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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.11.1990 - 3 K 2/89   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.11.1990 - 3 K 2/89 (https://dejure.org/1990,9389)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.11.1990 - 3 K 2/89 (https://dejure.org/1990,9389)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. November 1990 - 3 K 2/89 (https://dejure.org/1990,9389)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 16.01.1968 - I A 1.67

    Munitionsanstalt der Bundeswehr - § 40 VwGO, 'nichtverfassungsrechtlich'; Art. 30

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.11.1990 - 3 K 2/89
    Träger öffentlicher Aufgaben sind auch an die jeweils fachfremden Gesetze gebunden ohne Rücksicht darauf, auf welcher Normsetzungsebene diese entstanden sind (BVerwG, Urt. v. 16.1.1968, BVerwGE 29, 52 ff., 56).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 KN 67/14

    Verbot der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Erzeugung von Biogas in

    Vielmehr gilt dies prinzipiell auch für die hier zu betrachtende weitere Schutzzone (Schutzzone III) von Wasserschutzgebieten, mit welcher im Strömungsbereich der Schutz des Grundwassers vor weitreichenden, mittel- oder langfristig wirkenden Beeinträchtigungen - insbesondere vor nicht oder nur schwer abbaubaren chemischen oder vor radioaktiven Verunreinigungen (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 19.4.2007 - 7 LC 67/05 -, juris Rn. 72; DVGW-Arbeitsblatt W 101, a.a.O., S. 6) - bezweckt wird (vgl. Czychowski/Reinhardt, WHG, a.a.O., § 51 Rn. 72; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 8.11.1990 - 3 K 2/89 -, juris Rn. 6); selbst wenn dort im Allgemeinen ein weniger hohes Gefährdungspotential als in den anderen Zonen anzunehmen sein mag (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 8.10.2015, a.a.O., Rn. 97).
  • OVG Saarland, 22.04.1993 - 8 N 3/92

    Rechtmäßigkeit einer Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets;

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  • OVG Schleswig-Holstein, 04.10.1995 - 2 K 2/94
    Es ist anerkannt, daß das öffentliche Interesse an der Trinkwasserversorgung gegenüber anderen Belangen fast immer vorrangig ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 08.11.1990 - 3 K 2/89 -, ZfW 1991, 191; Gieseke/Wiedemann/Czychowski, Rdnr. 8 zu § 19 WHG).
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