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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.12.1986 - 3 A 192/86   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.12.1986 - 3 A 192/86 (https://dejure.org/1986,4794)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.12.1986 - 3 A 192/86 (https://dejure.org/1986,4794)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. Dezember 1986 - 3 A 192/86 (https://dejure.org/1986,4794)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Molkerei; Landwirtschaftlicher Betrieb; Bescheinigung; Ausstellung; Anlieferungsmenge; Referenzmenge; Garantiemenge; Milcherzeugnisse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Molkerei; Landwirtschaftlicher Betrieb; Bescheinigung; Ausstellung; Anlieferungsmenge; Referenzmenge; Garantiemenge; Milcherzeugnisse

  • Wolters Kluwer

    Molkerei; Landwirtschaftlicher Betrieb; Bescheinigung; Ausstellung; Anlieferungsmenge; Referenzmenge; Garantiemenge; Milcherzeugnisse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.1985 - 9 B 1232/85
    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.12.1986 - 3 A 192/86
    Als behördliche Regelung mit Außenwirkung sind die nach § 9 Abs. 2 MGVO zu erteilenden Bescheinigungen Verwaltungsakte und können im verwaltungsgerichtlichen Verfahren angefochten werden (BFH, Beschl. v. 26.3. 1985, aaO, OVG Münster, Beschl. v. 4.10.1985 - 9 B 1232/85 -, AgrarR 1986, 27; OVG Koblenz, Beschl. v. 8.11.1985 - 8 B 31/85 -, RdL 1986, 24; Beschl. d. Sen. v. 6.6.1986 - 3 OVG B 85/86 -, SchlHA 1986, 167).

    Die Ausführungen des Klägers, insbesondere unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster (Beschl. v. 4.10.1985, aaO) und das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Schenke geben dem Senat zur einer anderen Beurteilung keinen Anlaß.

    Der Senat teilt die vom Oberverwaltungsgericht Münster u.a. im Beschluß vom 4.10.1985, aaO und vom 11.7.1986 - 9 B 147/86 - vertretene Rechtsansicht nicht.

    Die dieser agrarpolitischen Zielsetzung entsprechende Grenzziehung für besondere Referenzmengen bei nicht geförderten landwirtschaftlichen Betrieben, die jedenfalls keinen höheren Vertrauensschutz genießen als aufgrund eines förmlichen Verfahrens öffentlich geförderte landwirtschaftliche Betriebe, kann nicht - wie das Oberverwaltungsgericht Münster (Beschl. v. 4.10.1985, aaO) meint und worauf sich auch der Kläger beruft - damit rechtlich in Frage gestellt werden, daß § 6 Abs. 6 Satz 1 MGVO eine "abwehrende Härteklausel" enthalten müsse, um existenzbedrohende Folgen zu vermeiden.

    Der Senat hat die Revision nach § 132 Abs. 2 VwGO zugelassen, weil die Frage, ob die Milch-Garantiemengen-Verordnung und insbesondere § 6 Abs. 6 Satz 1 MGVO gegen das nationale Verfassungsrecht verstößt, höchstrichterlich noch nicht geklärt ist und ihr u.a. auch wegen der gegenteiligen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster (Beschl. v. 4.10.1985, aaO) grundsätzliche Bedeutung zukommt.

  • BFH, 26.03.1985 - VII B 12/85

    Rechtsweg - Milch-Garantiemengen-Verordnung - Festsetzung einer Referenzmenge -

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.12.1986 - 3 A 192/86
    Mit der Erhebung dieser Abgabe steht die Festsetzung der Referenzmenge in einem engen sachlichen Zusammenhang, so daß eine Streitigkeit über die Festsetzung der Referenzmenge als eine solche über "Abgaben im Rahmen von Produktionsregelungen" im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 1 MOG a.F. anzusehen und die Zuständigkeit desselben Gerichtszweiges sachgerecht ist (BFH, Beschl. v. 26.3. 1985 - VII B 12/85 -, BFH, § 142, 534 = AgrarR 1985, 154).

    Als behördliche Regelung mit Außenwirkung sind die nach § 9 Abs. 2 MGVO zu erteilenden Bescheinigungen Verwaltungsakte und können im verwaltungsgerichtlichen Verfahren angefochten werden (BFH, Beschl. v. 26.3. 1985, aaO, OVG Münster, Beschl. v. 4.10.1985 - 9 B 1232/85 -, AgrarR 1986, 27; OVG Koblenz, Beschl. v. 8.11.1985 - 8 B 31/85 -, RdL 1986, 24; Beschl. d. Sen. v. 6.6.1986 - 3 OVG B 85/86 -, SchlHA 1986, 167).

    An dieser bisher in Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes vertretenen Rechtsansicht hält der Senat nicht zuletzt auch im Interesse eines effektiven Rechtschutzes für die Milcherzeuger und unter Berücksichtigung der vom Bundesfinanzhof (Beschl. v. 26.3. 1985, aaO) vertretenen Auffassung nicht mehr fest.

    Daraus folgt, daß verfassungsrechtliche Bedenken, die zwar die Voraussetzungen über die Erhebung der Abgabe als solche betreffen, über die aber bereits im Feststellungsverfahren abschließend entschieden wird, in diesem Verfahren geltend zu machen und von den Verwaltungsgerichten zu überprüfen sind (ebenso OVG Münster, Beschl. v. 27.7. 1986 - 9 B 249/86 -, - AgrarR 1986, 297; BFH, Beschl. v. 26.3.1985, aaO; Beschl. v. 17.12.1985, aaO).

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.12.1986 - 3 A 192/86
    Trotz ihrer für den Betriebserfolg immanenten Bedeutung kommt ihnen eigentumsrechtlich nur mittelbare Bedeutung zu, so daß sie dem durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Bestand des Unternehmens nicht zugeordnet werden können (BVerfG, Beschl. v. 8.6. 1977 - 2 BvR 499/74 und 1042/75 -, BVerfGE 45, 142, 173).

    14 Abs. 1 Satz 1 GG schützt gegenüber hoheitlichen Eingriffen aber auch solche Rechtspositionen, die aufgrund einer fremden Rechtsordnung, wie z.B. dem Recht der Europäischen Gemeinschaften bestehen, wenn die vom öffentlichen Recht eingeräumte Rechtsstellung auf eine eigene Leistung zurückzuführen ist und es nach der gesamten rechtlichen Ausgestaltung sowie dem rechtsstaatlichen Gehalt des Grundgesetzes ausgeschlossen erscheint, daß der Staat dieses Recht ersatzlos entziehen kann (BVerfG, Beschl. v. 8.6. 1977, aaO, S. 169, 170).

    Was sich im freien Wettbewerb als eine bloße Erwerbschance darstellt und aus Marktorganisationsgesichtspunkten durch die Verordnung (EWG) Nr. 804/68 rechtlich instrumentualisiert worden ist, erlangt durch diese Verrechtlichung nicht die Qualität eines vermögenserten, durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Bestandes (BVerfG, Beschl. v. 8.6. 1977, aaO, S. 171), zumal nach der Einleitung zur Verordnung (EWG) Nr. 804/68 die Gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse nicht erfolgt ist, um einen vorhandenen, vermögenswerten Rechts- und Güterstand der Milcherzeuger zu sichern, sondern um im gemeinschaftlichen Interesse durch ein gemeinsames Preissystem der Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes auf dem Milchsektor näherzukommen.

  • BVerfG - 1 BvL 18/84 (anhängig)
    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.12.1986 - 3 A 192/86
    Berufsausübungsregelungen sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u.a. BVerfG, Urt. v. 19.3.1975 - 1 BvL 20-24/73 -, BVerfGE 39, 210, 225; Beschl. v. 17.10.1984 - 1 BvL 18/84 -, NJW 1985, 963 [BVerfG 17.10.1984 - 1 BvL 18/82 u a]) zulässig und bleiben im Rahmen des dem Gesetzgeber durch Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG eingeräumten Regelungsauftrages, wenn sie durch hinreichende Gründe des Allgemeinwohles gerechtfertigt, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist.

    Werden durch eine Berufsausübungsregelung, die im ganzen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, innerhalb der betroffenen Berufsgruppe nicht nur einzelne, aus dem Rahmen fallende Sonderfälle, sondern bestimmte, wenn auch zahlenmäßig begrenzte Gruppen typischer Fälle ohne zureichende sachliche Gründe wesentlich stärker als andere belastet, kann Art. 12 Abs. 1 GG iVm Art. 3 Abs. 1 GG verletzt sein (BVerfG, Beschl. v. 17.10.1984, aaO, S. 964).

  • BFH, 17.12.1985 - VII B 116/85
    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.12.1986 - 3 A 192/86
    Das folgt aus § 8 Abs. 1 MOG a.F., der auch zur Festlegung von "Voraussetzungen und Höhe" der Abgabe ermächtigt (BFH, Beschl. v. 17.12.1985 - VII B 116/85 -, BFHE 145, 289).

    Daraus folgt, daß verfassungsrechtliche Bedenken, die zwar die Voraussetzungen über die Erhebung der Abgabe als solche betreffen, über die aber bereits im Feststellungsverfahren abschließend entschieden wird, in diesem Verfahren geltend zu machen und von den Verwaltungsgerichten zu überprüfen sind (ebenso OVG Münster, Beschl. v. 27.7. 1986 - 9 B 249/86 -, - AgrarR 1986, 297; BFH, Beschl. v. 26.3.1985, aaO; Beschl. v. 17.12.1985, aaO).

  • BVerwG, 21.08.1986 - 9 B 147.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Übergriffe auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.12.1986 - 3 A 192/86
    Der Senat teilt die vom Oberverwaltungsgericht Münster u.a. im Beschluß vom 4.10.1985, aaO und vom 11.7.1986 - 9 B 147/86 - vertretene Rechtsansicht nicht.

    Die Erhöhung der im Jahre 1977 durch die Verordnung (EWG) Nr. 1079/77 des Rates vom 17. Mai 1977 über eine Mitverantwortungsgabe und Maßnahmen zur Erweiterung der Märkte für Milch- und Milcherzeugnisse (ABl EG Nr. L 131/6) - VO (EWG) Nr. 1079/77 - eingeführte Milchabgabe hatte, abgesehen davon, daß sie sich als wirkungslos erwiesen hatte (vgl. Präambel zu der Verordnung (EWG) Nr. 856/84 ) und Gewinneinbußen von rund 20 % bei kleinen Milchvieh haltenden Betrieben zur Folge gehabt hätte, wegen der unterschiedlichen Betriebsstruktur innerhalb der EG politisch keine Chance, gemeinschaftsrechtlich realisiert zu werden (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 11.7. 1986 - 9 B 147/86).

  • BVerfG, 05.11.1974 - 2 BvL 6/71

    Wehrdienstopfer

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.12.1986 - 3 A 192/86
    Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz liegt nur dann vor, wenn es der Gesetzgeber veräumt hat, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise hätten beachtet werden müssen (vgl. BVerfG, Urt. v. 23.10.1951 - 2 BvG 1/51 -, BVerfGE 1, 14, 52 f [BVerfG 23.10.1951 - 2 BvG 1/51]; Beschl. v. 5.11.1974 - 2 BvL 6/71 -, BVerfGE 38, 154, 166) [BVerfG 05.11.1974 - 2 BvL 6/71].
  • BVerfG, 24.04.1952 - 1 BvR 36/52

    Zweifelhafter Wortsinn

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.12.1986 - 3 A 192/86
    14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet nicht nur das Privateigentum, sondern auch das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (BVerfG, Beschl. v. 24.4. 1952 - 1 BvR 36/52 -, BVerfGE 1, 264, 276 f).
  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.12.1986 - 3 A 192/86
    Der Grundsatz des Vertrauensschutzes beruht auf dem Grundsatz der Rechtssicherheit, der wiederum aus dem Rechtsstaatsgebot folgt (BVerfG, Beschl. v. 14.3.1963 - 1 BvL 28/62 -, BVerfGE 15, 313, 319 [BVerfG 14.03.1963 - 1 BvL 28/62] ; Beschl. v. 23.3.1971 - 2 BvL 2/66 u.a. -, BVerfGE 30, 367, 387).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.12.1986 - 3 A 192/86
    Der Grundsatz des Vertrauensschutzes beruht auf dem Grundsatz der Rechtssicherheit, der wiederum aus dem Rechtsstaatsgebot folgt (BVerfG, Beschl. v. 14.3.1963 - 1 BvL 28/62 -, BVerfGE 15, 313, 319 [BVerfG 14.03.1963 - 1 BvL 28/62] ; Beschl. v. 23.3.1971 - 2 BvL 2/66 u.a. -, BVerfGE 30, 367, 387).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59

    Finanzvertrag

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 51/79

    Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers im Jugendschutzrecht

  • BVerfG, 14.04.1964 - 2 BvR 69/62

    Bayerische Bereitschaftspolizei

  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82

    Zur Kostenerstattung für die Beförderung Schwerbehinderter durch private

  • BVerwG, 14.04.1967 - VII C 15.65
  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

  • BVerfG, 19.03.1975 - 1 BvL 20/73

    Mühlenstrukturgesetz

  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82

    Emeritierungsalter

  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 67.82

    Betriebseigenschaft - Landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle - Gewinnerzielung -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.1986 - 9 B 249/86
  • LG Oldenburg, 07.01.1986 - 6 T 890/85
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