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   OVG Niedersachsen, 30.08.1996 - 13 L 4828/96   

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OVG Niedersachsen, 30.08.1996 - 13 L 4828/96 (https://dejure.org/1996,7011)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.08.1996 - 13 L 4828/96 (https://dejure.org/1996,7011)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. August 1996 - 13 L 4828/96 (https://dejure.org/1996,7011)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 51 AuslG; § 53 AuslG; § 50 Abs. 2 AuslG
    Ausländer; Ungeklärte Staatsangehörigkeit; Abschiebungshindernis; Prüfung; Territoriale Reichweite

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausländer; Ungeklärte Staatsangehörigkeit; Abschiebungshindernis; Prüfung; Territoriale Reichweite

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.1992 - 1 S 2165/92

    Bei Nichtberücksichtigung eines Abschiebungshindernisses in einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.1996 - 13 L 4828/96
    Ist das zu Unrecht unterblieben oder treten nachträglich derartige Hindernisse ein, so führt auch das gemäß §§ 50 Abs. 3 Satz 3 AuslG nur zur teilweisen Rechtswidrigkeit der Androhung hinsichtlich des jeweiligen Staates; ihre Rechtmäßigkeit im übrigen bleibt unberührt (VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 9.11.1992, InfAuslR 1993, 90; GK-AuslR aaO m. N.; Hailbronner, aaO, RdNr. 8, 14 a m.w.N.).

    Aus § 50 Abs. 3 Satz 3 AuslG ergibt sich nichts anderes; diese Regelung dient lediglich der Klarstellung, erweitert aber nicht die Prüfungskompetenz des Verwaltungsgerichts (VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 9.11.1992, aaO S. 91).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.1994 - A 13 S 441/94

    Abschiebungsandrohung: Benennung von Zielstaat und Ersatzländern - Prüfung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.1996 - 13 L 4828/96
    d) Unmittelbar aus dem Gesetz folgt damit schließlich auch, daß eine namentliche Nennung der weiteren Staaten, die neben dem in der Androhung angegebenen Land als Zielstaat einer Abschiebung in Betracht kommen, ebensowenig erforderlich ist wie eine Prüfung von Abschiebungshindernissen in bezug auf solche anderen Staaten (VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 18.4.1994, VBlBW 1994, 382; GK-AuslR., aaO, RdNr. 25; Hailbronner, aaO, RdNr. 14,. 14 b).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93

    Sichere Herkunftsstaaten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.1996 - 13 L 4828/96
    e) Die dargelegten Grundsätze werden auch nicht durch die Asyl-Urteile des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Mai 1996 (DVBl. 1996, 729 ff) berührt; entgegen dem Antragsvorbringen weicht das angefochtene Urteil deshalb nicht von diesen Urteilen ab.
  • BVerwG, 24.10.1995 - 9 C 3.95

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.1996 - 13 L 4828/96
    So ist geklärt, daß Personen, die eine Staatsangehörigkeit besitzen, nach Art. 16 a Abs. 1 GG nur dann einen Asylanspruch haben, wenn sie von dem Staat, dessen Angehörige sie sind, politisch verfolgt werden oder in ihm keinen Schutz gegen solche Verfolgung finden können, und daß es bei Staatenlosen auf die Verhältnisse im Land des gewöhnlichen Aufenthalts ankommt (BVerwG, Urteil vom 24.10.1995 - 9 C 3.95 - , DVBl. 1996 . 205, 207 m. N.; Nds. OVG, Beschluß vom 16.8.1995 - 13 L 4671/96).
  • BVerwG, 04.12.2001 - 1 C 11.01

    Auslegung des Klageantrags, Feststellung von Abschiebungshindernissen,

    Dagegen begründet das Gesetz keine Pflicht des Bundesamts - und folglich auch keinen Anspruch des Asylbewerbers - auf weltweite Prüfung von Abschiebungshindernissen (so auch die obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 2. Juni 1998 - 4 Bf 297/98.A - ; OVG Koblenz, Beschluss vom 6. Februar 1998 - 11 A 10716/97 - AuAS 1998, 154 = EzAR 044 Nr. 13; OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. August 1996 - 13 L 4828/96 - ; VGH Mannheim, Beschluss vom 18. April 1994 - A 13 S 441/94 - VBlBW 1994, 382).
  • OVG Berlin, 06.10.2000 - 3 B 56.95

    Fehlen einer Zielstaatsbestimmung in einer Abschiebungsandrohung; Srilankische

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  • VG Stade, 12.11.2012 - 3 B 2465/12
    Aufgrund dieser Zusammenhänge, die eine zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht derzeit ausschließen, bedarf der Antragsteller des gerichtlichen Schutzes im Moment nicht; insbesondere ist es nicht geboten, in diesem Verfahrensstadium eine alternative Prüfung von Abschiebehindernissen hinsichtlich der in Betracht kommenden Zielstaaten vorzunehmen (vgl. Nds. OVG Beschluss vom 30.8.1996 -13 L 4828/96 -: "keine weltweite Prüfung von Abschiebehindernissen"; zum Vorstehenden insgesamt BVerwG, Urteil vom 25.07.2000 - 9 C 42/99 - DVBI. 2001, 209).
  • VG Stade, 22.02.2002 - 3 A 930/01

    Abschiebungshindernisse; anglophone Herkunft; frankophone Herkunft; Fulla;

    In diesem Verfahrensstadium bedarf es keiner alternativen Prüfung von Abschiebehindernissen für die Zielstaaten Sierra Leone und die zahlreichen frankophonen Staaten (vgl. BVerwG U. v. 25.07.2000 - 9 C 42/99 in DVBl 2001, S. 209 und OVG Sachsen-Anhalt U. v. 09.09.1999 - A 2 S 183/98 in AuAS 2000, S. 15 - 17 sowie Nds OVG B. 30.08.1996 - 13 L 4828/96 -: "keine weltweite Prüfung von Abschiebehindernissen").
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