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   OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2005 - 13 C 240/05   

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https://dejure.org/2005,21438
OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2005 - 13 C 240/05 (https://dejure.org/2005,21438)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.07.2005 - 13 C 240/05 (https://dejure.org/2005,21438)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - 13 C 240/05 (https://dejure.org/2005,21438)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 10.86

    Hochschulzulassungsrecht - Kapazitätserschöpfungsgebot - Wissenschaftliche

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2005 - 13 C 240/05
    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1987 - 7 C 10.86 u.a. -, DVBl. 1988.393/394.
  • BVerfG, 27.07.2004 - 2 BvF 2/02

    Juniorprofessur

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2005 - 13 C 240/05
    § 57f Abs. 2 HRG i.d.F.d. 6. HRGÄndG ist seit dem 15. August 2002 in Kraft, vom Bundesverfassungsgericht weder durch Urteil vom 27. Juli 2004 - 2 BvF 2/02 - noch durch Urteil vom 26. Januar 2005 - 2 BvF 1/03 - für verfassungswidrig und nichtig erklärt - er war nicht Gegenstand jener Verfahren -, unterliegt als Gesetz nicht der Verwerfungskompetenz der Verwaltungsgerichte, worauf das Verlangen ihrer Nichtbeachtung im vorliegenden Verfahren hinaus liefe.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2004 - 13 C 1712/04

    Fortbildung und Weiterbildung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2005 - 13 C 240/05
    Im übrigen hält der Senat seine Kostenrechtsprechung gemäß Beschluss vom 14. Juli 2004 - 13 C 1712/04 u. a. - betr.
  • BVerfG, 13.04.2005 - 1 BvR 2460/04

    Rechtsstaatliche Aspekte des Kapazitätsprozesses

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2005 - 13 C 240/05
    Angesichts des Unterliegens der Antragsteller mit ihren Anträgen in beiden Instanzen geht ihr Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 2005 - 1 BvR 2460/04 - und die Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Januar 2005 ins Leere.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1996 - 13 C 40/96

    Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes; Studienzulassung; Hochschule;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2005 - 13 C 240/05
    vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 3. Juni 1996 - 13 C 40/96 -, betr.
  • BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvF 1/03

    Studiengebühren

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2005 - 13 C 240/05
    § 57f Abs. 2 HRG i.d.F.d. 6. HRGÄndG ist seit dem 15. August 2002 in Kraft, vom Bundesverfassungsgericht weder durch Urteil vom 27. Juli 2004 - 2 BvF 2/02 - noch durch Urteil vom 26. Januar 2005 - 2 BvF 1/03 - für verfassungswidrig und nichtig erklärt - er war nicht Gegenstand jener Verfahren -, unterliegt als Gesetz nicht der Verwerfungskompetenz der Verwaltungsgerichte, worauf das Verlangen ihrer Nichtbeachtung im vorliegenden Verfahren hinaus liefe.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2005 - 13 C 2/05

    Anforderungen an das Stellenprinzip i.R. einer befristeten Anstellung eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2005 - 13 C 240/05
    Der Senat verbleibt zunächst dabei, dass aus den im Beschluss vom 10. März 2005 - 13 C 2/05 u. a. - betreffend die WWU, Studiengang Zahnmedizin WS 04/05 dargelegten Gründen diese drei Stellen ausgehend vom Stellenprinzip und unabhängig von der Befristung ihrer Arbeitsverträge nach wie vor sog. Zeitangestellten-Stellen mit einem Regellehrdeputat von 4 DS sind.
  • VGH Bayern, 16.01.2003 - 1 CS 02.1922

    Beschwerde, Rechtsschutzbedürfnis, Darlegung der Beschwerdegründe, erfristete

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2005 - 13 C 240/05
    Die Beschwerden, über die der Senat gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO nur im Rahmen der fristgerechten Darlegungen vgl. hierzu BayVGH, Beschluss vom 16. Januar 2003 - 1 CS 02.1922 -, BayVBl. 2004, 60, des Beschwerdeführers befindet, sind unbegründet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2004 - 13 C 20/04

    Zulassung zum Medizinstudium

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2005 - 13 C 240/05
    vgl. hierzu auch OVG NRW, Beschluss vom 28. Mai 2004 - 13 C 20/04 u. a. - und Beschluss vom 6. April 2005 - 13 C 112/05 u. a. -, beide betreffend RWTH Aachen, Medizin, WS 03/04 bzw. 04/05.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2005 - 13 C 260/05
    Der Senat hat die durch die Wissenschaftsverwaltung erfolgte Berechnung der Ausbildungskapazität der WWU im Studiengang Medizin im Studienjahr 04/05, die Grundlage auch der hier streitbefangenen normativen Zulassungszahl für das Sommersemester 05 ist, mit Beschlüssen vom 14. April 2005 - 13 C 119/05 u. a. - betreffend das Wintersemester und vom 6. Juli 2005 - 13 C 240/05 u. a. - betreffend das Sommersemester - u. a. im Hinblick auf die Inhalte der Arbeitsverträge der Wissenschaftlichen Mitarbeiter - überprüft und verfügbare Studienplätze nicht festgestellt.

    - 13 C 240/05 u. a. - betr.

  • VG Münster, 17.01.2007 - 9 Nc 240/06

    Streit um die vorläufige Zulassung zu einem Studium außerhalb der festgesetzten

    vgl. etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 6. Juli 2005 - 13 C 240/05 u. a. - (Zahnmedizin, SS 05, WWU Münster) sowie vom 9. März 2005 - 13 C 130/05 u.a. - (Medizin, WS 2004/2005, Universität Köln).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2006 - 13 C 3/06
    Im Übrigen hat der Senat ein auf 4 DS gekürztes Lehrdeputat selbst für Stellen, die mit einem Angestellten mit nach § 57f Abs. 2 HRG i.d.S.d. 6. HRGÄndG verlängertem Arbeitsvertrag besetzt sind, für sachlich gerechtfertigt gehalten und im Beschluss vom 6. Juli 2005 - 13 C 240/05 u. a. - betr.
  • VG Münster, 27.11.2007 - 9 Nc 183/07

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin an der Westfälischen Wilhelms

    vgl. etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 6. Juli 2005 - 13 C 240/05 u. a. - (Zahnmedizin, SS 05, WWU Münster) sowie vom 9. März 2005 - 13 C 130/05 u.a. - (Medizin, WS 2004/2005, Universität Köln).
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