Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2007 - 11 A 633/05.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,19368
OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2007 - 11 A 633/05.A (https://dejure.org/2007,19368)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.09.2007 - 11 A 633/05.A (https://dejure.org/2007,19368)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. September 2007 - 11 A 633/05.A (https://dejure.org/2007,19368)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,19368) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung von Abschiebungsschutz vor einer Abschiebung nach Sierra Leone; Anerkennung als Asylberechtigter des Staatsangehörigen von Sierra Leone; Anspruch des Ausländers auf Ermessensbetätigung der obersten Landesbehörde hinsichtlich des bestehenden ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 7
    Sierra Leone, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, allgemeine Gefahr, extreme Gefahrenlage, Versorgungslage, medizinische Versorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Münster - 9 K 5079/03
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2007 - 11 A 633/05.A
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.01.1999 - 9 B 617.98

    Abschiebungsschutz bei extremer allgemeiner Gefahrenlage; verfassungskonforme

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2007 - 11 A 633/05
    Das Vorliegen einer extremen Gefahrenlage - vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 1999 - 9 B 617.98 -, InfAuslR 1999, 265 -, die Anlass zu einer verfassungskonform einschränkenden Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG geben würde, ist in Bezug auf Sierra Leone aber zu verneinen.
  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2007 - 11 A 633/05
    Die zulässige Berufung der Beklagten, die insbesondere dem gesetzlichen Begründungserfordernis aus § 124a Abs. 6 Satz 1 und 3, Abs. 3 Satz 4 VwGO entspricht - vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2006 - 1 C 15.05 -, BVerwGE 126, 243 (245), m. w. N. - hat in der Sache Erfolg.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2001 - 11 A 1360/01

    Sierra Leone, Politische Entwicklung, Bürgerkrieg, Friedensabkommen,

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2007 - 11 A 633/05
    vgl. etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 21. September 2001 - 11 A 1360/01.A -, n. v. (Langtext in juris), und vom 25. August 2006 - 11 A 4297/04.A -, n. v., m. w. N. aus der obergerichtlichen Rspr.
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2007 - 11 A 633/05
    Ständige Rechtsprechung des BVerwG zu § 53 Abs. 6 AuslG; vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1995 - 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324 (326 ff.); zur inhaltlichen Entsprechung von § 53 Abs. 6 AuslG und § 60 Abs. 7 AufenthG: BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2005 - 1 B 16.05 -, Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 4, S. 10.
  • BVerwG, 19.10.2005 - 1 B 16.05

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2007 - 11 A 633/05
    Ständige Rechtsprechung des BVerwG zu § 53 Abs. 6 AuslG; vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1995 - 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324 (326 ff.); zur inhaltlichen Entsprechung von § 53 Abs. 6 AuslG und § 60 Abs. 7 AufenthG: BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2005 - 1 B 16.05 -, Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 4, S. 10.
  • VG Augsburg, 01.12.2010 - Au 7 K 10.30455

    Sierra Leone

    Die Gewährung von Abschiebungsschutz nach dieser Bestimmung setzt das Bestehen individueller Gefahren voraus; beruft sich ein Ausländer lediglich auf allgemeine Gefahren im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG, wird Abschiebungsschutz ausschließlich durch eine generelle Regelung der obersten Landesbehörden nach § 60a AufenthG gewährt (BVerwG vom 19.10.2005 - 1 B 16/05 und BVerwG vom 17.10.1995 - 9 C 9/95, beide zu § 53 Abs. 6 AuslG; OVG NRW vom 6.9.2007 - 11 A 633/05.A).

    Nur dann, wenn ihm kein Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 2 ff. AufenthG zusteht, er aber gleichwohl nicht abgeschoben werden darf, weil die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG wegen einer extremen Gefahrenlage die Gewährung von Abschiebungsschutz gebieten, ist § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG verfassungskonform einschränkend dahin auszulegen, dass eine Entscheidung nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nicht ausgeschlossen ist (BVerwG vom 19.10.2005 - a.a.O. und BVerwG vom 17.10.1995 - a.a.O., beide zu § 53 Abs. 6 AuslG; OVG NRW vom 6.9.2007 - a.a.O.).

    Eine extreme Gefahrenlage ist in Bezug auf Sierra Leone zu verneinen (OVG NRW vom 6.9.2007 - a.a.O.).

    Es gelingt selbst ungelernten Arbeitslosen durch Hilfstätigkeiten, Gelegenheitsarbeiten (z. B. im Transportwesen), Kleinhandel (etwa Verkauf von Obst, Süßigkeiten, Zigaretten) und ähnlichen Tätigkeiten etwas Geld zu verdienen und in bescheidenem Umfang ihren Lebensunterhalt sicherzustellen (OVG NRW vom 6.9.2007 - a.a.O.; VG Regensburg vom 27.3.2009 - RN 5 K 08.30058).

    Es ist zwar davon auszugehen, dass die Lebensumstände in Sierra Leone schwierig sind, eine extreme allgemeine Gefahrenlage ist jedoch nicht festzustellen (OVG NRW vom 6.9.2007 - a.a.O.).

    Es ist ihm daher wie der übrigen Bevölkerung Sierra Leones zuzumuten, sich eine Existenzsicherung - wenn auch auf ärmlichen Niveau - zu beschaffen (OVG NRW vom 6.9.2007 - a.a.O.).

  • VG Augsburg, 09.06.2010 - Au 7 K 10.30021

    Sierra Leone; keine Abschiebungsverbote

    Die Gewährung von Abschiebungsschutz nach dieser Bestimmung setzt das Bestehen individueller Gefahren voraus; beruft sich ein Ausländer lediglich auf allgemeine Gefahren im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG, wird Abschiebungsschutz ausschließlich durch eine generelle Regelung der obersten Landesbehörden nach § 60a AufenthG gewährt (BVerwG vom 19.10.2005 - 1 B 16/05 und BVerwG vom 17.10.1995 - 9 C 9/95, beide zu § 53 Abs. 6 AuslG; OVG NRW vom 6.9.2007 - 11 A 633/05.A).

    Nur dann, wenn ihm kein Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 2 ff. AufenthG zusteht, er aber gleichwohl nicht abgeschoben werden darf, weil die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG wegen einer extremen Gefahrenlage die Gewährung von Abschiebungsschutz gebieten, ist § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG verfassungskonform einschränkend dahin auszulegen, dass eine Entscheidung nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nicht ausgeschlossen ist (BVerwG vom 19.10.2005 - a.a.O. und BVerwG vom 17.10.1995 - a.a.O., beide zu § 53 Abs. 6 AuslG; OVG NRW vom 6.9.2007 - a.a.O.).

    Eine extreme Gefahrenlage ist in Bezug auf Sierra Leone zu verneinen (OVG NRW vom 6.9.2007 - a.a.O.).

    Es gelingt selbst ungelernten Arbeitslosen durch Hilfstätigkeiten, Gelegenheitsarbeiten (z. B. im Transportwesen), Kleinhandel (etwa Verkauf von Obst, Süßigkeiten, Zigaretten) und ähnlichen Tätigkeiten etwas Geld zu verdienen und in bescheidenem Umfang ihren Lebensunterhalt sicherzustellen (OVG NRW vom 6.9.2007 - a.a.O.; VG Regensburg vom 27.3.2009 - RN 5 K 08.30058).

    Es ist zwar davon auszugehen, dass die Lebensumstände in Sierra Leone schwierig sind, eine extreme allgemeine Gefahrenlage ist jedoch nicht festzustellen (OVG NRW vom 6.9.2007 - a.a.O.).

    Es ist ihm daher wie der übrigen Bevölkerung Sierra Leones zuzumuten, sich eine Existenzsicherung - wenn auch auf ärmlichen Niveau - zu beschaffen (OVG NRW vom 6.9.2007 - a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2016 - L 12 SO 79/16
    Sofern wirtschaftliche Gesichtspunkte bei der Beurteilung einer Abschiebung ins Herkunftsland nicht die Annahme der Unzumutbarkeit einer Rückkehr rechtfertigen können (vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 06.09.2007 - 11 A 633/05 A -, Rn. 28-32, juris, zur Zumutbarkeit einer Abschiebung nach Sierra Leone trotz völlig fehlender sozialer Sicherungssysteme und einer Arbeitslosenquote von 70 %), erscheint es unter Berücksichtigung des Gedankens der Einheit der Rechtsordnung auch nicht denkbar, solche nachteiligen Lebensumstände im Herkunftsland bei der Prüfung der sozialrechtlichen Zumutbarkeit einer Rückkehr anzuführen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht