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   OVG Niedersachsen, 30.04.2015 - 12 LA 156/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,9529
OVG Niedersachsen, 30.04.2015 - 12 LA 156/14 (https://dejure.org/2015,9529)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.04.2015 - 12 LA 156/14 (https://dejure.org/2015,9529)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. April 2015 - 12 LA 156/14 (https://dejure.org/2015,9529)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erstreckung einer Fahrtenbuchanordnung auf ein Ersatzfahrzeug

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 27.01.2004 - 11 CS 03.2940
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.2015 - 12 LA 156/14
    Deshalb ist die Straßenverkehrsbehörde im Allgemeinen nicht gehalten und oft auch gar nicht in der Lage, ihre Anordnung insofern stärker zu präzisieren, und ist für den Adressaten der Anordnung hinreichend erkennbar, was die Straßenverkehrsbehörde in Zukunft von ihm erwartet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.2.1989 - 7 B 18.89 -, NJW 1989, 1624; Bay. VGH, Beschl. v. 27.1.2004 - 11 CS 03.2940 -, BayVBl. 2004, 633; Senat, Beschl. v.3.1.2011 - 12 ME 186/10 - v. 17.9.2007 - 12 ME 225/07 -, NJW 2008, 167).
  • OVG Niedersachsen, 17.09.2007 - 12 ME 225/07

    Bestimmung eines Ersatzfahrzeugs bei der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.2015 - 12 LA 156/14
    Deshalb ist die Straßenverkehrsbehörde im Allgemeinen nicht gehalten und oft auch gar nicht in der Lage, ihre Anordnung insofern stärker zu präzisieren, und ist für den Adressaten der Anordnung hinreichend erkennbar, was die Straßenverkehrsbehörde in Zukunft von ihm erwartet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.2.1989 - 7 B 18.89 -, NJW 1989, 1624; Bay. VGH, Beschl. v. 27.1.2004 - 11 CS 03.2940 -, BayVBl. 2004, 633; Senat, Beschl. v.3.1.2011 - 12 ME 186/10 - v. 17.9.2007 - 12 ME 225/07 -, NJW 2008, 167).
  • BVerwG, 03.02.1989 - 7 B 18.89

    Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.2015 - 12 LA 156/14
    Deshalb ist die Straßenverkehrsbehörde im Allgemeinen nicht gehalten und oft auch gar nicht in der Lage, ihre Anordnung insofern stärker zu präzisieren, und ist für den Adressaten der Anordnung hinreichend erkennbar, was die Straßenverkehrsbehörde in Zukunft von ihm erwartet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.2.1989 - 7 B 18.89 -, NJW 1989, 1624; Bay. VGH, Beschl. v. 27.1.2004 - 11 CS 03.2940 -, BayVBl. 2004, 633; Senat, Beschl. v.3.1.2011 - 12 ME 186/10 - v. 17.9.2007 - 12 ME 225/07 -, NJW 2008, 167).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2011 - 12 LB 218/08

    Möglichkeit einer Beschränkung des Prüfprogramms eines Bauvorbescheids für eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.2015 - 12 LA 156/14
    Der Kläger weist zwar zu Recht darauf hin, dass der Senat in seinem Urteil vom 10. Februar 2011 (- 12 LB 218/08 -, DAR 2011, 339) den dort ebenfalls festgelegten Zeitraum einer Fahrtenbuchauflage von neun Monaten als ermessensfehlerhaft und unzureichend begründet angesehen hat.
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2011 - 12 LB 318/08

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches für einen Zeitraum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.2015 - 12 LA 156/14
    Der Kläger weist zwar zu Recht darauf hin, dass der Senat in seinem Urteil vom 10. Februar 2011 (- 12 LB 218/08 -, DAR 2011, 339) den dort ebenfalls festgelegten Zeitraum einer Fahrtenbuchauflage von neun Monaten als ermessensfehlerhaft und unzureichend begründet angesehen hat.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2021 - 1 B 8.20

    Fahrtenbuchanordnung bei Verlust der Haltereigenschaft; Bestimmung eines

    Oder aber er ist Halter eines oder mehrerer (anderer) Fahrzeuge, dann erstrecken sich die Rechtswirkungen der Anordnung mit der Bestimmung eines Ersatzfahrzeugs auf dieses (ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. April 2015 - 12 LA 156/14 - juris Rn. 9 m.w.N.).

    Daher muss die Behörde die Haltereigenschaft für das in der Fahrtenbuchanordnung genannte Fahrzeug nicht "unter Kontrolle (...)halten", abgesehen davon, dass die Behörde oftmals nicht in der Lage ist, festzustellen, welches Fahrzeug an die Stelle eines früher gehaltenen getreten ist oder tritt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. April 2015, a.a.O., juris Rn. 9; Dauer, in: Hentschel/König/ders., Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, StVO § 31a StVZO Rn. 59, jew. m.w.N.).

  • VG Lüneburg, 03.12.2018 - 1 A 257/17

    Datensatzauszug; ein Punkt; Ermessen; Geschwindigkeitsüberschreitung;

    Die Fahrtenbuchauflage lässt auch im Hinblick auf die angeordnete Dauer von sechs Monaten (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.1.2016 - 8 A 1030/15 -, juris Rn. 15 ff.; Nds. OVG, Beschl. v. 30.4.2015 - 12 LA 156/14 -, juris Rn. 7) keine Ermessensfehler erkennen.

    Bereits deshalb war vorliegend ausreichend, dass der Beklagte die von ihm konkret angeordnete Fahrtenbuchauflage mit der Höhe der für den Verkehrsverstoß vorgesehenen Sanktionen begründete (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 30.4.2015 - 12 LA 156/14 -, juris Rn. 7).

  • VG Braunschweig, 15.02.2017 - 6 A 10/16

    Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch; Geschäftsfahrzeug; Mitwirkungsverweigerung

    Er erfasst nicht nur das vor oder während der Geltung der Fahrtenbuchauflage anstelle des veräußerten oder abgemeldeten Kfz neu angeschaffte Fahrzeug, sondern auch alle anderen Fahrzeuge des Halters, die im Zeitpunkt der Veräußerung bzw. Abmeldung des Tatfahrzeugs von ihm betrieben werden und demselben Nutzungszweck zu dienen bestimmt sind (vgl. BVerwG, B. v. 03.02.1989 - 7 B 18/89 -, juris Rn. 5 f. und Nds. OVG, B. v. 30.04.2015 - 12 LA 156/14 -, juris Rn. 9; s. a. Dauer, a. a. O., Rn. 59 m. w. N.).

    Dabei ist auf die typische Benutzung der Fahrzeuge abzustellen (vgl. Nds. OVG, B. v. 30.04.2015 - 12 LA 156/14 -, juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 22.07.2022 - 11 ZB 22.895

    Fahrtenbuchauflage gegen Kfz-Händler und Dokumentationspflicht bei Probefahrten

    Es lag auf der Hand und bedurfte keiner näheren Begründung, dass die Gefährdung der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs, der die Fahrtenbuchauflage begegnen will, mit der Abmeldung des Fahrzeugs, mit dem die unaufklärbare Verkehrszuwiderhandlung begangen wurde, nicht entfallen ist (vgl. NdsOVG, B.v. 30.4.2015 - 12 LA 156/14 - ZfSch 2015, 415 = juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2021 - 3 M 19/21

    Missverständlichkeit von Formulierungen des Anhörungsschreibens im

    Mit der Regelung in § 31a Abs. 1 Satz 2 StVZO soll vermieden werden, dass sich der Halter eines Fahrzeugs, mit dem die unaufklärbare Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften begangen worden ist, der für dieses Fahrzeug erlassenen Fahrtenbuchauflage entziehen kann, indem er das Tatfahrzeug veräußert oder stilllegt und an dessen Stelle ein anderes Fahrzeug nutzt (vgl. Beschluss des Senats vom 24. November 2020 - 3 M 186/20 - unter Bezugnahme auf BR-Drs. 325/93 S. 34; BVerwG, Beschluss vom 3. Februar 1989 - 7 B 18.89 - juris Rn. 5; NdsOVG, Beschluss vom 30. April 2015 - 12 LA 156/14 - juris Rn. 9; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 13. März 2003 - 8 S 330/02 - juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2021 - 3 M 224/20

    Unterzeichnung der Beschwerdeschrift - Zuordnung zum Absender; Anordnung der

    Mit der Regelung in § 31a Abs. 1 Satz 2 StVZO soll vermieden werden, dass sich der Halter eines Fahrzeugs, mit dem die unaufklärbare Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften begangen worden ist, der für dieses Fahrzeug erlassenen Fahrtenbuchauflage entziehen kann, indem er das Tatfahrzeug veräußert oder stilllegt und an dessen Stelle ein anderes Fahrzeug nutzt (vgl. Beschluss des Senats vom 24. November 2020 - 3 M 186/20 - unter Bezugnahme auf BR-Drs. 325/93 S. 34; BVerwG, Beschluss vom 3. Februar 1989 - 7 B 18.89 - juris Rn. 5; NdsOVG, Beschluss vom 30. April 2015 - 12 LA 156/14 - juris Rn. 9; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 13. März 2003 - 8 S 330/02 - juris Rn. 3).
  • VG München, 07.08.2018 - M 23 S 18.1894

    Verpflichtung zur zwölfmonatigen Führung eines Fahrtenbuchs zum Fahrzeug

    Dabei ist auf die typische Benutzung der Fahrzeuge abzustellen (vgl. Nds. OVG, B. v. 30.04.2015 - 12 LA 156/14 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2016 - 3 M 166/16

    Notwendigkeit der Anhörung des Halters als Zeuge bei bevorstehendem Ablauf der

    Entscheidend ist hierbei stets, welches Fahrzeug in der Art und Weise seiner typischen Benutzung an die Stelle des früher verwendeten Fahrzeugs getreten ist oder tritt (vgl. Nieders. OVG, Beschluss vom 30. April 2015 - 12 LA 156/14 -, juris, Rdnr. 9 [m. w. N.]) .
  • VG Würzburg, 19.05.2021 - W 6 S 21.573

    Fahrtenbuchauflage, Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, Überschreitung der

    Ist der Betroffene bei Erlass der Fahrtenbuchauflage schon nicht mehr Halter des Tatfahrzeugs, so kann sich die Anordnung auf das seither angeschaffte Nachfolgefahrzeug beziehen, wie dies im vorliegenden Fall geschehen ist (vgl. NdsOVG, B.v. 30.4.2015 - 12 LA 156/14 - BeckRS 2015, 45344).
  • VG Braunschweig, 15.02.2017 - 6 A 181/16

    Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch; Mitwirkungsverweigerung

    Der regelmäßig so aufzufassende Inhalt der auf ein Ersatzfahrzeug erstreckten Fahrtenbuchauflage ist grundsätzlich hinreichend bestimmt, weil es sich bei der Anschaffung oder Verwendung eines anderen anstelle des mit einer Fahrtenbuchauflage versehenen Fahrzeugs um einen alltäglichen Vorgang handelt, bei dem es in aller Regel keine Schwierigkeiten bereitet festzustellen, welches Fahrzeug nach seiner typischen Benutzung an die Stelle des früher verwendeten Fahrzeugs getreten ist (vgl. zu allem: BVerwG, B. v. 03.02.1989 - 7 B 18/89 -, juris Rn. 5 f. und Nds. OVG, B. v. 30.04.2015 - 12 LA 156/14 -, juris Rn. 9; s. a. Dauer, a. a. O., Rn. 59 m. w. N.).
  • VG Lüneburg, 12.06.2019 - 1 B 16/19

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchanordnung; Geschwindigkeitsüberschreitung; Halter;

  • VG Lüneburg, 17.08.2023 - 1 A 188/22

    Anhörung; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Zugang

  • VG Oldenburg, 16.07.2019 - 7 B 1553/19

    Ermessen; Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch; Haltereigenschaft; Nachfolgefahrzeug;

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