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   OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2002 - 20 D 53/99.AK   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2002 - 20 D 53/99.AK (https://dejure.org/2002,6463)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.09.2002 - 20 D 53/99.AK (https://dejure.org/2002,6463)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. September 2002 - 20 D 53/99.AK (https://dejure.org/2002,6463)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Angerland-Vergleich über den Ausbau und Betrieb des Flughafens Düsseldorf wirksam, aber anpassungsfähig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2002 - 20 D 145/97

    Angerland-Vergleich über den Ausbau und Betrieb des Flughafens Düsseldorf

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2002 - 20 D 53/99
    Gegenwärtig sind beim erkennenden Gericht noch Klagen gegen drei Bescheide anhängig (20 D 145/97.AK - Allwetterflugbetrieb auf der Parallelbahn -, 20 D 131/99.AK - Interimsgenehmiung - und 20 D 135/00.AK - Einbahnkapazitätsgenehmiung -).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens sowie des Verfahrens 20 D 145/97.AK sowie der jeweils beigezogenen und von den Beteiligten vorgelegten Akten Bezug genommen.

    Soweit bei fehlender Einigung der Vertragsbeteiligten die Anpassung in einem gerichtlichen Verfahren zusammen mit der Rechtmäßigkeit von Maßnahmen geklärt werden kann, die von einer Anpassung abhängen - vgl. dazu Urteil des Senats vom heutigen Tage - 20 D 145/97.AK -, wird damit die grundsätzliche Verbindlichkeit des Vertrages in seiner bisherigen Fassung nicht in Frage gestellt, sondern lediglich aus Gründen der Prozessökonomie zugelassen, die gerichtliche Prüfung des Anpassungsbegehrens und einer davon abhängigen Behördenentscheidung zeitgleich vorzunehmen.

  • BVerwG, 27.10.1993 - 4 B 175.93

    Prozessvergleich - Rechtsnatur - Geschäftsgrundlage - Außergerichtlicher

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2002 - 20 D 53/99
    Vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 4 B 175.93 -, DVBl. 1994, 211, 212. Vorliegend tritt die prozessuale Seite eindeutig hinter der materiell-rechtlichen zurück.
  • BVerwG, 26.01.1995 - 3 C 21.93

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag - Anpassungsanspruch - Anpassungszeitpunkt -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2002 - 20 D 53/99
    Vgl. zur Anwendung der Vorschrift auf Verträge, die vor dem Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes geschlossen worden sind, BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1995 - 3 C 21.93 -, BVerwGE 97, 331, 340. Dass der Beigeladene zu 1. mit der Zusage, vergleichswidrige Anträge der Beklagten nicht zu genehmigen, seine Befugnisse nicht überschritten hat, ergibt sich aus den obigen Ausführungen zur Kundgabe der Auslegung der entsprechenden Vertragsklausel.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2004 - 20 D 135/00
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2002 - 20 D 53/99
    Gegenwärtig sind beim erkennenden Gericht noch Klagen gegen drei Bescheide anhängig (20 D 145/97.AK - Allwetterflugbetrieb auf der Parallelbahn -, 20 D 131/99.AK - Interimsgenehmiung - und 20 D 135/00.AK - Einbahnkapazitätsgenehmiung -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2002 - 20 D 145/97
    Der daran anknüpfenden Klage der Klägerin gegen die Beigeladene, die Wirksamkeit des Vergleichs festzustellen, hat der Senat im Verfahren 20 D 53/99.AK mit Urteil vom heutigen Tage stattgegeben.

    Der Angerland-Vergleich sei wirksam, wie sie insbesondere im Verfahren 20 D 53/99.AK dargelegt habe.

    Die Verhältnisse hätten sich über das im Verfahren 20 D 53/99.AK Dargelegte hinaus auch insoweit geändert, als es Geräte für die Betriebsstufe I nicht mehr gebe.

    Davon abgesehen erzeuge der Vergleich, sofern er überhaupt wirksam begründet worden sein sollte, jedenfalls heute keine Rechtswirkungen mehr, wie sie - die Beigeladene - insbesondere im Verfahren 20 D 53/99.AK dargelegt habe.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens, des Verfahrens 20 B 2500/97.AK und des Verfahrens 20 D 53/99.AK sowie der jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge.

    Dass dieser Vergleich als materiell-rechtlicher Vertrag wirksam ist und die Klägerin sich auf ihn nach wie vor berufen kann - soweit er für ihre Rechte von Bedeutung sein kann -, hat der Senat in seinem zwischen den Beteiligten ergangenen Urteil vom heutigen Tage im Verfahren 20 D 53/99.AK entschieden; hierauf wird wegen der Einzelheiten Bezug genommen.

    Wie der Senat im Verfahren 20 D 53/99.AK mit Urteil vom heutigen Tag aufgezeigt hat, können sich in den gut drei Jahrzehnten nach Abschluss des Vergleichs die Verhältnisse, von denen der Vergleich und insbesondere einzelne seiner Regelungen getragen wurden, in einer Weise verändert haben, die zu einer Unzumutbarkeit des Festhaltens an Einzelregelungen führen und daher einen Anpassungsanspruch begründen können.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2018 - 20 D 81/15

    Klagen gegen die Errichtung von Vorfeldflächen im westlichen Bereich des

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 5. September 2002 - 20 D 53/99.AK -, juris; BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 2003 - 9 B 86.02 -, DVBl. 2003, 751.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 5. September 2002 - 20 D 53/99.AK -, a. a. O.

    vgl. in diesem Sinne schon: OVG NRW, Urteil vom 5. September 2002 - 20 D 53/99.AK -, a. a. O.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 5. September 2002 - 20 D 53/99.AK -, a. a. O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2018 - 20 D 83/15

    Klagen gegen die Errichtung von Vorfeldflächen im westlichen Bereich des

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 5. September 2002 - 20 D 53/99.AK -, juris; BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 2003 - 9 B 86.02 -, DVBl. 2003, 751.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 5. September 2002 - 20 D 53/99.AK -, a. a. O.

    vgl. in diesem Sinne schon: OVG NRW, Urteil vom 5. September 2002 - 20 D 53/99.AK -, a. a. O.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 5. September 2002 - 20 D 53/99.AK -, a. a. O.

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