Rechtsprechung
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 22.11.1979 - IV OVG A 52/79 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 9 Abs. 1 S. 1 MuSchG; § 9 Abs. 3 MuSchG; § 3 Abs. 2 MuSchG; § 6 Abs. 1 MuSchG
Rechtmäßigkeit einer Zustimmung der für Arbeitsschutz zuständigen Behörde zur Kündigung einer Schwangeren; Kündigung einer Frau während der Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung; Zulässigkeit einer Kündigung wegen Existenzgefährdung infolge ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Zustimmung der für Arbeitsschutz zuständigen Behörde zur Kündigung einer Schwangeren; Kündigung einer Frau während der Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung; Zulässigkeit einer Kündigung wegen Existenzgefährdung infolge ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 18.01.1979 - III A 237/76
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 22.11.1979 - IV OVG A 52/79
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 18.08.1977 - 5 C 8.77
Stillegung eines Betriebes - Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Schutzfrist - …
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 22.11.1979 - IV A 52/79
Demgegenüber wird von der Rechtsprechung das Tatbestandsmerkmal des besonderen Falles allgemein umschrieben: Ein besonderer Fall kann (ausnahmsweise) nur dann angenommen werden, wenn außergewöhnliche Umstände das Zurücktreten der vom Gesetz als vorrangig angesehenen Interessen der Schwangeren hinter die des Arbeitgebers rechtfertigen (BVerwGE 7, 294, 296 [BVerwG 29.10.1958 - V C 88/56] /297; 36, 160, 161; Urt. v. 18.8.1977 - V C 8.77 - Buchholz BVerwG 436.4 § 9 MuSchG Nr. 5). - BVerwG, 21.10.1970 - V C 34.69
Zulässigkeit der Erklärung der Kündigung einer schwangerer Barfrau - …
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 22.11.1979 - IV A 52/79
Demgegenüber wird von der Rechtsprechung das Tatbestandsmerkmal des besonderen Falles allgemein umschrieben: Ein besonderer Fall kann (ausnahmsweise) nur dann angenommen werden, wenn außergewöhnliche Umstände das Zurücktreten der vom Gesetz als vorrangig angesehenen Interessen der Schwangeren hinter die des Arbeitgebers rechtfertigen (BVerwGE 7, 294, 296 [BVerwG 29.10.1958 - V C 88/56] /297; 36, 160, 161;… Urt. v. 18.8.1977 - V C 8.77 - Buchholz BVerwG 436.4 § 9 MuSchG Nr. 5). - BVerwG, 29.10.1958 - V C 88.56
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 22.11.1979 - IV A 52/79
Demgegenüber wird von der Rechtsprechung das Tatbestandsmerkmal des besonderen Falles allgemein umschrieben: Ein besonderer Fall kann (ausnahmsweise) nur dann angenommen werden, wenn außergewöhnliche Umstände das Zurücktreten der vom Gesetz als vorrangig angesehenen Interessen der Schwangeren hinter die des Arbeitgebers rechtfertigen (BVerwGE 7, 294, 296 [BVerwG 29.10.1958 - V C 88/56] /297; 36, 160, 161;… Urt. v. 18.8.1977 - V C 8.77 - Buchholz BVerwG 436.4 § 9 MuSchG Nr. 5).