB 287/11 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 12.8.2014 - 1 O 50/14 - BayVGH, Urt. v. 16.6.2011 - 12 BV 10.2187 -) führt dazu, dass für die Anrechnung von Fachsemestern aus der ursprünglich betriebenen Fachrichtung auf den neuen Studiengang das Teilfach mit der geringeren Anrechnung von Fachsemestern maßgeblich ist.

  • BVerwG, 06.11.2014 - 5 C 36.13

    Beihilfefähigkeit; stationäre Behandlung; privates Krankenhaus; zugelassenes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2018 - 4 LB 408/17
    Richterliche Rechtsfortbildung im Wege der Analogie setzt eine Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes sowie eine vergleichbare Sach- und Interessenlage voraus (BVerwG, Urt. v. 6.11.2014 - 5 C 36.13 -, Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 47).

    Eine planwidrige Regelungslücke ist zu bejahen, wenn festzustellen ist, dass der Wortlaut der Regelung nicht alle Fälle erfasst, die nach deren Sinn und Zweck erfasst sein sollten (BVerwG, Urt. v. 6.11.2014 - 5 C 36.13 -, Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 47 u. v. 12.9.2013 - 5 C 35.12 -, BVerwGE 148, 13).

  • BVerwG, 14.12.1979 - 5 ER 243.79
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2018 - 4 LB 408/17
    Der Wechsel eines der gewählten Wissenssachgebiete stellt in einem solchen Fall auch bei Beibehaltung des gewählten Studiengangs grundsätzlich einen Fachrichtungswechsel dar (BVerwG, Beschl. v. 14.12.1979 - 5 ER 243.79 -, FamRZ 1980, 834, u. Urt. v. 23.2.1994 - 11 C 10.93 -, FamRZ 1994, 999; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.6.1977 - VI 2223/76 -, FamRZ 1978, 212; BayVGH, Urt. v. 16.6.2011 - 12 BV 10.2187 - Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl. Stand August 2017, § 7 Rn. 47.4).

    Denn nur in diesem Fall könnte nach dem der zeitlichen Begrenzung der Förderung zugrundeliegenden Zweck des § 7 Abs. 3 BAföG der Austausch eines Unterrichtsfachs als eine bloße Verlagerung des Studienschwerpunktes und nicht als Fachrichtungswechsel gewertet werden (BVerwG, Beschl. v. 14.12.1979 - 5 ER 243.79 -, FamRZ 1980, 834; Beschl. v. 10.11.1980 - 5 B 12.80 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 17).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.2003 - 7 S 998/01

    Auslandsausbildung: Leistungsnachweis; Fristversäumnis - Vorlage des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2018 - 4 LB 408/17
    Nach Maßgabe der besonderen Umstände des Einzelfalles kann es dem Amt für Ausbildungsförderung ausnahmsweise nach Treu und Glauben verwehrt sein, sich auf das Versäumnis der Frist des § 48 Abs. 1 Satz 2 BAföG zu berufen, wenn die Fristversäumnis maßgeblich auf sein Verhalten zurückgeht, ohne dass den Auszubildenden ein Verschulden daran trifft (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 7.9.2015 - 12 A 411/14 - VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.7.2003 - 7 S 998/01 -, FamRZ 2004, 1070).
  • BVerwG, 26.07.1984 - 5 C 130.81

    Ausbildungsförderung - Mehrfächerstudium - Leistungsnachweise - Bescheinigung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2018 - 4 LB 408/17
    Die bei Mehrfächerstudiengängen gebotene Einzelbetrachtung im Rahmen des § 7 Abs. 3 Satz 5 BAföG (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.7.1984 - 5 C 130.81 -, FamRZ 1985, 220; Senatsbeschl. v. 26.4.2013 - 4 LB 287/11 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 12.8.2014 - 1 O 50/14 - BayVGH, Urt. v. 16.6.2011 - 12 BV 10.2187 -) führt dazu, dass für die Anrechnung von Fachsemestern aus der ursprünglich betriebenen Fachrichtung auf den neuen Studiengang das Teilfach mit der geringeren Anrechnung von Fachsemestern maßgeblich ist.
  • BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 35.12

    Analogie; Analogieschluss; Anspruch auf Kindergartenplatz; Anspruch auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2018 - 4 LB 408/17
    Eine planwidrige Regelungslücke ist zu bejahen, wenn festzustellen ist, dass der Wortlaut der Regelung nicht alle Fälle erfasst, die nach deren Sinn und Zweck erfasst sein sollten (BVerwG, Urt. v. 6.11.2014 - 5 C 36.13 -, Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 47 u. v. 12.9.2013 - 5 C 35.12 -, BVerwGE 148, 13).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.08.2014 - 1 O 50/14

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht - Fachrichtungswechsel bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2018 - 4 LB 408/17
    Die bei Mehrfächerstudiengängen gebotene Einzelbetrachtung im Rahmen des § 7 Abs. 3 Satz 5 BAföG (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.7.1984 - 5 C 130.81 -, FamRZ 1985, 220; Senatsbeschl. v. 26.4.2013 - 4 LB 287/11 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 12.8.2014 - 1 O 50/14 - BayVGH, Urt. v. 16.6.2011 - 12 BV 10.2187 -) führt dazu, dass für die Anrechnung von Fachsemestern aus der ursprünglich betriebenen Fachrichtung auf den neuen Studiengang das Teilfach mit der geringeren Anrechnung von Fachsemestern maßgeblich ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2015 - 12 A 411/14

    Analoge Anwendung einer Ausbildungsförderung für ein Praktikum durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2018 - 4 LB 408/17
    Nach Maßgabe der besonderen Umstände des Einzelfalles kann es dem Amt für Ausbildungsförderung ausnahmsweise nach Treu und Glauben verwehrt sein, sich auf das Versäumnis der Frist des § 48 Abs. 1 Satz 2 BAföG zu berufen, wenn die Fristversäumnis maßgeblich auf sein Verhalten zurückgeht, ohne dass den Auszubildenden ein Verschulden daran trifft (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 7.9.2015 - 12 A 411/14 - VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.7.2003 - 7 S 998/01 -, FamRZ 2004, 1070).
  • OVG Sachsen, 10.01.2006 - 5 BS 143/05

    Vorlage der Eignungsbescheinigung, Überschreitung der Förderungshöchstdauer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2018 - 4 LB 408/17
    Es ist anerkannt, dass eine Bescheinigung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder 3 BAföG keine Bindungswirkung entfaltet, wenn sie offenkundig unrichtig und damit nach § 44 Abs. 1 VwVfG nichtig ist (vgl. Sächs. OVG, Beschl. v. 10.1.2006 - 5 BS 143/05 -, FamRZ 2006, 1233; Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., Stand August 2017 § 48 Rn. 10).
  • BVerwG, 23.02.1994 - 11 C 10.93

    Anforderungen an einen Fachrichtungswechsel - Rechtmäßigkeit des Wechsels vom

  • BVerwG, 03.12.1987 - 5 B 22.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 25.11.1987 - 5 B 120.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bindung der Ämter für

  • BVerwG, 16.11.1978 - 5 C 34.77

    Förderungshöchstdauer - Ausbildungsförderung - Ausbildung -

  • BVerwG, 16.11.1978 - 5 C 38.77

    Vorlage der Eignungsbescheinigung - Auszubildender - Überschreitung der

  • BVerwG, 10.11.1980 - 5 B 12.80

    Abgrenzung zwischen einer Verlagerung des Studienschwerpunkts und eines

  • BVerwG, 26.08.1981 - 5 B 90.80

    Umfang der Bindung der Ämter für Ausbildungsförderung an von den

  • VG Augsburg, 20.09.2001 - Au 9 K 99.903
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.1977 - VI 2223/76
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2019 - 1 LB 120/17

    Ausbildungsförderung für eine andere Ausbildung im Falle einer schweren

    Bei einem Mehrfächerstudium wie hier liegt ein Fachrichtungswechsel bereits dann vor, wenn eines der studierten Hauptfächer gewechselt wird und dies zur Verlängerung der Studiendauer führt (OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.08.2018 - 4 LB 408/17 -, juris Rn. 31; OEufach0000000005, Beschl. v. 12.08.2014 - 1 O 50/14 -, juris Rn. 6).

    Es kann für diese Entscheidung dahinstehen, ob der Fachrichtungswechsel zum Wintersemester 2010/11 und der Abbruch des Studiums im Sommersemester förderungsrechtlich nach § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BAföG oder nach § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BAföG zu beurteilen sind (vgl. zu Mehrfachstudiengängen mit unterschiedlicher Anrechnung von Fachsemestern in den Teilfächern: OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.08.2018 - 4 LB 408/17 -, juris Rn. 60).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2018 - 12 E 1010/17

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.e. Anspruchs auf Ausbildungsförderung für

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. August 2018 - 4 LB 408/17 -, juris Rn. 30; Bay. VGH, Urteil vom 16. Juni 2011 - 12 BV 10.2187 -, juris Rn. 21; Buter, in: Rothe/Blanke, BAföG; Stand: Mai 2018, § 7 Rn. 47.4 (jeweils m. w. N.).
  • VG Mainz, 24.04.2020 - 1 K 173/19

    Ausbildungsförderung; Überschreiten der Förderungshöchstdauer bei zweimaligem

    Auch der Wechsel eines von mehreren gewählten Wissenssachgebieten stellt bei Beibehaltung des gewählten Studiengangs grundsätzlich einen Fachrichtungswechsel dar (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 29. August 2018 - 4 LB 408/17 -, juris, Rn. 30).
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