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   OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2009 - 12 A 254/08   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2009 - 12 A 254/08 (https://dejure.org/2009,26308)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.03.2009 - 12 A 254/08 (https://dejure.org/2009,26308)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. März 2009 - 12 A 254/08 (https://dejure.org/2009,26308)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 11.12.1992 - 9a RV 37/91

    Pflegzulage - Kosten - Dritte

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2009 - 12 A 254/08
    Inwieweit in diesem Zusammenhang die Auseinandersetzung mit dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 11. Dezember 1992 - 9a RV 37/91 - unzureichend gewesen sein soll, bleibt nach dem Vortrag des Beklagten unklar.

    Soweit der Beklagte "hilfsweise" vorträgt, dass der Kläger gegenüber der Versorgungsverwaltung eine weitere Erhöhung der ihm bereits gewährten erhöhten Pflegezulage gemäß § 35 Abs. 2 BVG erlangen könnte, so lässt auch dieses Vorbringen jede Auseinandersetzung mit der überzeugenden und auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, vgl. BSG, Urteil vom 11. Dezember 1992 - 9a RV 37/91 -, SozR 3-3100 § 35 Nr. 4, gestützten Ausführungen des Verwaltungsgerichts vermissen, wonach der geltend gemachte Bedarf - Erstattung der Kosten für die Inanspruchnahme eines Steuerberaters, die aus der Beschäftigung von Pflegekräften resultieren - schon tatbestandlich nicht von § 35 Abs. 2 BVG erfasst wird, da dieser lediglich Hilfen bei den gewöhnlichen und wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens betrifft, was eine Hilfeleistung an der pflegebedürftigen Person voraussetzt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2007 - 12 A 2425/07
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2009 - 12 A 254/08
    - 12 A 2425/07 -.
  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2009 - 12 A 254/08
    vgl. BVerfG, Urteil vom 14. März 2000 - 1 BvR 284/96 und 1 BvR 1659/96 -, BVerfGE 102, 41ff.
  • VG Düsseldorf, 19.08.2016 - 21 K 4274/16

    Bewilligung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge; Übernahme von Kosten für die

    Dieser stellt eine selbstständige Anspruchsgrundlage auf Sonderfürsorge dar, welche neben den in § 25b Abs. 1 BVG ausdrücklich genannten Leistungen eine eigene Leistung darstellt, vgl. dazu, dass es sich bei der Regelung des § 27e BVG um eine eigenständige Anspruchsgrundlage handelt BVerwG, Urteil vom 11. November 1978 - 5 C 19/77 -, juris, Rn. 11, sowie dazu, dass es sich bei den Steuerberatungskosten um einen für einen Sonderfürsorgeberechtigten anerkennungsfähigen Bedarf handelt auch VG Aachen, Urteil vom 21. November 2007 - 2 K 14/06 -, juris, bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 5. März 2003 - 12 A 254/08 -, juris.

    Dies hat auch bereits das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im Ergebnis so gesehen, indem es ohne weitere Begründung ausgeführt hat, dass die Beschäftigung einer Schreibkraft insoweit offensichtlich nicht ausreicht, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. März 2009 - 12 A 254/08 -, juris, Rn. 13.

    OVG NRW, Beschluss vom 5. März 2009 - 12 A 254/08 -, juris, Rn. 5.

    Die Kleiderverschleißzulage und die Führzulage sind bereits deshalb nicht anzurechnen, weil sie gewährt werden, um einen besonderen Bedarf zu decken, VG Aachen, Urteil vom 21. November 2011 - 2 K 14/06 -, juris, Rn. 20, in der Sache nicht beanstandet durch OVG NRW, Beschluss vom 5. März 2009 - 12 A 254/08 -, juris.

  • VG Düsseldorf, 19.08.2016 - 21 K 3827/15

    Bewilligung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge in Form der Übernahme von

    Hierbei handelt es sich um eine selbstständige Anspruchsgrundlage auf Sonderfürsorge, welche neben den in § 25b Abs. 1 BVG ausdrücklich genannten Leistungen eine eigene Leistung darstellt, vgl. dazu, dass es sich bei der Regelung des § 27e BVG um eine eigenständige Anspruchsgrundlage handelt BVerwG, Urteil vom 11. November 1978 - 5 C 19/77 -, juris, Rn. 11, sowie dazu, dass es sich bei den Steuerberatungskosten um einen für einen Sonderfürsorgeberechtigten anerkennungsfähigen Bedarf handelt auch VG Aachen, Urteil vom 21. November 2007 - 2 K 14/06 -, juris, bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 5. März 2003 - 12 A 254/08 -, juris.

    Dies hat auch bereits das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im Ergebnis so gesehen, indem es ohne weitere Begründung ausgeführt hat, dass die Beschäftigung einer Schreibkraft insoweit offensichtlich nicht ausreicht, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. März 2009 - 12 A 254/08 -, juris, Rn. 13.

    OVG NRW, Beschluss vom 5. März 2009 - 12 A 254/08 -, juris, Rn. 5.

    Die Kleiderverschleißzulage, die Führzulage und der Ehegattenzuschlag sind bereits deshalb nicht anzurechnen, weil sie gewährt werden, um einen besonderen Bedarf zu decken, VG Aachen, Urteil vom 21. November 2011 - 2 K 14/06 -, juris, Rn. 20, in der Sache nicht beanstandet durch OVG NRW, Beschluss vom 5. März 2009 - 12 A 254/08 -, juris.

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