Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 30.08.2012 - 11 LB 372/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,23123
OVG Niedersachsen, 30.08.2012 - 11 LB 372/10 (https://dejure.org/2012,23123)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.08.2012 - 11 LB 372/10 (https://dejure.org/2012,23123)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. August 2012 - 11 LB 372/10 (https://dejure.org/2012,23123)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,23123) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 BORA; § 3 Abs. 3 BRAO; Art. 2 GG; Art. 12 Abs. 1 GG
    Berufsbezogene Sonderrechte von Rechtsanwälten beim Zugang zu Mandanten während präventiv-polizeilicher Maßnahmen nach niedersächsischem Landesrecht; Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen am 12. und 13. November 2006 i.R.d. Proteste gegen den Castortransport nach ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Anwesenheit von Rechtsanwälten darf Räumung einer Blockade nicht behindern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Behinderung der anwaltlichen Berufsausübung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Castor-Transport - Platzverweise gegen Rechtsanwälte rechtmäßig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berufsbezogene Sonderrechte von Rechtsanwälten beim Zugang zu Mandanten während präventiv-polizeilicher Maßnahmen nach niedersächsischem Landesrecht; Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen am 12. und 13. November 2006 i.R.d. Proteste gegen den Castortransport nach ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anwesenheit von Rechtsanwälten darf Räumung einer Blockade nicht behindern - "Anwaltlicher Notdienst" während der Proteste gegen den Castor-Transport: Rechtsanwälte konnten nur mit Verzögerung zu ihren Mandanten gelangen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht; Art. 2 Abs. 2 S. 2, 12 Abs. 1, 19 Abs. 4 S. 1 GG
    Maßnahmen gegen seinen Mandanten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2012, 1437
  • DÖV 2013, 36
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Niedersachsen, 26.09.2006 - 11 LA 196/05

    Einrichtung von polizeilichen Absperrungen anlässlich eines Castor-Transports;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.2012 - 11 LB 372/10
    Ein solcher Rückgriff kommt allenfalls in Betracht, wenn sich die Beeinträchtigungen insoweit als weniger schwerwiegend als in den ausdrücklich in den §§ 12 ff. Nds. SOG geregelten Fällen darstellen, hier also als weniger schwerwiegend als etwa ein Platzverweis oder ein Aufenthaltsverbot (vgl. Senatsbeschl. v. 26.9.2006 - 11 LA 196/05 -, juris, zur Verhinderung des Verlassens einer Ortschaft, sowie Hess. VGH, Beschl. v. 28.1.2003 - 11 TG 2548/02 -, juris).

    Dabei ist von der Erkenntnislage zu Beginn der Arbeiten an der Pyramide auszugehen, sog. ex ante-Prognose (vgl. Senatsbeschl. v. 26.9.2006 - 11 LA 196/05 -, a. a. O., Rn. 22).

  • BVerwG, 28.04.1981 - 2 C 51.78

    Vorstellungsgespräch - Anwaltlicher Beistand - Anhörung - Beamtenbewerber

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.2012 - 11 LB 372/10
    b) Wie sich aus der bereits von der Beklagten zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 28.4.1981 - 2 C 51/78 -, BVerwGE 62, 169 ff; ergänzend Beschl. v. 19.3.1976 - II WDB 1/76 -, NJW 1976, 2032, 2034) ergibt, lässt sich ein eigenständiges anwaltliches Zugangs- und Anwesenheitsrecht auch nicht aus § 3 Abs. 2 BRAO ableiten.

    Soweit nach ausdrücklicher Regelung in § 2 Abs. 3 Nr. 2 VwVfG insbesondere in Prüfungsverfahren, aber etwa auch beim Vorstellungsgespräch mit einem Beamtenbewerber (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.4.1981 - 2 C 51/78 -, BVerwGE 62, 169 ff.) der die anwaltliche Vertretung regelnde § 14 VwVfG (vgl. Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl., § 14, Rn. 4 f., m. w. N.) nicht gilt, schließt dies jeweils auch nur die Teilnahme eines Rechtsanwaltes als Beistand an dem Vorstellungs- bzw. Prüfungsgespräch, nicht aber die anwaltliche Vertretung in den übrigen, nicht "prüfungsspezifischen" Teilen des Verwaltungsverfahrens aus (Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Aufl., § 2, Rn. 46).

  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.2012 - 11 LB 372/10
    Aus der so verstandenen Vorwirkung können sich deshalb etwa behördliche Dokumentationspflichten ergeben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.3.2011 - 2 BvR 882/09 -, juris, Rn. 67), aber keine generelle Pflicht der Behörde, bei (präventiv-)polizeilichen Verfahrenshandlungen stets einen anwaltlichen Beistand des Betroffenen zum Schutz der Verfahrensrechte des Mandanten oder zur Verhinderung behördlicher Übergriffe zuzulassen (vgl. zum Strafverfahren BVerfG, Beschl. v. 5.7.2006 - 2 BvR 1317/05 -, NVwZ 2007, 204 f., m. w. N.).

    cc) Aus dem durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleisteten Recht auf körperliche Unversehrtheit können sich darüber hinaus ebenfalls spezielle verfahrensmäßige Sicherungen gegen besondere situationsbedingte Grundrechtsgefährdungen ergeben, wenn sich der Betroffene etwa in einer Situation außerordentlicher (behördlicher) Abhängigkeit befindet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.3.2011 - 2 BvR 882/09 -, juris, Rn. 68 f.).

  • VGH Hessen, 28.01.2003 - 11 TG 2548/02

    Nach SOG HE keine Ermächtigungsgrundlage für Aufenthaltsverbot

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.2012 - 11 LB 372/10
    Ein solcher Rückgriff kommt allenfalls in Betracht, wenn sich die Beeinträchtigungen insoweit als weniger schwerwiegend als in den ausdrücklich in den §§ 12 ff. Nds. SOG geregelten Fällen darstellen, hier also als weniger schwerwiegend als etwa ein Platzverweis oder ein Aufenthaltsverbot (vgl. Senatsbeschl. v. 26.9.2006 - 11 LA 196/05 -, juris, zur Verhinderung des Verlassens einer Ortschaft, sowie Hess. VGH, Beschl. v. 28.1.2003 - 11 TG 2548/02 -, juris).
  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.2012 - 11 LB 372/10
    Soweit sich der (potentielle) Mandant nämlich an Orten mit allgemein beschränktem Zugang, insbesondere etwa bei Sachen im Verwaltungsgebrauch oder an sonstigen grundsätzlich der Allgemeinheit nicht zugänglichen Orten, etwa in einem Sicherheitsbereich i. S. d. § 2 Abs. 2 UZwGBW oder - wie hier aus den folgenden Gründen - in einem der Allgemeinheit rechtmäßig nicht zugänglichen Polizeieinsatzgebiet, befindet, ist nicht die grundrechtliche Abwehrfunktion, sondern die Teilhabefunktion in Form der Gewährung eines Zugangsrechts angesprochen (vgl. zum Unterschied allgemein etwa Jarass/Pieroth, GG, Kommentar, 11. Aufl., Vorb. vor Art. 1, Rn. 5 ff., 8, sowie für die Versammlungsfreiheit BVerfG, Urt. v. 22.2.2011 - 1 BvR 699/06 -, juris, Rn. 65).
  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.2012 - 11 LB 372/10
    Er bezieht sich aber grundsätzlich auf den Rechtsschutz durch Gerichte, d. h. auf das gerichtliche Verfahren, und im Wege der Vorwirkung auf vorgelagerte Verwaltungsverfahren nur insoweit, als ihre Ausgestaltung gerichtlichen Rechtsschutz nicht unzumutbar erschweren oder unmöglich machen darf (vgl. BVerfG, Urt. v. 24.4.1985 - 2 BvF 2/83, 2 BvF 3/83, 2 BvF 4/83, 2 BvF 2/84 -, BVerfGE 69, 1, 49).
  • OVG Sachsen, 20.02.2001 - 2 B 167/99

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse unter dem Gesichtspunkt der Rehabilitierung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.2012 - 11 LB 372/10
    Besteht hingegen - wie vorliegend - gerade Streit über die Frage, ob und in welchem Umfang ein Grundrecht, wie hier die gemäß Art. 12 GG geschützte Berufsfreiheit von Rechtsanwälten, Schutz vor behördlichen Maßnahmen bietet, und lässt sich diese Frage nicht eindeutig verneinen, so reicht es nach Ansicht des Senats zur Bejahung des berechtigten Interesse aus, dass ein tiefgreifender Grundrechtseingriff durch den erledigten Hoheitsakt zumindest rechtlich möglich erscheint (vgl. auch Sächs. OVG, Urt. v. 20.2.2001 - 2 B 167/99 -, juris, Leitsatz 1, Rn. 24; Kopp/Schenke, VwGO, a. a. O., Rn. 142, Fn. 254).
  • VerfGH Bayern, 26.07.2006 - 11-IVa-05

    Organstreitverfahren Schriftliche Anfrage BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Bayerischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.2012 - 11 LB 372/10
    Aus der so verstandenen Vorwirkung können sich deshalb etwa behördliche Dokumentationspflichten ergeben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.3.2011 - 2 BvR 882/09 -, juris, Rn. 67), aber keine generelle Pflicht der Behörde, bei (präventiv-)polizeilichen Verfahrenshandlungen stets einen anwaltlichen Beistand des Betroffenen zum Schutz der Verfahrensrechte des Mandanten oder zur Verhinderung behördlicher Übergriffe zuzulassen (vgl. zum Strafverfahren BVerfG, Beschl. v. 5.7.2006 - 2 BvR 1317/05 -, NVwZ 2007, 204 f., m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 11 LA 507/09

    Vorliegen eines Feststellungsinteresses i.R.e. Polizeieinsatzes auf einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.2012 - 11 LB 372/10
    Effektiver Grundrechtsschutz gebietet es in diesen Fällen, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, die Berechtigung des schwerwiegenden - wenn auch tatsächlich nicht mehr fortwirkenden - Grundrechtseingriffes gerichtlich klären zu lassen (BVerfG, Urt. v. 27.2.2007 - 1 BvR 538/06 und 1 BvR 204/06 -, BVerfGE 117, 244 ff., Rn. 69 f., m. w. N.; Senatsbeschl. v. 3.1.2011 - 11 LA 507/09 -, juris, Rn. 8).
  • BVerwG, 21.10.1999 - 1 B 37.99
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.2012 - 11 LB 372/10
    Dass einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren unter diesen Umständen eine "Leitfunktion" zukommen kann, begründet das berechtigte Feststellungsinteresse (vgl. ergänzend BVerwG, Beschl. v. 21.10.1999 - 1 B 37/99 -, juris, Rn. 5).
  • BVerwG, 16.12.1992 - 11 C 6.92

    BAföG - Ausbildungsförderung - Unterhaltsbetrag - Kinderfreibetrag

  • BVerwG, 16.10.1989 - 7 B 43.89
  • BVerwG, 19.03.1976 - 2 WDB 1.76
  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 865/11

    Maßregelvollzug; Resozialisierung; Vollzugslockerungen; Ausführung; Fluchtgefahr;

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

  • BVerfG, 05.07.2006 - 2 BvR 1317/05

    Anspruch auf faires Verfahren (Gesamtbetrachtung); Konfrontationsrecht (fehlende

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2018 - 1 N 8.17

    Persönlicher Kontakt zum Rechtsanwalt im Rahmen einer Direktabschiebung;

    Das setzt voraus, dass der Ausschluss anwaltlicher Vertretung unter den besonderen persönlichen und sachlichen Umständen des Einzelfalls der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG zuwiderliefe, etwa weil der Mandant andernfalls besonderen, nicht anders abwendbaren Gefahren ausgesetzt wäre oder die Nichtzulassung Rechtsnachteile zeitigt, die auch durch ein förmliches Verfahren nicht mehr behoben werden könnten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1973, a.a.O., DÖV 1974, 238 [240]; OVG Lüneburg, Urteil vom 30. August 2012, a.a.O., juris Rn. 77).

    Auch aus der Bezugnahme auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 30. August 2012 - 11 LB 372/10 - (juris) folgen keine ernstlichen Richtigkeitszweifel.

    Daran ändert auch der Hinweis auf die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 30. August 2012 (a.a.O.) nichts.

  • VG Berlin, 24.11.2016 - 1 K 147.15

    Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen

    Die Vorschrift setzt daher die Befugnis, sich im Rahmen des Rechtsverhältnisses, in dem die Vertretung stattfinden soll, vertreten zu lassen, notwendig voraus, begründet sie jedoch nicht selbst, sondern verweist hierfür auf das jeweils maßgebliche Recht (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1973 - BVerwG I C 70.67, DÖV 1974, 238 [239]; OVG Lüneburg, Urteil vom 30. August 2012 - 11 LB 372/10, juris Rn. 47).

    Das setzt voraus, dass der Ausschluss anwaltlicher Vertretung unter den besonderen persönlichen und sachlichen Umständen des Einzelfalls der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG zuwiderliefe, etwa weil der Mandant andernfalls besonderen, nicht anders abwendbaren Gefahren ausgesetzt wäre oder die Nichtzulassung Rechtsnachteile zeitigt, die auch durch ein förmliches Verfahren nicht mehr behoben werden könnten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1973, a. a. O., DÖV 1974, 238 [240]; OVG Lüneburg, Urteil vom 30. August 2012, a. a. O., juris Rn. 77).

  • VG Berlin, 24.11.2016 - 1 K 176.15

    Abschiebung eines Ausländers in die Türkei; Verweigerung der Kontaktaufnahme des

    Die Vorschrift setzt daher die Befugnis, sich im Rahmen des Rechtsverhältnisses, in dem die Vertretung stattfinden soll, vertreten zu lassen, notwendig voraus, begründet sie jedoch nicht selbst, sondern verweist hierfür auf das jeweils maßgebliche Recht (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1973 - BVerwG I C 70.67, DÖV 1974, 238 [239]; OVG Lüneburg, Urteil vom 30. August 2012 - 11 LB 372/10, juris Rn. 47).

    Das setzt voraus, dass der Ausschluss anwaltlicher Vertretung unter den besonderen persönlichen und sachlichen Umständen des Einzelfalls der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG zuwiderliefe, etwa weil der Mandant andernfalls besonderen, nicht anders abwendbaren Gefahren ausgesetzt wäre oder die Nichtzulassung Rechtsnachteile zeitigt, die auch durch ein förmliches Verfahren nicht mehr behoben werden könnten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1973, a. a. O., DÖV 1974, 238 [240]; OVG Lüneburg, Urteil vom 30. August 2012, a. a. O., juris Rn. 77).

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2014 - 21 F 1/13

    Bestimmung der Zulässigkeit oder Begründetheit einer Entschädigungsklage nach §

    Für das verwaltungsgerichtliche Verfahren gilt nichts anderes; auch insoweit ist, wenn auch nicht immer unter der gleichen Bezeichnung wie im Zivilprozess, in der Sache anerkannt, dass die Richtigkeit von klägerischem Vorbringen, das sowohl für die Zulässigkeit als auch die Begründetheit von Bedeutung ist, regelmäßig nicht abschließend im Rahmen der Zulässigkeit zu klären ist, sondern für die Zulässigkeit die mögliche Richtigkeit ausreicht (vgl. etwa Nds. OVG, Urt. v. 30.8.2012 - 11 LB 372/10 -, juris, Rn. 36, m. w. N.) oder gar von der Richtigkeit ausgegangen wird (vgl. etwa zur örtlichen Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts bei der Anfechtungsklage eines Beamten gegen die Bestimmung des dienstlichen Wohnsitzes VG Düsseldorf, Beschl. v. 22.10.2009 - 13 K 5329/09 -, juris, m. w. N.; sowie allgemein Haack, in: Gärditz (Hrsg.).
  • VG Ansbach, 22.09.2022 - AN 4 K 21.00126

    Fortsetzungsfeststellungsklage, Auflösung einer Versammlung, personelle und

    Zwar ist der Schutzbereich dieses Grundrechts betroffen, weil die Tätigkeit zum Schutz des Mandanten grundsätzlich sachlich in den Schutzbereich der anwaltlichen Berufsfreiheit fällt (OVG Lüneburg, U.v. 30.8.2012 - 11 LB 372/10 - Rn. 51 ff., juris).
  • VG Magdeburg, 02.07.2015 - 1 A 84/14

    Sperrung der Elbbrücken zum Schutz einer Versammlung vor gewaltbereiten

    Ein solcher Rückgriff kommt allenfalls in Betracht, wenn sich die Beeinträchtigungen insoweit als weniger schwerwiegend als in den ausdrücklich in den §§ 14 ff. SOG LSA geregelten Fällen darstellen (vgl. zum dortigen insoweit inhaltsgleichen Landesrecht: NdsOVG, U. v. 30.08.2012 - 11 LB 372/10 -, juris, Rdnr. 69).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht