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OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2019 - 1 B 685/18 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Februar 2019 - 1 B 685/18 (https://dejure.org/2019,2506)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BeamtStG § 41 S. 2; DRiG § 71 ; LRiStaG NRW § 2
Rechtmäßigkeit einer befristeten Untersagung zum rechtsanwaltlichen Auftreten am ehemaligen Dienstgericht; Untersagen der Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung eines Ruhestandsbeamten oder -richters; Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Münster - 4 K 361/18
- VG Münster - 4 L 122/18
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2019 - 1 B 685/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2016 - 1 B 1375/15
Untersagungsverfügung bzgl. des Auftretens eines Ruhestandsrichters als …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2019 - 1 B 685/18
Diese stimmen im Übrigen inhaltlich mit den Grundsätzen überein, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 4. Mai 2017 - 2 C 45.16 -, juris, sowie (im Wesentlichen) auch schon der beschließende Senat in seinem Beschluss vom 2. März 2016 - 1 B 1375/15 -, juris, aufgestellt haben.vgl. auch schon den Beschluss des Senats vom 2. März 2016 - 1 B 1375/15 -, juris, Rn. 66.
vgl. dazu allgemein den Beschluss des Senats vom 2. März 2016 - 1 B 1375/15 -, juris, Rn. 78 ff.
- OVG Niedersachsen, 26.09.2016 - 5 ME 104/16
Anschein; Beeinträchtigung; Besorgnis; dienstliche Interessen; Erwerbstätigkeit; …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2019 - 1 B 685/18
vgl. in diesem Zusammenhang ferner noch Nds. OVG, Beschluss vom 26. September 2016 - 5 ME 104/16 -, juris. - BVerwG, 04.05.2017 - 2 C 45.16
Karenzzeit für Rechtsanwaltstätigkeit pensionierter Richter vor ihrem früheren …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2019 - 1 B 685/18
Diese stimmen im Übrigen inhaltlich mit den Grundsätzen überein, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 4. Mai 2017 - 2 C 45.16 -, juris, sowie (im Wesentlichen) auch schon der beschließende Senat in seinem Beschluss vom 2. März 2016 - 1 B 1375/15 -, juris, aufgestellt haben.