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   OVG Niedersachsen, 30.01.1998 - 9 M 2815/96   

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OVG Niedersachsen, 30.01.1998 - 9 M 2815/96 (https://dejure.org/1998,3676)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.01.1998 - 9 M 2815/96 (https://dejure.org/1998,3676)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. Januar 1998 - 9 M 2815/96 (https://dejure.org/1998,3676)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 6 Abs. 1 KAG ND; § 6 Abs. 5 KAG ND
    Begriff der öffentlichen Einrichtung; Straßenausbaubeitrag; Öffentliche Einrichtung; Erschließungsanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begriff der öffentlichen Einrichtung; Straßenausbaubeitrag; Öffentliche Einrichtung; Erschließungsanlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 196
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 30.93

    Erschließungsrechtliche Selbständigkeit einer Stichstraße - Abgrenzung zwischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.1998 - 9 M 2815/96
    wenn sie entweder länger als 100 m ist oder vor Erreichen dieser Länge (mehr oder weniger) rechtwinklig abknickt oder sich verzweigt (Urt. v. 23.6. 1995 - 8 C 30.93 -, ZMR 1995, 557).
  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beitragserschließungskosten für eine Straße -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.1998 - 9 M 2815/96
    Dieses Ergebnis stützt das Verwaltungsgericht durch Heranziehung der zum Erschließungsbeitragsrecht ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 9.11.1984 - 8 C 77.83 -, BVerwGE 70, 247 = NVwZ 1984, 346 = DVBl. 1985, 297, und v. 25.1. 1985 - 8 C 106.83 -, DVBl. 1985, 621 = Buchholz 406.11, § 131 Nr. 51) = NVwZ 1985, 753), wonach eine öffentliche, für das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art vorgesehene, etwa 100 m lange und nicht verzweigte Sackgasse (Stichstraße).
  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.1998 - 9 M 2815/96
    Dieses Ergebnis stützt das Verwaltungsgericht durch Heranziehung der zum Erschließungsbeitragsrecht ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 9.11.1984 - 8 C 77.83 -, BVerwGE 70, 247 = NVwZ 1984, 346 = DVBl. 1985, 297, und v. 25.1. 1985 - 8 C 106.83 -, DVBl. 1985, 621 = Buchholz 406.11, § 131 Nr. 51) = NVwZ 1985, 753), wonach eine öffentliche, für das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art vorgesehene, etwa 100 m lange und nicht verzweigte Sackgasse (Stichstraße).
  • VG Lüneburg, 06.03.2018 - 3 A 105/15

    Abschnitt; Abschnittsbildung; Austausch; Leuchtenköpfe

    Maßgeblich für die Frage der Selbständigkeit einer Stichstraße ist der Gesamteindruck, den die tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln, wobei besondere Bedeutung ihrer Ausdehnung und ihrer Beschaffenheit, der Zahl der durch sie erschlossenen Grundstücke sowie vor allem dem Maß der Abhängigkeit zwischen ihr und der Straße, in die sie einmündet zukommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.9.2001 - 11 C 16.00 -, juris Rn. 14; Urt. v. 25.1.1985 - 8 C 106.83 -, juris Rn. 13; jeweils m.w.N. Nds. OVG, Urt. v. 24.3.2015 - 9 LB 57/14 -, juris Rn. 27 m.w.N.; Urt. v. 16.10.2007 - 9 LC 54/05 -, juris Rn. 18 m.w.N.; Beschl. v. 30.1.1998 - 9 M 2815/96 -, juris Rn. 3).

    Ist eine S. danach als unselbständig zu qualifizieren, so vermittelt die ausgebaute Straße auch den an die S. angrenzenden Grundstücken eine vorteilsrelevante Inanspruchnahmemöglichkeit mit der Folge, dass an der Aufwandsverteilung auch die an der S. liegenden Grundstücke zu beteiligen sind; ist hingegen die S. als selbständige Einrichtung einzuordnen, sind die Eigentümer der an sie angrenzenden Grundstücke nicht straßenausbaubeitragspflichtig für die ausgebaute Straße, von der die Sackgasse abzweigt (vgl. etwa Nds. OVG, Beschl. v. 30.1.1998 - 9 M 2815/96 -, juris Rn. 3).

    Das ist etwa insbesondere dann der Fall, wenn der Straße, von dem die befahrbare S. abzweigt, eine andere Verkehrsbedeutung zukommt als der S. selbst (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 20.6.2007 - 9 LC 59/06 -, juris Rn. 28; Beschl. v. 30.1.1998 - 9 M 2815/96 -, juris Rn. 5; so auch Sächs. OVG, Beschl. v. 18.8.2008 - 5 A 198/08 -, juris Rn. 12; vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 19.12.2008 - 9 LA 99/06 -, juris Rn. 4).

    Denn im Erschließungsbeitragsrecht kommt der Verkehrsfunktion der abgerechneten Anlage für die Höhe des auf die Beitragspflichtigen umzulegenden Aufwandes keine Bedeutung zu, wo hingegen im Straßenausbaubeitragsrecht die Gemeinden nach § 6 Abs. 5 NKAG verpflichtet sind, die Höhe des Gemeindeanteils und damit zugleich des Anliegeranteils nach Straßenarten zu staffeln (Nds. OVG, Beschl. v. 30.1.1998 - 9 M 2815/96 -, juris Rn. 5).

    und (die auch weniger als 100 Meter lange) S. nach der Beitragssatzung aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung mit unterschiedlichen Anliegeranteilen abzurechnen, so sind sie auch zwingend als unterschiedliche Einrichtungen zu behandeln (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 30.1.1998 - 9 M 2815/96 -, juris Rn. 5, 6; vgl. auch Urt. v. 20.6.2007 - 9 LC 59/06 -, juris Rn. 28; Sächs. OVG, Beschl. v. 18.8.2008 - 5 A 198/08 -, juris Rn. 12; nach dem Hess. VGH, Beschl. v. 08.2.2017 - 5 B 3030/16 -, juris Rn. 5 sind die Umstände des Einzelfalls entscheidend).

    Dies gilt allerdings nicht für die rechtliche Einordnung von privaten U., da sie nicht im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 NKAG öffentlich sind und Baumaßnahmen an ihnen daher eine Beitragspflicht nicht auslösen, so dass auch die Notwendigkeit differenzierender Anteilssätze nicht gegeben sein kann (Nds. OVG, Urt. v. 20.6.2007 - 9 LC 59/06 -, juris Rn. 28 unter Aufgabe der noch a.A. im Beschl. v. 30.1.1998 - 9 M 2815/96 -, juris Rn. 6).

  • OVG Niedersachsen, 12.03.2004 - 9 ME 45/04

    Straßenrechtliche Gewichtung und Einstufung von Straßen; Einstufung bei

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Beschl. v. 11.2.1987 - 9 B 122/86 - KStZ 1987, 151 = ZMR 1987, 353, Beschl. v. 30.1.1998 - 9 M 2815/96 -, Beschl. v. 9.8.2001 - 9 L 3120/00 - sowie Urt. v. 28.11.2001 - 9 LB 2941/01 - ebenso zu § 8 Abs. 1 KAG MV OVG Greifswald - Beschl. v. 15.9.1998 - 1 M 54/98 -) stimmt der straßenausbaubeitragsrechtliche Einrichtungsbegriff überein mit dem erschließungsbeitragsrechtlichen Anlagebegriff.

    Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 30.1.1998 - 9 M 2815/96 -) Abweichungen zugelassen, wenn diese aus "spezifisch straßenausbaubeitragsrechtlichen Grundsätzen" geboten sind, sich also aufgrund übergeordneter Prinzipien des Straßenausbaubeitragsrechts aufdrängen.

    Eine Abweichung aufgrund spezifisch straßenausbaubeitragsrechtlicher Gesichtspunkte (nämlich der nach § 6 Abs. 5 NKAG bestehenden Verpflichtung, die Höhe des Anlieger- und Gemeindeanteils nach Straßenarten zu staffeln) hat der Senat ferner als geboten angesehen, wenn eine Straße und die von ihr abzweigende, erschließungsbeitragsrechtlich unselbständige Sackgasse eine unterschiedliche Verkehrsbedeutung (einerseits Durchgangsstraße, andererseits Anliegerstraße) haben und sie daher nach unterschiedlichen Anteilssätzen abzurechnen sind (vgl. Beschl. d. Sen. v. 30.1.1998 - 9 M 2815/96 - NSt-N 1998, 196 = NdsVBl 1998, 241 = NdsRpfl. 1998, 227).

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2020 - 9 LB 132/17

    Allwetterbad; Anliegerstraße; Ausbaubeitrag; Ausbaubeitragsrecht; Ausbaumaßnahme;

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn von dem Straßenzug eine befahrbare, nach Erschließungsbeitragsrecht unselbständige Straße abzweigt, der eine andere Verkehrsbedeutung als dem Straßenzug selbst zukommt (Senatsurteil vom 21.5.2019 - 9 LC 110/17 - juris Rn. 86; Senatsbeschluss vom 30.1.1998 - 9 M 2815/96 - juris Rn. 5; vgl. auch Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Auflage 2018, § 31 Rn. 12 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 20.06.2007 - 9 LC 59/06

    Beitragspflichtigkeit von ausschließlich an einem befahrbaren Privatweg

    Die insoweit für öffentliche Sackgassen geltende Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 30.1.1998 - 9 M 2815/96 - NVwZ-RR 1999, 196) sei auf Privatwege nicht übertragbar, weil Ausbaumaßnahmen an Privatwegen nicht abgerechnet werden könnten.

    Der erkennende Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung (Beschluss vom 1.2.1987 - 9 B 122/86 - KStZ 1997, 151 = ZMR 1987, 353; Beschl. v. 30.1.1998, aaO; übereinstimmend z.B. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 15.9.1998 - 1 M 54/98 -) den Standpunkt, dass der straßenausbaubeitragsrechtliche Einrichtungsbegriff im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG und der erschließungsbeitragsrechtliche Anlagenbegriff gemäß § 127 Abs. 2 BauGB übereinstimmen, soweit nicht ausnahmsweise spezifisch straßenausbaubeitragsrechtliche Besonderheiten eine Abweichung gebieten.

    Eine solche Notwendigkeit kann z.B. dadurch entstehen, dass (nur) im Straßenausbaubeitragsrecht auch Außenbereichsstraßen beitragsrelevante Vorteile vermitteln oder dass nur dort zwischen verschiedenen Straßentypen mit unterschiedlichen Anliegeranteilssätzen differenziert wird, was bei öffentlichen Sackgassen, die in öffentliche Durchgangsstraßen oder öffentliche Straßen mit starkem innerörtlichem Verkehr einmünden, zu einer Abrechnung der öffentlichen Sackgasse unter Zugrundelegung des für Anliegerstraßen geltenden Anliegeranteils zwingt (vgl. den Senatsbeschluss vom 30.1.1998, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 21.05.2019 - 9 LC 110/17

    Ablöseverträge; beitragsfähiger Aufwand; Bauprogramm; Bestimmtheit, hinreichende;

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn dem Straßenzug, von dem die befahrbare Sackgasse abzweigt, eine andere Verkehrsbedeutung zukommt als der Sackgasse selbst (Senatsbeschluss vom 20.1.1998 - 9 M 2815/96 - juris Rn. 5).

    Ist hingegen die Sackgasse als selbständige Einrichtung (Verkehrsanlage) einzuordnen, sind die Eigentümer der an sie angrenzenden Grundstücke nicht straßenausbaubeitragspflichtig für die ausgebaute Straße, von der die Sackgasse abzweigt (Senatsbeschluss vom 30.1.1998 - 9 M 2815/96 - juris Rn. 3).

  • OVG Niedersachsen, 02.02.2015 - 9 LB 132/12

    Abrechnungsgebiet; Abschnittsbildung; Abwasserreinigungsanlage; betriebliche

    Darüber hinaus kommt es entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts für die Beurteilung des Straßentyps nicht darauf an, wo der Nicht-Anliegerverkehr herrührt, ob er also innerörtlicher oder durch den Ort bzw. die Stadt durchführender Verkehr ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. Januar 1998 - 9 M 2815/96 - NVwZ-RR 1999, 196 = NdsVBl 1998, 241; vom 22. August 2011 - 9 LC 101/10 - n.v.; vom 1. September 2011 - 9 LC 102/10 - n.v.).
  • OVG Niedersachsen, 21.12.2005 - 9 ME 327/05

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Ausbaubeiträgen für ein Grundstück; Berechnung

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 11.2.1987 - 9 B 122/86 - KStZ 1987, 151 = ZMR 1987, 353; Beschluss vom 30.1.1998 - 9 M 2815/96 - Beschluss vom 9.8.2001 - 9 L 3120/00 - Urteil vom 28.11.2001 - 9 LB 2941/01 - Beschluss vom 12.3.2004 - 9 ME 45/04 - NVwZ-RR 2004, 605 = NdsRpfl 2004, 165 = NdsVBl 2004, 336) ist in Niedersachsen der Begriff der Einrichtung im Sinne des § 6 Abs. 1 NKAG grundsätzlich identisch mit dem erschließungsbeitragsrechtlichen Anlagenbegriff (vgl. dazu: BVerwG, Urteile vom 3.5.1974 - IV C 16.72 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 14 = BRS 37 Nr. 82 = BauR 1974, 406 = ZMR 1974, 310; vom 21.9.1979 - 4 C 55.76 - DÖV 1980, 833 = BauR 1980, 165 = KStZ 1980, 110 = BBauBl 1980, 253 = Buchholz 406.11 § 130 BauGB Nr. 24; vom 15.2.1991 - 8 C 56.89 - BVerwGE 88, 53 = DVBl 1991, 591 = KStZ 1991, 171 = NVwZ 1991, 1094; u. vom 30.5.1997 - 8 C 6.95 - ZMR 1997, 615 = UPR 1997, 468 = DVBl 1998, 46 = KStZ 1998, 34 = Buchholz 406.11 § 125 BauGB Nr. 35).
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2008 - 9 LA 99/06

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Straßenausbaubeitrags für eine teilweise im

    Die an dieser Rechtsprechung teilweise im Schrifttum geäußerte Kritik (z. B. Roßmann, LKV 2008, 546, wonach Unterschiede bei der Nutzungsart und beim Vorteil für die Grundstücke nicht den Anlagenbegriff beeinflussen würden) überzeugt den Senat nicht, weil seine Rechtsprechung nicht auf diese Unterschiede, sondern auf die Überlegung zurückzuführen ist, dass verschiedene Straßentypen mit unterschiedlichen Anliegeranteilssätzen sachgerecht nur gesondert als selbstständige öffentliche Einrichtungen abgerechnet werden können (ähnlich für Sackgassen auch Beschluss des Senats vom 30.1.1998 - 9 M 2815/96 - NVwZ-RR 1999, 96 = NdsVBl 1998, 241 = NSt-N 1998, 196; insoweit zustimmend Driehaus, in Driehaus: Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2008, § 8 Rdnr. 288 b; zur entsprechenden Rechtslage im Erschließungsbeitragsrecht, wonach die Eigenschaft als Erschließungsanlage mit dem Eintritt in den Außenbereich endet, vgl. BVerwG, Urteil vom 6.12.1996 - 8 C 32.95 - BVerwGE 102, 294, Thüringer OVG, Beschluss vom 30.6. 2003 - 4 EO 206/96 -).
  • OVG Niedersachsen, 13.06.2000 - 9 M 1349/00

    Ausbaubeitrag; Eigentümeridentität; einheitliche Nutzung; Hinterlieger;

    Nach inzwischen ständiger Rechtsprechung des beschließenden Senats können Verkehrsanlagen, die unterschiedlichen Funktionen dienen, nicht eine einheitliche öffentliche Einrichtung im Sinne des § 6 Abs. 1 NKAG bilden (so z.B. für eine verkehrsberuhigt ausgebaute Mischfläche und eine herkömmlich ausgebaute Straße, Urt. v. 29.11.1995 - 9 L 1088/94 - NSt-N 1996, 299 sowie vom 10.3.1998 - 9 L 2841/96 - NdsVBl 1998, 260 = NSt-N 1998, 327; für eine Durchgangsstraße und eine Stichstraße, Beschl. v. 30.1.1998 - 9 M 2815/96 - NSt-N 1998, 196 = NdsVBl 1998, 241 = NdsRpfl.
  • OVG Niedersachsen, 12.01.2006 - 9 ME 245/05

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag für die im Außenbereich verlaufende

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse v. 11.2.1987 - 9 B 122/86 - KStZ 1987, 151 = ZMR 1987, 353; v. 30.1.1998 - 9 M 2815/96 - v. 9.8.2001 - 9 L 3120/00 - v. 12.3.2004 - 9 ME 45/04 - NVwZ-RR 2004, 605 = NdsRpfl 2004, 165 = NdsVBl 2004, 336; Urt. v. 28.11.2001 - 9 LB 2941/01 -) ist der Begriff der Einrichtung im Sinne des § 6 Abs. 1 NKAG grundsätzlich identisch mit dem erschließungsbeitragsrechtlichen Anlagenbegriff (vgl. dazu: BVerwG, Urteile v. 3.5.1974 - IV C 16.72 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 14 = BRS 37 Nr. 82 = BauR 1974, 406 = ZMR 1974, 310; v. 21.9.1979 - 4 C 55.76 - DÖV 1980, 833 = BauR 1980, 165 = KStZ 1980, 110 = BBauBl 1980, 253 = Buchholz 406.11 § 130 BauGB Nr. 24; v. 15.2.1991 - 8 C 56.89 - BVerwGE 88, 53 = DVBl 1991, 591 = KStZ 1991, 171 = NVwZ 1991, 1094; u. v. 30.5.1997 - 8 C 6.95 - ZMR 1997, 615 = UPR 1997, 468 = DVBl 1998, 46 = KStZ 1998, 34 = Buchholz 406.11 § 125 BauGB Nr. 35).
  • OVG Sachsen, 18.08.2008 - 5 A 198/08

    Ausbaubeiträge; Verkehrsanlage; selbständige Straße; Stichstraße; Stichweg

  • VG Hannover, 19.12.2005 - 4 A 6300/04

    Antrag auf Aufhebung der Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen; Ansehung eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.09.2006 - 6 A 10418/06

    Einheitliche Verkehrsanlage trotz unterschiedlicher Verkehrsbedeutung der

  • VG Darmstadt, 29.05.2006 - 4 G 303/06

    Heranziehung zu einem Straßenbeitrag für den Ausbau einer Straße.

  • VG Frankfurt/Main, 30.01.2002 - 6 E 3947/99

    Ausbaubeitrag für Anlieger der von einer ausgebauten Hauptstraße wegführenden

  • VG Lüneburg, 20.05.2009 - 3 B 93/08

    Außenbereich; Gemeindeverbindungsweg; Innenbereich; Innerortsstraße; Straße;

  • OVG Niedersachsen, 20.09.2005 - 9 ME 365/04

    Anliegerstraße; Ausbaubeitrag; Eckgrundstücksvergünstigung; Einstufung;

  • VGH Hessen, 08.07.2010 - 5 A 2373/09

    Straßenausbaubeitrag

  • OVG Thüringen, 16.12.2008 - 4 EO 435/03

    Ausbaubeiträge; Stichstraße im Straßenausbaubeitragsrecht;

  • VG Gießen, 24.06.2009 - 2 K 1259/08

    Ausbaubeiträge, Selbständigkeit einer Stichstraße

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2011 - 4 L 155/11

    Straßenausbaubeitrag: Sackgasse als selbständige Verkehrsanlage

  • VG Aachen, 23.09.2013 - 4 K 2327/11

    Kein Erschließungsbeitrag für selbständige Stichstrassen!

  • VG Greifswald, 20.08.2008 - 3 B 344/08

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Straßenbaubeitragsbescheid

  • VG Schleswig, 08.09.2011 - 9 A 258/09

    Ausbaubeitrag - Inanspruchnahmemöglichkeit gefangener Hinterliegergrundstücke im

  • VG Kassel, 20.02.2020 - 6 K 1413/17

    Straßenbeitrag bei nicht gefangenem Hinterliegergrundstück

  • VG Osnabrück, 03.05.2005 - 1 B 15/05

    Beitragssatzung; Einmaligkeit; Ersetzung; Rückwirkung; Selbständigkeit;

  • VG Schleswig, 13.09.2011 - 9 A 258/09

    Rechtmäßigkeit eines Ausbaubeitragsbescheids für ein Hinterliegergrundstück;

  • VG Dresden, 27.02.2008 - 6 K 365/05
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