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   OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2015 - 16 E 105/15   

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https://dejure.org/2015,4167
OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2015 - 16 E 105/15 (https://dejure.org/2015,4167)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.03.2015 - 16 E 105/15 (https://dejure.org/2015,4167)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. März 2015 - 16 E 105/15 (https://dejure.org/2015,4167)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.d. Aufhebung der Entziehungsverfügung wegen Fahruntauglichkeit aufgrund Alkoholkonsums

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.d. Aufhebung der Entziehungsverfügung wegen Fahruntauglichkeit aufgrund Alkoholkonsums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    MPU bei Auffinden im stehenden Fahrzeug in erheblich alkoholisiertem Zustand

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 28.01.2013 - 1 BvR 274/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2015 - 16 E 105/15
    Rspr. des Bundesverfassungsgerichts, vgl. etwa Kammerbeschluss vom 28. Januar 2013 - 1 BvR 274/12 -, juris, Rn. 13 f., mit weiteren Nachweisen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2011 - 16 A 1533/11

    Zulässigkeit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung bei

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2015 - 16 E 105/15
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 8. November 2011 - 16 A 1533/11 -, Blutalkohol 49 (2012), 118 = juris, Rn. 6, sowie vom 5. Juni 2013 - 16 E 60/13 -, jeweils m. w. N.; Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, Kommentar, 2. Aufl. 2005, S. 130 ff.
  • VG Bayreuth, 27.09.2018 - B 1 S 18.951

    Keine Anzeichen für Vorliegen eines Alkoholmissbrauchs

    In einem Beschluss des OVG NRW vom 10. März 2015 wurde ein mittelbarer Zusammenhang auch bejaht bei einem Antragsteller, der stark alkoholisiert im stehenden Fahrzeug angetroffen wurde, ohne dass an Ort und Stelle leere Flaschen oder Ähnliches gefunden wurden, und der nach Abschluss der polizeilichen und medizinischen Feststellungen Anstalten machte, das Fahrzeug ungeachtet der fortbestehenden alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit (wieder) in Gang zu setzen (OVG NRW, B.v. 10.3.2015 - 16 E 105/15 - BeckRS 2015, 43063, beck-online).
  • VG München, 09.06.2015 - M 6a E 15.1123

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis (nach Trunkenheitsfahrt)

    Die Verfahrensbeteiligten weisen zutreffend darauf hin, dass es in der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht abschließend geklärt sei, ob eine MPU nach vorangegangenem strafgerichtlichen Entzug der Fahrerlaubnis auch dann verlangt werden kann, wenn die zugrundeliegende Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von weniger als 1, 6 â?° erfolgt war (s. VG München, U. v. 9.12.2014 a. a. O., DAR 2015, 154 bis 167, unter ausführlicher Darlegung der unterschiedlichen Auffassungen in der Rechtsprechung [insbesondere ab Rn. 26]; jüngst ausdrücklich offengelassen durch OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 10.3.2015, Az. 16 E 105/15, Leitsatz 2, zitiert nach juris).
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