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   OVG Niedersachsen, 29.10.2007 - 5 ME 218/07   

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OVG Niedersachsen, 29.10.2007 - 5 ME 218/07 (https://dejure.org/2007,11341)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.10.2007 - 5 ME 218/07 (https://dejure.org/2007,11341)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. Oktober 2007 - 5 ME 218/07 (https://dejure.org/2007,11341)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aufschiebende Wirkung; Widerspruch gegen Rückforderungsbescheid über Dienstbezüge steht einer Aufrechnung des Dienstherrn nicht generell entgegen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs. 2 S. 1 BBesG; § 387 BGB; § 80 Abs. 5 VwGO
    Vereinbarkeit der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Rückforderungsbescheid über Dienstbezüge mit der Möglichkeit einer Aufrechnung des Dienstherrn; Möglichkeit einer weiten Interpretation des Begriffs "Vollziehung eines Verwaltungsaktes"; Bestehen ...

  • Judicialis

    BBesG § 11 Abs. 2 S. 1; ; BGB § 387; ; VwGO § 80 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufrechnung; aufschiebende Wirkung; Besoldung; Bezüge; Dienstbezüge; Familienzuschlag; Ortszuschlag; Vollziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vereinbarkeit der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Rückforderungsbescheid über Dienstbezüge mit der Möglichkeit einer Aufrechnung des Dienstherrn; Möglichkeit einer weiten Interpretation des Begriffs "Vollziehung eines Verwaltungsaktes"; Bestehen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 336
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 6.82

    Aufrechnung der Behörde - Analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2007 - 5 ME 218/07
    Für die Aufrechnungslage kann der Bescheid vom 20. Februar 2007 folglich nur insoweit von Bedeutung sein, als die geltend gemachte Aktivforderung des Antragsgegners wohl erst mit dem Erlass dieses Bescheides rechtswirksam fällig gestellt geworden ist (vgl. Kümmel/Pohl, BBesRecht, Kommentar, Stand: August 2007, Rn. 68 zu § 12 BBesG; siehe auch: BVerwG, Urt. v. 27.10.1982 - BVerwG 3 C 6.82 -, BVerwGE 66, 218 [221]).

    Selbst wenn dies so sein sollte, hat jedoch die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin mangels einer Gestaltungswirkung (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.10.1982 - BVerwG 3 C 6.82 -, a. a. O.) an einer etwa auf diese Weise eingetretenen Fälligkeit der geltend gemachten Aktivforderung nichts zu ändern vermocht.

  • OVG Niedersachsen, 20.06.2006 - 2 ME 436/05

    Umdeutung eines Eilantrages

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2007 - 5 ME 218/07
    Nach der Rechtsprechung des beschließenden 5. Senats (Beschl. v. 2.8. 1991 - 5 M 2579/91 -) und des 2. Senats des Nds. Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 20.6. 2006 - 2 ME 436/05 -, Juris, Rn. 7, m. w. N.) besteht in Fällen der Überzahlung eine Aufrechnungslage nicht, wenn ein Bescheid vorliegt, der deshalb weiterhin den Rechtsgrund für das Behalten-Dürfen der zuviel erbrachten Leistungen zu bilden vermag, weil seine rückwirkende Rücknahme weder unanfechtbar noch mit Wirkung ex tunc sofort vollziehbar ist.

    Vorläufiger Rechtsschutz sei dann im Verfahren gemäß § 123 VwGO zu gewähren (Nds. OVG, Beschl. v. 20.6. 2006 - 2 ME 436/05 -, Juris, Rnrn. 3 und 7).

  • BVerwG, 11.08.2005 - 2 B 2.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2007 - 5 ME 218/07
    Für das Besoldungsrecht ergibt sich nämlich unmittelbar aus dem § 11 Abs. 2 Satz 1 BBesG, der bestimmt, dass der Dienstherr - unter bestimmten Einschränkungen - gegenüber Ansprüchen auf Bezüge ein Aufrechnungsrecht geltend machen kann, dass die Aufrechnung zur Tilgung einer Überzahlung von Dienstbezügen den Erlass eines Rückforderungsbescheides nicht voraussetzt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.8. 2005 - BVerwG 2 B 2.05 -, in: Schütz, BeamtR ES/C V Nr. 58, zitiert nach Juris, Rn. 19 des Langtextes, und Beschl. v. 13.6. 1985 - BVerwG 2 C 43.82 -, DVBl. 1986, 146; so auch Mayer, in: Schwegmann/Summer, BBesG, Kommentar, Stand: Juni 2007, Rn. 41c zu § 12 BBesG und Kümmel/Pohl, BBesRecht, Kommentar, Stand: August 2007, Rn. 11 zu § 11 BBesG und Rn. 68 zu § 12 BBesG).
  • BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 43.82

    Verwaltungsrecht - Öffentliches Recht - Aufrechnung - Rückgängigmachung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2007 - 5 ME 218/07
    Für das Besoldungsrecht ergibt sich nämlich unmittelbar aus dem § 11 Abs. 2 Satz 1 BBesG, der bestimmt, dass der Dienstherr - unter bestimmten Einschränkungen - gegenüber Ansprüchen auf Bezüge ein Aufrechnungsrecht geltend machen kann, dass die Aufrechnung zur Tilgung einer Überzahlung von Dienstbezügen den Erlass eines Rückforderungsbescheides nicht voraussetzt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.8. 2005 - BVerwG 2 B 2.05 -, in: Schütz, BeamtR ES/C V Nr. 58, zitiert nach Juris, Rn. 19 des Langtextes, und Beschl. v. 13.6. 1985 - BVerwG 2 C 43.82 -, DVBl. 1986, 146; so auch Mayer, in: Schwegmann/Summer, BBesG, Kommentar, Stand: Juni 2007, Rn. 41c zu § 12 BBesG und Kümmel/Pohl, BBesRecht, Kommentar, Stand: August 2007, Rn. 11 zu § 11 BBesG und Rn. 68 zu § 12 BBesG).
  • BGH, 28.09.1999 - KVR 29/96

    Verbundnetz; Mißbrauchskontrolle nach Wegfall der gesetzlichen Freistellung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2007 - 5 ME 218/07
    Unter diesen Umständen wäre allenfalls eine Umdeutung (§ 1 Abs. 1 NVwVfG i. V. m. § 47 VwVfG) geeignet gewesen, dem Bescheid vom 28. Dezember 1994 über den 30. Juni 1997 hinaus Fortgeltung als Rechtsgrund für die Gewährung und das Behalten-Dürfen des Familienzuschlags der Stufe 1 zu verschaffen (vgl. BGH, Beschl. v. 28.9. 1999 - KVR 29/96 (KG) -, NVwZ 2000, 833 [834]).
  • OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 5 LC 41/07

    Berücksichtigung des halben Familienzuschlags der Stufe 1 bei der Festsetzung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2007 - 5 ME 218/07
    Entgegen den unzutreffenden Ausführungen in der Beschwerdebegründungsschrift bezog sich die durch ihn ausgesprochene Zuerkennung aber nicht auf den hier umstrittenen Familienzuschlag der Stufe 1, sondern auf den ehedem gewährten Ortszuschlag der Stufe 2. Die in der Entscheidung der Vorinstanz vorgenommene begriffliche Gleichsetzung dieser beiden Zuschläge ist unrichtig (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 10.7. 2007 - 5 LC 41/07 -, Juris, Rnrn. 27, 28 und 37).
  • OVG Niedersachsen, 09.11.2006 - 10 ME 189/06

    Abgrenzung des Begriffs der "Vollziehung" von dem der "Vollstreckung" eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2007 - 5 ME 218/07
    Der Antragstellerin ist nicht zu folgen, soweit sie in Anlehnung an die Rechtsprechung des 10. Senats des Nds. Oberverwaltungsgerichts (insbesondere Beschl. v. 9.11.2006 - 10 ME 189/06 - NVwZ-RR 2007, 293 [294]) durch eine weite Interpretation des Begriffs "Vollziehung eines Verwaltungsaktes" versucht, der aufschiebenden Wirkung ihrer Rechtsbehelfe Bedeutung für die Zulässigkeit der Aufrechnungserklärung des Antragsgegners beizulegen.
  • OVG Niedersachsen, 19.09.2007 - 5 ME 328/07

    Eilrechtsschutz gegenüber einer Kürzung der Versorgungsbezüge nach der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2007 - 5 ME 218/07
    Zwar kommt eine solche Feststellung in entsprechender Anwendung des § 80 Abs. 5 VwGO in Betracht, wenn eine Behörde irrtümlich die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs missachtet (Nds. OVG, Beschl. v. 19.9. 2007 - 5 ME 328/07 -, Juris, Rn. 13, veröffentlich auch in der Rechtsprechungsdatenbank der Nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).
  • OVG Brandenburg, 23.03.2005 - 4 B 29/04

    Antrag auf Aufnahme einer privaten Kindertagesstätte in den Bedarfsplan;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2007 - 5 ME 218/07
    Im vorliegenden Falle kann dahinstehen, ob an der letztgenannten Rechtsauffassung festzuhalten ist, oder ob gegenüber einer Behörde, die eine hiernach unwirksame Aufrechnung erklärt hat und sich an diese anknüpfend berechtigt glaubt, Zahlungen einzubehalten, um vorläufigen Rechtsschutz analog § 80 Abs. 5 VwGO (wegen Missachtung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs gegen die Rücknahme des gewährenden Bescheids, nicht etwa gegen die Rückforderung oder die Aufrechnung - vgl. in diesem Sinne OVG Brandenburg, Beschl. v. 23.3. 2005 - 4 B 29/04 -, Juris, Rn. 29) nachzusuchen ist.
  • VGH Bayern, 13.10.2010 - 14 CS 10.2198

    Aufrechnung mit Rückforderung zuviel gezahlter Versorgungsbezüge gegen laufende

    Daraus folgt, dass es für die Zulässigkeit und Wirkung einer Aufrechnung bedeutungslos ist, dass gegen eine durch Bescheid festgesetzte Rückforderung, die Gegenstand der Aufrechnung ist, Widerspruch und Anfechtungsklage eingelegt sind (siehe auch BVerwG vom 13.6.1985 a.a.O.; NdsOVG vom 29.10.2007 NVwZ-RR 2008, 336; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer a.a.O., Erl. 1.3.5 zu § 52 m.w.N.).

    Das ist nicht der Fall, denn die Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge setzt den Erlass eines Rückforderungsbescheids gerade nicht voraus (BVerwG vom 11.8.2005 a.a.O.; NdsOVG vom 29.10.2007 a.a.O. m.w.N.); Bestand und Fälligkeit der Rückforderung über 22.592,53 EUR hängen also gerade nicht von einem (Rückforderungs-)Verwaltungsakt ab.

    Ist dem aber so, dann stellt sich die Aufrechnung der Rückforderung mit den monatlichen Versorgungsbezügen des Antragstellers nicht als Vollziehung des Leistungsbescheids vom 9. Oktober 2009 dar, womit die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage den Antragsgegner nicht an der Aufrechnung hindert (ebenso OVG Bremen vom 16.7.1999 NVwZ-RR 2000, 524; NdsOVG vom 29.10.2007 a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 05.06.2020 - 10 W 4/20

    Schadensersatzprozess wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen:

    Entgegen der Auffassung der Beklagten ist die verwaltungsrechtliche Aussetzung der Vollziehung schon nicht ohne Weiteres einer zivilrechtlichen Stundung gleichzusetzen; insbesondere steht sie der Fälligkeit nicht entgegen (vgl. BVerwG 1983, 776; OVG Lüneburg NVwZ-RR 2008, 336, 337; Schoch/Schneider/Biel, VwGO, § 80 Rn. 317 i.V.m. 105; zur Unterscheidung zivilrechtlicher Stundungs- und Vollstreckungsvereinbarungen auch BGH NJW 1968, 700).
  • VG Bremen, 26.10.2011 - 2 V 769/11

    Ruhegehalt - Aufrechnung; Eilrechtsschutz; überzahlte Versorgungsbezüge

    Daraus folgt, dass es für die Zulässigkeit und Wirkung einer Aufrechnung bedeutungslos ist, dass gegen eine durch Bescheid festgesetzte Rückforderung, die Gegenstand der Aufrechnung ist, Widerspruch und Anfechtungsklage eingelegt sind (siehe Bayr VGH, Beschl. v. 13.10.2010 - 14 CS 10.2198 - mit Verweis auf das BVerwG und das Nds OVG vom 29.10.2007, NVwZ-RR 2008, 336).
  • OVG Sachsen, 14.10.2008 - 1 E 52/08
    Das bedeutet, Vollziehung und Aufrechnung sind zwei Rechtsinstitute mit verschiedener Zielrichtung und Wirkung (vgl. BVerwG, Urt.v. 27.10.1982 a.a.O. und Beschl.v. 11.08.2005 - 2 B 2.05 - zitiert nach juris; SächsOVG, Beschl.v. 29.10.2007 - 3 BS 186/07; OVG LSA, Beschl.v. 27.6.2007 - 3 M 146/06 - zitiert nach juris; NdsOVG, Beschl.v. 29.10.2007, NVwZ-RR 2008, 336).
  • VG Ansbach, 22.10.2012 - AN 1 S 12.01272

    Rücknahme von Beihilfebescheiden; Rückforderung von Beihilfeleistungen

    Demzufolge ist es für die Zulässigkeit und Wirkung einer Aufrechnung bedeutungslos, dass gegen eine durch Bescheid festgesetzte Rückforderung, die Gegenstand der Aufrechnung ist, Widerspruch und Anfechtungsklage eingelegt sind (vgl. BayVGH, B. v. 13.10.2010, 14 CS 10.2198, unter Hinweis auf BVerwG, U. v. 13.6.1985, 2 C 43/82, DVBl 1986, 146; OVG Lüneburg, B. v. 29.10.2007, 5 ME 218/07, NVwZ-RR 2008, 336; Stegmüller / Schmalhofer / Bauer, BeamtVG, § 52, Erl. 1.3.5).
  • VG Düsseldorf, 28.05.2010 - 13 K 5138/08

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Feldjägerzulagen; Anspruch auf Fortzahlung

    vgl. zur Zuerkennung eines Familienzuschlags: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 29. Oktober 2007 - 5 ME 218/07 -, und zur Bedeutung des Pensionsfestsetzungsbescheides: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24. April 1959 - VI C 91.57 -, juris.de; allgemein: Schwegmann/Summer-Mayer, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, § 12 BBesG, Rn. 9.
  • VG Ansbach, 11.08.2010 - AN 11 S 10.00335

    Unterscheidung zwischen Vollziehung eines Leistungsbescheides einerseits und

    Die aufschiebende Wirkung dieser Klage hat mangels einer Gestaltungswirkung (vgl. BVerwG vom 27.10.1982 - 3 C 6.82) an der bereits eingetretenen Fälligkeit der Forderung nichts zu ändern vermocht (vgl. Niedersächsisches OVG vom 29.10.2007 - 5 ME 218/07).
  • VG Düsseldorf, 15.12.2021 - 26 L 2344/21
    vgl. zur bundesrechtlichen Regelung des § 11 Abs. 2 Satz 1 BBesG OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. Oktober 2007 - 5 ME 218/07 -, juris, Rn. 8 m.w.N.; vgl. zudem in Bezug auf § 14 Abs. 1 Satz 1 LBesG NRW schon die Kammerrechtsprechung im Beschluss vom 30. August 2017 - 26 L 4011/17 - (nicht veröffentlicht).
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