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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.09.1990 - 14 M 60/90   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.09.1990 - 14 M 60/90 (https://dejure.org/1990,7067)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.09.1990 - 14 M 60/90 (https://dejure.org/1990,7067)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. September 1990 - 14 M 60/90 (https://dejure.org/1990,7067)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 18.09.1981 - VI R 44/77

    Darlegung der Ermessenserwägungen spätestens in Einspruchsentscheidung; Ausschluß

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.09.1990 - 14 M 60/90
    Das hat aber zur Folge, daß die Behörde ihr Ermessen, an welchen Gesamtschuldner sie sich halten will, auch erkennbar ausüben muß (vgl. BFHE 67, 290/292; 88, 457/458; 114,342/344; 134, 149/152 f; 136, 224/.229, jeweils zur Frage der Inanspruchnahme des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers wegen der Lohnsteuer).

    Ist danach der angefochtene Abgabenbescheid aus den dargelegten Gründen rechtsfehlerhaft ergangen, so sei vorsorglich darauf hingewiesen, daß die fehlende Ermessensausübung im Widerspruchsbescheid nachgeholt werden kann (§ 114 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 iVm § 109 Abs. 1 WWG; vgl. auch BFH v. 18.9.1981 - VI R 44/77 - E 134, 149).

  • BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvR 175/66

    Dienstleistungspflichten von Kreditinstituten

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.09.1990 - 14 M 60/90
    Das kann auch durch Vorschriften geschehen, die mit der Ausübung eines Berufes eine zusätzliche, außerhalb der eigentlichen Berufsausbildung liegende Tätigkeit verbinden, welche jedoch im inneren Zusammenhang mit dem Beruf steht (BVerfGE 22, 380/384).

    Als solche zusätzlichen Regelungen zur Indienstnahme privater Unternehmen für staatliche Aufgaben im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit sind angesehen worden die Heranziehung der Arbeitgeber beim Lohnabzug (BFH U. f. 5.7.1968 - VI 270/62 - E 77, 408; die Verfassungsbeschwerde hiergegen ist nicht angenommen worden: Nachricht in DB 1964, 204) oder ihre Heranziehung bei der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen oder die eines Versicherungsunternehmens bei der Einbehaltung der Versicherungssteuer (BVerfGE 74, 102/120) oder die Verpflichtung der Banken zur Einbehaltung und Abführung der Kuponsteuer (BVerfGE 22, 380).

  • BFH, 18.07.1958 - VI 134/57 U

    Unterlassen des Steuerabzugs durch den Arbeitgeber

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.09.1990 - 14 M 60/90
    Das hat aber zur Folge, daß die Behörde ihr Ermessen, an welchen Gesamtschuldner sie sich halten will, auch erkennbar ausüben muß (vgl. BFHE 67, 290/292; 88, 457/458; 114,342/344; 134, 149/152 f; 136, 224/.229, jeweils zur Frage der Inanspruchnahme des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers wegen der Lohnsteuer).
  • BFH, 14.04.1967 - VI R 23/66

    Inanspruchnahme des Arbeitgebers als Haftenden für nicht abgeführte Lohnsteuer

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.09.1990 - 14 M 60/90
    Das hat aber zur Folge, daß die Behörde ihr Ermessen, an welchen Gesamtschuldner sie sich halten will, auch erkennbar ausüben muß (vgl. BFHE 67, 290/292; 88, 457/458; 114,342/344; 134, 149/152 f; 136, 224/.229, jeweils zur Frage der Inanspruchnahme des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers wegen der Lohnsteuer).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.09.1990 - 14 M 60/90
    Die Freiheit der Berufsausübung kann durch gesetzliche oder aufgrund gesetzlicher Ermächtigung ergangene Regelungen beschränkt werden, soweit vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls es zweckmäßig erscheinen lassen (BVerfGE 7, 377/405).
  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.09.1990 - 14 M 60/90
    Die hier in Frage stehende Verpflichtung von Wohnungsgebern, Beherbergungsbetrieben sowie Betreibern von Zelt-, Camping- und Bootsliegeplätzen zur Einziehung der Kurabgaben von ihren Gästen und zur Abführung der Abgaben an die Amtskasse dürften sich bei Abwägung der einander gegenüberstehenden Interessen des Einzelnen und der Gesamtheit (BVerfGE 13, 97/105) im Einklang mit den Grundsätzen und Anforderungen befinden, die an die Verfassungsmäßigkeit einer Berufsregelung zu stellen sind.
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.09.1990 - 14 M 60/90
    Als solche zusätzlichen Regelungen zur Indienstnahme privater Unternehmen für staatliche Aufgaben im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit sind angesehen worden die Heranziehung der Arbeitgeber beim Lohnabzug (BFH U. f. 5.7.1968 - VI 270/62 - E 77, 408; die Verfassungsbeschwerde hiergegen ist nicht angenommen worden: Nachricht in DB 1964, 204) oder ihre Heranziehung bei der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen oder die eines Versicherungsunternehmens bei der Einbehaltung der Versicherungssteuer (BVerfGE 74, 102/120) oder die Verpflichtung der Banken zur Einbehaltung und Abführung der Kuponsteuer (BVerfGE 22, 380).
  • BFH, 15.11.1974 - VI R 167/73

    Nachforderung - Schätzung - Gering beschäftigter Arbeitnehmer - Vorlage der

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.09.1990 - 14 M 60/90
    Das hat aber zur Folge, daß die Behörde ihr Ermessen, an welchen Gesamtschuldner sie sich halten will, auch erkennbar ausüben muß (vgl. BFHE 67, 290/292; 88, 457/458; 114,342/344; 134, 149/152 f; 136, 224/.229, jeweils zur Frage der Inanspruchnahme des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers wegen der Lohnsteuer).
  • BFH, 03.06.1982 - VI R 48/79

    Teilzeitbeschäftigte - Lohnsteuerhaftung - Ermessenserwägung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.09.1990 - 14 M 60/90
    Das hat aber zur Folge, daß die Behörde ihr Ermessen, an welchen Gesamtschuldner sie sich halten will, auch erkennbar ausüben muß (vgl. BFHE 67, 290/292; 88, 457/458; 114,342/344; 134, 149/152 f; 136, 224/.229, jeweils zur Frage der Inanspruchnahme des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers wegen der Lohnsteuer).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.04.2021 - 6 C 11131/20

    Normenkontrolle gegen Gästebeitragssatzung

    Eine solche Inanspruchnahme Privater für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben ist im Falle der Beherbergungsbetriebe zulässig, weil diese als zur Mitwirkung Herangezogene eine rechtlich und wirtschaftlich nahe Beziehung zum Abgabengegenstand aufweisen (vgl. zur verfassungsrechtlichen Rechtfertigung des Eingriffs in die Berufsausübungsfreiheit der Inhaber von Beherbergungsbetrieben: OVG Nds, Beschluss vom 28. September 1990 - 14 M 60/90 -, juris Rn. 2 f., m.w.N.; zum Vollzug der Gästebeitragssatzung durch die Heranziehung Dritter: OVG RP, Urteil vom 27. September 2018 - 6 C 10513/18.OVG -, juris Rn. 41; allgemein zur Zulässigkeit der Einziehungs- und Ablieferungspflicht der Inhaber von Beherbergungsbetriebe bei entsprechenden Kommunalabgaben OVG Nds, Urteil vom 28. Februar 2018 - 9 LC 217/16 -, juris Rn. 37; VGH BW, Urteil vom 14. September 2017, a.a.O., juris Rn. 75, und Beschluss vom 25. Februar 2002, a.a.O., juris Rn. 8; BayVGH, Urteil vom 1. August 2016 - 4 BV 15.844 -, juris Rn. 23, und Urteil vom 12. Februar 2004 - 5 N 02.1674 -, juris Rn. 59; Beschlüsse vom 9. Mai 2011 - 5 ZB 11.111 -, juris Rn. 4, und vom 11. März 2009 - 4 CS 08.3002 -, juris Rn. 11; OVG NRW, Urteil vom 23. Oktober 2013 - 14 A 316/13 -, juris Rn. 125 f.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27. Juli 2005 - 4 K 4/03 -, juris Rn. 33; HessVGH, Beschluss vom 22. Februar 1995 - 5 N 2973/88 -, juris Rn. 63; VG Koblenz, Urteil vom 8. Dezember 2012 - 6 K 643/12.KO -, juris Rn. 21; Elmenhorst, a.a.O., § 12 Erl.
  • OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 9 LC 217/16

    Haftungsbescheid über Kurbeitrag bei Hotel; Befugnis zur Schätzung

    Gegen die Übereinstimmung dieser satzungsrechtlichen Haftungsbestimmung mit höherrangigem Recht hat die Klägerin keine Einwände erhoben und sie sind auch für den Senat nicht ersichtlich (vgl. hierzu bereits OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.9.1990 - 14 M 60/90 - juris).
  • VG Oldenburg, 16.04.2009 - 2 A 232/07

    Auswahl; Ermessen; Haftung; Heilung; juristische Person; Kurbeitrag; Schuldner;

    Es ist nicht ersichtlich, dass ein hier allein in Betracht kommender Haftungsanspruch gegen den Wassersportverein A e.V. - dieser war nicht Schuldner des Kurbeitrages (siehe § 10 Abs. 3 Satz 2, Halbs. 2 NKAG; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. September 1990 - 14 M 60/90 -, juris, Rn. 4) - infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der dem Kläger auferlegten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt wurde.

    Der Haftungsanspruch gemäß den §§ 10 Abs. 3 Satz 2, Halbs. 2 NKAG, 10 Nr. 3 KBS steht jedoch nach den §§ 11 Abs. 1 Nr. 4 lit. b) NKAG, 191 Abs. 1 AO im pflichtgemäßen Ermessen des Kurbeitragsgläubigers; lediglich die Geltendmachung der Abführungsverpflichtung ist zwingend (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. September 1990, a.a.O., und OVG Sc hleswig-Holstein, Urteil vom 25. August 1999 - 2 L 223/96 -, juris, Rn. 22, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NVwZ-RR 2000, 635 f., allerdings jeweils ohne Hinweis auf § 191 AO ) .

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.09.2018 - 6 C 10513/18

    Normenkontrollverfahren gegen Gästebeitrag in Bernkastel-Kues erfolglos

    Eine solche Inanspruchnahme Privater für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben ist im Falle der Beherbergungsbetriebe zulässig, weil diese als zur Mitwirkung Herangezogene eine rechtlich und wirtschaftlich nahe Beziehung zum Abgabengegenstand aufweisen (vgl. zur verfassungsrechtlichen Rechtfertigung des Eingriffs in die Berufsausübungsfreiheit der Beherbergungsbetreiber Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 28. September 1990 - 14 M 60/90 -, juris Rn. 2 f. m.w.N.; allgemein zur Zulässigkeit der Einziehungsund Ablieferungspflicht der Beherbergungsbetriebe bei entsprechenden Kommunalabgaben Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28. Februar 2018 - 9 LC 217/16 -, juris Rn. 37; VGH BW, Urteil vom 14. September 2017 - 2 S 2439/16 -, juris Rn. 75; ders., Beschluss vom 25. Februar 2002 - 2 S 277/02 -, juris Rn. 8; BayVGH, Urteil vom 1. August 2016 - 4 BV 15.844 -, juris Rn. 23; ders., Beschluss vom 9. Mai 2011 - 5 ZB 11.111 -, juris Rn. 4; ders., Beschluss vom 11. März 2009 - 4 CS 08.3002 -, juris Rn. 11; ders., Urteil vom vom 12. Februar 2004 - 5 N 02.1674 -, juris Rn. 59; OVG NRW, Urteil vom 23. Oktober 2013 - 14 A 316/13 -, juris Rn. 125 f.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27. Juli 2005 - 4 K 4/03 -, juris Rn. 33; HessVGH, Beschluss vom 22. Februar 1995 - 5 N 2973/88 -, juris Rn. 63; VG Koblenz, Urteil vom 8. Dezember 2012 - 6 K 643/12.KO -, juris Rn. 21; Elmenhorst, in: Praxis der Kommunalverwaltung, Loseblatt, § 12 KAG Rn. 203; Lichtenfeld, in: Driehaus [Hrsg.], Kommunalabgabenrecht, 33. Lfg.
  • VGH Hessen, 01.11.1991 - 5 TH 1431/89

    Rechtswidrigkeit der Heranziehung von sogenannten Übernachtungspassanten zum

    Denn eine entsprechende Pflichtverletzung führt allenfalls zu einer Ahndung als Ordnungswidrigkeit gemäß § 16 KurTS, nicht aber -- quasi als "Strafe" -- zu einer zusätzlichen beitragsrechtlichen Haftung (vgl. OVG Lüneburg, Beschluß vom 28. September 1990 -- 14 M 60/90).

    Nach alledem hat das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Widersprüche des Antragstellers zu Recht angeordnet, denn die Haftungsbescheide sind aus den dargelegten Gründen fehlerhaft -- diese Mängel ergreifen auch die Leistungsgebote, die vom Bestand der Haftungsbescheide abhängen (vgl. dazu § 4 Abs. 1 Nr. 5 a) KAG in Verbindung mit § 218 Abs. 1 AO 1977) --, ohne daß noch darauf eingegangen werden muß, ob die Bescheide auf weiteren Fehlern (z.B. bezüglich der in § 18 Abs. 1 KurTS angeordneten rückwirkenden Haftung und der Ausübung des Auswahlermessens, vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluß vom 28. September 1990 -- 14 M 60/90) beruhen.

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 9 LC 220/16

    Schätzung der Kurbeiträge durch die erhebende Kommune bei Betrieb eines

    Gegen die Übereinstimmung dieser satzungsrechtlichen Haftungsbestimmung mit höherrangigem Recht hat der Kläger keine Einwände erhoben und sie sind auch für den Senat nicht ersichtlich (vgl. hierzu bereits OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.9.1990 - 14 M 60/90 - juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1999 - 2 L 223/96

    Zweitwohnungsteuer; Zweitwohnungsteuer neben Kurabgabe?

    Der Haftungsanspruch steht jedoch im pflichtgemäßen Ermessen des Kurabgabegläubigers, während die Geltendmachung der Abführungsverpflichtung zwingend ist (vgl. BFH, Urt. v. 24.03.1998, a.a.O., und OVG Lüneburg, B. v. 28. September 1990, - 14 M 60/90 -).
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