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   OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2018 - 12 A 3136/17   

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https://dejure.org/2018,41821
OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2018 - 12 A 3136/17 (https://dejure.org/2018,41821)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.12.2018 - 12 A 3136/17 (https://dejure.org/2018,41821)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. Dezember 2018 - 12 A 3136/17 (https://dejure.org/2018,41821)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VIII § 36a Abs. 3
    Anspruch eines Sozialleistungsempfängers auf Bewilligung eines persönlichen Budgets für eine bewilligte Schulbegleitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Erfindung der teleologischen Extinktion - Persönliches Budget in der Kinder- und Jugendhilfe

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Frankfurt/Oder, 07.12.2011 - 6 K 1432/08

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2018 - 12 A 3136/17
    In diesem Zusammenhang verhilft dem Kläger auch die Berufung auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Oder vom 7. Dezember 2011 - 6 K 1432/08 - nicht zum Erfolg, weil sich dieses nicht zur fachlichen Vertretbarkeit verhält, sondern auf der Annahme beruht, es besteht ein gesetzlicher (gebundener) Anspruch auf ein Persönliches Budget.
  • OVG Bremen, 25.05.2020 - 2 B 66/20

    Eingliederungshilfe in Form eines persönlichen Budgets - Beurteilungsspielraum;

    Die Auffassung, wonach im Rahmen des § 35a SGB VIII kein gebundener Rechtsanspruch auf ein persönliches Budget bestehen könne, weil dies den Strukturprinzipien des Kinder- und Jugendhilferechts widerspreche (so OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10.12.2018 - 12 A 3136/17, juris Rn. 9 ff.), ist jedenfalls seit dem 01.01.2020 nicht mit dem Wortlaut und der Entstehungsgeschichte von § 35a Abs. 3 SGB VIII vereinbar.

    Davon abgesehen teilt der Senat auch nicht die Auffassung, dass ein persönliches Budget bei Kindern im Grundschulalter nicht den Zweck der Stärkung der Selbstbestimmung erfüllen könne, weil Kinder in diesem Alter ohnehin überwiegend durch die Eltern fremdbestimmt lebten und das persönliche Budget nicht das Selbstbestimmungsrecht der Eltern stärken solle (so aber OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10.12.2018 - 12 A 3136/17, juris Rn. 17).

  • VG Saarlouis, 23.05.2022 - 3 L 529/22

    Anordnungsgrund; Budget; Eingliederungshilfe; Hilfebedarf; Integrationshelfer;

    Soweit zwischen den Beteiligten lediglich (noch) die Umstellung von Eingliederungshilfe für den Antragsteller in ambulanter Form durch Begleitung durch einen Integrationshelfer (Sachleistungsprinzip) auf die Erbringung von Eingliederungshilfe durch ein Persönliches Budget in Streit steht [Der Antragsgegner hat mit Schriftsatz vom 12.05.2022 mitgeteilt, eine Zielvereinbarung zum Persönlichen Budget mit den Eltern des Antragstellers abschließen zu wollen.], ist, da § 35a SGB VIII ausdrücklich auf die für das Persönliche Budget geltende Regelung des SGB IX verweist, diese Form der Leistungsgewährung in das SGB VIII integriert [vgl. VG Frankfurt/Oder, Urteil vom 07.12.2011, 6 K 1432/08, JAmt 2012, 543; Axel Stähr in: Hauck/Noftz SGB VIII, § 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Rn. 54a unter Verweis auf VG Schleswig, Beschluss vom 05.11.2009, 15 B 53/09, ZFSH/SGB 2010, S. 577; a.A., allerdings noch zur Rechtslage gemäß § 35a Abs. 3 SGB VIII,§ 57 Satz 2 SGB XII, § 17 Abs. 2 bis 4 SGB IX i. V. m. § 159 Abs. 5 SGB IX in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.12.2018, 12 A 3136/17, juris].

    Daher steht die Bewilligung eines Persönlichen Budgets in den Fällen des § 35a SGB VIII im pflichtgemäßen, keinesfalls von vornherein auf Null reduzierten Ermessen des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe [VG Minden, Urteil vom 17.11.2017, 6 K 6310/16, Rn. 45-47 bei juris, unter Verweis auf Luthe, in: Schlegel/Voelzke, juris-PK SGB IX, 2. Aufl. 2015 (Stand: 1.5.2015), § 9 Rdnr. 11 und Hess. VGH, Beschluss vom 15.12.2015, 10 B 2371/15, JAmt 2016, 560; VG Schleswig, Beschluss vom 05.11.2009, 15 B 53/09, juris; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.12.2018, 12 A 3136/17, juris].

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2020 - 12 B 1520/19
    in § 35a Abs. 3 SGB VIII - und des ausdrücklich erklärten Willens des Gesetzgebers, das persönliche Budget als Leistungsform auch im Bereich der Eingliederungshilfe zu ermöglichen, BT-Drucks. 18/9522, S. 325; vgl. hieran anknüpfend auch OVG Bremen, Beschluss vom 25. Mai 2020 - 2 B 66/20 -, a. a. O. Rn. 21, die vom Senat in einer früheren Entscheidung bezüglich der Gewährung von Hilfe nach § 35a SGB VIII gegen die Leistungsform des persönlichen Budgets thematisierten Bedenken, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10. Dezember 2018 - 12 A 3136/17 -, juris Rn. 9 ff., noch aufrecht gehalten werden, bedarf hier keiner Vertiefung.
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