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   OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2012 - 16 B 1481/11   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2012 - 16 B 1481/11 (https://dejure.org/2012,1558)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.02.2012 - 16 B 1481/11 (https://dejure.org/2012,1558)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - 16 B 1481/11 (https://dejure.org/2012,1558)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • blutalkohol PDF, S. 134
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechtigung zur Nutzung einer in Tschechien ausgestellten Fahrerlaubnis nach vorherigem Entzug der deutschen Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 16.08.2010 - 11 B 10.1030

    Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof - Voraussetzungen für

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2012 - 16 B 1481/11
    vorgelegt vom Bayer. VGH, Beschluss vom 16. August 2010 11 B 10.1030 , juris (= DAR 2010, 596); vgl. zur Frage der Vereinbarkeit der inländischen Bestimmungen (§ 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 in Verbindung mit Satz 3 FeV) mit dem Unionsrecht nunmehr auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. September 2011 2 BvR 947/11 , juris, Rn. 19 ff., von einer derzeit offenen Rechtslage ausginge, führte die in diesem Falle gebotene "reine", d.h. von der Einschätzung der Erfolgsaussichten des Hauptsacherechtsmittels gelöste, Abwägung der widerstreitenden Interessen zu einem Überwiegen des von der Antragsgegnerin verfochtenen öffentlichen Interesses hier: an der Sicherheit des Straßenverkehrs und an dem Schutz höchstrangiger Rechtsgüter anderer Verkehrsteilnehmer gegenüber dem Mobilitätsinteresse des Antragstellers.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2011 - 1 S 190.10

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; polnische Fahrerlaubnis;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2012 - 16 B 1481/11
    OVG, Beschluss vom 23. Juni 2010 2 MB 31/10 , juris, sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. September 2011 - OVG 1 S 190.10 -, juris, nicht darauf an, ob unbestreitbare Informationen über einen Wohnsitzverstoß des Antragstellers bzw. der tschechischen Fahrerlaubnisbehörde bei der Erteilung des im Streit stehenden tschechischen Führerscheins vorliegen.
  • BVerfG, 22.09.2011 - 2 BvR 947/11

    Gesetzlicher Richter (Verstoß durch eine Verletzung der Pflicht zur Vorlage an

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2012 - 16 B 1481/11
    vorgelegt vom Bayer. VGH, Beschluss vom 16. August 2010 11 B 10.1030 , juris (= DAR 2010, 596); vgl. zur Frage der Vereinbarkeit der inländischen Bestimmungen (§ 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 in Verbindung mit Satz 3 FeV) mit dem Unionsrecht nunmehr auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. September 2011 2 BvR 947/11 , juris, Rn. 19 ff., von einer derzeit offenen Rechtslage ausginge, führte die in diesem Falle gebotene "reine", d.h. von der Einschätzung der Erfolgsaussichten des Hauptsacherechtsmittels gelöste, Abwägung der widerstreitenden Interessen zu einem Überwiegen des von der Antragsgegnerin verfochtenen öffentlichen Interesses hier: an der Sicherheit des Straßenverkehrs und an dem Schutz höchstrangiger Rechtsgüter anderer Verkehrsteilnehmer gegenüber dem Mobilitätsinteresse des Antragstellers.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2008 - 10 S 994/07

    Umdeutung einer Führerscheineinziehungsverfügung in einen feststellenden

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2012 - 16 B 1481/11
    vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9. September 2008 - 10 S 994/07 -, juris Rn. 19 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2011 - 16 B 948/11

    Notwendigkeit des Nachweises des Verstoßes gegen das Wohnsitzerfordernis für die

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2012 - 16 B 1481/11
    2010, 233; vgl. weiter OVG NRW, Beschlüsse vom 14. April 2010 16 B 1564/09 und zuletzt vom 31. Oktober 2011 16 B 948/11 , juris, Rn. 5 bis 12, die mit der mehrheitlich vertretenen Auffassung in der obergerichtlichen Verwaltungsrechtsprechung übereinstimmt, vgl. die Nachweise in OVG NRW, Beschluss vom 31. Oktober 2011 16 B 948/11 , juris, Rn. 10; außerdem Schlesw.Holst.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2010 - 16 B 814/09

    Ende des EU-Führerscheintourismus durch die 3. Führerscheinrichtlinie

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2012 - 16 B 1481/11
    Dabei kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. Januar 2010 16 B 814/09 , juris, Rn. 6 bis 38 (= VRS 118 [2010], 314 = Blutalkohol 47 [2010], 145 = NWVBl.
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.06.2010 - 2 MB 31/10
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2012 - 16 B 1481/11
    OVG, Beschluss vom 23. Juni 2010 2 MB 31/10 , juris, sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. September 2011 - OVG 1 S 190.10 -, juris, nicht darauf an, ob unbestreitbare Informationen über einen Wohnsitzverstoß des Antragstellers bzw. der tschechischen Fahrerlaubnisbehörde bei der Erteilung des im Streit stehenden tschechischen Führerscheins vorliegen.
  • OVG Sachsen, 16.06.2014 - 3 A 338/12

    Vollmachtloser Vertreter

    Deshalb kommt es vorliegend auch nicht auf die seinerzeit offen gelassene Frage an, ob das Fehlen der für Ersatzdokumente sprechenden EU-einheitlich vorgesehenen Schlüsselzahlen (70 für Umtausch bzw. 71 für ein Duplikat des Führerscheins) darauf zurückzuführen sein könnte, dass diese Schlüsselzahlen nur solche Umtausch- oder Ersatzvorgänge erfassen sollen, bei denen der Führerschein eines Drittlandes in den Führerschein des Ausstellerstaates umgetauscht bzw. ersetzt wer-den soll (ebenfalls offen gelassen von OVG NW, Beschl. v. 8. Februar 2012 - 16 B 1481/11 -, juris Rn. 2 ff.).
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