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   OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2010 - 8 E 273/09   

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https://dejure.org/2010,15386
OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2010 - 8 E 273/09 (https://dejure.org/2010,15386)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.03.2010 - 8 E 273/09 (https://dejure.org/2010,15386)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. März 2010 - 8 E 273/09 (https://dejure.org/2010,15386)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung und Widerruf von Sachverständigenermächtigungen durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung als Bestandteil ihrer Überwachungsaufgabe auf dem Gebiet der Unfallprävention mit der Folge der Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges; Entscheidung über ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung und Widerruf von Sachverständigenermächtigungen durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung als Bestandteil ihrer Überwachungsaufgabe auf dem Gebiet der Unfallprävention mit der Folge der Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges; Entscheidung über ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 734
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Düsseldorf, 27.07.2021 - 29 K 4601/21

    Örtliche Zuständigkeit, Anordnungen der Unfallversicherungsträger

    Das Verfahren, für das gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) i.V.m. § 51 Abs. 1 Nr. 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist, vgl. in diesem Zusammenhang OVG NRW, Beschluss vom 2. März 2010 - 8 E 273/09 -, juris; Kollmer/Klindt/Schucht, Arbeitsschutzgesetz, 4. Aufl. 2021, Siebtes Buch Sozialgesetzbuch Rn. 112; Hauck/Noftz, SGB, Stand 01/2016, § 19 SGB VII Rn. 6i, ist gemäß § 83 Satz 1 VwGO i.V.m. § 17a Abs. 2 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) an das gemäß § 52 Nr. 3 Satz 1 und Satz 2 i.V.m. Satz 5 VwGO i.V.m. § 17 Nr. 6 Justizgesetz Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) örtlich zuständige Verwaltungsgericht Minden zu verweisen.
  • VG Würzburg, 04.04.2023 - W 3 S 23.260

    Verwaltungsrechtsweg, gesetzliche Unfallversicherung, Maßnahmen zur Prävention,

    Um eine solche Streitigkeit aufgrund der Überwachung der Maßnahmen zur Prävention durch den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, der Antragsgegnerin, handelt es sich im vorliegenden Fall (vgl. hierzu auch OVG NRW, B.v. 2.3.2010 - 8 E 273/09 - juris).
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