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   OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2004 - 18 B 596/04   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2004 - 18 B 596/04 (https://dejure.org/2004,13460)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.06.2004 - 18 B 596/04 (https://dejure.org/2004,13460)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Juni 2004 - 18 B 596/04 (https://dejure.org/2004,13460)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 24 L 676/04
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2004 - 18 B 596/04
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.1999 - 18 B 1338/97

    Aufenthaltsgenehmigung; Duldung; Härtefallregelung; IMK-Beschluss; Paßpflicht;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2004 - 18 B 596/04
    Darüber hinausgehend kann - hierauf sei vorsorglich hingewiesen - nach ständiger Rechtsprechung des Senats - vgl. Beschlüsse vom 30. August 1995 - 18 B 660/94 - m.w.N., vom 26. März 1998 - 18 B 2195/96 -, vom 20. April 1999 - 18 B 1338/97 -, InfAuslR 1999, 449 und vom 15. April 2004 - 18 471/04 - vorläufiger Rechtsschutz zur Sicherung eines Bleiberechts für die Dauer des Aufenthaltsgenehmigungsverfahrens aus gesetzessystematischen Gründen grundsätzlich nicht durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO erlangt werden.

    Ob im Falle des Antragstellers zur Sicherung eines effektiven Rechtsschutzes (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG) eine Ausnahme von dem vorbezeichneten Grundsatz geboten ist, wie sie der Senat bisher nur für auf Anordnungen nach § 32 AuslG beruhende Verfahren anerkannt hat, - vgl. im einzelnen Senatsbeschluss vom 20. April 1999 - 18 B 1338/97 -, InfAuslR 1999, 449, bedarf - da nicht entscheidungserheblich - keiner weiteren Erörterung.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.1999 - 18 B 732/99

    Aufenthaltsgenehmigung; Antrag; Sechsmonatiger Aufenthalt; Lückenloser

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2004 - 18 B 596/04
    Die von ihm am 30. Januar und 6. Mai 2002 gestellten Anträge auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis hatten eine Fiktionswirkung im Sinne des § 69 Abs. 3 AuslG nicht ausgelöst, weil der Antragsteller sich in dem maßgeblichen Zeitpunkt der Antragstellung - vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1997 - 1 C 7.96 -, InfAuslR 1997, 391 (394); vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 24. September 1992 - 18 B 3863/92 -, vom 20. Mai 1996 - 18 B 424/95 - und vom 7. Mai 1999 - 18 B 732/99 -, InfAuslR 1999, 451 - nicht rechtmäßig im Sinne des § 69 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AuslG im Bundesgebiet aufhielt.
  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 7.96

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für einen gesetzlichen Anspruch auf

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2004 - 18 B 596/04
    Die von ihm am 30. Januar und 6. Mai 2002 gestellten Anträge auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis hatten eine Fiktionswirkung im Sinne des § 69 Abs. 3 AuslG nicht ausgelöst, weil der Antragsteller sich in dem maßgeblichen Zeitpunkt der Antragstellung - vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1997 - 1 C 7.96 -, InfAuslR 1997, 391 (394); vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 24. September 1992 - 18 B 3863/92 -, vom 20. Mai 1996 - 18 B 424/95 - und vom 7. Mai 1999 - 18 B 732/99 -, InfAuslR 1999, 451 - nicht rechtmäßig im Sinne des § 69 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AuslG im Bundesgebiet aufhielt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.1995 - 18 B 660/94

    Aufenthaltsgenehmigungsantrag; Fiktionswirkung; Vorläufiger Rechtsschutz;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2004 - 18 B 596/04
    Darüber hinausgehend kann - hierauf sei vorsorglich hingewiesen - nach ständiger Rechtsprechung des Senats - vgl. Beschlüsse vom 30. August 1995 - 18 B 660/94 - m.w.N., vom 26. März 1998 - 18 B 2195/96 -, vom 20. April 1999 - 18 B 1338/97 -, InfAuslR 1999, 449 und vom 15. April 2004 - 18 471/04 - vorläufiger Rechtsschutz zur Sicherung eines Bleiberechts für die Dauer des Aufenthaltsgenehmigungsverfahrens aus gesetzessystematischen Gründen grundsätzlich nicht durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO erlangt werden.
  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2004 - 18 B 596/04
    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschlüsse vom 27. Juni 1984 - 1 ER 310.84 -, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 57, vom 21. Januar 1999 - 11 VR 8.98 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 18 und vom 13. August 1999 - 2 VR 1.99 -, Buchholz 11 Art. 44 GG Nr. 2; Senatsbeschluss vom 18. März 2004 - 18 B 355/04 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.1998 - 18 B 2195/96

    Aufenthaltsgenehmigung; Erfolg des Antrags; Duldungsanspruch; Fiktionsrecht

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2004 - 18 B 596/04
    Darüber hinausgehend kann - hierauf sei vorsorglich hingewiesen - nach ständiger Rechtsprechung des Senats - vgl. Beschlüsse vom 30. August 1995 - 18 B 660/94 - m.w.N., vom 26. März 1998 - 18 B 2195/96 -, vom 20. April 1999 - 18 B 1338/97 -, InfAuslR 1999, 449 und vom 15. April 2004 - 18 471/04 - vorläufiger Rechtsschutz zur Sicherung eines Bleiberechts für die Dauer des Aufenthaltsgenehmigungsverfahrens aus gesetzessystematischen Gründen grundsätzlich nicht durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO erlangt werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2002 - 18 B 815/02
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2004 - 18 B 596/04
    Ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Senatsbeschluss vom 7. Mai 2002 - 18 B 815/02 - mit weiteren Nachweisen.
  • BVerwG, 21.01.1999 - 11 VR 8.98

    Planfeststellung für den Ausbau eines Schienenweges; Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2004 - 18 B 596/04
    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschlüsse vom 27. Juni 1984 - 1 ER 310.84 -, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 57, vom 21. Januar 1999 - 11 VR 8.98 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 18 und vom 13. August 1999 - 2 VR 1.99 -, Buchholz 11 Art. 44 GG Nr. 2; Senatsbeschluss vom 18. März 2004 - 18 B 355/04 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2004 - 18 B 2626/03

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis aus humanitären Gründen im Wege

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2004 - 18 B 596/04
    vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 13. Januar 2004 - 18 B 2626/03 -.
  • BVerwG, 27.06.1984 - 1 ER 310.84

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung - Anforderungen an

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2004 - 18 B 596/04
    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschlüsse vom 27. Juni 1984 - 1 ER 310.84 -, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 57, vom 21. Januar 1999 - 11 VR 8.98 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 18 und vom 13. August 1999 - 2 VR 1.99 -, Buchholz 11 Art. 44 GG Nr. 2; Senatsbeschluss vom 18. März 2004 - 18 B 355/04 -.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - 2 M 2/10

    Abschiebung des Ehegatten nach Einreise ohne Visum trotz psychischer Erkrankung

    Hat ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels - wie hier - ein Bleiberecht in Form einer Fiktion nach § 81 Abs. 3 oder 4 AufenthG nicht ausgelöst und ist demzufolge ein nach Antragsablehnung gestellter Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO unzulässig, scheidet aus gesetzessystematischen Gründen darüber hinaus auch die Erteilung einer Duldung für die Dauer des Erteilungsverfahrens grundsätzlich aus; denn die Erteilung einer Duldung widerspräche der in den genannten Vorschriften zum Ausdruck gekommenen gesetzlichen Wertung, für die Dauer eines Aufenthaltsgenehmigungsverfahrens nur unter bestimmten Voraussetzungen ein Bleiberecht zu gewähren (vgl. OVG NW, Beschl. v. 11.01.2006 - 18 B 44.06 - AuAS 2006, 144; Beschl. v. 07.06.2004 - 18 B 596/04 - Juris; OVG Berlin, Beschl. v. 26.11.2003 - 6 S 343.03 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2009 - 2 M 276/08

    Bleiberecht für die Dauer des Verfahrens auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Hat ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels - wie es das Verwaltungsgericht hier angenommen hat - ein Bleiberecht in Form einer Fiktion nicht ausgelöst und ist demzufolge ein nach Antragsablehnung gestellter Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO unzulässig, scheidet aus gesetzessystematischen Gründen darüber hinaus auch die Erteilung einer Duldung für die Dauer des Erteilungsverfahrens grundsätzlich aus; denn die Erteilung einer Duldung widerspräche der in den genannten Vorschriften zum Ausdruck gekommenen gesetzlichen Wertung, für die Dauer eines Aufenthaltsgenehmigungsverfahrens nur unter bestimmten Voraussetzungen ein Bleiberecht zu gewähren (vgl. OVG NW, Beschl. v. 11.01.2006 - 18 B 44.06 - AuAS 2006, 144; Beschl. v. 07.06.2004 - 18 B 596/04 - Juris; OVG Berlin, Beschl. v. 26.11.2003, a. a. O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2005 - 18 B 677/05

    Aufenthaltserlaubnis Antrag Fiktionswirkung vorübergehende Aussetzung der

    vgl. zu der entsprechenden Rechtslage zum Ausländergesetz 1990 Beschlüsse des Senats vom 15. April 2004 - 18 B 471/04 -, NWVBl 2004, 391; und vom 7. Juni 2004 - 18 B 596/04 -.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2007 - 2 M 172/07

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke

    Hat ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels ein Bleiberecht in Form einer Fiktion nicht ausgelöst und ist demzufolge ein nach Antragsablehnung gestellter Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO unzulässig, scheidet aus gesetzessystematischen Gründen darüber hinaus auch die Erteilung einer Duldung für die Dauer des Erteilungsverfahrens grundsätzlich aus; denn die Erteilung einer Duldung widerspräche der in den genannten Vorschriften zum Ausdruck gekommenen gesetzlichen Wertung, für die Dauer eines Aufenthaltsgenehmigungsverfahrens nur unter bestimmten Voraussetzungen ein Bleiberecht zu gewähren (vgl. OVG NW, Beschl. v. 11.01.2006 - 18 B 44.06 - AuAS 2006, 144; Beschl. v. 07.06.2004 - 18 B 596/04 - Juris; OVG Berlin, Beschl. v. 26.11.2003 - 6 S 343.03 -, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2005 - 18 B 492/05

    Aufenthalttitel Antrag Fiktionswirkung Bleiberecht Duldung

    vgl. zu der entsprechenden Rechtslage zum Ausländergesetz 1990 Beschlüsse des Senats vom 15. April 2004 - 18 B 471/04 -, NWVBl 2004, 391; und vom 7. Juni 2004 - 18 B 596/04 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2004 - 18 B 2257/04

    Antrag auf Gewährung von Abschiebungsschutz

    Denn der erstinstanzlich gestellte Antrag, den Antragsgegner durch Erlass einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, bis zur bestandskräftigen Entscheidung über seinen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis vom 28. September 2004 keine Abschiebemaßnahmen gegen den Antragsteller zu ergreifen, den das Verwaltungsgericht seinem Wortlaut nach im Ergebnis zutreffend in Übereinstimmung mit der Spruchpraxis des Senats, der allerdings in derartigen Fällen aus gesetzessystematischen Gründen einen Anordnungsanspruch verneint, - vgl. hierzu nur Senatsbeschlüsse vom 24. März 2003 - 18 B 644/03 - und vom 7. Juni 2004 - 18 B 596/04 - abgelehnt hat, enthält als ein Minus den nun allein noch verfolgten Antrag auf Gewährung von Abschiebungsschutz wegen eines Duldungsanspruchs.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2006 - 2 M 294/06

    Vorläufiger Rechtsschutz nach Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis

    Hat ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels - wie hier - ein Bleiberecht in Form einer Fiktion nicht ausgelöst und ist demzufolge ein nach Antragsablehnung gestellter Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO unzulässig, scheidet aus gesetzessystematischen Gründen darüber hinaus auch die Erteilung einer Duldung für die Dauer des Erteilungsverfahrens grundsätzlich aus; denn die Erteilung einer Duldung widerspräche der in den genannten Vorschriften zum Ausdruck gekommenen gesetzlichen Wertung, für die Dauer eines Aufenthaltsgenehmigungsverfahrens nur unter bestimmten Voraussetzungen ein Bleiberecht zu gewähren (vgl. OVG NW, Beschl. v. 11.01.2006 - 18 B 44.06 - AuAS 2006, 144; Beschl. v. 07.06.2004 - 18 B 596/04 - Juris; OVG Berlin, Beschl. v. 26.11.2003 - 6 S 343.03 -, juris).
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