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   OVG Niedersachsen, 31.10.1996 - 7 L 7068/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4522
OVG Niedersachsen, 31.10.1996 - 7 L 7068/95 (https://dejure.org/1996,4522)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.10.1996 - 7 L 7068/95 (https://dejure.org/1996,4522)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. Oktober 1996 - 7 L 7068/95 (https://dejure.org/1996,4522)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitssicherheit: Rechtmäßigkeit der Vorschriften über die Überprüfung überwachungsbedürftiger Anlagen durch technische Überwachungsorganisationen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 14 TechArbmG; § 1 TÜOrgV ND; § 7 TÜOrgV ND
    Gerätesicherung; Prüfung durch Sachverständigen; Anerkennung eines Sachverständigen; Anstellung in Überwachungsorganisation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gerätesicherung; Prüfung durch Sachverständigen; Anerkennung eines Sachverständigen; Anstellung in Überwachungsorganisation

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86

    Verfassungswidrige Auslegung von § 36 Abs. 1 GewO i.S. einer konkreten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.10.1996 - 7 L 7068/95
    Die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der angefochtenen Vorschriften der §§ 31 Abs. 1 Nr. 1 DruckbehVO, 14 Abs. 4 GSG i.V.m. der Nds.OrgVO bedürfe im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 36 GewO (Beschl. v. 25.3.1992 - 1 BvR 298/86 -, NJW 1992, 2621 ) der erneuten Überprüfung.

    Der Klägerin ist nicht darin zu folgen, daß wegen der späteren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit des § 36 GewO (Beschl. v. 25.3.1992 - 1 BvR 298/86 -, NJW 1992, 2621 ) die zitierte Rechtsprechung überholt sei.

  • BVerwG, 20.09.1985 - 1 C 18.83

    Gewerberecht - Technische Überwachung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.10.1996 - 7 L 7068/95
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinen Urteilen vom 20. September 1985 zur Verfassungsmäßigkeit des jeweiligen § 7 der "Verordnung über die Organisation der technischen Überwachung" in den Ländern Schleswig-Holstein (- 1 C 22/82 -, NVwZ 1986, 561 ) und Nordrhein-Westfalen (- 1 C 18.83 -, GewArch 1986, 54), der mit der Regelung des § 7 NdsOrgVO übereinstimmt, geklärt, daß die Regelung, wonach technische Überwachungsorganisationen nur anerkannt werden dürfen, soweit dies zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Prüfung der überwachungsbedürftigen Anlagen erforderlich ist, und für denselben Bereich trotz des dadurch begründeten faktischen Monopols der technischen Überwachungsvereine auf dem Gebiet der technischen Überwachung für jeweils einen regionalen Bereich nur eine Überwachungsorganisation anerkannt werden soll, nicht gegen Bundesrecht verstößt.
  • EuGH, 05.10.1994 - C-55/93

    Strafverfahren gegen Van Schaik

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.10.1996 - 7 L 7068/95
    Im Schlußantrag des Generalanwalts Jacobs vom 9. Juni 1994 (EuGHE I 1994, 4837-4848) wird hierzu u.a. ausgeführt:.
  • BVerfG, 11.12.1986 - 1 BvR 1368/85

    Gewerberecht - Technische Überwachung - Verordnung über die Organisation -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.10.1996 - 7 L 7068/95
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich dieser Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit von§ 7 OrgVO "aus den im angegriffenen Urteil genannten Gründen" angeschlossen und die Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg nicht angenommen (Kammerbeschluß vom 11.12.1986 - 1 BvR 1368/85 -, GewArch 1987, 267).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.03.1985 - 1 C 22/82
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.10.1996 - 7 L 7068/95
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinen Urteilen vom 20. September 1985 zur Verfassungsmäßigkeit des jeweiligen § 7 der "Verordnung über die Organisation der technischen Überwachung" in den Ländern Schleswig-Holstein (- 1 C 22/82 -, NVwZ 1986, 561 ) und Nordrhein-Westfalen (- 1 C 18.83 -, GewArch 1986, 54), der mit der Regelung des § 7 NdsOrgVO übereinstimmt, geklärt, daß die Regelung, wonach technische Überwachungsorganisationen nur anerkannt werden dürfen, soweit dies zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Prüfung der überwachungsbedürftigen Anlagen erforderlich ist, und für denselben Bereich trotz des dadurch begründeten faktischen Monopols der technischen Überwachungsvereine auf dem Gebiet der technischen Überwachung für jeweils einen regionalen Bereich nur eine Überwachungsorganisation anerkannt werden soll, nicht gegen Bundesrecht verstößt.
  • VG Düsseldorf, 11.06.2002 - 17 K 2839/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Entziehung eines einem Unternehmen erteilten

    Ein solches Bedürfnis besteht auch unter dem Aspekt der Angemessenheit der Regelung nicht, da es für die Tätigkeit als Umweltgutachter nicht von existenzieller Bedeutung ist, diesen den Zugang zu dem von § 14 EfbV erfassten Tätigkeitsbereich zu eröffnen; vgl. in diesem Zusammenhang auch Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urt. v. 31. Oktober 1996 - 7 L 7068/95 -, GewArch 1997, 240 (241 f.).
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