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   OVG Niedersachsen, 29.09.2015 - 2 ME 234/15   

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OVG Niedersachsen, 29.09.2015 - 2 ME 234/15 (https://dejure.org/2015,27446)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.09.2015 - 2 ME 234/15 (https://dejure.org/2015,27446)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. September 2015 - 2 ME 234/15 (https://dejure.org/2015,27446)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Prüfungsbewertungen sind aufgrund rechtswidrigen Verhaltens von Mitprüflingen angreifbar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1116
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2012 - 14 A 755/11

    Rechtmäßigkeit eines Prüfungsverfahrens bei vorheriger Kenntnis eines Teils der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2015 - 2 ME 234/15
    Mittelbar werden mithin die theoretisch nur absolut zu messenden Anforderungen im Rahmen einer Prüfung zumindest teilweise wieder relativiert (OVG NW, Urt. v. 20.11.2012 - 14 A 755/11 -, NVwZ-RR 2013, 469, juris mwN.; Niehues/Fischer/Jeremias aaO., Rnr. 535, 635, Ost, Die Bewertung von Prüfungsleistungen und die Gleichheit, NWVBl. 2013, 209 ff.).

    Liegt eine unzulässige Bevorzugung eines Kandidaten des Klausurendurchgangs vor, können sich andere Prüfungsteilnehmer darauf allerdings nur berufen, wenn dieser Fehler auch für ihre eigene Prüfungsbewertung von Bedeutung ist; denn grundsätzlich hat der Prüfungsteilnehmer kein subjektiv-öffentliches Recht auf Beachtung des Grundsatzes der Chancengleichheit als ein objektiv-rechtliches Gebot (vgl. Bay. VGH, Urt. v. 16.5.2012 - 7 B 11.2645 -, juris; OVG NW, Urt. v. 20.11.2012 - 14 A 755/11 -, NVwZ-RR 2013, 469, juris).

    Dahinstehen kann, ob - wovon der Antragsgegner ausgeht - eine Beeinflussung der Bewertung durch die rechtswidrig erlangten Noten eines anderen Kandidaten stets positiv nachgewiesen werden muss (so im Ergebnis BVerwG, Beschl. v. 13.9.1983 - 7 B 119.83 -, juris) oder ob es generell schon ausreicht, wenn die Beeinflussung nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann (so Niehues/ Fischer/Jeremias, aaO., Rnr. 538; vgl. auch OVG NW, Urt. v. 20.11.2012 - 14 A 755/11 -, NVwZ-RR 2013, 469, juris, wonach die Gefahr einer Verfälschung der Bewertungsgrundlagen ausreicht); denn zumindest im vorliegenden Fall ist aufgrund seiner Besonderheiten nur der geringere Wahrscheinlichkeitsmaßstab anzusetzen.

    Vor diesem Hintergrund ist die vorläufige einzelfallbezogene Einschätzung des Verwaltungsgerichts nicht zu beanstanden, bei einem Umfang von lediglich 15 bis 20 im Klausurendurchgang der Antragstellerin zu korrigierenden Arbeiten könne bezogen auf die VA-Klausur nicht ausgeschlossen werden, dass die überdurchschnittliche - wie sich später ergeben hat aber auf rechtswidrigem Handeln beruhende - Leistung eines Kandidaten (15 Punkte) das Bild des Korrektors hinsichtlich des Schwierigkeitsgrads der zu lösenden Aufgabe jener Klausur deutlich beeinflusst habe, ebenso bestehe bezüglich der mit 5 Punkten bewerteten, ebenfalls einem Täuschungsverdacht desselben Kandidaten unterliegende ZG-Klausur die Möglichkeit der Verzerrung des Beurteilungsmaßstabes, weil die Vergabe von 5 Punkten belege, dass es sich bei der Klausur um eine lösbare Aufgabe gehandelt habe (zur Bedeutung der Gruppengröße vgl. auch BVerwG, Urt. v. 14.6.1963 - VII C 44.62 -, BVerwGE 16, 150, juris; OVG NW, Urt. v. 20.11.2012, aaO.; zur Frage der Bedeutung des Grundsatzes der Chancengleichheit bei täuschenden Mitprüflingen vgl. Ost, Die Bewertung von Prüfungsleistungen und die Gleichheit, NWVBl. 2013, 209 ff., 216, 217).

  • VGH Bayern, 16.05.2012 - 7 B 11.2645

    Die Landeshauptstadt München "schummelt" nicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2015 - 2 ME 234/15
    Der innerhalb einer insgesamt schwachen Prüfungsgruppe noch am besten abschneidende Mitprüfling kann also nicht allein deshalb bereits eine hervorragende Bewertung erhalten, ebenso wenig wie die Leistung des schwächsten Mitglieds einer insgesamt starken Prüfungsgruppe allein deswegen als unzureichend bewertet werden darf (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.9.1983 - 7 B 119.83 -, v. 30.10.1984 - 7 B 111/84 -, jeweils juris; Bay. VGH, Urt. v. 16.5.2012 - 7 B 11.2645 -, juris; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Aufl., Rnr. 532).

    Liegt eine unzulässige Bevorzugung eines Kandidaten des Klausurendurchgangs vor, können sich andere Prüfungsteilnehmer darauf allerdings nur berufen, wenn dieser Fehler auch für ihre eigene Prüfungsbewertung von Bedeutung ist; denn grundsätzlich hat der Prüfungsteilnehmer kein subjektiv-öffentliches Recht auf Beachtung des Grundsatzes der Chancengleichheit als ein objektiv-rechtliches Gebot (vgl. Bay. VGH, Urt. v. 16.5.2012 - 7 B 11.2645 -, juris; OVG NW, Urt. v. 20.11.2012 - 14 A 755/11 -, NVwZ-RR 2013, 469, juris).

  • BVerwG, 13.09.1983 - 7 B 119.83

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rechtmäßigkeit einer zweiten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2015 - 2 ME 234/15
    Der innerhalb einer insgesamt schwachen Prüfungsgruppe noch am besten abschneidende Mitprüfling kann also nicht allein deshalb bereits eine hervorragende Bewertung erhalten, ebenso wenig wie die Leistung des schwächsten Mitglieds einer insgesamt starken Prüfungsgruppe allein deswegen als unzureichend bewertet werden darf (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.9.1983 - 7 B 119.83 -, v. 30.10.1984 - 7 B 111/84 -, jeweils juris; Bay. VGH, Urt. v. 16.5.2012 - 7 B 11.2645 -, juris; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Aufl., Rnr. 532).

    Dahinstehen kann, ob - wovon der Antragsgegner ausgeht - eine Beeinflussung der Bewertung durch die rechtswidrig erlangten Noten eines anderen Kandidaten stets positiv nachgewiesen werden muss (so im Ergebnis BVerwG, Beschl. v. 13.9.1983 - 7 B 119.83 -, juris) oder ob es generell schon ausreicht, wenn die Beeinflussung nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann (so Niehues/ Fischer/Jeremias, aaO., Rnr. 538; vgl. auch OVG NW, Urt. v. 20.11.2012 - 14 A 755/11 -, NVwZ-RR 2013, 469, juris, wonach die Gefahr einer Verfälschung der Bewertungsgrundlagen ausreicht); denn zumindest im vorliegenden Fall ist aufgrund seiner Besonderheiten nur der geringere Wahrscheinlichkeitsmaßstab anzusetzen.

  • OVG Niedersachsen, 19.08.2015 - 2 LB 276/14

    Pflicht zur Bekanntgabe von Einzelnoten bei einer Vergabe von Einzelnoten nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2015 - 2 ME 234/15
    Mit auf dieser (auch) vergleichenden Betrachtung fußt gerade der im Prüfungsrecht den Prüfern bei ihrer Bewertung eingeräumte prüfungsspezifische Spielraum; denn er wird damit begründet, dass Prüfungsnoten nicht isoliert gesehen werden dürfen, sondern in einem dem Gericht nicht zur Verfügung stehenden Bezugssystem zu finden sind, das durch die persönlichen Erfahrungen und Vorstellungen der Prüfer beeinflusst wird (BVerfG, Beschl. v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 -, BVerfGE 84, 34, 58, juris; BVerwG, Beschl. v. 17.12.1997 - 6 B 55.97 -, juris; Sen. Urt. v. 19.8.2015 - 2 LB 276/14 -, juris; Niehues/Fischer/Jeremias, aaO., Rnr. 534).
  • BVerwG, 30.10.1984 - 7 B 111.84

    Wiederholungsprüfung zum Zweck der Notenverbesserung im juristischen Staatsexamen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2015 - 2 ME 234/15
    Der innerhalb einer insgesamt schwachen Prüfungsgruppe noch am besten abschneidende Mitprüfling kann also nicht allein deshalb bereits eine hervorragende Bewertung erhalten, ebenso wenig wie die Leistung des schwächsten Mitglieds einer insgesamt starken Prüfungsgruppe allein deswegen als unzureichend bewertet werden darf (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.9.1983 - 7 B 119.83 -, v. 30.10.1984 - 7 B 111/84 -, jeweils juris; Bay. VGH, Urt. v. 16.5.2012 - 7 B 11.2645 -, juris; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Aufl., Rnr. 532).
  • BVerwG, 14.06.1963 - VII C 44.62

    Zulässigkeit einer Abänderung von Vorschriften der Prüfung zum Wirtschaftsprüfer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2015 - 2 ME 234/15
    Vor diesem Hintergrund ist die vorläufige einzelfallbezogene Einschätzung des Verwaltungsgerichts nicht zu beanstanden, bei einem Umfang von lediglich 15 bis 20 im Klausurendurchgang der Antragstellerin zu korrigierenden Arbeiten könne bezogen auf die VA-Klausur nicht ausgeschlossen werden, dass die überdurchschnittliche - wie sich später ergeben hat aber auf rechtswidrigem Handeln beruhende - Leistung eines Kandidaten (15 Punkte) das Bild des Korrektors hinsichtlich des Schwierigkeitsgrads der zu lösenden Aufgabe jener Klausur deutlich beeinflusst habe, ebenso bestehe bezüglich der mit 5 Punkten bewerteten, ebenfalls einem Täuschungsverdacht desselben Kandidaten unterliegende ZG-Klausur die Möglichkeit der Verzerrung des Beurteilungsmaßstabes, weil die Vergabe von 5 Punkten belege, dass es sich bei der Klausur um eine lösbare Aufgabe gehandelt habe (zur Bedeutung der Gruppengröße vgl. auch BVerwG, Urt. v. 14.6.1963 - VII C 44.62 -, BVerwGE 16, 150, juris; OVG NW, Urt. v. 20.11.2012, aaO.; zur Frage der Bedeutung des Grundsatzes der Chancengleichheit bei täuschenden Mitprüflingen vgl. Ost, Die Bewertung von Prüfungsleistungen und die Gleichheit, NWVBl. 2013, 209 ff., 216, 217).
  • BVerwG, 17.12.1997 - 6 B 55.97

    Fachfragen; prüfungsspezifische Wertungen; Verknüpfung von fachlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2015 - 2 ME 234/15
    Mit auf dieser (auch) vergleichenden Betrachtung fußt gerade der im Prüfungsrecht den Prüfern bei ihrer Bewertung eingeräumte prüfungsspezifische Spielraum; denn er wird damit begründet, dass Prüfungsnoten nicht isoliert gesehen werden dürfen, sondern in einem dem Gericht nicht zur Verfügung stehenden Bezugssystem zu finden sind, das durch die persönlichen Erfahrungen und Vorstellungen der Prüfer beeinflusst wird (BVerfG, Beschl. v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 -, BVerfGE 84, 34, 58, juris; BVerwG, Beschl. v. 17.12.1997 - 6 B 55.97 -, juris; Sen. Urt. v. 19.8.2015 - 2 LB 276/14 -, juris; Niehues/Fischer/Jeremias, aaO., Rnr. 534).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2015 - 2 ME 234/15
    Mit auf dieser (auch) vergleichenden Betrachtung fußt gerade der im Prüfungsrecht den Prüfern bei ihrer Bewertung eingeräumte prüfungsspezifische Spielraum; denn er wird damit begründet, dass Prüfungsnoten nicht isoliert gesehen werden dürfen, sondern in einem dem Gericht nicht zur Verfügung stehenden Bezugssystem zu finden sind, das durch die persönlichen Erfahrungen und Vorstellungen der Prüfer beeinflusst wird (BVerfG, Beschl. v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 -, BVerfGE 84, 34, 58, juris; BVerwG, Beschl. v. 17.12.1997 - 6 B 55.97 -, juris; Sen. Urt. v. 19.8.2015 - 2 LB 276/14 -, juris; Niehues/Fischer/Jeremias, aaO., Rnr. 534).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2022 - 4 L 49/21

    Besetzung des Prüfungsausschusses; Pflicht des Prüfers zur vollständigen

    Dabei sind an einen solchen Ausschluss strenge Anforderungen zu stellen (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29. September 2015 - 2 ME 234/15 -, juris Rn. 12; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Januar 2019 - 14 A 2042/18 -, juris Rn. 31).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2021 - 19 A 1113/20

    1. Bei einem Verfahrensfehler kann der Prüfling nur dann die Aufhebung der

    vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 27. April 2017 - 6 A 277/16 -, NVwZ-RR 2017, 794, juris, Rn. 17; Nds. OVG, Beschluss vom 29. September 2015 - 2 ME 234/15 -, NJW 2016, 1116, juris, Rn. 12; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 6. Mai 2021 - 9 S 3119/19 -, juris, Rn. 49.
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