Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2016 - 10 A 2974/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellungsbegehren bzgl. des Anspruchs auf Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids für ein Bauvorhaben bis zum Inkrafttreten der Veränderungssperre; Beantragung der Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids zur Errichtung von zwei ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellungsbegehren bzgl. des Anspruchs auf Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids für ein Bauvorhaben bis zum Inkrafttreten der Veränderungssperre; Beantragung der Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids zur Errichtung von zwei ...
- rechtsportal.de
Feststellungsbegehren bzgl. des Anspruchs auf Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids für ein Bauvorhaben bis zum Inkrafttreten der Veränderungssperre; Beantragung der Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids zur Errichtung von zwei ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 17.11.2011 - 4 K 1788/11
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2013 - 10 A 2974/11
- BVerwG, 12.06.2014 - 4 B 42.13
- BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2016 - 10 A 2974/11
- BVerwG, 05.04.2017 - 4 B 46.16
Papierfundstellen
- BauR 2016, 1748
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 06.12.2011 - 4 B 13.11
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2016 - 10 A 2974/11
vgl. BVerwG, Urteile vom 6. November 1968 - IV C 2.66 -, und vom 6. November 1968 - IV C 31.66 -, sowie Beschlüsse vom 18. Juni 1997 - 4 B 238.96 -, und vom 6. Dezember 2011 - 4 B 13.11 -, alle juris.Davon abgesehen ist eine willkürfreie Anwendung dieses Kriteriums ausgeschlossen, wenn einerseits das Sanitärgebäude eines Campingplatzes unter anderem deshalb als eine nicht nur vorübergehend genutzte Baulichkeit angesehen wird, weil es einen kleineren Büroanbau hat, der dem Gesamtgebäude zumindest teilweise einen gewerblichen Charakter vermittle, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2002 - 4 B 30.02 -, juris, Rn. 3, oder ein Betriebsgebäude, das in erster Linie zur Lagerung von Getränken und Festzeltgarnituren sowie daneben für die Verwaltung und als Büro beziehungsweise als Sozialraum genutzt wird, vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - 4 B 13.11 -, juris, Rn. 4, dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen soll, nicht aber die hier in Rede stehenden großflächigen, den gesamten baulichen Bestand eines gewerblichen Gartenbaubetriebs ausmachenden Betriebsgebäude, in denen ganzjährig gearbeitet wurde.
- VGH Bayern, 27.04.1990 - 23 B 89.01411
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2016 - 10 A 2974/11
vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 27. April 1990 - 23 B 89.01411 - juris, Rn. 27. - BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66
Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2016 - 10 A 2974/11
vgl. BVerwG, Urteile vom 6. November 1968 - IV C 2.66 -, und vom 6. November 1968 - IV C 31.66 -, sowie Beschlüsse vom 18. Juni 1997 - 4 B 238.96 -, und vom 6. Dezember 2011 - 4 B 13.11 -, alle juris.
- BVerwG, 11.07.2002 - 4 B 30.02
Begriff der "Bebauung" i.S. von § 34 Abs. 1 BauGB
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2016 - 10 A 2974/11
Davon abgesehen ist eine willkürfreie Anwendung dieses Kriteriums ausgeschlossen, wenn einerseits das Sanitärgebäude eines Campingplatzes unter anderem deshalb als eine nicht nur vorübergehend genutzte Baulichkeit angesehen wird, weil es einen kleineren Büroanbau hat, der dem Gesamtgebäude zumindest teilweise einen gewerblichen Charakter vermittle, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2002 - 4 B 30.02 -, juris, Rn. 3, oder ein Betriebsgebäude, das in erster Linie zur Lagerung von Getränken und Festzeltgarnituren sowie daneben für die Verwaltung und als Büro beziehungsweise als Sozialraum genutzt wird, vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - 4 B 13.11 -, juris, Rn. 4, dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen soll, nicht aber die hier in Rede stehenden großflächigen, den gesamten baulichen Bestand eines gewerblichen Gartenbaubetriebs ausmachenden Betriebsgebäude, in denen ganzjährig gearbeitet wurde. - BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 238.96
Bauplanungsrecht - Waldrandgrundstück als Bestandteil eines im Zusammenhang …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2016 - 10 A 2974/11
vgl. BVerwG, Urteile vom 6. November 1968 - IV C 2.66 -, und vom 6. November 1968 - IV C 31.66 -, sowie Beschlüsse vom 18. Juni 1997 - 4 B 238.96 -, und vom 6. Dezember 2011 - 4 B 13.11 -, alle juris. - BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66
Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2016 - 10 A 2974/11
vgl. BVerwG, Urteile vom 6. November 1968 - IV C 2.66 -, und vom 6. November 1968 - IV C 31.66 -, sowie Beschlüsse vom 18. Juni 1997 - 4 B 238.96 -, und vom 6. Dezember 2011 - 4 B 13.11 -, alle juris. - BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14
Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben; …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2016 - 10 A 2974/11
Das Bundesverwaltungsgericht hat auf die von ihm zugelassene Revision der Beklagten mit Urteil vom 30. Juni 2015 - 4 C 5.14 - das Urteil des Senats aufgehoben, soweit er festgestellt hat, dass die Beklagte bis zum Inkrafttreten der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. X am 11. Mai 2013 verpflichtet gewesen sei, der Klägerin den beantragten Vorbescheid zu erteilen, und die Sache insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2020 - 10 A 29/20
Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids zur Errichtung und zum …
vgl. OVG NRW, Urteil vom 8. Juli 2016 - 10 A 2974/11 -, juris, Rn. 52. - OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2023 - 2 K 59/20
Unwirksamkeit einer Veränderungssperre; Kausalität; planerische Vorstellung
Zudem kann der Flächennutzungsplan dort nicht mehr maßgeblich sein, wo seine Darstellungen den besonderen örtlichen Verhältnissen nicht mehr gerecht werden können, weil sie etwa durch die zwischenzeitliche Entwicklung überholt sind (OVG NRW, Urteil vom 8. Juli 2016 - 10 A 2974/11 - juris Rn. 52).