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   OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2003 - 13 B 2513/02   

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https://dejure.org/2003,18148
OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2003 - 13 B 2513/02 (https://dejure.org/2003,18148)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.02.2003 - 13 B 2513/02 (https://dejure.org/2003,18148)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Februar 2003 - 13 B 2513/02 (https://dejure.org/2003,18148)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2002 - 13 B 1186/02

    Feststellung der Aufnahme eines Krankenhauses in den Landes-Krankenhausplan;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2003 - 13 B 2513/02
    Das hat der Senat in seinem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 18. Juli 2002 - 13 B 1186/02 -, an dem er festhält, ausgeführt.
  • BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvR 506/03

    Zum Rechtsschutz des Konkurrenten bei der Aufnahme in den Krankenhausplan

    gegen a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12. Februar 2003 - 13 B 2513/02 -,.

    Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12. Februar 2003 - 13 B 2513/02 - und der Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 5. Dezember 2002 - 3 L 1300/02 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Recht aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes; sie werden aufgehoben.

  • VG Minden, 28.04.2004 - 3 L 1300/02

    Aufnahme einer Fachabteilung für Hämatologie in den Krankenhausplan des Landes

    Denn die Antragsgegnerin hat, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 14. Januar 2004 - 1 BvR 506/03 - den Beschluss des OVG NRW vom 12. Februar 2003 - 13 B 2513/02 - und den Beschluss des Gerichts vom 5. Dezember 2002 - 3 L 1300/02 - aufgehoben und die Zulässigkeit der Drittanfechtung bejaht hat, gleichwohl durch ihr Verhalten nicht Anlass zu der Annahme gegeben, sie werde die aufschiebende Wirkung der Widersprüche und der am 17. Juli 2003 erhobenen Anfechtungsklage der Antragstellerin beachten.
  • VG Aachen, 25.04.2007 - 8 K 571/03

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Feststellung der Aufnahme eines

    Ausgehend von dem von ihr eingenommenen Rechtsstandpunkt, der von der bis zur o. g. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergangenen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), vgl. Beschluss vom 12. Februar 2003 - 13 B 2513/02 -, geprägt war, hat sie sich nicht bewusst gemacht, dass eine einheitliche Auswahlentscheidung unabdingbar ist.
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