Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.1975 - CB 11/74 |
Verfahrensgang
- VG Köln, 23.09.1974 - PVB 6/73
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.1975 - CB 11/74
- BVerwG, 08.10.1975 - 7 P 15.75
- BVerwG, 17.02.1976 - 7 P 15.75
Wird zitiert von ... (2)
- VG Bremen, 25.07.2016 - 7 K 777/16
Wahlanfechtung - Aufbewahrung von Briefwahlunterlagen; Aushändigung ohne …
Bei verfrühter Öffnung der Rücksendeumschläge besteht nach der Rechtsprechung des OVG Münster (Beschl. v. 31.07.1975 - CB 11/74 -, ZBR 1975, 357), der sich die Kammer anschließt, die Möglichkeit, Wahlumschläge für Personen zu erstellen, bei denen mit Sicherheit damit zu rechnen war, dass sie nicht zur Wahl erscheinen und auch nicht an der Briefwahl teilnehmen.Auch der genaue Inhalt eines Rücksendeumschlages, läge er noch vor, ließe sich nicht mehr feststellen, weil er anonym ist und daher ohne weiteres hätte ausgetauscht werden können (vgl. zu allem auch Großmann/Mönch/Rohr, a.a.O., BremPersVG § 21 Rn. 46: "ein Verstoß gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlverfahren liegt vor bei - 15 - vorzeitiger Entnahme der Wahlumschläge aus den Briefumschlägen der Briefwähler entgegen § 18 Abs. 1 WO-BremPersVG - OVG Münster, Beschl. v. 27.10.1958 - CB 555/56 -, ZBR 1959, 131 - ebenso GK BremPersVG, a.a.O., § 21 Rn. 9 unter Hinweis auf OVG Münster, Beschl. v. 31.07.1975 - CB 11/74 -, ZBR 1975, 357).
- VG Göttingen, 20.09.2021 - 7 A 2/20
Briefwahl; Personalratswahl; Wahl: Geheimheit der; Wahlanfechtung
Eine nicht in jeder Hinsicht geheime Wahl kann sich nach der allgemeinen Lebenserfahrung deshalb auf die Wahlentscheidung auswirken (Hessischer VHG…, Beschluss vom 29.01.1986 - HPVTL 1436/85 -, juris Rn. 27;… VG Saarland, a. a. O. Rn. 18; OVG Münster, Beschluss vom 31.07.1975 - CB 11/74 -, ZBR 1975, 357, 358 a. E.).