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   OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2008 - 6 B 5/08   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2008 - 6 B 5/08 (https://dejure.org/2008,6215)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.03.2008 - 6 B 5/08 (https://dejure.org/2008,6215)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. März 2008 - 6 B 5/08 (https://dejure.org/2008,6215)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Beamten gegenüber den Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der personalrechtlichen und finanzwirtschaftlichen Folgen der Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts (KommunalisierungsfolgenG); Vereinbarkeit des Gesetzes zur Regelung ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 667 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 640/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2008 - 6 B 5/08
    Eine solche Vorgehensweise ist geboten, wenn die sich in der Hauptsache stellenden Rechtsfragen im Rahmen des Eilverfahrens nicht in der Weise vertiefend behandelt werden können, dass eine zuverlässige Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache möglich erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 25.7.1996 - 1 BvR 640/96 -, ZBR 1996, 334, vom 27.5.1998 - 2 BvR 378/98 -, NVwZ-RR 1999, 217, und vom 12.5.2005 - 1 BvR 569/05 -, NVwZ 2005, 927).
  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 775/66

    Private Tonbandvervielfältigungen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2008 - 6 B 5/08
    Danach müssen gesetzliche Tatbestände so präzise formuliert sein, dass ein Normadressat, weil die Folgen für ihn vorhersehbar und berechenbar sind, sein Handeln darauf einrichten kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7.7.1971 - 1 BvR 775/66 -, BVerfGE 31, 255, und vom 27.11.1990 - 1 BvR 402/87 -, BVerfGE 83, 130).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2008 - 6 B 5/08
    Eine solche Vorgehensweise ist geboten, wenn die sich in der Hauptsache stellenden Rechtsfragen im Rahmen des Eilverfahrens nicht in der Weise vertiefend behandelt werden können, dass eine zuverlässige Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache möglich erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 25.7.1996 - 1 BvR 640/96 -, ZBR 1996, 334, vom 27.5.1998 - 2 BvR 378/98 -, NVwZ-RR 1999, 217, und vom 12.5.2005 - 1 BvR 569/05 -, NVwZ 2005, 927).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2008 - 6 B 5/08
    Danach müssen gesetzliche Tatbestände so präzise formuliert sein, dass ein Normadressat, weil die Folgen für ihn vorhersehbar und berechenbar sind, sein Handeln darauf einrichten kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7.7.1971 - 1 BvR 775/66 -, BVerfGE 31, 255, und vom 27.11.1990 - 1 BvR 402/87 -, BVerfGE 83, 130).
  • BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Grauen"

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2008 - 6 B 5/08
    Eine solche Vorgehensweise ist geboten, wenn die sich in der Hauptsache stellenden Rechtsfragen im Rahmen des Eilverfahrens nicht in der Weise vertiefend behandelt werden können, dass eine zuverlässige Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache möglich erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 25.7.1996 - 1 BvR 640/96 -, ZBR 1996, 334, vom 27.5.1998 - 2 BvR 378/98 -, NVwZ-RR 1999, 217, und vom 12.5.2005 - 1 BvR 569/05 -, NVwZ 2005, 927).
  • ArbG Hamm, 18.08.2008 - 5 Ca 2426/07

    Personalgestellung - Gesetz zur Eingliederung der Versorungsämter in die

    Die Kammer schließt sich insofern den überzeugenden Ausführungen des VG Minden (vom 28.12.2007 - 4 L 694/07, juris; siehe auch die daran anknüpfenden Bedenken des OVG NRW vom 25.02.2008 - 6 B 2104/07, juris sowie vom 07.03.2008 - 6 B 5/08, juris) zum Personalübergang bei Beamten an, wonach der Zuordnungsplan des MAGS nicht in das Eingliederungsgesetz einbezogen worden ist und durch § 9 Abs. 3 Satz 1 Eingliederungsgesetz die in dem Zuordnungsplan enthaltenen Festlegungen nicht zum Bestandteil des Gesetzes gemacht worden sind.
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