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   OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2002 - 8 A 778/01   

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https://dejure.org/2002,25822
OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2002 - 8 A 778/01 (https://dejure.org/2002,25822)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.08.2002 - 8 A 778/01 (https://dejure.org/2002,25822)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. August 2002 - 8 A 778/01 (https://dejure.org/2002,25822)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2002 - 8 A 778/01
    vgl. zum intendierten Ermessen etwa BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1997 - 3 C 22.96 -, BVerwGE 105, 55 = DVBl 1998, 145 m.w.N.
  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 51.83

    Landbeschaffung für Verteidigungszwecke und Planungshoheit einer Gemeinde

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2002 - 8 A 778/01
    Ob hier nicht ohnehin die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes auch unter Ermessensgesichtspunkten ausschließlich dann zurück treten, wenn entgegen der vorliegenden Sachlage wesentliche Teile des gesamten Gemeindegebietes einer durchsetzbaren Planung gänzlich entzogen werden, vgl. zum Eingriff in den Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung insoweit BVerwG, Urteil vom 11. April 1986 - 4 C 51.83 - BVerwGE 74, 124 (132) kann nach alledem dahinstehen.
  • BVerwG, 21.10.1999 - 4 C 1.99

    Flächennutzungsplan, Genehmigungsfähigkeit, Gemeinde, Naturschutzgebiet,

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2002 - 8 A 778/01
    vgl. zur Maßgeblichkeit der Gesetzesentwicklung: BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1999 - 4 C 1/99 -, BVerwGE 109, 371 (378/379) = NVwZ 2000, 1045.
  • BVerwG, 07.06.2001 - 4 CN 1.01

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen naturschutzrechtliche Verordnung; Zulässigkeit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2002 - 8 A 778/01
    Vor dem Hintergrund insbesondere auch der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts dazu, wann eine Gemeinde nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ihre Betroffenheit durch eine naturschutzrechtliche Verordnung geltend machen kann, vgl. Urteil vom 7. Juni 2001 - 4 CN 1.01 -, BVerwGE 114, 302.
  • VG Arnsberg, 18.12.2018 - 4 K 8500/17

    Teilflächennutzungsplan Windenergie der Stadt Sundern ist unwirksam

    Neben der möglichen Einschaltung übergeordneter Behörden steht der Gemeinde, soweit sie eine Verletzung ihrer Planungshoheit infolge zu weitgehender landschaftsschutzrechtlicher Restriktionen geltend macht, vgl. zur denkbaren Verletzung der gemeindlichen Planungshoheit durch landschaftsschutzrechtliche Bestimmungen etwa Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 7. Mai 2001 - 2 BvK 1/00 -, JURIS; OVG Lüneburg, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 4 KN 717/07 -, JURIS Rz.40 ff.; OVG Schleswig- Holstein, Urteil vom 3. Juni 2004 - 1 KN 14/02 -, JURIS, und Beschluss vom 10. November 2009 - 1 LA 41/09 -, JURIS; siehe auch OVG NRW, Beschluss vom 5. August 2002 - 8 A 778/01 -, JURIS Rz.3 ff., dabei grundsätzlich auch der Rechtsweg offen, wobei - wie klarstellend anzumerken ist - nicht allein eine vollständigen Entlassung der Konzentrationszonen aus dem Landschaftsschutz als Ziel in Betracht kommt, sondern etwa auch eine Änderung des Landschaftsplans (vgl. § 20 Abs. 1 und 2 LNatSchG NRW), mit der bei Fortbestand des Bauverbots im Übrigen lediglich Windenergieanlagen hiervon ausgenommen werden.
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