Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - 1 B 4/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,13166
OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - 1 B 4/15 (https://dejure.org/2015,13166)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.06.2015 - 1 B 4/15 (https://dejure.org/2015,13166)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Juni 2015 - 1 B 4/15 (https://dejure.org/2015,13166)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,13166) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2
    Glaubhaftmachung der Unzulässigkeit der Beförderung eines Konkurrenten im öffentlichen Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Köln - 15 L 17/14
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - 1 B 4/15
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2015 - 1 B 67/15

    Nachweis der fehlerhaften Besetzung einer Dienststelle mit einem Konkurrenten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - 1 B 4/15
    vgl. dazu, dass es sich hierbei um ein zulässiges Auswahlkriterium für den allgemeinen Auswärtigen Dienst handelt und der Dienstherr befugt ist, Bewerber, die dieses Kriterium nicht erfüllen, bereits auf einer ersten Stufe des Auswahlverfahrens vom weiteren Verfahren auszuschließen, den Senatsbeschluss vom 13. Mai 2015 - 1 B 67/15 -, juris und nrwe.de.

    vgl. hierzu ebenfalls den Senatsbeschluss vom 13. Mai 2015 - 1 B 67/15 -, juris und nrwe.de.

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - 1 B 4/15
    vgl. (grundlegend) BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, ZBR 2002, 427 = juris, Rn. 13.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.12.2013 - 2 B 11209/13

    Beamtenrechtliches Konkurrenteneilverfahren - Beförderungsentscheidung ohne

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - 1 B 4/15
    - zur Maßgeblichkeit desselben vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 15. April 2014 - 1 B 195/14 -, juris, Rn. 42 f., und vom 7. November 2013- 6 B 1034/13 -, juris, Rn. 21; ferner ausführlich: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Dezember 2013 - 2 B 11209/13 -, IÖD 2014, 42 = juris, Rn. 19 bis 25 - Amt (A 13 g.D.) unter Berücksichtigung der von dieser erreichten Erfahrungsstufe (Stufe 7) nach dem Stand des Besoldungsrechts im Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung für das Kalenderjahr 2014 (fiktiv) zu zahlen wären und welche sich auf 58.122,86 Euro belaufen (= von der Antragsgegnerin mit Schriftsatz vom 21. Januar 2015 mitgeteilter und von der Antragstellerin nicht in Zweifel gezogener Betrag), ist nach der Streitwertpraxis der genannten Senate im Hinblick auf den im Eilverfahren lediglich verfolgten Sicherungszweck noch um die Hälfte, d.h. im Ergebnis auf ein Viertel der maßgeblichen kalenderjährlichen Bezüge zu reduzieren.
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - 1 B 4/15
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, NVwZ 2007, 1178 = juris, Rn. 22.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2014 - 1 B 195/14

    Besetzung des Dienstpostens "der Leiterin/des Leiters des Referats III A 1" mit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - 1 B 4/15
    - zur Maßgeblichkeit desselben vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 15. April 2014 - 1 B 195/14 -, juris, Rn. 42 f., und vom 7. November 2013- 6 B 1034/13 -, juris, Rn. 21; ferner ausführlich: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Dezember 2013 - 2 B 11209/13 -, IÖD 2014, 42 = juris, Rn. 19 bis 25 - Amt (A 13 g.D.) unter Berücksichtigung der von dieser erreichten Erfahrungsstufe (Stufe 7) nach dem Stand des Besoldungsrechts im Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung für das Kalenderjahr 2014 (fiktiv) zu zahlen wären und welche sich auf 58.122,86 Euro belaufen (= von der Antragsgegnerin mit Schriftsatz vom 21. Januar 2015 mitgeteilter und von der Antragstellerin nicht in Zweifel gezogener Betrag), ist nach der Streitwertpraxis der genannten Senate im Hinblick auf den im Eilverfahren lediglich verfolgten Sicherungszweck noch um die Hälfte, d.h. im Ergebnis auf ein Viertel der maßgeblichen kalenderjährlichen Bezüge zu reduzieren.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2013 - 6 B 1034/13

    Beschwerde eines Polizeikommissars in einem Konkurrentenstreitverfahren

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - 1 B 4/15
    - zur Maßgeblichkeit desselben vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 15. April 2014 - 1 B 195/14 -, juris, Rn. 42 f., und vom 7. November 2013- 6 B 1034/13 -, juris, Rn. 21; ferner ausführlich: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Dezember 2013 - 2 B 11209/13 -, IÖD 2014, 42 = juris, Rn. 19 bis 25 - Amt (A 13 g.D.) unter Berücksichtigung der von dieser erreichten Erfahrungsstufe (Stufe 7) nach dem Stand des Besoldungsrechts im Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung für das Kalenderjahr 2014 (fiktiv) zu zahlen wären und welche sich auf 58.122,86 Euro belaufen (= von der Antragsgegnerin mit Schriftsatz vom 21. Januar 2015 mitgeteilter und von der Antragstellerin nicht in Zweifel gezogener Betrag), ist nach der Streitwertpraxis der genannten Senate im Hinblick auf den im Eilverfahren lediglich verfolgten Sicherungszweck noch um die Hälfte, d.h. im Ergebnis auf ein Viertel der maßgeblichen kalenderjährlichen Bezüge zu reduzieren.
  • LAG Düsseldorf, 27.06.2018 - 12 Sa 135/18

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Schwerbehinderten auf Einladung zu einem

    aa)Wird das subjektive Recht eines Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass der unterlegene Bewerber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung dann beanspruchen kann, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d.h. wenn seine Auswahl möglich erscheint (BVerfG 24.09.2002 - 2 BvR 857/02, juris Rn. 13; OVG Münster 03.06.2014 - 1 B 4/15, juris Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2015 - 1 B 434/15

    Vornahme des für eine Bewerberauswahl erforderlichen Leistungsvergleichs anhand

    vgl. (grundlegend) BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, ZBR 2002, 427 = juris, Rn. 13; ferner ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschluss vom 3. Juni 2015 - 1 B 4/15 -, juris, Rn. 5.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2016 - 1 B 1216/15

    Besetzung der ausgeschriebenen Stelle "Vorsitzender Richter am LG" mit einem

    vgl. (grundlegend) BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, ZBR 2002, 427 = juris, Rn. 13; OVG NRW, Beschluss vom 3. Juni 2015 - 1 B 4/15 -, juris, Rn. 5.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2015 - 1 B 67/15
    Dass das geschilderte Verfahren geeignet ist, jedem entsprechend qualifizierten Beamten die Erfüllung der Eignungsvorgabe zu ermöglichen, wird im Übrigen eindrücklich durch den Umstand belegt, dass von den 294 betrachteten A 12-Beamtinnen und -Beamten, soweit diese (in ganz überwiegender Zahl) der Sonderlaufbahn des gehobenen Auswärtigen Dienstes angehören, nach Kenntnis des Senats lediglich die Antragstellerin dieses Verfahrens sowie die Antragstellerin des Verfahrens 1 B 4/15 (die nur versehentlich nicht aus dem zu betrachtenden Bewerberkreis vorab ausgeschieden worden war) noch keine Auslandsstandzeit nachweisen können.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht