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   OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2021 - 8 A 3326/20   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2021 - 8 A 3326/20 (https://dejure.org/2021,1996)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.02.2021 - 8 A 3326/20 (https://dejure.org/2021,1996)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. Februar 2021 - 8 A 3326/20 (https://dejure.org/2021,1996)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs für ein Fahrzeug bei Unmöglichkeit der Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.02.1964 - VII C 91.61

    Grundgesetzverstoß und Widerspruch zu den Vorschriften über ein

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2021 - 8 A 3326/20
    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu schon im Jahr 1964, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1964 - VII C 91.61 -, BVerwGE 18, 107 (108 f.), ausgeführt, dass an der Ermittlung aller Verkehrssünder ein dringendes Bedürfnis bestehe, und zwar nicht nur um eine Strafverfolgung zu ermöglichen, sondern auch um den Gefahren zu begegnen, die von ungeeigneten Kraftfahrern ausgingen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2020 - 8 B 892/20
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2021 - 8 A 3326/20
    vgl. dazu etwa OVG NRW, Beschluss vom 22. Juli 2020 - 8 B 892/20 -, juris Rn. 15 f., m. w. N.
  • OVG Sachsen, 31.03.2010 - 3 B 3/10

    Fahrtenbuchauflage, Recht auf individuelle Selbstbestimmung,

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2021 - 8 A 3326/20
    cc) Nach alldem ergibt sich ein grundsätzlicher Klärungsbedarf auch nicht daraus, dass vereinzelt in der Rechtsprechung, vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 31. März 2010 - 3 B 3/10 -, juris Rn. 2, und im Schrifttum, vgl. insbesondere Engelmann, Die Verordnungsermächtigung der Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO, SVR 2019, 206; ferner Siegmund, in:jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2016, § 31a StVZO Rn. 16; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, 45. Aufl. 2019, § 31a StVZO Rn. 13, ohne nähere Auseinandersetzung mit der hier in Rede stehenden Rechtsfrage und der oben zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts zum Zweck der Fahrtenbuchanordnung als Ergänzung der Kennzeichnungspflicht auf die Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 17 StVG verwiesen wird, die zum Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften über die zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen über den Straßenverkehr ermächtigt, in der Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung im Jahr 2012 aber nicht zitiert worden ist.
  • BVerwG, 23.04.1971 - VII C 66.70

    Einschränkung der Ermittlungstätigkeit durch Auflage eines Fahrtenbuches -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2021 - 8 A 3326/20
    So hat es in dem später ebenfalls zu § 7 Abs. 2 StVO a. F. ergangenen Urteil vom 23. April 1971 - VII C 66.70 -, juris Rn.12, ausgeführt:.
  • VG Mainz, 26.03.2019 - 3 L 138/19

    Fahrtenbuchauflage; Zitiergebot

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2021 - 8 A 3326/20
    Insoweit ungenau VG Mainz, Beschluss vom 26. März 2019 - 3 L 138/19.MZ -, juris Rn. 9 ff.
  • BVerfG, 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81

    Verfassungsmäßgkeit der Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2021 - 8 A 3326/20
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Erwägung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Fahrtenbuchanordnung eine notwendige Ergänzung der Kennzeichnungspflicht sei, in der auch in der Antragsbegründung zitierten, aber inhaltlich insoweit nur unvollständig wiedergegebenen Entscheidung, BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 1981 - 2 BvR 1172/81 -, juris Rn. 4, ausdrücklich geteilt.
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