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   OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.1996 - 24 A 5457/94   

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https://dejure.org/1996,23768
OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.1996 - 24 A 5457/94 (https://dejure.org/1996,23768)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.02.1996 - 24 A 5457/94 (https://dejure.org/1996,23768)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Februar 1996 - 24 A 5457/94 (https://dejure.org/1996,23768)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Sonderkündigungsschutz nach dem Schwerbehindertengesetz - Einholung von Stellungnahmen des Arbeitsamts bzw. des Betriebsrats - zuständiges Arbeitsamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.09.1995 - 5 C 14.94

    Zuständiges Arbeitsamt im Verfahren nach dem SchwbG über den

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.1996 - 24 A 5457/94
    Im Verfahren über den Sonderkündigungsschutz nach dem Schwerbehindertengesetz hat die Hauptfürsorgestelle in Fällen, in denen für den Sitz des Betriebes und den Wohnort des Schwerbehinderten verschiedene Arbeitsämter zuständig sind, von beiden Arbeitsämtern eine Stellungnahme einzuholen ( BVerwG , Urteil vom 28.9.1995 - 5 C 14.94 - br 1996, 142).

    Diese Auslegung wird der sozialen Zweckbestimmung und dem Charakter des Schwerbehindertengesetzes als eines 'Fürsorgegesetzes' am wirksamsten gerecht ( vgl. BVerwG , Urteil vom 28.9.1995 a.a.O.).

    Die hiernach vorliegende Verletzung der Verfahrensvorschrift des § 17 Abs. 2 Satz 1 SchwbG ist nicht gemäß § 42 Satz 1 SGB X - dessen Anwendbarkeit unterstellt ( vgl. BVerwG , Urteil vom 28.9.1995 a.a.O.) unbeachtlich.

  • BVerwG, 28.09.1983 - 5 B 6.83

    Kündigungsschutz für Schwerbehinderte

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.1996 - 24 A 5457/94
    Auch bei betriebsbedingten Kündigungen ist die Entscheidung über die Zustimmung zur (ordentlichen) Kündigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich in das allein am Sinn und Zweck des Schwerbehindertengesetzes zu orientierende Ermessen der Hauptfürsorgestelle gestellt ( vgl. hierzu BVerwG , z.B. Beschluß vom 28.9.1983 - 5 B 6.83 - und Urteil vom 2.7.1992 - 5 C 51.90 - BVerwGE 90, 287 = br 1993, 15).

    Jedenfalls erscheint es unter Berücksichtigung des - gerade auch durch die strikte Einhaltung der Verfahrensvorschriften, die die Ermittlung der für die Ermessensentscheidung relevanten tatsächlichen Umstände sicherstellen sollen ( vgl. BVerwG , Beschluß vom 28.9.1983, a.a.O.) - zu gewährleistenden Sonderkündigungsschutzes nicht ausgeschlossen, daß - mögliche - unterschiedliche Stellungnahmen zweier Arbeitsämter die Entscheidung des Beklagten beeinflußt hätten.

  • VGH Hessen, 23.02.1987 - 9 UE 1844/84

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten-Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.1996 - 24 A 5457/94
    Ob wegen der hierdurch zugleich vorliegenden unvollständigen Ermittlung des Sachverhalts auch ein Ermessensfehler im Sinne des § 114 VwGO vorliegt, kann ebenso offenbleiben, wie die vom Verwaltungsgericht verneinte Frage, ob die fehlende Anhörung des Betriebsrats durch die Hauptfürsorgestelle überhaupt im Widerspruchsverfahren gemäß § 41 SGB X geheilt werden kann (bejahend die herrschende Lehre: z.B. Cramer, Kommentar zum Schwerbehindertengesetz, 4. Auflage, § 17 Anmerkung 9 m .w.N.; Neumann/Pahlen, a.a.O., § 17 Anmerkung 19; vgl. auch Hess.VGH, Urteil vom 23.2.1987 - 9 UE 1844/84 - br 1989, 42; vgl. OVG NW, Urteil vom 25.4.1991 - 13 A 265/90 -).
  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.1996 - 24 A 5457/94
    Auch bei betriebsbedingten Kündigungen ist die Entscheidung über die Zustimmung zur (ordentlichen) Kündigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich in das allein am Sinn und Zweck des Schwerbehindertengesetzes zu orientierende Ermessen der Hauptfürsorgestelle gestellt ( vgl. hierzu BVerwG , z.B. Beschluß vom 28.9.1983 - 5 B 6.83 - und Urteil vom 2.7.1992 - 5 C 51.90 - BVerwGE 90, 287 = br 1993, 15).
  • BAG, 07.08.1986 - 6 ABR 57/85

    Voraussetzungen eines einheitlichen Betriebes mehrerer Unternehmer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.1996 - 24 A 5457/94
    Maßgeblich für eine organisatorische Einheit ist insoweit, daß die für die verfolgten arbeitstechnischen Zwecke notwendigen Maßnahmen von einem einheitlichen Leistungsapparat wahrgenommen werden, der in der Lage ist, die Gesamtheit der für die Erreichung der arbeitstechnischen Zwecke eingesetzten personellen, technischen und immateriellen Mittel zu lenken ( vgl. z.B. BAG , Beschluß vom 7.8.1986 - 6 ABR 57/85 - DB 1987, 176 ff. ).
  • BVerwG, 28.11.1958 - V C 32.56

    Anfechtungsklage eines Schwerbeschädigten gegen Zustimmung der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.1996 - 24 A 5457/94
    Es ist insoweit auch zu berücksichtigen, daß es bei betriebsbedingten Kündigungen - etwa, wenn der bisherige Aufgabenbereich eines Schwerbehinderten wegfällt, - im Einzelfall dem Arbeitgeber ausnahmsweise zugemutet werden kann, einen Schwerbehinderten möglicherweise anderweitig 'durchzuschleppen' ( vgl. BVerwG , Urteil vom 28.11.1958 - V C 32.56 - BVerwGE 8, 47 ff. /51).
  • VG Düsseldorf, 19.11.2002 - 17 K 6243/02

    Keine Zustimmung des Integrationsamtes zur betriebsbedingten Kündigung eines

    Insbesondere hat der Beklagte im Einklang mit § 87 Abs. 2 SGB IX die Stellungnahmen sowohl des für den Sitz des Betriebes als auch für den Wohnort des schwerbehinderten Menschen zuständigen Arbeitsamtes eingeholt; vgl. insoweit BVerwG, Urt. v. 28. September 1995 - 5 C 14.94 - u. Beschl. v. 13. August 1996 - 5 B 79.96 - OVG NRW, Entscheidung v. 9. Februar 1996 - 24 A 5457/94 -.
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