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   OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2019 - 13 B 506/18   

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https://dejure.org/2019,4632
OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2019 - 13 B 506/18 (https://dejure.org/2019,4632)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.03.2019 - 13 B 506/18 (https://dejure.org/2019,4632)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. März 2019 - 13 B 506/18 (https://dejure.org/2019,4632)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    PostG § 32 Abs. 1 ; PostG § 32 Abs. 2
    Missbräuchliches Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung auf einem Markt für Postdienstleistungen; Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer Beeinträchtigung des Wettbewerbs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bundestag.de PDF, S. 145 (Kurzinformation)

    Nichtauszahlung von Teilleistungsrabatten wegen Aufrechnung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 06.10.2015 - C-23/14

    Post Danmark - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 82 EG - Missbrauch einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2019 - 13 B 506/18
    Vielmehr ist ausreichend, dass eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit absehbar ist; vgl. zu Art. 82 EG: EuGH, Urteil vom 6. Oktober 2015 - C-23/14 -, juris, Rn. 65: die wettbewerbsschädigende Wirkung darf nicht rein hypothetischer Natur sein, sowie zu Art. 102 AEUV: EuG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - T-827/14 -, juris, Rn. 90, wonach es genügt, dass das beanstandete Verhalten wettbewerbsbeschränkende Wirkungen haben kann; zu § 42 TKG: Roth, a.a.O., § 42 Rn. 75: die bloße Eignung, die Gefahr oder Wahrscheinlichkeit einer Behinderung oder ein erfolgloser Versuch genügen nicht, und inwieweit die Beeinträchtigung erheblich sein muss.

    6. Oktober 2015 - C-23/14 -, juris, Rn. 71, bleibt hiervon unberührt.

  • EuG, 13.12.2018 - T-827/14

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission zu wettbewerbswidrigen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2019 - 13 B 506/18
    Vielmehr ist ausreichend, dass eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit absehbar ist; vgl. zu Art. 82 EG: EuGH, Urteil vom 6. Oktober 2015 - C-23/14 -, juris, Rn. 65: die wettbewerbsschädigende Wirkung darf nicht rein hypothetischer Natur sein, sowie zu Art. 102 AEUV: EuG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - T-827/14 -, juris, Rn. 90, wonach es genügt, dass das beanstandete Verhalten wettbewerbsbeschränkende Wirkungen haben kann; zu § 42 TKG: Roth, a.a.O., § 42 Rn. 75: die bloße Eignung, die Gefahr oder Wahrscheinlichkeit einer Behinderung oder ein erfolgloser Versuch genügen nicht, und inwieweit die Beeinträchtigung erheblich sein muss.

    - T-827/14 -, juris, Rn. 86, und EuGH, Urteil vom.

  • BVerwG, 18.12.2007 - 6 C 47.06

    Lizenz; Mobilfunklizenz; Netzbetreiber; Diensteanbieter; Gleichbehandlung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2019 - 13 B 506/18
    vgl. Koenig/ Lemberg, a.a.O., Rn. 877; entsprechend zu § 42 TKG: BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2007 - 6 C 47.06 -, juris, Rn. 31; Roth, a.a.O, § 42 Rn. 17; vgl. entsprechend zu § 19 GWB: Wolf, a.a.O. § 19 GWB, Rn. 34; Bechtold/ Bosch, GWB (Kartellgesetz), 9. Aufl. 2018, § 19 Rn. 16.
  • VG Köln, 23.02.2018 - 22 L 3577/17

    Postmonopol: Bundesnetzagentur verliert und gewinnt

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2019 - 13 B 506/18
    Auf Antrag der Antragstellerin hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 23. Februar 2018 - 22 L 3577/17 - die aufschiebende Wirkung der Klage 22 K 12053/17 gegen die Verfügungen der Antragsgegnerin vom 15. August 2017 und vom 25. September 2017 angeordnet.
  • VG Köln, 30.08.2019 - 25 K 5770/16

    Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen die Entgelte des Produkts Impulspost

    Das marktbeherrschende Unternehmen muss aber berechtigte und vernünftige wirtschaftliche Zielsetzungen nicht stets den Interessen der Wettbewerber unterordnen; vgl. zur Verhaltenskontrolle nach § 32 PostG: OVG NRW, Beschluss vom 06.03.2019 - 13 B 506/18 -, juris; Gerstner, N&R 5/19, S. 254 ff.
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