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   OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2017 - 6 A 463/16   

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https://dejure.org/2017,22800
OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2017 - 6 A 463/16 (https://dejure.org/2017,22800)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.07.2017 - 6 A 463/16 (https://dejure.org/2017,22800)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Juli 2017 - 6 A 463/16 (https://dejure.org/2017,22800)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil betreffend die Verpflichtung des beklagten Landes zum Wiederaufgreifen eines Verfahrens hinsichtlich einer dienstlichen Beurteilung ; Verlängerung der Probezeit; Anforderungen an die Darlegung ernstlicher Zweifel an der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil betreffend die Verpflichtung des beklagten Landes zum Wiederaufgreifen eines Verfahrens hinsichtlich einer dienstlichen Beurteilung; Verlängerung der Probezeit; Anforderungen an die Darlegung ernstlicher Zweifel an der ...

  • rechtsportal.de

    Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil betreffend die Verpflichtung des beklagten Landes zum Wiederaufgreifen eines Verfahrens hinsichtlich einer dienstlichen Beurteilung; Verlängerung der Probezeit; Anforderungen an die Darlegung ernstlicher Zweifel an der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Münster - 4 K 763/14
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2017 - 6 A 463/16
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.06.2001 - 5 B 105.00

    Besetzung, vorschriftsmäßige, des Gerichts bei Schlaf eines Richters; Rüge der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2017 - 6 A 463/16
    - 5 B 105.00 -, juris.
  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2017 - 6 A 463/16
    Der Kläger beruft sich auf einen "Verstoß" gegen den Beschluss des OVG NRW vom 10. Juni 2015 - 1 B 1474/14 - sowie gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 2014 - 2 A 10.13 -, weil die dienstliche Beurteilung eines Beurteilers, der den zu beurteilenden Beamten in dem zu beurteilenden Zeitraum in keiner Weise aus eigener Anschauung kenne, nicht auf den freitextlich zu erstellenden Beurteilungsbeitrag eines Beiträgers gestützt werden könne, dessen Wertungen nicht an einem erkennbaren Bewertungssystem orientiert seien und deshalb nicht aus sich heraus einer bestimmten Notenstufe zugeordnet werden könnten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2015 - 1 B 1474/14

    Rechtswidrigkeit einer nicht auf einer hinreichenden Tatsachengrundlage

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2017 - 6 A 463/16
    Der Kläger beruft sich auf einen "Verstoß" gegen den Beschluss des OVG NRW vom 10. Juni 2015 - 1 B 1474/14 - sowie gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 2014 - 2 A 10.13 -, weil die dienstliche Beurteilung eines Beurteilers, der den zu beurteilenden Beamten in dem zu beurteilenden Zeitraum in keiner Weise aus eigener Anschauung kenne, nicht auf den freitextlich zu erstellenden Beurteilungsbeitrag eines Beiträgers gestützt werden könne, dessen Wertungen nicht an einem erkennbaren Bewertungssystem orientiert seien und deshalb nicht aus sich heraus einer bestimmten Notenstufe zugeordnet werden könnten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2022 - 6 A 2041/18

    Klage eines vormaligen Studienrats zur Anstellung auf die Aufhebung und

    Das OVG NRW lehnte den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil mit Beschluss vom 3. Juli 2017 - 6 A 463/16 - ab.

    Zur Begründung nimmt es auf seine Ausführungen in den Verfahren 4 L 354/11, 4 K 763/14, 4 K 1417/10, 6 B 1287/11, 6 A 1938/12, 6 E 721/12, 6 A 463/16 und 6 A 1641/17 Bezug und trägt ergänzend im Wesentlichen vor: Zur Plausibilisierung der abschließenden Beurteilung lägen umfangreiche Stellungnahmen vor, auf die verwiesen werde.

    Vielmehr wurde bereits seine auf Wiederaufgreifen des Verfahrens erhobene Klage, die der Kläger auf weitere Stellungnahmen gestützt hatte, die eine andere Beurteilung rechtfertigen sollten, durch Urteil vom 18. Januar 2016 - 4 K 763/14 - abgewiesen, das mit der Ablehnung des Antrages auf Zulassung der Berufung mit Beschluss vom 3. Juli 2017 - 6 A 463/16 - ebenfalls rechtskräftig geworden ist.

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