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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.12.1987 - 21 A 702/87 |
Zitiervorschläge
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.12.1987 - 21 A 702/87 (https://dejure.org/1987,12575)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. Dezember 1987 - 21 A 702/87 (https://dejure.org/1987,12575)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 28 Abs. 1 S. 1, ; 2 Nr. 2 AsylVfG; § 17 AuslG
Asylantrag eines Ghanäers wegen politischer Verfolgung; Rechtsnatur der Ausreiseaufforderung mit der Abschiebungsandrohung; Ausländerbehördliches Ermessen bei der Ausreiseaufforderung; Duldungsgewährung und Duldungsanspruch; Beurteilungszeitpunkt für die ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Asylantrag eines Ghanäers wegen politischer Verfolgung; Rechtsnatur der Ausreiseaufforderung mit der Abschiebungsandrohung; Ausländerbehördliches Ermessen bei der Ausreiseaufforderung; Duldungsgewährung und Duldungsanspruch; Beurteilungszeitpunkt für die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 16.03.1987 - 10 VG A 144/86
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.12.1987 - 21 A 702/87
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.12.1987 - 21 A 702/87
Dies schließt nicht aus, daß die Ausländerbehörde auf Antrag oder in besonders gelagerten Fällen auch von Amts wegen vor oder zeitgleich mit einer Verfügung nach § 28 AsylVfG prüft, ob einem erfolglosen Asylbewerber Duldung gemäß § 17 AuslG zu gewähren ist (vgl. hierzu BVerfGE 67, 43/56 f). - BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86
Ausweisungsanfechtung II
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.12.1987 - 21 A 702/87
Das Verwaltungsgericht hat hierbei verkannt, daß der Ausländerbehörde für den Erlaß der Ausreiseaufforderung und der Abschiebungsandrohung grundsätzlich kein Ermessen eingeräumt ist (BVerwG, Urt. v. 03.11.1987 - 9 C 254.86 - Beschl. d. Sen. v. 18.09.1978 - 21 OVG B 51/87 -).