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   OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2012 - 13 A 414/11   

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https://dejure.org/2012,41896
OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2012 - 13 A 414/11 (https://dejure.org/2012,41896)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.12.2012 - 13 A 414/11 (https://dejure.org/2012,41896)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Dezember 2012 - 13 A 414/11 (https://dejure.org/2012,41896)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassen des Eigenanbaus von Cannabis bei einem an Multipler Sklerose erkrankten Patienten wegen Linderung; Modifizierung der Anwendung der Versagungsgründe des § 5 Abs. 1 BtMG auf den Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken

  • cannabis-med.org PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassen des Eigenanbaus von Cannabis bei einem an Multipler Sklerose erkrankten Patienten wegen Linderung; Modifizierung der Anwendung der Versagungsgründe des § 5 Abs. 1 BtMG auf den Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Cannabisanbau im Badezimmer zu medizinischen Zwecken?

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Cannabiseigenanbau aus medizinischen Zwecken - Interessante Urteilsgründe

  • wn.de (Pressebericht, 10.12.2012)

    Schwerkranker baut "heilsamen" Hanf im Bad an

  • taz.de (Pressebericht, 20.12.2012)

    Urteil zu medizinischem Grasanbau: Kiffen gegen den Schmerz

  • ozsr.de PDF, S. 8 (Leitsatz)

    Ausnahmegenehmigung zum Cannabis-Anbau für einen an Mulipler Sklerose Erkrankten

  • kanzlei-weinhold.de (Kurzinformation)

    Schwerkranke dürfen Cannabis unter bestimmten Bedingungen selbst anbauen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eigenanbau von Cannabis für Schwerkranke: Wie wird es erlaubt?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Cannabisanbau als rechtfertigender Notstand

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schwerkranke Patienten dürfen Cannabis zur Selbsttherapie anbauen - Allerdings keine grundsätzliche Erteilung einer Genehmigung für den Eigenanbau

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 321
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 19.05.2005 - 3 C 17.04

    Erwerb von Betäubungsmitteln; Erlaubnis zum Erwerb von Betäubungsmitteln;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2012 - 13 A 414/11
    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04 -, DVBl. 2005, 1330 (Erlaubnis zum Erwerb von Cannabis zu therapeutischen Zwecken); ferner BVerfG, Beschlüsse vom 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 u. a. -, NJW 2000, 3126, und vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1772/02 -, PharmR 2005, 374.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04 -, m. w. N., a. a. O.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04 -, a. a. O.

    vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04 -, a. a. O.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04 -, a. a. O.

    vgl. Patzak, a. a. O., § 5, Rn. 14 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04 -.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04 -, a. a. O.; Patzak, a. a. O., § 3, Rn. 77.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - 13 B 1199/11

    Erlaubnis des Anbaus von Hybriden der Pflanze Hanf (Cannabis Sativa) im Wege

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2012 - 13 A 414/11
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16. November 2011 - 13 B 1199/11 -, juris, unter Bezugnahme auf Begründung A. Allgemeiner Teil, I. Ziel und Gegenstand des Verordnungsentwurfs.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16. November 2011 - 13 B 1199/11 -, a. a. O., unter Bezugnahme auf Begründung B. Besonderer Teil, Zu Artikel 1 (Änderung der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes), Zu den Nummern 1 bis 3 Buchstabe a.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16. November 2011 - 13 B 1199/11 -, a. a. O.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 23. März 2007 - 13 E 1542/06 - und vom 16. November 2011 - 13 B 1199/11 -, jeweils juris.

  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2003 - L 4 KR 3828/01

    Kein Anspruch gegen die Krankenkasse auf Übernahme der Kosten für

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2012 - 13 A 414/11
    Die hiergegen erhobene Berufung wies das Landessozialgericht Baden-Württemberg durch Urteil vom 25. April 2003 - L 4 KR 3828/01 - zurück.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands im Übrigen wird Bezug genommen auf die Gerichtsakte sowie die weiteren beigezogenen Akten (Verwaltungsvorgänge der Beklagten, Gerichtsakte des Landessozialgerichts Baden-Württemberg - L 4 KR 3828/01 - und Strafakten der Staatsanwaltschaft Mannheim - 310 Js 5518/02 -).

    Die Berufung des Klägers blieb aufgrund des Urteils des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 25. April 2003 (L 4 KR 3828/01) ohne Erfolg.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2007 - 13 E 1542/06

    Betäubungsmittelrecht: Ablehnung des Antrags auf Anbauerlaubnis wegen fehlender

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2012 - 13 A 414/11
    - 13 E 1542/06 -, juris.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 23. März 2007 - 13 E 1542/06 - und vom 16. November 2011 - 13 B 1199/11 -, jeweils juris.

  • BSG, 06.01.2005 - B 1 KR 51/03 B

    Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit einer Arzneimitteltherapie, grundsätzliche

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2012 - 13 A 414/11
    Die gegen die Nichtzulassung der Revision erhobene Beschwerde wies das Bundessozialgericht mit Beschluss vom 6. Januar 2005 - B 1 KR 51/03 B - zurück.

    Die gegen die Nichtzulassung der Revision erhobene Beschwerde wies das Bundessozialgericht mit Beschluss vom 6. Januar 2005 - B 1 KR 51/03 B - zurück.

  • BVerfG, 20.01.2000 - 2 BvR 2382/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Cannabiskonsum zu

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2012 - 13 A 414/11
    Die - auch vom Kläger - erhobene Verfassungsbeschwerde gegen ein drohendes Strafverfahren und gegen die Strafdrohung wegen unerlaubter Einfuhr, unerlaubten Erwerbs oder Besitzes von Cannabis oder Marihuana nahm das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 u. a. - nicht zur Entscheidung an, da die Betroffenen zunächst versuchen müssten, eine Erlaubnis gemäß § 3 Abs. 2 BtmG zu erlangen.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04 -, DVBl. 2005, 1330 (Erlaubnis zum Erwerb von Cannabis zu therapeutischen Zwecken); ferner BVerfG, Beschlüsse vom 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 u. a. -, NJW 2000, 3126, und vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1772/02 -, PharmR 2005, 374.

  • VG Köln, 17.02.2004 - 7 K 1023/01

    Selbsttherapie mit Cannabis zur Behandlung Multipler Sklerose/Encephalomyelitis

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2012 - 13 A 414/11
    Nach Durchführung des Widerspruchsverfahrens erhob der Kläger Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln (7 K 1023/01) auf Erteilung einer Erlaubnis zum Anbau, zum Erwerb und zur Einfuhr von Cannabis zum Zwecke der medizinischen Behandlung, die - unter Zulassung der Berufung - mit Urteil vom 17. Februar 2004 abgewiesen wurde.

    So hat der Kläger etwa in dem Verfahren 7 K 1023/01 vor dem Verwaltungsgericht Köln die Tatsache unter Beweis gestellt, dass unter der Einwirkung von THC in Form des Medikaments "E. " oder inhalierten Cannabis-Produkten die Krankheitssymptomatik subjektiv wie objektiv zurückgegangen sei und nach dem Absetzen von THC jeweils wieder zugenommen habe.

  • AG Mannheim, 15.05.2003 - 1 Ls 310 Js 5518/02

    Rechtfertigender Notstand bei Besitz von Betäubungsmitteln zur Schmerzlinderung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2012 - 13 A 414/11
    So führte das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem strafgerichtlichen Urteil vom 24. Juni 2004 - 3 Ss 187/03 (1 Ls 310 Js 5518/02 AK 64/02) - aus:.
  • BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1772/02

    Allgemeine Handlungsfreiheit (Einfuhr von Cannabis zur Selbsttherapie; keine

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2012 - 13 A 414/11
    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04 -, DVBl. 2005, 1330 (Erlaubnis zum Erwerb von Cannabis zu therapeutischen Zwecken); ferner BVerfG, Beschlüsse vom 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 u. a. -, NJW 2000, 3126, und vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1772/02 -, PharmR 2005, 374.
  • OLG Karlsruhe, 24.06.2004 - 3 Ss 187/03

    Anforderungen an Geeignetheit einer Notstandshandlung zur Rechtfertigung von

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2012 - 13 A 414/11
    So führte das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem strafgerichtlichen Urteil vom 24. Juni 2004 - 3 Ss 187/03 (1 Ls 310 Js 5518/02 AK 64/02) - aus:.
  • AG Mannheim, 19.01.2005 - 3 Ls 310 Js 5518/02

    Rechtfertigender Notstand bei Anbau und Besitz von Betäubungsmitteln zur

  • VG Köln, 11.01.2011 - 7 K 3889/09

    Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte muss über Cannabis-Anbau durch

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

  • VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 5217/12

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt

    Sie wiederholt im Wesentlichen die Begründung der angefochtenen Bescheide und trägt ergänzend vor, das OVG NRW habe im Urteil vom 07.12.2012 - 13 A 414/11 - in einem Parallelverfahren bestätigt, dass ein Anspruch auf die Erteilung einer Erlaubnis für den Anbau von Cannabis jedenfalls dann nicht bestehe, wenn dem Antragsteller eine gleichwirksames, verschreibungsfähiges Mittel zur Verfügung stehe.

    Vor dem Hintergrund, dass in dem Verfahren OVG NRW - 13 A 414/11 - eine Kostenzusage der Krankenkasse erfolgt sei, sei anzuregen, dass der Kläger erneut einen Antrag auf Kostenerstattung bei seiner Krankenkasse stelle und einen ärztlich überwachten, mindestens dreimonatigen Therapieversuch mit Dronabinol unternehme.

    Denn diese Ausnahme bezieht sich nach der Gesetzesbegründung ausschließlich auf die Herstellung von Zubereitungen mit dem Ziel der Herstellung eines Fertigarzneimittels, vgl. OVG NRW, Urteil vom 11.06.2014 - 13 A 414/11 - und Beschluss vom 16.11.2011 - 13 B 1199/11 - juris.

    Bei der Erteilung der Erlaubnis für die medizinische Selbstversorgung handelt es sich dagegen um einen aus dem Grundrechtsschutz der betroffenen Patienten entwickelten Ausnahmefall, in dem einerseits dem geringeren Gefährdungspotential eines Kleinanbaus in einer Privatwohnung und andererseits den Bedürfnissen und Möglichkeiten einer Privatperson Rechnung getragen werden muss, damit die Möglichkeit der Gewährung des Zugangs nicht völlig leerläuft oder unzumutbar erschwert wird, vgl. OVG NRW, Urteil vom 11.06.2014 - 13 A 414/11 - .

    Zwar hat das OVG NRW im Urteil vom 11.06.2014 - 13 A 414/11 - entschieden, dass die Richtlinien des BfArM zur Sicherung von Betäubungsmittelvorräten für den gewerblichen Anbau im großen Stil konzipiert sind und für den Eigenanbau im geringen Umfang in einer Privatwohnung wegen der unterschiedlichen Gefährdungslage keine Anwendung finden.

    Da eine entsprechende Nebenbestimmung zur Erlaubnis gegenüber der Versagung das mildere Mittel ist, ist die Behörde auf der Grundlage des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu diesem Vorgehen verpflichtet, vgl. OVG NRW, Urteil vom 11.06.2014 - 13 A 414/11 - .

    Das Entstehen einer Betäubungsmittelabhängigkeit wäre jedenfalls ausnahmsweise mit dem Gesetzeszweck zu vereinbaren, weil sie im Hinblick auf die Schmerzlinderung das geringere Übel und damit hinzunehmen ist, vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 11.06.2014 - 13 A 414/11 - .

    Zum einen bringt das Übereinkommen in Art. 2 Abs. 5 b), Art. 19 Abs. 1 a), Art. 21 Abs. 1 a), Art. 30 Abs. 1 c) und Art. 32 zum Ausdruck, dass der therapeutische Einsatz von Suchtstoffen nicht verhindert werden soll, vgl. OVG NRW, Urteil vom 11.06.2014 - 13 A 414/11 - , mit weiteren Nachweisen.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 11.06.2014 - 13 A 414/11 - .

    Sie hat hierbei jedoch nicht zur Kenntnis genommen, dass diese Therapiealternative dem Kläger tatsächlich nicht zur Verfügung steht, weil er sich die hohen Kosten von seinem geringen Einkommen nicht leisten kann und seine Krankenkasse die Erstattung ablehnt, vgl. OVG NRW, Urteil vom 11.06.2014 - 13 A 414/11 - .

  • LSG Baden-Württemberg, 29.04.2016 - L 4 KR 4368/15

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs 3a SGB

    Er hat weiter auf Entscheidungen des BVerwG vom 19. Mai 2005 (3 C 17/04 - juris) und vom 6. April 2016 (3 C 10.14 - noch nicht veröffentlicht), des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen vom 7. Dezember 2012 (13 A 414/11 - juris) sowie des BVerfG vom 11. Februar 2015 (2 BvR 1694/14 - juris) verwiesen.

    Die angeführten verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen betreffen die betäubungsmittelrechtliche Frage des Erwerbs von Cannabis (BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17/04 - juris, Rn. 12 ff.) bzw. dessen Eigenanbau (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. Juni 2014 - 13 A 414/11 - juris, Rn. 42 ff.; nachgehend BVerwG, Urteil vom 6. April 2016 - 3 C 10/14 - noch nicht veröffentlicht; Pressemitteilung des BVerwG Nr. 26/2016 vom 6. April 2016).

  • VG Köln, 11.07.2012 - 7 K 6529/11

    Erlaubnisfreiheit des Umgangs mit Cannabispflanzen bei Verwendung des Samens zum

    Eine Entscheidung des OVG NRW im anhängigen Berufungsverfahren 13 A 414/11 ist bisher nicht ergangen und steht auch nicht unmittelbar bevor.
  • VG Köln, 15.10.2019 - 7 K 9784/17
    Dies führt jedoch nicht dazu, dass die Versagungsgründe keine Anwendung finden, sondern unter Berücksichtigung des Schutzzwecks des Betäubungsmittelrechts und der möglicherweise grundrechtlich geschützten Interessen an der Verwendung der Betäubungsmittel entsprechend anzuwenden sind, vgl. OVG NRW, Urteil vom 07.12.2012 - 13 A 414/11 - juris, Rn. 78, Beschluss vom 23.03.2007 - 13 E 1542/06 - juris, Rn. 9.
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