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   OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2010 - 20 A 682/09   

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https://dejure.org/2010,24893
OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2010 - 20 A 682/09 (https://dejure.org/2010,24893)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.12.2010 - 20 A 682/09 (https://dejure.org/2010,24893)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - 20 A 682/09 (https://dejure.org/2010,24893)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Erschwererbeiträgen hinsichtlich einer Brücke; Erforderlichkeit eines Bezuges des Maßstabs- und Bemessungssystems einer Gemeinde hinsichtlich der Erschwererbeiträge zu dem von den Erschwerern insgesamt oder einzelnen Erschwerergruppen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 113 Abs. 1 S. 1
    Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Erschwererbeiträgen hinsichtlich einer Brücke; Erforderlichkeit eines Bezuges des Maßstabs- und Bemessungssystems einer Gemeinde hinsichtlich der Erschwererbeiträge zu dem von den Erschwerern insgesamt oder einzelnen Erschwerergruppen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 30.08.2006 - 6 C 2.06

    Wasserverband; Bodenverband; Deichverband; Oberverband; Einheitsverband;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2010 - 20 A 682/09
    Unabhängig davon, dass es sich nach den Ausführungen des Beklagten in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat bei dem in beiden Niederschriften genannten Vomhundertsatz jeweils um ein Versehen (Übertragungsfehler, Schreibfehler o. ä.) handeln soll, weil angeblich nicht 29 %, sondern 20 % festgesetzt werden sollten, stellen beide Vomhundertsätze auch unter Berücksichtigung des dem Beklagten bei der Festlegung des Beitragsmaßstabs zustehenden weiten, im Wesentlichen nur durch das Willkürverbot begrenzten Gestaltungsspielraums, 25 vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, NVwZ-RR 2007, 159, m. w. N., 26.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 44/13

    Erhebung von Gewässerunterhaltungsbeiträgen; satzungsmäßige Regelung der

    Auch der Entscheidung des OVG NW (Urt. v. 09.12.2010 - 20 A 682/09 -, juris) lassen sich keine tragfähigen Gründe entnehmen, die ein Absetzen eines pauschalen Kostenanteil in dieser Höhe rechtfertigen würde.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2012 - 15 A 1406/10

    Rechtmäßigkeit einer Beitragsfestsetzung eines Verbandsbeitrags für die

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 9. Dezember 2010 20 A 682/09 -, NRWE, Rn. 28.

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 9. Dezember 2010 20 A 682/09 -, NRWE, Rn. 31 (m. w. N.), und vom 9. März 1988 - 9 A 2190/86 -.

  • VG Magdeburg, 02.02.2012 - 9 A 106/10

    Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen

    Eine durchgängige "Spitzabrechnung" im Sinne einer detaillierten Kostenermittlung für alle Mehrkostenfälle dürfte deshalb nicht angezeigt sein (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 09.12.2010, 20 A 682/09, juris).
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