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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.02.1990 - 12 OVG C 1/88   

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https://dejure.org/1990,6315
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.02.1990 - 12 OVG C 1/88 (https://dejure.org/1990,6315)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.02.1990 - 12 OVG C 1/88 (https://dejure.org/1990,6315)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. Februar 1990 - 12 OVG C 1/88 (https://dejure.org/1990,6315)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • archive.org

    NSOG 2 Nr 1a; NSOG 2 Nr 2; NSOG 32; NSOG 33
    Pflicht zum Anleinen von Hunden auf Baltrum; Anleinpflicht; Gefahrenabwehr; Hundehalter; Ordnung, öffentliche

  • saarheim.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Art. 74 Nr. 22 GG; § 32 SOG ND ; § 33 Abs. 1 Nr. 1 SOG ND ; § 33 Abs. 2 SOG ND ; § 28 StVO; Art. 2 Abs. 1 GG
    Örtliche Verordnung; Öffentliche Sicherheit und Ordnung; Anleinpflicht; Hunde; Nordseeinsel; Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Örtliche Verordnung; Öffentliche Sicherheit und Ordnung; Anleinpflicht; Hunde; Nordseeinsel; Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 693
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.10.1984 - 2 BvL 10/82

    Laternengarage

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.02.1990 - 12 C 1/88
    Als Ordnungsrecht werden dem Straßenverkehrsrecht alle Regelungen der Ausübung des Gemeingebrauchs zugerechnet, die aus verkehrsbezogen-ordnungsrechtlichen Gründen, nicht hingegen aus sonstigen ordnungsrechtlichen (oder aus ästhetischen oder städtebaulichen) Gründen erfolgen sollen; damit hat das Straßenverkehrsrecht die Regelungsaufgabe, daß die Ausübung des Gemeingebrauchs in einer gemeinverträglichen Art und Weise geschieht (BVerfGE 67, 299 = NJW 1985, 371 (373) = DVBl 1985, 49).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.02.1990 - 12 C 1/88
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bildet den materiellen Maßstab, nach dem die allgemeine Handlungsfähigkeit eingeschränkt werden darf (zuletzt BVerfG, NJW 1989, 2525 = DÖV 1989, 989).
  • BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvR 111/68

    Verfassungsrechtliche Prüfing des Verbots von Anlagen der Außenwerbung innerhalb

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.02.1990 - 12 C 1/88
    Eine bundesrechtlich abschließende, Landesrecht ausschließende Regelung läge vor, wenn möglicherweise ergänzende Regelungen des Landesrechts ausgeschlossen sein sollen (Art. 31, 72 I GG; BVerfG, NJW 1972, 859).
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