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   OVG Niedersachsen, 31.05.2018 - 12 ME 64/18   

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OVG Niedersachsen, 31.05.2018 - 12 ME 64/18 (https://dejure.org/2018,15438)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.05.2018 - 12 ME 64/18 (https://dejure.org/2018,15438)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. Mai 2018 - 12 ME 64/18 (https://dejure.org/2018,15438)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 Abs. 2 S. 2 BImSchG; § 3c S. 2 UVPG; § 80a Abs. 3 S. 2 VwGO; § 80 Abs. 6 S. 1 VwGO
    Immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen; Modifikation der immissionsschutzrechtlichen Ausgangsgenehmigung durch eine Freistellungsfiktionein; Erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung bei einem überregional ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Verbandsantrag gegen immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung für WEA

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen; Modifikation der immissionsschutzrechtlichen Ausgangsgenehmigung durch eine Freistellungsfiktionein; Erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung bei einem überregional ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Antrag auf "vorläufigen Rechtsschutz" bei der Genehmigungsbehörde kann entbehrlich sein

  • Jurion (Kurzinformation)

    Antrag auf "vorläufigen Rechtsschutz" bei der Genehmigungsbehörde kann entbehrlich sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2018, 1014
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Niedersachsen, 11.08.2017 - 12 ME 81/17

    Immissionsschutzrecht; UVP-Vorprüfung; Vorhaben; Vorhabensbegriff; Windenergie;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.2018 - 12 ME 64/18
    Dieser Ausschluss müsse jedoch bereits im Zeitpunkt der Vorprüfung und nicht erst im späteren Stadium der Genehmigungserteilung vorliegen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 11.8.2017 - 12 ME 81/17 -, juris, Rn. 25).

    Jedenfalls seien im o. a. Zeitpunkt, als die Vorprüfung abgeschlossen worden sei, die angeordneten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen in ihrem Umfang nicht - wie erforderlich (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 11.8.2017 - 12 ME 81/17 - juris, Rn. 25) - von der Beigeladenen als Trägerin des Vorhabens vorgesehen und gewollt gewesen.

    Die Nebenbestimmungen müssten bestimmt und bewährt sein, also ersichtlich ausreichen, um die Beeinträchtigung zu vermeiden (Nds. OVG, Beschl. v. 11.8.2017 - 12 ME 81/17 - juris, Rn. 25).

    b) Dem Antragsgegner kann auch nicht in der (unter II. seiner Beschwerdebegründung formulierten) Kritik an dem o. a. konkretisierten Obersatz des Verwaltungsgerichts gefolgt werden, wonach allein die voraussichtliche Rechtswidrigkeit der "Vorprüfung" zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Vorhabengenehmigung führt (ebenso bereits Senatsbeschl. v. 11.8.2017 - 12 ME 81/17 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2017 - 8 A 870/15

    Genehmigungen für Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf aufgehoben

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.2018 - 12 ME 64/18
    Daher könne dahinstehen, ob in die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls auch ohne das Vorliegen eines Schwerpunktvorkommens oder der Nähe zu einem FFH-Gebiet stets artenschutzfachliche Belange des § 44 Abs. 1 BNatSchG mit einzubeziehen seien, sofern nur irgendein Habitat einer besonders oder streng geschützten Art vorliege (so OVG NRW, Urt. v. 18.5.2017 - 8 A 870/15 -, juris, Rn. 78 ff. m. w. N.; nachgehend die erst kürzlich erfolgte Zulassung der Revision durch das Bundesverwaltungsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache, Beschl. v. 23.1.2018 - 7 B 11/17 -, juris).

    Es dürften vielmehr auch solche Gebiete einzubeziehen sein, die unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes eine den ausdrücklich in den Nrn. 2.3.1 bis 2.3.8 bezeichneten Gebieten zumindest gleichkommende Bedeutung aufweisen (noch weitergehend OVG NRW, Urt. v. 18.5.2017, a. a. O.; unklar Hess. VGH, Beschl. v. 25.7.2017 - 9 B 2522/16 -, juris, Rn. 15; und OVG Saarl., Beschl. v. 5.4.2017 - 2 B 726/16 -, juris, Rn. 12; vgl. ergänzend VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.1.2018 - 10 S 1681/17 -, juris, Rn. 18; Bay. VGH, Beschl. v. 10.12.2015 - 22 CS 15.2247 -, juris, Rn. 41), in dieser Bedeutung normativ gestützt amtlich anerkannt und vom Normgeber beim Erlass des UVPG a. F. nicht (etwa) bewusst von der Aufzählung ausgenommen worden sind.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2018 - 10 S 1681/17

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für 3 Windenergieanlagen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.2018 - 12 ME 64/18
    Es dürften vielmehr auch solche Gebiete einzubeziehen sein, die unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes eine den ausdrücklich in den Nrn. 2.3.1 bis 2.3.8 bezeichneten Gebieten zumindest gleichkommende Bedeutung aufweisen (noch weitergehend OVG NRW, Urt. v. 18.5.2017, a. a. O.; unklar Hess. VGH, Beschl. v. 25.7.2017 - 9 B 2522/16 -, juris, Rn. 15; und OVG Saarl., Beschl. v. 5.4.2017 - 2 B 726/16 -, juris, Rn. 12; vgl. ergänzend VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.1.2018 - 10 S 1681/17 -, juris, Rn. 18; Bay. VGH, Beschl. v. 10.12.2015 - 22 CS 15.2247 -, juris, Rn. 41), in dieser Bedeutung normativ gestützt amtlich anerkannt und vom Normgeber beim Erlass des UVPG a. F. nicht (etwa) bewusst von der Aufzählung ausgenommen worden sind.
  • VG Sigmaringen, 07.09.2017 - 5 K 587/17

    Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.2018 - 12 ME 64/18
    Die vorgenannten Voraussetzungen dürfte das Verwaltungsgericht im Anschluss an die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (Beschl. v. 7.9.2017 - 5 K 587/17 -, juris, Rn. 33 ff.) bei der in diesem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nur angezeigten Prüfungstiefe für ein in Rede stehendes, vom NLWKN, d. h. amtlich, normativ gestützt anerkanntes Schwerpunktvorkommen für den Rotmilan zutreffend bejaht haben.
  • OVG Sachsen, 27.03.2018 - 4 B 185/17

    Windkraftanlage; Repowering; Landschaftsschutzgebiet, ; Vorranggebiet

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.2018 - 12 ME 64/18
    Stattdessen hat jedoch - soweit erkennbar (vgl. zu den Dokumentationsanforderungen insoweit: Sächs. OVG, Beschl. v. 27.3.2018 - 4 B 185/17 -, juris, Rn,. 15, OVG NRW, Beschl. v. 26.2.2018, a. a. O., Rn. 16 f., jeweils m. w. N.) - keine gesonderte Prüfung dieses ersten Schrittes stattgefunden, sondern eine solche der folgenden Schritte entsprechend den Vorgaben für eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Satz 1 UVPG a. F. anhand einer hierauf abzielenden "Arbeitshilfe".
  • VGH Hessen, 25.07.2017 - 9 B 2522/16

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.2018 - 12 ME 64/18
    Es dürften vielmehr auch solche Gebiete einzubeziehen sein, die unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes eine den ausdrücklich in den Nrn. 2.3.1 bis 2.3.8 bezeichneten Gebieten zumindest gleichkommende Bedeutung aufweisen (noch weitergehend OVG NRW, Urt. v. 18.5.2017, a. a. O.; unklar Hess. VGH, Beschl. v. 25.7.2017 - 9 B 2522/16 -, juris, Rn. 15; und OVG Saarl., Beschl. v. 5.4.2017 - 2 B 726/16 -, juris, Rn. 12; vgl. ergänzend VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.1.2018 - 10 S 1681/17 -, juris, Rn. 18; Bay. VGH, Beschl. v. 10.12.2015 - 22 CS 15.2247 -, juris, Rn. 41), in dieser Bedeutung normativ gestützt amtlich anerkannt und vom Normgeber beim Erlass des UVPG a. F. nicht (etwa) bewusst von der Aufzählung ausgenommen worden sind.
  • OVG Saarland, 05.04.2017 - 2 B 726/16

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen - Notwendigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.2018 - 12 ME 64/18
    Es dürften vielmehr auch solche Gebiete einzubeziehen sein, die unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes eine den ausdrücklich in den Nrn. 2.3.1 bis 2.3.8 bezeichneten Gebieten zumindest gleichkommende Bedeutung aufweisen (noch weitergehend OVG NRW, Urt. v. 18.5.2017, a. a. O.; unklar Hess. VGH, Beschl. v. 25.7.2017 - 9 B 2522/16 -, juris, Rn. 15; und OVG Saarl., Beschl. v. 5.4.2017 - 2 B 726/16 -, juris, Rn. 12; vgl. ergänzend VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.1.2018 - 10 S 1681/17 -, juris, Rn. 18; Bay. VGH, Beschl. v. 10.12.2015 - 22 CS 15.2247 -, juris, Rn. 41), in dieser Bedeutung normativ gestützt amtlich anerkannt und vom Normgeber beim Erlass des UVPG a. F. nicht (etwa) bewusst von der Aufzählung ausgenommen worden sind.
  • VGH Bayern, 10.12.2015 - 22 CS 15.2247

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Windkraftanlage, Anlagenbegriff,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.2018 - 12 ME 64/18
    Es dürften vielmehr auch solche Gebiete einzubeziehen sein, die unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes eine den ausdrücklich in den Nrn. 2.3.1 bis 2.3.8 bezeichneten Gebieten zumindest gleichkommende Bedeutung aufweisen (noch weitergehend OVG NRW, Urt. v. 18.5.2017, a. a. O.; unklar Hess. VGH, Beschl. v. 25.7.2017 - 9 B 2522/16 -, juris, Rn. 15; und OVG Saarl., Beschl. v. 5.4.2017 - 2 B 726/16 -, juris, Rn. 12; vgl. ergänzend VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.1.2018 - 10 S 1681/17 -, juris, Rn. 18; Bay. VGH, Beschl. v. 10.12.2015 - 22 CS 15.2247 -, juris, Rn. 41), in dieser Bedeutung normativ gestützt amtlich anerkannt und vom Normgeber beim Erlass des UVPG a. F. nicht (etwa) bewusst von der Aufzählung ausgenommen worden sind.
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2018 - 12 ME 242/17

    Anspruch auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.2018 - 12 ME 64/18
    Eine solche Erledigung kann nach der Senatsrechtsprechung zwar eintreten, wenn die immissionsschutzrechtliche Genehmigung, die Gegenstand der erstinstanzlichen Entscheidung gewesen ist, modifiziert worden, d. h. nicht mehr aktuell ist (vgl. Beschl. v. 26.1.2018 - 12 ME 242/17 -, juris).
  • BVerwG, 23.01.2018 - 7 B 11.17

    Revisionszulassung; Berücksichtigung von Belangen des Artenschutzes bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.2018 - 12 ME 64/18
    Daher könne dahinstehen, ob in die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls auch ohne das Vorliegen eines Schwerpunktvorkommens oder der Nähe zu einem FFH-Gebiet stets artenschutzfachliche Belange des § 44 Abs. 1 BNatSchG mit einzubeziehen seien, sofern nur irgendein Habitat einer besonders oder streng geschützten Art vorliege (so OVG NRW, Urt. v. 18.5.2017 - 8 A 870/15 -, juris, Rn. 78 ff. m. w. N.; nachgehend die erst kürzlich erfolgte Zulassung der Revision durch das Bundesverwaltungsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache, Beschl. v. 23.1.2018 - 7 B 11/17 -, juris).
  • BVerwG, 19.12.2017 - 7 A 6.17

    Elbvertiefung: Klagen von Anwohnern aus Övelgönne und Blankenese erfolglos

  • OVG Niedersachsen, 28.05.2018 - 12 ME 25/18

    Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2018 - 8 B 1348/17

    Gefahren für den Rotmilan und den Schwarzstorch durch den Betrieb mehrerer

  • OVG Niedersachsen, 26.10.2016 - 12 ME 58/16

    Antragsbefugnis; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Interessenabwägung;

  • BVerwG, 15.05.2012 - 9 VR 4.12
  • BVerwG, 07.08.2012 - 7 C 7.11

    Freistellungserklärung nach § 15 Abs. 2 Satz 2 BImSchG; Nachbarschutz

  • BVerwG, 22.03.2010 - 7 VR 1.10

    Klagerecht eines Umweltverbandes; Antrag, aufschiebende Wirkung gegen

  • OVG Niedersachsen, 07.09.2017 - 12 ME 249/16

    Brücke; Gefahr; Gefahrenverdacht; Gefahrerforschungseingriff; konkrete Gefahr;

  • OVG Niedersachsen, 25.10.2018 - 12 LB 118/16

    Alternativenprüfung; artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung;

    Umweltbezogene Rechtsvorschriften im Sinne des § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UmwRG sind nicht allein die materiell-rechtlichen Bestimmungen im Sinne des § 1 Abs. 4 UmwRG (vgl. dazu: Bay. VGH, Beschl. v. 11.4.2018 - 2 CS 18.198 -, juris, Rn. 8), sondern darüber hinaus auch diejenigen Normen des Verfahrensrechts, denen die Funktion zukommt, die Anwendung dieser umweltbezogenen Bestimmungen des materiellen Rechts zu effektuieren (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 27.9.2018 - 12 KN 191/17 -, juris, Rn. 63, m. w. N., und Beschl. v. 31.5.2018 - 12 ME 64/18 -, DVBl. 2018, 1014 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 17, Letzterer bezogen auf § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO).
  • OVG Niedersachsen, 11.03.2019 - 12 ME 105/18

    Antragsbefugnis; Einwirkungsbereich; gemeinsame Anlage; Interimsverfahren;

    Abzuheben ist also auf die vom Antragsgegner nach § 3c Satz 6 UVPG a. F. dokumentierte Begründung (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 31.5.2018 - 12 ME 64/18 -, RdL 2018, 273 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 26, m. w. N.).

    Dementsprechend hatte sich der Antragsgegner zunächst nur der Frage zuzuwenden, ob durch das Vorhaben der Beigeladenen aufgrund "besonderer örtlicher Gegebenheiten" überhaupt ein Gebiet im Sinne der Nr. 2.3 Anlage 2 UVPG a. F. relevant betroffen wird, und hätte - da er diese Frage nachvollziehbar verneint hat (vgl. Seiten 9 und 10 des Vordrucks der Vorprüfung, in BA 1, hinter Trennblatt "Stellungnahmen") - seine Prüfung bereits nach diesem "ersten Schritt" (vgl. Sangenstedt, in: Landmann/Rohmer, UmweltR, Stand: Juli 2018, § 3c UVPG a. F., Rn. 34, sowie nunmehr deutlicher § 7 Abs. 2 Satz 2 ff. UVPG) mit dem Ergebnis beenden können und sollen, dass keine UVP-Pflicht bestehe (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 31.5.2018 - 12 ME 64/18 -, RdL 2018, 273 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 27).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2018 - 8 A 11958/17

    Nachträgliche Kumulation von Windenergieanlagen; standortbezogenen Vorprüfung des

    In die Prüfung dürften vielmehr auch solche Gebiete einzubeziehen sein, die unter dem Gesichtspunkt des Natur- und Umweltschutzes eine den ausdrücklich in Nrn. 2.3.1 ff. bezeichneten Gebieten zumindest gleichkommende Bedeutung aufweisen (vgl. dazu OVG Nds., Beschluss vom 31. Mai 2018 - 12 ME 64/18 -, DVBl. 2018, 1014 und juris, Rn. 30, m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2019 - 12 ME 168/19

    Nachbarantrag gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windenergieanlage

    Denn der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 31. Mai 2018 (- 12 ME 64/18 -, juris Rn. 18) Bedenken gegen die - in der Kommentierung, soweit ersichtlich, nicht näher thematisierte (vgl. aber Czajka, in: Feldhaus, a. a. O., Rn. 21, 107) - Annahme aufgezeigt, dass - wie von dem Antragsgegner und der Beigeladenen vertreten - eine Änderungsanzeige nach § 15 Abs. 1 BImSchG und nachfolgend eine Lösung vom immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren überhaupt schon möglich ist, wenn die zu ändernde Anlage - wie hier - noch gar nicht bestandskräftig genehmigt ist (vgl. zu dem "Zusatzerfordernis einer Ausgangsgenehmigung": Führ, GK-BImSchG, 2016, § 15, Rn. 51); der Senat hat die Alternative bezeichnet, in diesem Fall stattdessen (jedenfalls bis zum hier noch ausstehenden Abschluss des Widerspruchsverfahrens) nur den Genehmigungsantrag zu ändern und eine dieser Änderung entsprechende Modifikation der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung herbeizuführen.
  • VG Hannover, 28.03.2019 - 4 B 5526/18

    Abluftreinigung; Antragsbefugnis; Beteiligung; Bioaerosole; Chemowäscher;

    Der dortige Verweis auf die "entsprechende" Anwendung von § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO darf nicht in dem Sinne verstanden werden, dass ein Dritter, der gegen den an einen anderen gerichteten, diesen begünstigenden Verwaltungsakt Widerspruch eingelegt hat, dem kraft Gesetzes aufschiebende Wirkung zukommt, verpflichtet wäre, nach Anordnung der sofortigen Vollziehung durch die Behörde gemäß § 80a Abs. 2 Nr. 1 VwGO, aber vor Antragstellung bei Gericht nach §§ 80a Abs. 3, 80 Abs. 5 VwGO bei der Behörde einen Antrag auf "vorläufigen Rechtsschutz" zu stellen (Nds. OVG, Beschluss vom 31.05.2018 - 12 ME 64/18 -, juris, Rn. 21).
  • OVG Niedersachsen, 09.08.2019 - 12 MS 34/19

    Abfallbehandlungsanlage; Abfalllagerhalle; Betriebsplanzulassung; Brandschutz;

    1.2 Eines vorherigen Antrages bei dem Antragsgegner, die von ihm angeordnete sofortige Vollziehung (wieder) auszusetzen, bedarf es nach der Rechtsprechung des Senats nicht (vgl. Senatsbeschl. v. 31.5.2018 - 12 ME 64/18 -, juris, Rn. 19 ff.).

    c) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bereits die - damit zu bejahende - mangelnde Nachvollziehbarkeit einer erforderlichen Vorprüfung die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des zulässigen Rechtsbehelfs eines Drittbetroffenen rechtfertigt, und zwar unabhängig davon, ob ein solcher Mangel im weiteren Verfahrenslauf geheilt werden kann (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 31.5.2018 - 12 ME 64/18 -, juris, Rn. 23, m. w. N, sowie v. 11.2.2019 - 12 ME 219/18 - juris).

    Dies ist hier aber gerade nicht der Fall, weil dazu jedenfalls die zuvor bezeichneten, bereits auf den Baubeginn bezogenen aufschiebenden Bedingungen gegeben sein müssen, dies aber nach Aktenlage nicht erkennbar der Fall und zudem gerade offen ist, ob das Vorhaben dann tatsächlich in der vorliegenden oder etwa gründungsbedingt in veränderter Form durchgeführt werden soll (vgl. bei ähnlicher Lage ein Vollzugsinteresse verneinend und einen Drittschutz bejahend: Senatsbeschl. v. 31.5.2018 - 12 ME 64/18 -, juris, Rn. 7).

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2018 - 12 KN 191/17

    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan für einen Windpark;

    Gleiches gilt für den fehlenden Satzungsbeschluss über den VEP; denn ohne diesen ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan für den Windpark unvollständig und nicht umsetzbar (vgl. zum weiten Verständnis der insoweit rügefähigen Mängel i. S. d. § 2 Abs. 4 Satz 1 UmwRG: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 5.9.2016 - 11 S 1255/14 -, juris, Rn. 66; Nds. OVG, Urt. v. 27.9.2017 - 1 KN 168/15 -, juris, Rn. 32, sowie allgemein Senatsbeschl. v. 31.5.2018 - 12 ME 64/18 -, juris, Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 24.06.2021 - 12 KN 112/20

    Sondergebiet für Windenergieanlagen; Umweltverband; Vorhaben- und

    Gleiches gilt für den fehlenden Satzungsbeschluss über den VEP und die ordnungsgemäße Abgrenzung des VEP; denn ohne diesen ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan für den Windpark unvollständig und nicht umsetzbar (vgl. zum weiten Verständnis der insoweit rügefähigen Mängel i. S. d. § 2 Abs. 4 Satz 1 UmwRG: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 5.9.2016 - 11 S 1255/14 -, juris, Rn. 66; Nds. OVG, Urt. v. 27.9.2017 - 1 KN 168/15 -, juris, Rn. 32, sowie allgemein Senatsbeschl. v. 31.5.2018 - 12 ME 64/18 -, juris, Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 18.10.2021 - 12 LB 110/19

    Ausklammerung artenschutzrechtlicher Belange; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit;

    Abzuheben ist also auf die hier vom Beklagten nach § 3c Satz 6 UVPG a. F. dokumentierte Begründung (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 31.5.2018 - 12 ME 64/18 -, RdL 2018, 273 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 26, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2023 - 12 LB 55/21

    Nachbarklage einer Denkmaleigentümerin gegen die immissionsschutzrechtliche

    Denn sie ändern die Ausgangsgenehmigung nicht (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 31.5.2018 - 12 ME 64/18 -, juris, Rn. 16; Schiller, in: Landmann/Rohmer, Werkstand: 99. EL September 2022, UmweltR, BImSchG, § 15, Rn. 84 sowie allgemein BVerwG, Urt. v. 7.8.2012 - 7 C 7/11 -, juris) und müssen daher nicht einbezogen werden.
  • OVG Niedersachsen, 15.06.2018 - 12 ME 85/18

    Widerspruch gegen Teilgenehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2018 - 1 KN 191/17

    Wie ist die Überplanung einer Kompensationsfläche abzuwägen?

  • OVG Niedersachsen, 07.03.2019 - 7 ME 9/19

    Anlass; anlassgebende Veranstaltung; Ladenöffnung; Sonn- und Feiertagsschutz;

  • OVG Niedersachsen, 11.06.2021 - 4 ME 267/20

    Befristung; Bodenabbaugenehmigung; Immission; Lärm; Nachholung; Nichtigkeit;

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