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   OVG Niedersachsen, 31.10.2002 - 8 LA 136/02   

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https://dejure.org/2002,19337
OVG Niedersachsen, 31.10.2002 - 8 LA 136/02 (https://dejure.org/2002,19337)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.10.2002 - 8 LA 136/02 (https://dejure.org/2002,19337)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. Oktober 2002 - 8 LA 136/02 (https://dejure.org/2002,19337)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Anforderungen an die Mitteilung des Vorkaufsfalles für das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 510 BGB; § 48 NatSchG ND; § 2 GrdstVG
    Ausübung; Bundesland; Frist; Grundstück; Grundstückskaufvertrag; Grundstücksverkehrsgenehmigung; Grundstücksverkäufer; Kaufvertrag; Land; Mitteilung; Mitteilungspflicht; Naturschutz; Naturschutzbehörde; Naturschutzgebiet; naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht; Verkäufer; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 193
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.01.1973 - V ZR 2/71

    Rechtspflicht der Gemeinde zur Vorlage von Urkunden im Prozeß

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.10.2002 - 8 LA 136/02
    Eine Mitteilung im Sinne des § 510 Abs. 1 BGB liegt nämlich dann nicht vor, wenn für den Vorkaufsberechtigten nicht erkennbar ist, dass der Kaufvertrag auch wegen des Vorkaufsrechts vorgelegt worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 26.1.1973 - V ZR 2/71 - BGHZ 60, 275 (288); Münchener Kommentar, BGB, 2. Aufl., § 510 Rn. 5).

    Daher kann die Übersendung eines Kaufvertrags zum Zwecke der Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung nur dann als Mitteilung im Sinne des § 510 Abs. 1 BGB angesehen werden, wenn darauf hingewiesen wird, dass der Vertrag auch wegen des Vorkaufsrechts vorgelegt wird (vgl. BGH, Urt. v. 26.1.1973, a.a.O.).

    Dafür spricht nicht zuletzt, dass ohne einen derartigen Hinweis für das Fachamt des Beklagten, das mit der Bearbeitung des Antrags auf Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung befasst ist, keine Veranlassung besteht, den Vertrag an die untere Naturschutzbehörde, die das Vorkaufsrecht für das Land Niedersachsen nach § 48 Abs. 3 Satz 1 NNatSchG ausübt, weiterzuleiten (vgl. BGH, Urt. v. 26.1.1973, a.a.O.).

  • BGH, 15.05.1998 - V ZR 89/97

    Ausübung des Vorkaufsrechts

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.10.2002 - 8 LA 136/02
    Der Kläger weist zwar zu Recht darauf hin, dass ein Vorkaufsberechtigter nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Vorkaufsrecht schon vor der Erteilung der Grundstücksverkehrsgenehmigung mit Wirkung auf den Genehmigungszeitpunkt erklären kann (BGH, Urt. v. 15.5.1998 - V ZR 89/97 - BGHZ 139, 29).
  • BGH, 20.02.1957 - V ZR 125/55

    Wohnsiedlungsgenehmigung und Vorkaufsrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.10.2002 - 8 LA 136/02
    Dabei kann dahinstehen, ob eine Mitteilung im Sinne dieser Bestimmung - wie vom Verwaltungsgericht angenommen - erst nach der Erteilung der Grundstücksverkehrsgenehmigung wirksam erfolgen kann; dafür spricht, dass erst die Mitteilung des genehmigten Kaufvertrages dem Vorkaufsberechtigten Gewissheit darüber verschafft, dass der Kaufvertrag wirksam geworden ist und die Vertragspartner den Vertrag nicht wieder aufgehoben haben, wozu sie bis zur Erteilung der Genehmigung auch dem Vorkaufsberechtigten gegenüber berechtigt gewesen wären (BGH, Urt. v. 20.2.1957 -V ZR 125/55 - BGHZ 23, 342 (348)).
  • OVG Niedersachsen, 14.01.2013 - 4 LA 173/12

    Abgrenzung von Kaufvertrag und gemischter Schenkung; Erfolgen der Ausübung des

    Darüber hinaus liegt insoweit auch der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO nicht vor, weil das klageabweisende Urteil nicht auf einer Abweichung von dem von der Klägerin angeführten Beschluss des 8. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 31. Oktober 2002 (8 LA 136/02) beruht.
  • VG Lüneburg, 10.05.2012 - 2 A 340/11

    Ausübungsfrist; Grundstücksverkehrsgenehmigung; Kenntnis; Naturschutzgebiet;

    Die Vorlage des Vertrags an eine zur Ausübung des Vorkaufsrechts nicht befugte Dienststelle zum Zwecke anderweitiger Bearbeitung, wie hier, genügt jedenfalls dann nicht, wenn diese Dienststelle auf das Vorkaufsrecht und den weiteren Zweck der Vorlage des Vertrags nicht hingewiesen wird (ausdrücklich Nds. OVG, Beschluss v. 31.10.2002 - 8 LA 136/02 - ; BGH, Urteil v. 26.1.1973 - V ZR 2/71 - BGHZ 60, 275).
  • VG Karlsruhe, 11.07.2023 - 6 K 1258/21

    Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrecht; untere Naturschutzbehörde;

    Ob § 53 Abs. 3 Satz 1 NatSchG vor diesem Hintergrund ausnahmslos eine Übermittlung des Kaufvertrags an die zuständige Dienstelle respektive einen expliziten Hinweis auf das zur Prüfung gestellte Vorkaufsrecht (von letzterem mit Blick auf die jeweiligen landesrechtlichen Normen und jeweils unter Bezug auf BGH, Urt. v. 26.01.1973 - V ZR 2/71 -, juris Rn. 39 ausgehend: Bayerischer VGH, Urt. v. 15.09.2006 - 9 B 04.1233 -, juris Rn. 36 und Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 31.10.2002 - 8 LA 136/02 -, juris Rn. 6 f.; vgl. ferner VG Lüneburg, Urt. v. 10.05.2012 - 2 A 340/11 -, juris Rn. 26; Fischer-Hüftle in: Schumacher/Fischer-Hüftle, Bundesnaturschutzgesetz, 3. Auflage 2021, § 66 BNatSchG, Rn. 32) erfordert, bedarf hier indes keiner abschließenden Entscheidung.
  • VG Stade, 21.09.2022 - 1 A 1240/19
    Eine Vorlage des Vertrages, um eine Grundstücksverkehrsgenehmigung zu erhalten, löst jedenfalls den Fristenlauf nicht aus, wenn diese Dienststelle auf das Vorkaufsrecht und den weiteren Zweck der Vorlage nicht hingewiesen wird ( Nds. OVG, Beschl. v. 31.10.2002 - 8 LA 136/02 ; BGH, Urt. v. 26.01.1973 - V ZR 2/71 - BGHZ 60, 275 ).
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