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   OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - 19 A 379/06   

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https://dejure.org/2007,18288
OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - 19 A 379/06 (https://dejure.org/2007,18288)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.03.2007 - 19 A 379/06 (https://dejure.org/2007,18288)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. März 2007 - 19 A 379/06 (https://dejure.org/2007,18288)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Rundfunkgebühren für ein in Geschäftsräumen zum Verkauf angebotenes Rundfunkempfangsgerät; Rechtlich gesicherte tatsächliche Verfügungsmacht über das Empfangsgerät als maßgebliches Kriterium für die Einordnung als Rundfunkteilnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2003 - 2 S 699/02

    Rundfunkgebühr - Händler - Sonderaktion

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - 19 A 379/06
    OVG NRW, Beschluss vom 1. März 2006 - 19 A 3253/04 -, m. w. N.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8. Mai 2003 - 2 S 699/02 -, TKMR 2003, 266 (267 f).

    Damit nicht im Einklang steht allerdings die Ansicht, die der VGH Bad.-Württ. in seinem Urteil vom 8. Mai 2003 - 2 S 699/02 -, MMR 2003, 544 (545), vertritt, ein Rundfunkempfangsgerät werde im Sinne von § 5 Abs. 3 RGebStV a. F. für Prüf- und Vorführzwecke zum Empfang bereitgehalten, wenn es sich so im Verfügungsbereich des Unternehmens befinde, dass der Rundfunkempfang ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand für Prüf- und Vorführzwecke nutzbar gemacht werden kann.

    Entgegen der in seinem Urteil vom 8. Mai 2003 (a. a. O., S. 546) vertretenen Ansicht des VGH Bad.-Württ. liegt in der Praxis der Klägerin, die Geräte nur originalverpackt ohne Vorführung, Prüfung und Beratung zu verkaufen, und nicht allein in dem zeitlichen Ablauf der entscheidende Unterschied zum klassischen Rundfunkhandel.

  • BVerfG, 06.09.1999 - 1 BvR 1013/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gebührenpflicht gegenüber

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - 19 A 379/06
    BVerfG, Urteil vom 22. Februar 1994 - 1BvL 30/88 -, BVerfGE 90, 60 (90 f., 106), und Beschluss vom 6. September 1999 - 1 BvR 1013/99 -, NJW 2000, 649.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.1982 - 2 S 261/82

    Gebührenpflicht für in Vorführwagen eingebaute Autoradios

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - 19 A 379/06
    Vielmehr muss sich der Vorführzweck bereits im Stadium des Bereithaltens eindeutig und nach objektiven Merkmalen manifestieren, VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16. Dezember 1982 - 2 S 261/82 -, ESVGH 33, 17 (19).
  • VG Gießen, 18.01.2010 - 9 K 305/09

    Kein automatisches Bereithalten zum Empfang bei neuartigen

    Ist somit derzeit (noch) davon auszugehen, dass ein internetfähiger PC typischerweise (noch) nicht als Rundfunkempfangsgerät genutzt wird, so kann allein aus dem Besitz eines solchen Gerätes nicht - wie bei herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräten - auf die Nutzung zum Rundfunkempfang geschlossen werden (vgl. hierzu auch die obergerichtliche Rechtsprechung zur Rundfunkgebührenpflicht für original verpackte herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte, die in Lebensmitteldiscountern zum Verkauf angeboten werden, siehe nur Hess. VGH, Beschluss vom 27.06.2006 - 10 UE 43/06 - sowie OVG NW, Urteil vom 02.03.2007 - 19 A 379/06 -).
  • VG Stuttgart, 29.04.2009 - 3 K 4387/08

    Bereithalten zum Empfang; internetfähiger PC; private und gewerbliche Nutzung

    Lediglich bei Sonderverkaufsaktionen von Lebensmitteldiscountern habe die Rechtsprechung bisher das Bereithalten zum Empfang verneint (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.03.2007 - 19 A 379/06 -), weil bei einem bloßen Warenumschlag von Rundfunkempfangsgeräten nicht ohne weiteres die Vermutung des Vorhaltens zum Empfang Platz greifen könne.
  • VG Gießen, 18.01.2010 - 9 K 3977/09

    Rundfunkgebührenpflicht für PC nur bei positivem Nachweis des Rundfunkempfangs

    27 Ist somit derzeit (noch) davon auszugehen, dass ein internetfähiger PC typischerweise (noch) nicht als Rundfunkempfangsgerät genutzt wird, so kann allein aus dem Besitz eines solchen Gerätes nicht - wie bei herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräten - auf die Nutzung zum Rundfunkempfang geschlossen werden (vgl. hierzu auch die obergerichtliche Rechtsprechung zur Rundfunkgebührenpflicht für original verpackte herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte, die in Lebensmitteldiscountern zum Verkauf angeboten werden, siehe nur Hess. VGH, Beschluss vom 27.06.2006 - 10 UE 43/06 - sowie OVG NW, Urteil vom 02.03.2007 - 19 A 379/06 -).
  • VG Regensburg, 24.03.2009 - RO 3 K 08.01829

    Rundfunkgebührenpflicht; internetfähiger PC; Zweitgerätefreiheit

    Hier hatten das OVG NRW (Urt. vom 2.3.2007 - 19 A 379/06) und das OVG Rheinland-Pfalz (Urt. vom 4.11.2004 - 12 A 11402/04.OVG) das Bereithalten zum Empfang verneint.
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