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   OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1997 - 17 A 4938/94   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1997 - 17 A 4938/94 (https://dejure.org/1997,12158)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.02.1997 - 17 A 4938/94 (https://dejure.org/1997,12158)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Februar 1997 - 17 A 4938/94 (https://dejure.org/1997,12158)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.1995 - 17 A 3538/92

    Visum; Gefährdung der Interessen der BRD; Rückkehr; Zweckfremde Nutzung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1997 - 17 A 4938/94
    17 A 3538/92 .., NVwZ..RR 1996, 608 = InfAuslR 1996, 309 n.w.N.
  • EuGH, 11.05.1989 - 25/88

    Strafverfahren gegen Wurmser u.a.

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1997 - 17 A 4938/94
    Die diesbezügliche Berufung des Ehemannes bzw. Vaters der Kläger wies das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Beschluß vom 16. Dezember 1988 - 11 A 25/88 - zurück.
  • EuGH, 23.11.1988 - 230/87

    Naturally Yours Cosmetics Ltd / Kommissioners of Customs und Excise

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1997 - 17 A 4938/94
    Auf die hiergegen gerichtete Anfechtungsklage des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten hob das Verwaltungsgericht Neustadt mit Urteil vom 7. März 1988 - 9 K 230/87 - den Anerkennungsbescheid auf.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2020 - 6 B 6.19

    Berufung; Visum für Familiennachzug der Kinder; subsidiär schutzberechtigter

    d) Soweit vertreten wird, dass auch der Wunsch nach Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft mit einem im Bundesgebiet lebenden Angehörigen einen dringenden humanitären Grund ergeben könnte (vgl. zur Aufenthaltsbefugnis aus dringenden humanitären Gründen nach § 30 Abs. 1 AuslG 1990 OVG Münster, Urteil vom 12. Februar 1997 - 17 A 4938/94 - juris Rn. 34), steht dies im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach § 22 AufenthG insoweit nur dazu dient, mit dem besonderen Schutz von Ehe und Familie nicht zu vereinbarende Familientrennungen in besonderen Einzelfällen zu vermeiden (BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2019 - 1 B 26/19, 1 PKH 12/19 - juris Rn.13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2018 - 3 B 8.18

    Ausländerrecht: Europarechtskonformität des § 36 Abs. 1 AufenthG; Anwendbarkeit

    Aber auch dann, wenn die dringenden humanitären Gründe nicht in der Person des nachzugswilligen Familienangehörigen gegeben sein müssten, sodass auch der Wunsch nach Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft mit einem im Bundesgebiet lebenden Angehörigen einen dringenden humanitären Grund ergeben könnte (vgl. OVG Münster, Urteil vom 12. Februar 1997 - 17 A 4938/94 - juris Rn. 34; Burr, in: Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz, § 22 Rn. 7, Stand: September 2012), kann der Kläger das Nachzugbegehren hier nicht auf § 22 Satz 1 AufenthG stützen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.1998 - 17 A 517/96

    Aufenthaltserlaubnis; Elternteil im Ausland; Familiennachzug; Kindernachzug;

    Die Kläger hätten sich wahrscheinlich darauf verweisen lassen müssen, daß der Familie die Herstellung der Familieneinheit im gemeinsamen Heimatland zumutbar war, zu einer vergleichbaren Fallgestaltung vgl. OVG NW, Urteil vom 12. Februar 1997 - 17 A 4938/94 -.
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