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   OVG Niedersachsen, 29.11.2000 - 2 L 3371/00   

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OVG Niedersachsen, 29.11.2000 - 2 L 3371/00 (https://dejure.org/2000,19885)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.11.2000 - 2 L 3371/00 (https://dejure.org/2000,19885)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. November 2000 - 2 L 3371/00 (https://dejure.org/2000,19885)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Maßgebliche Sach- und Rechtslage für die Gewährung von Unfallausgleich

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35 BeamtVG
    Maßgebliche Sach- und Rechtslage; Sachaufklärungspflicht; Unfallausgleich; weiteres Sachverständigengutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Osanbrück - 3 A 22/98
  • VG Osnabrück - 3 A 22/98
  • OVG Niedersachsen, 29.11.2000 - 2 L 3371/00
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.08.1997 - 9 B 312.97

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Beginn allgemeiner Vertreibungsmaßnahmen -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.11.2000 - 2 L 3371/00
    Ein anwaltlich vertretener Kläger kann eine unterlassene Beweisaufnahme des Gerichts als Verletzung der Aufklärungspflicht aber nicht geltend machen, wenn er auf schriftsätzlich angekündigte Beweisanträge in der mündlichen Verhandlung - wie hier - nicht mehr durch Stellung eines Beweisantrages zurückkommt (st. Rspr. d. BVerwG, vgl. z.B. Beschl. v. 27.8.1997 - 9 B 312.97 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 160, und d. Sen., vgl. zuletzt Beschl. v. 9.11.2000 - 2 L 2962/00 - jew. m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.1994 - 6 A 2089/91

    Unfallausgleich; Gewährung von Unfallausgleich; Beurteilung nach Sach- und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.11.2000 - 2 L 3371/00
    Ob und in welchem Umfang die Voraussetzungen für die Gewährung des hier streitigen Unfallausgleichs erfüllt sind, regelt sich nämlich nach der Sach- und Rechtslage bei Abschluss des Verwaltungsverfahrens (vgl. Urt. d. OVG Münster vom 8.2.1994 - 6 A 2089/91 - RiA 1995, 298 sowie vom 23.3.1998 - 6 A 54/96 - LS. hier zit. nach juris; Kümmel, BeamtVG, § 35, Anm. 14); daher sind gesundheitliche Änderungen nach Erlass des Widerspruchsbescheides, der das Verwaltungsverfahren abschließt, in diesem Verfahren unerheblich.
  • BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.11.2000 - 2 L 3371/00
    Maßgebend ist danach der pauschalierte Zwei-Jahresbetrag (vgl. Beschluss des BVerwG vom 13.9.1999 - 2 B 53/99 - NVwZ-RR 2000, 188 f) der Differenz zwischen der Leistung, die der Kläger z.Zt. der Antragstellung beim Nds. OVG (§ 15 Abs. 1 GKG) als Unfallausgleich erhielt (221 DM monatlich), und der ihm bei einem Erfolg der Klage zu zahlenden Summe (299 DM bei einer MdE von 35%).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.1998 - 6 A 54/96

    Unfallausgleich; Maßgebliche Sach- und Rechtslage; Maßgeblicher Zeitpunkt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.11.2000 - 2 L 3371/00
    Ob und in welchem Umfang die Voraussetzungen für die Gewährung des hier streitigen Unfallausgleichs erfüllt sind, regelt sich nämlich nach der Sach- und Rechtslage bei Abschluss des Verwaltungsverfahrens (vgl. Urt. d. OVG Münster vom 8.2.1994 - 6 A 2089/91 - RiA 1995, 298 sowie vom 23.3.1998 - 6 A 54/96 - LS. hier zit. nach juris; Kümmel, BeamtVG, § 35, Anm. 14); daher sind gesundheitliche Änderungen nach Erlass des Widerspruchsbescheides, der das Verwaltungsverfahren abschließt, in diesem Verfahren unerheblich.
  • OVG Niedersachsen, 25.09.2000 - 2 L 2708/99

    Geschiedene Ehe; Unterhaltsanspruch; Unterhaltsvereinbarung; Versorgung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.11.2000 - 2 L 3371/00
    Der sich daraus ergebende Monatsbetrag von 78 DM war mit 24 (vgl. Beschluss des Senats vom 25.9.2000 - 2 L 2708/99 -) zu multiplizieren (= 1.872 DM), da der Unfallausgleich bei der Berechnung der Sonderzuwendung unberücksichtigt bleibt.
  • BVerwG, 10.10.1979 - 6 B 4.79

    Beamtenrecht - Unfallausgleich - Ungerechtfertigte Gewährung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.11.2000 - 2 L 3371/00
    Das Verwaltungsgericht hat (unter Bezugnahme auf den Beschluss des BVerwG vom 10.10.1979 - 6 B 4.79 - ZBR 1980, 181) zutreffend entschieden, dass für die von dem Kläger nunmehr noch begehrte Feststellung, dass er in seiner Erwerbsfähigkeit dienstunfallbedingt um 35 % gemindert sei, in Abhängigkeit von dem Eintrittszeitpunkt der Gesundheitsverschlechterung zwei unterschiedliche Rechtsgrundlagen in Betracht kommen: Wäre seine Erwerbsfähigkeit bereits zum Zeitpunkt des Dienstunfalls am 28. Februar 1991 oder spätestens bis zum 19. November 1993, als ihm ein Unfallausgleich gemäß § 35 BeamtVG für die Minderung seiner Erwerbsfähigkeit in Höhe von (nur) 25 % bewilligt worden ist, um 35 % gemindert gewesen, so wäre der Bescheid vom 19. November 1993 (teil-)rechtswidrig gewesen; Rechtsgrundlage für das Begehren des Klägers wäre dann § 48 VwVfG.
  • OVG Bremen, 29.10.2008 - 2 A 38/05

    Unfallausgleich; maßgeblicher Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage; wesentliche

    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, den für die Gewährung von Unfallausgleich maßgeblichen, verschiedenen Veränderungen unterworfenen Gesundheitszustand des Beamten während der Dauer des gerichtlichen Verfahrens rechtlich "unter Kontrolle zu halten" (Nds. OVG, Beschl. v. 29.11.2000 - 2 L 3371/00 und Beschl. v. 06.02.2008 - 5 LA 21/07; OVG Münster, Beschl. v. 23.03.1998 - 6 A 54/96 - sämtlich juris).
  • OVG Niedersachsen, 06.02.2008 - 5 LA 21/07

    Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Feststellung konkreter

    Bei Änderungen des Gesundheitszustandes bleibt dem Kläger unbenommen, nach § 35 Abs. 3 BeamtVG ein neues Verwaltungsverfahren in Gang zu setzen (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 29.11.2000 - 2 L 3371/00 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 9 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 14.12.2015 - 3 B 13.920

    Unfallausgleich infolge eines Dienstunfalls

    Für die Verpflichtungsklage auf einen Unfallausgleich ist der maßgebliche Beurteilungszeitraum für die Anspruchsvoraussetzungen die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (BayVGH, U. v. 5.5.2015 - 3 B 12.2148 - juris Rn. 23; OVG Bremen, U. v. 29.10.2008 - 2 A 38/05 - juris Rn. 55; OVG Lüneburg, B. v. 29.11.2000 - 2 L 3371/00 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 05.05.2015 - 3 B 12.2148

    Justizwachtmeister (BesGr. A5); Minderung der Erwerbsfähigkeit; Unfallausgleich;

    Für die Verpflichtungsklage auf einen Unfallausgleich ist der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt für die Anspruchsvoraussetzungen die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. OVG Bremen, U.v. 29.10.2008 - 2 A 38/05 - juris Rn. 55; OVG Lüneburg, B.v. 29.11.2000 - 2 L 3371/00 - juris Rn. 9; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder, Hauptband I, Stand: Okt. 2015, § 35 BeamtVG Rn. 107; Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, 2. Band, Stand: Feb. 2015, § 35 BeamtVG Rn. 87).
  • VG Augsburg, 06.07.2017 - Au 2 K 15.1698

    Bestimmung der Minderung der Erwerbsfähigkeit zur Gewährung von Unfallausgleich

    Für die Verpflichtungsklage auf einen Unfallausgleich ist der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt für die Anspruchsvoraussetzungen die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung - etwa des Widerspruchsbescheids (vgl. BayVGH, U.v. 5.5.2015 - 3 B 12.2148 - juris Rn. 23 unter Bezugnahme auf OVG Bremen, U.v. 29.10.2008 - 2 A 38/05 - juris Rn. 55; NdsOVG, B.v. 29.11.2000 - 2 L 3371/00 - juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2014 - 1 A 27/13

    Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der letzten Verwaltungsentscheidung für die

    Ergänzend weist der Senat auf Folgendes hin: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Frage, ob Unfallausgleich zu gewähren ist, ist der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. Juli 2001 - 6 A 2078/96 -, juris, Rn. 25 f. m. w. N.; Nds. OVG, Beschluss vom 29. November 2000 - 2 L 3371/00 -, juris, Rn. 9, 11.
  • VG Bayreuth, 18.01.2022 - B 5 K 20.694

    Unfallausgleich, Festsetzung der dienstunfallbedingten Gesamt-MdE, Kausalität

    Für die hier vorliegende, letztlich auf einen Unfallausgleich i.S.v. § 35 BeamtVG zielende Verpflichtungsklage ist der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt für die Anspruchsvoraussetzungen die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BayVGH, U.v. 5.5.2015 - 3 B 12.2148 - juris Rn. 23; OVG Bremen, U.v. 29.10.2008 - 2 A 38/05 - juris Rn. 55; NdsOVG, B.v. 29.11.2000 - 2 L 3371/00 - juris Rn. 9).
  • VG Hannover, 03.05.2022 - 13 A 1061/19

    Beweislast; PTBS; Unfallausgleich

    Für die Verpflichtungsklage hinsichtlich eines Unfallausgleichs ist der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt für die Anspruchsvoraussetzungen die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung - hier des Widerspruchsbescheides (vgl. BayVGH, Urteil vom 05. Mai 2015 - 3 B 12.2148 - juris, Rn. 23; Nds. OVG, Beschluss vom 29. November 2000 - 2 L 3371/00 - juris, Rn. 9).
  • VG Bremen, 05.04.2011 - 2 K 4075/08

    Anerkennung eines Dienstunfalls

    Das Gericht hat die Frage, ob die Voraussetzungen für eine Erhöhung der MdE auf 35 % oder mindestens 25 % und damit für einen Unfallausgleich vorliegen, nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids (OVG Bremen, Urteil 2 A 38/05, Seite 7, in juris mit Verweis auf BVerwGE 21, 282-286; ebenso bereits OVG Niedersachen, Beschl. v. 06.02.2008 - 5 LA 21/07 - juris und Beschl. v. 29.11.2000 - 2 L 3371/00 - juris), hier für den 26.11.2008, gemäß § 1 Abs. 2 Bremisches Beamtenversorgungsgesetz (BremBeamtVG) i.V.m. § 35 Abs. 1 des Beamtenversorgungsgesetzes des Bundes (BeamtVG) in der am 31.08.2006 geltenden Fassung zu beurteilen.
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