Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2019 - 13 B 506/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Missbräuchliches Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung auf einem Markt für Postdienstleistungen; Anforderungen an die Wah...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
PostG § 32 Abs. 1 ; PostG § 32 Abs. 2
Missbräuchliches Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung auf einem Markt für Postdienstleistungen; Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer Beeinträchtigung des Wettbewerbs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bundestag.de , S. 145 (Kurzinformation)
Nichtauszahlung von Teilleistungsrabatten wegen Aufrechnung
Verfahrensgang
- VG Köln, 23.02.2018 - 22 L 3577/17
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2019 - 13 B 506/18
- VG Köln - 22 K 12053/17 (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 06.10.2015 - C-23/14
Post Danmark - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 82 EG - Missbrauch einer …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2019 - 13 B 506/18
Vielmehr ist ausreichend, dass eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit absehbar ist; vgl. zu Art. 82 EG: EuGH, Urteil vom 6. Oktober 2015 - C-23/14 -, juris, Rn. 65: die wettbewerbsschädigende Wirkung darf nicht rein hypothetischer Natur sein, sowie zu Art. 102 AEUV: EuG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - T-827/14 -, juris, Rn. 90, wonach es genügt, dass das beanstandete Verhalten wettbewerbsbeschränkende Wirkungen haben kann; zu § 42 TKG: Roth, a.a.O., § 42 Rn. 75: die bloße Eignung, die Gefahr oder Wahrscheinlichkeit einer Behinderung oder ein erfolgloser Versuch genügen nicht, und inwieweit die Beeinträchtigung erheblich sein muss.6. Oktober 2015 - C-23/14 -, juris, Rn. 71, bleibt hiervon unberührt.
- EuG, 13.12.2018 - T-827/14
Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission zu wettbewerbswidrigen …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2019 - 13 B 506/18
Vielmehr ist ausreichend, dass eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit absehbar ist; vgl. zu Art. 82 EG: EuGH, Urteil vom 6. Oktober 2015 - C-23/14 -, juris, Rn. 65: die wettbewerbsschädigende Wirkung darf nicht rein hypothetischer Natur sein, sowie zu Art. 102 AEUV: EuG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - T-827/14 -, juris, Rn. 90, wonach es genügt, dass das beanstandete Verhalten wettbewerbsbeschränkende Wirkungen haben kann; zu § 42 TKG: Roth, a.a.O., § 42 Rn. 75: die bloße Eignung, die Gefahr oder Wahrscheinlichkeit einer Behinderung oder ein erfolgloser Versuch genügen nicht, und inwieweit die Beeinträchtigung erheblich sein muss.- T-827/14 -, juris, Rn. 86, und EuGH, Urteil vom.
- BVerwG, 18.12.2007 - 6 C 47.06
Lizenz; Mobilfunklizenz; Netzbetreiber; Diensteanbieter; Gleichbehandlung; …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2019 - 13 B 506/18
vgl. Koenig/ Lemberg, a.a.O., Rn. 877; entsprechend zu § 42 TKG: BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2007 - 6 C 47.06 -, juris, Rn. 31; Roth, a.a.O, § 42 Rn. 17; vgl. entsprechend zu § 19 GWB: Wolf, a.a.O. § 19 GWB, Rn. 34; Bechtold/ Bosch, GWB (Kartellgesetz), 9. Aufl. 2018, § 19 Rn. 16. - VG Köln, 23.02.2018 - 22 L 3577/17
Postmonopol: Bundesnetzagentur verliert und gewinnt
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2019 - 13 B 506/18
Auf Antrag der Antragstellerin hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 23. Februar 2018 - 22 L 3577/17 - die aufschiebende Wirkung der Klage 22 K 12053/17 gegen die Verfügungen der Antragsgegnerin vom 15. August 2017 und vom 25. September 2017 angeordnet.
- VG Köln, 30.08.2019 - 25 K 5770/16
Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen die Entgelte des Produkts Impulspost
Das marktbeherrschende Unternehmen muss aber berechtigte und vernünftige wirtschaftliche Zielsetzungen nicht stets den Interessen der Wettbewerber unterordnen; vgl. zur Verhaltenskontrolle nach § 32 PostG: OVG NRW, Beschluss vom 06.03.2019 - 13 B 506/18 -, juris; Gerstner, N&R 5/19, S. 254 ff.