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   OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2010 - 12 E 1159/10   

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https://dejure.org/2010,39266
OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2010 - 12 E 1159/10 (https://dejure.org/2010,39266)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.11.2010 - 12 E 1159/10 (https://dejure.org/2010,39266)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. November 2010 - 12 E 1159/10 (https://dejure.org/2010,39266)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansetzen des Werts der streitigen Leistung, höchstens jedoch des Jahresbetrags zur Bestimmung des Streitwerts bei laufenden Leistungen im Kinderhilferecht und Jugendhilferecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansetzen des Werts der streitigen Leistung, höchstens jedoch des Jahresbetrags zur Bestimmung des Streitwerts bei laufenden Leistungen im Kinderhilferecht und Jugendhilferecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 25.01.2005 - 12 C 04.3560
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2010 - 12 E 1159/10
    Bezogen auf § 42 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 GKG a.F., wonach bei Einreichung der Klage fällige Beträge dem Streitwert hinzugerechnet werden, besteht im verwaltungsgerichtlichen Streit hingegen keine dem Unterhaltsprozess vergleichbare Situation, so dass - anders als es der BayVGH in seinem Beschluss vom 25. Januar 2005 12 C 04.3560 -, juris, sieht - diese Vorschrift hier nicht zur Anwendung kommen kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2005 - 12 E 314/05
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2010 - 12 E 1159/10
    vgl. OVG Sachsen/Anhalt, Beschluss vom 21. November 2006 - 3 O 208/06 , juris; OVG NRW, Beschluss vom 6. April 2001 - 16 E 152/01 - FEVS 53, 68, juris, Beschluss vom 31. März 2005 12 E 314/05 , juris.
  • BVerwG, 29.09.1971 - V C 110.70

    Zulässigkeit einer Klage auf Hilfe zum Lebensunterhalt - Verpflichtung des

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2010 - 12 E 1159/10
    vgl. insoweit zur Sozialhilfesachen schon: BVerwG, Urteil vom 29. September 1971 - V C 110/70 -, BVerwGE 38, 299, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2015 - 12 A 1693/14

    Erstattung von Aufwendungen zur Alterssicherung wegen Betreuung der Pflegekinder

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 5. November 2010 - 12 E 1159/10 - und vom 27. Januar 2010 - 12 E 1110/09 - VG des Saarlandes, Urteil vom 20. März 2009 - 11 K 825/07 -, juris; VG Köln, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 26 K 4302/06 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2014 - 12 E 1135/14

    Heraufsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit im

    Schon zur analogen Anwendung des § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG, an dessen Stelle § 51 Abs. 1 Satz 1 FamGKG getreten ist, hat der Senat ausgeführt, vgl. Beschlüsse vom 11. Juli 2008 - 12 E 897/08 -, vom 27. Januar 2010 - 12 E 1110/09 -, vom 5. November 2010 - 12 E 1159/10 - und vom 23. März 2011 - 12 E 288/11 -, dass es - was hier entsprechend zu gelten hat - nicht angeht, den Zwölfmonatszeitraum etwa bei Bescheiden, die eine Heranziehung zu an die Stelle von Unterhaltsleistungen tretenden Kostenbeiträgen für Zeiten vor ihrem Erlass regeln, erst mit ihrem Erlass beginnen zu lassen oder die insoweit maßgebliche Zäsur mit der Einreichung der Klage anzusetzen und die in dem Bescheid für Zeiten vor seinem Erlass festgesetzten Kostenbeiträge oder "die bei Einreichung der Klage fälligen Beträge" dem so ermittelten Streitwert in entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 GKG, der dem heutigen § 51 Abs. 2 Satz 1 FamGKG entspricht, hinzuzurechnen.
  • OVG Sachsen, 29.12.2021 - 3 E 54/21

    Gegenstandswert; Eingliederungshilfe; Schulbegleiter; laufende Leistung;

    Diese Leistungen sind den Ansprüchen auf Erfüllung der gesetzlichen Unterhaltspflicht vergleichbar (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 5. November - 12 E 1159/10 -, juris Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2014 - 12 E 867/14
    Schon zur analogen Anwendung des § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG, an dessen Stelle § 51 Abs. 1 Satz 1 FamGKG getreten ist, hat der Senat ausgeführt, vgl. Beschlüsse vom 11. Juli 2008 - 12 E 897/08 -, vom 27. Januar 2010 - 12 E 1110/09 -, vom 5. November 2010 - 12 E 1159/10 - und vom 23. März 2011 - 12 E 288/11 -, dass es nicht angeht, den Zwölfmonatszeitraum bei Bescheiden, die auch eine Heranziehung für Zeiten vor ihrem Erlass regeln, erst mit ihrem Erlass beginnen zu lassen oder die insoweit maßgebliche Zäsur mit der Einreichung der Klage anzusetzen und die in dem Bescheid für Zeiten vor seinem Erlass festgesetzten Kostenbeiträge oder "die bei Einreichung der Klage fälligen Beträge" dem so ermittelten Streitwert in entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 GKG, der dem heutigen § 51 Abs. 2 Satz 1 FamGKG entspricht, hinzuzurechnen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2014 - 12 E 766/14

    Bemessung des Streitwerts bei Heranziehung zu einem Kostenbeitrag nach dem SGB

    Schon zur analogen Anwendung des § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG, an dessen Stelle § 51 Abs. 1 Satz 1 FamGKG getreten ist, hat der Senat ferner ausgeführt, vgl. Beschlüsse vom 11. Juli 2008 - 12 E 897/08 -, vom 27. Januar 2010 - 12 E 1110/09 -, vom 5. November 2010 - 12 E 1159/10 - und vom 23. März 2011 - 12 E 288/11 -, dass es nicht angeht, den Zwölfmonatszeitraum bei Bescheiden, die auch eine Heranziehung für Zeiten vor ihrem Erlass regeln, erst mit ihrem Erlass beginnen zu lassen oder die insoweit maßgebliche Zäsur mit der Einreichung der Klage anzusetzen und die in dem Bescheid für Zeiten vor seinem Erlass festgesetzten Kostenbeiträge oder "die bei Einreichung der Klage fälligen Beträge" dem so ermittelten Streitwert in entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 GKG, der dem heutigen § 51 Abs. 2 Satz 1 FamGKG entspricht, hinzuzurechnen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2014 - 12 E 678/14

    Heraufsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit im

    Schon zur analoge Anwendung des § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG, an dessen Stelle § 51 Abs. 1 Satz 1 FamGKG getreten ist, hat der Senat ferner ausgeführt, vgl. Beschlüsse vom 11. Juli 2008 - 12 E 897/08 -, vom 27. Januar 2010 - 12 E 1110/09 -, vom 5. November 2010 - 12 E 1159/10 - und vom 23. März 2011 - 12 E 288/11 -, dass es nicht angeht, den Zwölfmonatszeitraum bei Bescheiden, die auch eine Heranziehung für Zeiten vor ihrem Erlass regeln, erst mit ihrem Erlass beginnen zu lassen oder die insoweit maßgebliche Zäsur mit der Einreichung der Klage anzusetzen und die in dem Bescheid für Zeiten vor seinem Erlass festgesetzten Kostenbeiträge oder "die bei Einreichung der Klage fälligen Beträge" dem so ermittelten Streitwert in entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 GKG, der dem heutigen § 51 Abs. 2 Satz 1 FamGKG entspricht, hinzuzurechnen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2020 - 12 E 160/19
    Zwar ist Gegenstand der auf Jugendhilfeleistungen gerichteten Verpflichtungsklage regelmäßig nur der Sachverhalt, wie er sich bis zur letzten behördlichen Entscheidung darstellt, also hier zum Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides vom 7. März 2017, weshalb rückständige Beträge den Gegenstandswert nicht erhöhen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. November 2010, - 12 E 1159/10 -, juris Rn. 9.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2021 - 12 E 188/21

    Voraussetzungen für die Übernahme von Heimkosten

    Ständige Senatsrechtsprechung, vgl. etwa Beschlüsse vom 30. Juli 2020 - 12 E 160/19 -, vom 16. Juni 2014 - 12 E 625/14 -, vom 7. Dezember 2012 - 12 E 1132/13 -, vom 10. August 2011 - 12 E 731/11 -, vom 15. Dezember 2010 - 12 E 1411/10 -, und vom 5. November 2010 - 12 E 1159/10 -, jeweils juris, m. w. N.; so jüngst auch Beschluss vom 21. Juni 2021 - 12 A 592/20 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2020 - 12 E 972/19
    Zwar ist Gegenstand der auf Jugendhilfeleistungen gerichteten Verpflichtungsklage regelmäßig nur der Sachverhalt, wie er sich bis zur letzten behördlichen Entscheidung darstellt, also hier zum Zeitpunkt des Erlasses des Bewilligungsbescheides vom 23. Dezember 2016 vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. November 2010, - 12 E 1159/10 -, juris Rn. 9.
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